Europäische Kommission - Pressemitteilung Sicherheitsunion: Kommission stellt Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug vor Brüssel, 8. Dezember 2016 Wie die Kommission in ihrer anlässlich von Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 verabschiedeten Mitteilung „Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt“ angekündigt hatte, nahm sie heute einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zum besseren Schutz von Reisedokumenten an. Der Aktionsplan enthält klare Empfehlungen für die Mitgliedstaaten, wie gegen Reisedokumentenbetrug vorzugehen ist, sowie ein umfassendes Paket von Maßnahmen, die die Kommission ergreifen muss. Die Sicherheit von Reisedokumenten ist ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität und trägt zum besseren Schutz der Grenzen und zu einer besseren Migrationssteuerung bei und ebnet so den Weg für eine wirksame und echte Sicherheitsunion. Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte: „Die Gewährleistung der Sicherheit von Reise- und Identitätsdokumenten ist ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. In dem heute vorgelegten Aktionsplan werden konkrete operative Maßnahmen vorgeschlagen, die den Mitgliedstaaten ermöglichen werden, Reisedokumentenbetrug wirksamer zu bekämpfen und damit zum besseren Schutz unserer Grenzen, zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur besseren Steuerung der Migration beizutragen.“ Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Wie wir wissen, haben Terroristen gefälschte Reisedokumente verwendet, um unerkannt durch die EU zu reisen. Viele unserer Sicherheitsmaßnahmen basieren auf sicheren Reise- und Identitätsdokumenten – so die gemäß dem Schengener Grenzkodex durchgeführten Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen oder die Kontrollen, die hinter der Grenze anhand eines Abgleichs mit dem Schengener Informationssystem vorgenommen werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten und die EU-Agenturen zusammenarbeiten, damit die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und Reisedokumentenbetrug besser aufgedeckt werden kann. Insgesamt werden diese Maßnahmen dazu beitragen, bestehende Sicherheitslücken zu schließen.“ Gegenstand des Aktionsplans sind Reisedokumente, die EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in EUMitgliedstaaten ausgestellt und für die Identifizierung und den Grenzübertritt verwendet werden. Die Mitgliedstaaten tragen weiterhin in vollem Umfang die Verantwortung für die Ausstellung der Dokumente, anhand deren vor der Ausstellung von Reisedokumenten zunächst die Identität einer Person festgestellt wird (sogenannte Ausgangsdokumente wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden), sowie für die eigentliche Herstellung und Ausstellung von Reisedokumenten. Allerdings werden die Sicherheitsstandards für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Reisedokumente sowie die Anforderungen an Grenzkontrollen auf EU-Ebene festgelegt. Der heute vorgelegte Aktionsplan trägt allen Aspekten der Sicherheit von Reisedokumenten Rechnung und zielt darauf ab, in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der Kommission und der EUAgenturen potenzielle Schlupflöcher zu schließen. Unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, der Datenschutzvorschriften und der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission skizziert der Aktionsplan Maßnahmen in vier Schlüsselbereichen: - Registrierung der Identität: Mit Unterstützung der Kommission sollten die Mitgliedstaaten prüfen, wie sich am besten vermeiden lässt, dass echte Dokumente auf der Grundlage falscher Identitäten ausgestellt werden, und wie Ausgangsdokumente betrugssicherer gemacht werden können, sowie die Verwendung des Europol-Handbuchs zu Ausgangsdokumenten fördern. - Ausstellung von Dokumenten: Die Mitgliedstaaten sollten den Informationsaustausch über bewährte Verfahren zur Erfassung biometrischer Daten und zur Ausstellung von Dokumenten intensivieren und die Ausstellung von Identitäts- und Reisedokumenten wirksamer überwachen, um den Diebstahl von Blankodokumenten zu verhindern. Die Kommission wird 2017 Workshops veranstalten, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern. - Herstellung von Dokumenten: Mit dem Aktionsplan werden das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert, so bald wie möglich die Vorschläge über eine sicherere einheitliche Gestaltung von Visa und Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige zu verabschieden, um weiteren Betrug zu vermeiden. Die Kommission wird im Hinblick auf eine mögliche Gesetzgebungsinitiative bis Ende 2017 eine Studie über die politischen Optionen der EU zum besseren Schutz der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von EU-Bürgern vor Betrug und Fälschung abschließen und die Vorschriftsmäßigkeit der Sicherheitsmerkmale überwachen. - Kontrolle von Dokumenten: Die Mitgliedstaaten sollten alle gestohlenen, verlorenen, unterschlagenen oder für ungültig erklärten Dokumente systematisch im Schengener Informationssystem (SIS) und in der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente erfassen, einen besseren Zugang zu den einschlägigen Systemen für Grenzschutzbeamte gewährleisten und die Einführung der Suchfunktion für Fingerabdrücke im SIS beschleunigen. Die hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität untersucht, wie die Interoperabilität zu verbesserten Dokumenten- und Identitätskontrollen beitragen könnte. Die Gruppe wird ihre Ergebnisse Mitte 2017 vorlegen. Im Dezember 2016 wird die Kommission die Rechtsgrundlage des Schengener Informationssystems überarbeiten, um die Funktionen des Systems zu verbessern, und im Jahr 2017 wird sie die Suchfunktion für Fingerabdrücke auf zentraler Ebene im Schengener Informationssystem einführen. Außerdem wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und EU-Agenturen zusammenarbeiten, um Schulungsmaßnahmen in neuen Bereichen des Dokumentenbetrugs zu fördern. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende des ersten Quartals 2018 über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Hintergrund Das Thema Sicherheit ist seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission ein ständiges Anliegen – von den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur letzten Rede zur Lage der Union im September 2016. Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda angenommen, in der die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt werden. Seit Annahme der Agenda sind erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung gemacht worden, mit der nun die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt wurden. Dass Präsident Juncker im August 2016 ein spezielles Ressort „Sicherheitsunion“ geschaffen hat, zeigt, welche Bedeutung die Kommission einer Verstärkung ihrer Reaktion auf die terroristische Bedrohung beimisst. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit dargelegt hat, benötigen wir zur Erhöhung der Sicherheit und zur Stärkung unserer Grenzen nicht nur gut funktionierende Systeme, sondern auch Reise- und Identitätsdokumente, deren Echtheit einfach und sicher festzustellen ist. Das immer größere Problem des Reisedokumentenbetrugs ist im Zusammenhang mit den jüngsten Terroranschlägen in Europa und den aktuellen Migrationsströmen in den Fokus gerückt. Dokumentenbetrug hat Terrorismus und organisierte Kriminalität begünstigt und steht im Zusammenhang mit dem Menschenhandel und der Schleusung von Migranten. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU und insbesondere die Mitgliedstaaten sich verstärkt darum bemühen, die Sicherheit der Reisedokumente, die EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen ausgestellt werden, zu verbessern. Zu diesem Zweck hat die Kommission angekündigt, dass sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Dokumentenbetrugs vorschlagen wird. Um einen Prozess in Gang zu setzen, dessen Ziel die Interoperabilität der Informationssysteme auf EU-Ebene ist, hat die Kommission beschlossen, eine hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität einzusetzen, der Bedienstete der EU-Agenturen, nationale Sachverständige und institutionelle Akteure angehören werden. Im September veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung „Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt“, in der sie zusagte, bis Dezember 2016 einen Aktionsplan über die Sicherheit von Reisedokumenten anzunehmen. Weitere Informationen: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug Mitteilung „Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt“ Mitteilung über die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion Factsheet: Sicherheitsunion IP/16/4264 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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