Bericht zum Leistungscontrolling und Übersicht über die Aktualisierungen des Richtplans Richtplan Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Dezember 2016 Controllingbericht `16 Richtplan Kanton Bern Richtplancontrolling `16 Inhalt Richtplancontrolling: Wo besteht Handlungsbedarf? 1 Die Umsetzung der Massnahmen und der Handlungsbedarf 2 Zu aktualisierende Massnahmen 15 Anhang: Stand der Massnahmenblätter 16 1 Richtplancontrolling: Wo besteht Handlungsbedarf? Der kantonale Richtplan hat sich als Führungsinstrument des Regierungsrats sowie als Koordinationsinstrument der Verwaltung bewährt und entfaltet Wirkung. Dies hat sich bei der Gesamtüberprüfung des Richtplans mit anschliessender Überarbeitung (Richtplan 2030) gezeigt, die am 2. September 2015 mit dem Beschluss durch den Regierungsrat und der Genehmigung durch den Bundesrat vom 2. Mai 2016 abgeschlossen werden konnte. Ob die Ziele der Raumordnungspolitik, die im Richtplan festgelegt wurden, auch erreicht und ob die dazu vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden, wird durch das Richtplancontrolling aufgezeigt. Controlling der Leistungsziele und der Wirkungsziele Das Controlling und die damit verbundene Bewirtschaftung sind im Richtplan selber vorgesehen. Das Hauptziel I heisst „Wirkung periodisch mit Controlling überprüfen“. Das Controlling wird auf die Struktur des Richtplans abgestimmt: − Das Controlling der Leistungsziele erfolgt auf der Ebene der Massnahmen. Es beantwortet die Frage „Werden die Massnahmen umgesetzt, sind sie auf Kurs?“. Die Berichterstattung dazu erfolgt im Controllingbericht. − Das Controlling der Wirkungsziele erfolgt auf der Ebene der Hauptziele und Strategien. Es beantwortet die Frage „Erzielt die Gesamtheit der Massnahmen die Wirkung in der erwünschten Richtung?“. Die Berichterstattung dazu erfolgt im Raumplanungsbericht. Das Controlling widerspiegelt die Struktur des Richtplans 2016: Nur Leistungscontrolling Alle zwei Jahre wird dem Regierungsrat ein Controllingbericht vorgelegt, alle vier Jahre unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat den Raumplanungsbericht. Dieser ist zugleich die vom Bundesrecht vorgesehene Berichterstattung an den Bund. 2016 steht nur ein Leistungscontrolling an. Der vorliegende Controllingbericht stellt also den Handlungsbedarf auf der Stufe der Massnahmen dar und gibt eine Übersicht über die vorzunehmenden Aktualisierungen. Der nächste Raumplanungsbericht ist im Jahr 2018 fällig. 2 Die Umsetzung der Massnahmen und der Handlungsbedarf Die Hauptfrage des Leistungscontrollings betrifft den Stand der Umsetzung der 72 Massnahmen des Richtplans: Kommt die Umsetzung planmässig voran? Stösst sie auf Schwierigkeiten? Müssen die Massnahmen aktualisiert werden? Umfrage bei allen federführenden Stellen Die Bilanz wurde mit einer Umfrage bei den für die Umsetzung verantwortlichen Personen der federführenden Verwaltungsstellen gemacht. Zu beantworten waren folgende Fragen: − Wie ist der Stand der Umsetzung der Massnahmen? − Welche Entwicklungen haben sich seit der letzten Controllingrunde ergeben oder welche sind in der nächsten Zeit abzusehen? − Stimmt der Inhalt der Massnahmenblätter und ihrer Rückseiten noch oder sind Anpassungen / Ergänzungen nötig? − Sind im Rahmen des Richtplancontrollings `16 weitere Themen zu diskutieren (ev. für neue Massnahmenblätter)? Die Rückmeldungen wurden in den Controllingblättern der einzelnen Massnahmen nachgetragen. Aus diesen zum Teil recht ausführlichen Bemerkungen wurde der Handlungsbedarf ermittelt und daraus die Aktualisierungen der Richtplanmassnahmen entworfen. Für die Aktualisierungen der Massnahmen sind zwei Formen möglich: Die Fortschreibung oder die Anpassung: Fortschreibung: Die JGK beschliesst Als Fortschreibung1 wird die Zuteilung zu einem neuen Koordinationsstand oder die Aktualisierung einer Massnahme ohne inhaltliche Auswirkungen (z.B. Aktualisierungen der Grundlagen etc.) bezeichnet. Fortschreibungen werden von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion2 beschlossen. Es ist keine Mitwirkung und keine Bundesgenehmigung erforderlich. Anpassung: Regierungsbeschluss, Mitwirkung, Bundesgenehmigung Anpassungen3 umfassen inhaltliche Änderungen oder die Aufnahme neuer Massnahmen in den Richtplan. Sie werden durch den Regierungsrat zur Mitwirkung freigegeben, der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterzogen und nach dem anschliessenden Beschluss durch den Regierungsrat durch den Bund genehmigt. Der Stand der Umsetzung sowie der Handlungsbedarf bei den einzelnen Massnahmen wird in der folgenden Tabelle dargestellt. 1 gemäss Art.11 Abs. 3 Raumplanungsverordnung des Bundes (RPV SR 700.1) 2 gemäss Art. 117 Abs. 1 Bauverordnung (BauV BSG 721.1) 3 gemäss Art. 9 Abs. 2 Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG SR 700) 3 Legende Abkürzungen Nr.: Nummer der Massnahme Verant.: Verantwortliche Fachstelle für die Massnahme Handlungsbedarf: Zusammenfassung des Handlungsbedarfs, der von den Fachstellen im Rahmen der Mailumfrage gemeldet wurde. Anp.: Anpassungsbedarf: F: Fortschreibung, A: Anpassung, NEU: Neue Massnahme S: Massnahme streichen, – keine Aktualisierung Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf A_01 Baulandbedarf Wohnen bestimmen AGR A_02 Streusiedlungsgebiete A_03 Kriterien für Weilerzonen nach Art. 33 RPV AGR AGR A_04 Vorgaben für die Erstellung von Golfplätzen AGR A_05 Baulandbedarf Arbeiten bestimmen AGR A_06 Fruchtfolgeflächen schonen AGR Die Massnahme wird umgesetzt; den Gemeinden werden verschiedene Arbeitshilfen und Grundlagen zur Verfügung gestellt. Gewisse Anforderungen bezüglich haushälterischer Bodennutzung sowie ÖV-Erschliessung werden in das revidierte BauG / BauV aufgenommen. Diese werden zu gegebener Zeit mit einer Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen. Daueraufgabe Aufgrund von Praxisfragen wurden in der Arbeitshilfe für die Ortsplanung (AHOP) Weilerzonen im Jahr 2013 Präzisierungen betreffend der Erschliessungspflicht eingefügt und den Gemeinden mitgeteilt. Diese Präzisierungen werden als Fortschreibung im Massnahmenblatt nachgeführt. Daueraufgabe. Auch wenn keine neuen Golfplatzprojekte im Kanton Bern bekannt sind rechtfertigt es sich, die Massnahme im Richtplan zu belassen. Die Massnahme wird umgesetzt; unter anderem wird die Arbeitszonenbewirtschaftung (AZB) eingeführt. Gewisse Anforderungen bezüglich haushälterischer Bodennutzung sowie ÖV-Erschliessung werden in das revidierte BauG / BauV aufgenommen. Diese werden zu gegebener Zeit mit einer Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen. Zudem wird dann die Auflage des Bundesrats aus der Genehmigung des Richtplans 2030, dass bei allen Einzonungen von Arbeitszonen die AZB zur Anwendung kommt, ergänzt. Die mit dem Richtplan 2030 stark überarbeitete Massnahme wird seit Beschluss des Massnahmenblattes umgesetzt. Die Aktualisierung des Inventars und die Überprüfung der noch nicht bereinigten Zusatzflächen sind im Gang. Auf Bundesebene ist eine Überprüfung des Sachplans FFF eingeleitet worden. Der Grosse Rat hat die Regelung der FFF als Teil des Gegenvorschlags zur Kulturlandinitiative in das revidierte Baugesetz aufgenommen. Sie deckt sich zu grossen Teilen mit dem MB A_06 und wird dieses weitgehend ablösen. Die Inhalte, welche in das BauG / die BauV überführt wurden, werden zu gegebener Zeit mit einer Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen. Anp. – – F – F – 4 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf A_07 Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) fördern AGR A_08 Siedlungsentwicklungen Wohnen von kantonaler Bedeutung fördern AGR B_01 Verkehr, Siedlung und Lufthygiene abstimmen (Fahrleistungsmodell) AGR B_02 Massnahmen Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung BVE B_03 Im internationalen und nationalen Schienenverkehr Prioritäten aus bernischer Sicht festlegen AÖV Das im Rahmen des Richtplans 2030 neu aufgenommene Massnahmenblatt bewährt sich in der bisherigen Anwendung. Weitere Erfahrungen müssen im Rahmen der laufenden Umsetzung gesammelt werden. Die Umsetzung der im Richtplan 2030 neu aufgenommenen Massnahme wurde begonnen. Das AGR hat bei verschiedenen Standorten (Viererfeld, AMP Burgdorf, Köniz Balsigergut) fachliche Unterstützung der Standortgemeinden geleistet, z.B. in Bezug auf die notwendige Koordination mit Bundesstellen. Im Rahmen der Erarbeitung RGSK 2. Generation wurden gegen 400 Gebiete für Entwicklungen im Bereich Wohnen (Wohnschwerpunkte, Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete, Vorranggebiete Siedlungserweiterung Wohnen) bezeichnet. Im Rahmen der RGSKSynthese wurden diese Gebiete bzgl. Priorität aus kantonaler Sicht geprüft. Die Gebiete von kantonaler Bedeutung werden in den Richtplan aufgenommen. Der Paradigmenwechsel von der umweltrechtlich- zur raumplanerisch basierten Steuerung von ViV ist seit dem Auslaufen der Gültigkeit des Massnahmenplans 2015 formell in Kraft. Die Anpassung der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen auf Verordnungsstufe sind per 9.12.2015 in Kraft getreten (Art. 91a ff. BauV). Damit geht auch eine Verschiebung der primären ViVZuständigkeit vom beco Immissionsschutz zum AGR einher. Dies wirft organisatorische / personelle Fragen auf, die geklärt werden müssen. Um das MB in der Praxis anwenden und umsetzen zu können, wird eine Vollzugshilfe dazu erarbeitet. Die RGSK II / Agglomerationsprogramme 3. Generation werden zurzeit fertiggestellt und Ende 2016 beim Bund eingereicht. Mit den Prüfberichten wird der Bund bekannt geben, welche Projekte als richtplanrelevant eingestuft werden (voraussichtlich Herbst 2017). Vorausschauend sollen Projekte aus den RGSK / AP in das Massnahmenblatt aufgenommen werden, bei denen es sich voraussichtlich um richtplanrelevante A- oder BMassnahmen handelt. Nationaler Verkehr: Die Situation ist grundsätzlich unverändert. Die Kantone haben Mitte 2014 ihre Vorstellungen des künftigen Fernverkehrsangebots beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Internationaler Verkehr: Gewisse Verschiebungen im Angebot wurden vorgenommen. Die Verbindungen zwischen Bern und Milano sind nach wie vor unbefriedigend, ein Ausbau ist erst ab ca. 2019 vorgesehen. Anp. – A – A F 5 Nr. Strategie / Massnahme B_04 Im öffentlichen Regional-, Agglomerations- und Ortsverkehr Prioritäten setzen B_06 B_07 B_08 B_09 B_10 Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf AÖV Die Massnahme wird umgesetzt; die Massnahmen zum Betrieb sind als Daueraufgabe zu bezeichnen. Die Bezeichnung der prioritären Infrastrukturen auf der Rückseite wurde neu strukturiert und aktualisiert. Neu aufgenommen wird die Werkstätte des RBS in Bätterkinden. Das Nationalstrassennetz fertigTBA Im Bereich des Ausbaus der Nationalstrassen ist seit stellen 1.1.2008 der Bund alleine zuständig. Die Zielsetzung des Kantons besteht darin, die kantonalen Interessen gegenüber dem Bund durchzusetzen und zu wahren. Die Meilensteine und Finanzen werden entsprechend dem heutigen Stand aktualisiert. Strassennetzplan aktualisieren TBA Das Massnahmenblatt ist in wesentlichen Teilen noch aktuell. Verschiedene Koordinationsstände werden entsprechend dem Projektfortschritt fortgeschrieben. Die Liste der Massnahmen (Anhang 2 des SNP) wird im kommenden Jahr angepasst. Wie weit sich überdies Anpassungen bei den Netzveränderungen von strategischer Bedeutung (Anhang 1 des SNP) ergeben werden, steht derzeit noch nicht fest. Lärmschutz Strassenverkehr vollTBA Es zeichnet sich ab, dass die vom Bundesrat festgelegziehen te Frist (31.3.2018) für die Sanierung bei den übrigen Strassen (Kantons- und Gemeindestrassen) und Hauptstrassen nicht eingehalten werden kann. Der Abschluss der Erstsanierung wird gegen 2022 erwartet. Lärmschutz an Strassen wird auch nach 2018 eine Daueraufgabe bleiben, da der gesetzliche Grundauftrag auch nach Ablauf der Frist bestehen bleibt. Bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen und Neubauten in lärmbelasteten Gebieten ist aufgrund der jüngsten Bundesgerichtsentscheide mit einer Verschärfung der Lärmproblematik zu rechnen. Eine verstärkte Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und Strasseneigentümer muss zukünftig im Sinne der Prävention und zur Verhinderung von weiteren LärmNachsanierungen angestrebt werden. Die Lärmschutzpraxis, die auf der Rückseite des Massnahmenblatts dargestellt ist, ist nicht mehr aktuell und wird angepasst. Regionale Gesamtverkehrs- und JGK/BVE Seit 2014 läuft die Erarbeitung der RGSK 2. Generation Siedlungskonzepte in den Regionen gestützt auf die kantonalen Vorgaben. Die Erarbeitung ist auf Kurs. Mit dem revidierten RPG sowie dem kantonalen Richtplan 2030 wurden massgebende Rahmenbedingungen angepasst und konkretisiert. Die Evaluation der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ) wird wichtige Erkenntnisse für die RGSK bringen. Vorderseite: Redaktionelle Anpassungen. Erschliessungsqualität mit dem AöV Daueraufgabe; redaktionelle Aktualisierung. öffentlichen Verkehr bestimmen Anp. A F F A F F 6 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf B_11 Verkehrsmanagement TBA B_12 Velorouten mit kantonaler Netzfunktion (Sachplan Veloverkehr) TBA C_01 Zentralitätsstruktur JGK C_02 Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen gemäss Raumkonzept Kanton Bern JGK C_03 Politik für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit umsetzen JGK C_04 Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) realisieren AGR Projekt Verkehrsmanagement Region Bern Nord: Die Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds wurden mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung des Agglomerationsprogramms 2. Generation grundsätzlich zugesichert. Das Vorprojekt wurde bis Ende 2015 aktualisiert. Das Projekt wird bis Ende 2017 erstellt. Die Realisierung ist in den Jahren 2018 - 2019 vorgesehen. Die Massnahme wird auf den aktuellen Stand fortgeschrieben. Der Sachplan Veloverkehr (SVV) ist unverändert in Kraft. Mit den RGSK der 2. Generation werden die Linienführungen insbesondere in den vom SVV bezeichneten Korridoren teilweise neu festgelegt. Gestützt darauf kann sich in den nächsten vier Jahren eine Aktualisierung des Sachplans aufdrängen. Gestützt auf die RGSK der 2. Generation und der Synthese RGSK 2. Generation werden folgende neue Zentren 4. Stufe in das MB C_01 aufgenommen: Laupen, Riggisberg, Oberdiessbach, Valbirse. Die Zuordnung der Gemeinden zu unterschiedlichen Raumtypen findet bereits vielfältig konkrete Anwendung (z.B. Berechnung Wohnbaulandbedarf; Mindestdichten bei Ein- und Umzonungen; VIV; RGSK). Aufgrund der neuen Zentren 4. Stufe (s. Massnahme C_01) sowie von Gemeindefusionen ist eine Anpassung der Massnahme nötig. 2015 sind die (Vor-)Arbeiten für eine Evaluation der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ) aufgenommen worden. Es erfolgt eine kombinierte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Vollzugsevaluation. Damit sollen die verschiedenen in der politischen Debatte, in parlamentarischen Vorstössen oder der Vollzugspraxis aufgeworfenen Fragen untersucht werden wie das Zusammenspiel von Agglomerationspolitik und Politik des ländlichen Raums, die regionale Zusammenarbeit, die regionalen Planungsinstrumente (RGSK) sowie die Perimeter für die regionalen Aufgabenerfüllung. Redaktionelle Fortschreibung. Die Umsetzung der Massnahme ist auf Kurs. Im Rahmen des 8. Zwischenberichtes und Controllings 20122016 legte der Regierungsrat die Ausrichtung des ESPProgramms für die nächsten vier Jahre fest. Neu aufgenommen wurden der ESP Herzogenbuchsee Bahnhof und die Strategische Arbeitszone (SAZ) Ins Zbangmatte. Zudem wurde die Nutzungsdurchmischung an besonders zentralen und hervorragend erschlossenen ESP geregelt. Dies wird in das Massnahmenblatt aufgenommen. Anp. F – A A F A 7 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf C_07 Landwirtschaft regional differenziert fördern LANAT C_08 Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen AUE C_09 Bedarfsgerechte Versorgung mit Telekommunikations- und Postdienstleistungen anstreben beco C_11 Holz nutzen und Wald verjüngen KAWA C_12 Verjüngung, Wiederbewaldung und Pflege von Wäldern mit Schutzfunktion KAWA Die Umsetzung der Massnahme verläuft abgestützt auf die LANAT-Strategie 2020 (Gesamtstrategie) und die Strukturverbesserungsstrategie 2020 (Bereichsstrategie), grundsätzlich zielkonform und plangemäss. Die Massnahmen 1 und 3 sind als Daueraufgabe im Bundes- und Kantonsrecht (Kofinanzierung) umfassend verankert und geregelt. Für eine differenzierte Förderung ist primär das landwirtschaftliche Produktionskataster (Tal, Hügel, Berg) und nicht die Schwerpunktregionen gemäss LANAT-Strategie 2014 (A, B, C; vgl. Rückseite Massnahmenblatt) massgebend. In der LANATStrategie 2020 und in der SV-Strategie 2020 haben diese Schwerpunktregionen keine explizite Bedeutung mehr. Mit dem Wegfall der kantonalen Bewirtschaftungsbeiträge (die Abgeltung von Hang- und Steillagen erfolgt neu im Rahmen der AP 2014-2017 durch den Bund) wird zudem die unter Punkt 2 aufgelistete Massnahme nicht mehr vollzogen. Eine Streichung der Massnahme muss im Rahmen des nächsten Richtplancontrollings geprüft werden unter Beachtung der Strategien C41 und C42. Gut die Hälfte der zu einem Richtplan Energie verpflichteten energierelevanten Gemeinden verfügt mittlerweile über einen genehmigten Richtplan. Rund ein Viertel ist an der Erarbeitung und ein weiterer Viertel hat noch nicht mit den Arbeiten begonnen. Mit den Regionen Oberland-Ost und Grenchen-Büren haben die ersten Planungsregionen einen regionalen Richtplan Energie erarbeitet. Die genehmigten Richtpläne Energie sind seit 2015 auf dem Geoportal des Kantons aufgeschaltet Geringfügige Aktualisierung als Fortschreibung. Die 2014 publizierte Telekommunikationsstrategie der Volkswirtschaftsdirektion bestätigt die bisherige Stossrichtung; der Kanton wird sich nicht aktiv(er) am Ausbau der Infrastrukturen für die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen einsetzen. Der Ausbau erfolgt schrittweise durch die Anbieter. Die Umsetzung ist auf Kurs. Gemeinsam mit den Berner Waldbesitzern wurde eine Entwicklungsstrategie zur Nachhaltigen Waldwirtschaft BE sowie ein Programm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Berner Waldwirtschaft und von Bewirtschaftungsstrukturen erarbeitet. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses und fehlende Verarbeitungskapazitäten für Laubholz halten die Holznutzung weiterhin tief. Die Betriebsergebnisse der Forstbetriebe haben sich erneut verschlechtert Ende 2015 wurde die zweite Programmvereinbarung Schutzwald (2012-2015) erfolgreich abgeschlossen. In den vier Jahren wurden über 3‘900 ha Schutzwald gepflegt. Für die 3. Programmperiode von 2016-2019 wurde mit dem BAFU eine neue Programmvereinbarung Anp. – F – – F 8 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf C_14 Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf AGR C_15 Abfallentsorgungsanlagen von kantonaler Bedeutung (Sachplan Abfall) AWA C_16 Entwicklung der Universität und der Pädagogischen Hochschule Bern sicherstellen AH C_17 Entwicklung der Schulstrukturen ERZ C_18 Energieerzeugungsanlagen von kantonaler Bedeutung AUE C_19 Öffentliche Wasserversorgung sichern C_20 Wasserkraft in geeigneten Gewässern nutzen C_21 Anlagen zur Windenergieproduktion fördern AWA C_22 Schlüsselstellen Holzlogistik AWA AUE KAWA Schutzwaldpflege abgeschlossen. Aktualisierung der Grundlagen. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung des Bundes, die am 1. Mai 2014 in Kraft traten sowie der vom Grossen Rat beschlossenen Revision des Baugesetzes erhalten die Fruchtfolgeflächen (FFF) nochmals eine höhere Bedeutung. Deshalb haben neu Abbaustandorte, die FFF benötigen, ebenfalls einen übergeordneten Koordinationsbedarf und werden neu in das Massnahmenblatt aufgenommen. Die Vorschriften für Deponien, insbesondere die Anforderungen an Standort, Bauwerk und die Ablagerung von Abfällen, sind in der neuen Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) neu definiert worden. Statt wie bisher nur drei werden fünf Deponietypen, bezeichnet mit den Buchstaben A bis E, unterschieden. Das Massnahmenblatt muss entsprechend angepasst werden. Daneben wurden alle Standorte überprüft und wo nötig aktualisiert. Zudem sollen vier neue Standorte in das Massnahmenblatt aufgenommen werden. Der Stand der Umsetzung ist unverändert. Im Projekt Uni Mitte (Bühlplatzareal/Muesmattareal) wurde eine Testplanung für eine innere Verdichtung des Standorts durchgeführt. Erste Baumassnahmen sind erst auf 2019 zu erwarten. Für die Sekundarstufe II wurde eine Schulraumstrategie erarbeitet, welche sich an die Massnahme im Richtplan anlehnt und diese unterstützt. Im Vordergrund stehen zurzeit vor allem Gesamtsanierungen der Schulgebäude resp. Erweiterung/Verdichtung der bestehenden Standorte. Die Massnahme ist eine Daueraufgabe. Welche Auswirkungen die Umsetzung der Energiestrategie 2050 auf die kantonale Energiepolitik konkret haben wird, ist zurzeit noch offen. Der Standort Utzenstorf wird gestrichen, weil die BKW auf den Bau eines Gaskombikraftwerks verzichtet. Die Umsetzung der Massnahme läuft; kein Aktualisierungsbedarf. Die Umsetzung der Massnahme läuft; kein Aktualisierungsbedarf. Aufgrund von überwiesenen Motionen im Grossen Rat wurde die Massnahme in einem separaten Verfahren im Jahr 2016 bereits angepasst. Eine Überprüfung der im Jahr 2000 (Lothar) verwendeten Nasslagerplätze ist vorgesehen (Verfügbarkeit). Das KAWA unterstützt (personell, evtl. finanziell) auf Anfrage von Waldbesitzerorganisationen regionale Initiativen. Ein Nasslagerkonzept Oberland Ost ist zurzeit in Erarbeitung. Die Rahmenbedingungen zur Organisation der Anp. A A – – F – – – – 9 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf C_23 Touristische Entwicklung räumlich steuern AGR C_24 Swiss Innovation Park Biel/Bienne realisieren beco C_25 Weiterführungsstrategien /-szenarien für die Justiz Vollzug Anstalt Frauen Hindelbank AGG C_26 Standortkonzentration der Berner Fachhochschule ERZ C_27 Öffentliche Abwasserentsorgung sichern AWA Holzlogistik sind unverändert schwierig, insbesondere hinsichtlich planungsrechtlicher Aspekte oder Transport. Die RK Oberland-Ost und die Regionen ERT, Kandertal und Obersimmental-Saanenland haben ein regionales touristisches Entwicklungskonzept (RTEK) erarbeitet. Die Verankerung der übergeordnet raumrelevanten Elemente des RTEK in der regionalen Planung (RGSK, reg. Landschaftsrichtplan) ist noch nicht abgeschlossen. Die vom Bund geforderte Aufnahme der wichtigsten raumrelevanten Festlegungen aus den touristischen Entwicklungskonzepten in den kantonalen Richtplan kann erst sinnvoll vorgenommen werden, wenn die RGSK vorliegen und gestützt darauf eine Standortbestimmung vorgenommen werden kann. Als lokale Trägerschaft wurde die InnoCampus AG gegründet; der Kanton Bern hat den Zuschlag als Standort im Netzwerk Switzerland Innovation Park erhalten. Der Grosse Rat hat im Frühling 2016 einer Unterstützungsfinanzierung für den Aufbau zugestimmt; derzeit sind die Vorbereitungen für einen Architekturwettbewerb im Gang. Für die erste Ausbauetappe des Parks steht ab 2019 in einem neuen Gebäude eine Fläche von rund 2 15‘000 m zur Verfügung. Redaktionelle Fortschreibung. Vorerst wird die Genehmigung einer Gesamtvollzugsstrategie des Amts für Justizvollzug durch den Grossen Rat abgewartet. Sie ist per Herbst 2017 geplant. Es werden zurzeit verschiedene Varianten geprüft, die abhängig sind von der Gesamtvollzugsstrategie. Der Titel wird auf die aktuelle Bezeichnung fortgeschrieben. Die Planungsarbeiten für den Campus Biel/Bienne sind auf Kurs. Zurzeit läuft das Vorprojekt für den Bau, der ca. 2021 abgeschlossen sein wird. Die verbleibenden Departemente werden in Bern am Standort Weyermannshaus konzentriert (Perimeter noch nicht klar bestimmt). Als Zeitraum für den Bezug ist 2023 geplant. Parallel wird ein TecLab mit den Schwerpunkten Cleantech, Haustechnik, MINT-Förderung und Weiterbildung am Standort Burgdorf Illcoweg als Kooperation zwischen der Bernischen Fachhochschule (BFH) und Technischer Fachschule Bern eingerichtet. Die Technische Fachschule Bern wird von Bern am bisherigen FH-Standort Burgdorf an der Pestalozzistrasse zusammengeführt. Zeitraum für diese Verschiebung ist zurzeit 2025 geplant. Nachführung des aktuellen Stands in der Massnahme. Seit der Aufnahme des Massnahmenblattes in den Richtplan sind bei diversen ARA offene Fragen entschieden worden. Dies bedingt Anpassungen beim jeweiligen Koordinationsstand (Tabellen auf der Rückseite des Massnahmenblattes) und bei der Beschreibung des Koordinationsbedarfs; die betreffenden ARA sind zudem teilweise neu in anderen Tabellen aufgeführt. Anp. – F F F A 10 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf D_01 Landschaftsprägende Bauten AGR D_03 Naturgefahren in der Ortsplanung berücksichtigen AGR D_04 Technische Risiken in der Ortsplanung berücksichtigen (Störfallvorsorge) AGR D_06 Zweitwohnungsbau steuern AGR D_07 Nachnutzung von Kantonsgrundstücken in der ZöN sicherstellen D_08 Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende schaffen AGG D_09 Zunahme der Waldflächen verhindern AGR KAWA Eine konkrete Anwendung der Massnahme ist bisher noch nicht erfolgt. Landschaftsprägende Bauten gem. RPG Art. 39 Abs. 2 unterstehen nicht dem neuen Zweitwohnungsgesetz. Alle Gemeinden verfügen über eine Gefahrenkarte. 251 Gemeinden haben ihre Gefahrenkarte in einer genehmigten Ortsplanung umgesetzt. Aktualisierungen der Gefahrenkarten müssen laufend in die Ortsplanung integriert werden. Der Gefahrstoff-Risikokataster liegt vor und ist verwaltungsintern in Anwendung. Er konnte aber noch nicht veröffentlicht werden, weil der breite Vollzug noch nicht geklärt werden konnte. Bei der Vorprüfung und Genehmigung von Richt- und Nutzungsplanungen wird die Störfallvorsorge auf kantonaler Ebene berücksichtigt. Die Situation hat sich mit dem Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes (1.1.2016) etwas beruhigt. Es lässt sich noch nicht abschätzen, ob weitere Massnahmen getroffen werden müssen. In zwei der drei Gemeinden, die mit der Massnahme verpflichtet wurden, ergänzende Massnahmen zur Steuerung der Zweitwohnungen zu treffen, konnten die Massnahmen genehmigt werden. In der dritten Gemeinde (Lauterbrunnen) sind die Entwürfe beim Kanton in der Vorprüfung. Das AGR hat den Gemeinden eine Arbeitshilfe abgegeben, damit sie die Entwicklung der Zweitwohnungen mit wenig Aufwand verfolgen können. Die statistischen Daten sind aber nach wie vor unzureichend, um die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative und den Handlungsbedarf auf Stufe Ortsplanung beurteilen zu können. Die Massnahme hatte bisher keinen erkennbaren Einfluss auf das Handeln der betroffenen Gemeinden. Die Umsetzung der ersten Massnahme ist erfolgt: Das Konzept Fahrende regelt die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden für Planung, Realisierung und Betrieb von Halteplätzen für Fahrende. Die Umsetzung der zweiten Massnahme ist im Gang. Der Kanton plant in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden neue Halteplätze für Fahrende – der Grosse Rat hat den Kredit für drei Halteplätze für Fahrende beschlossen. Die Standorte werden in den Richtplan aufgenommen. Bisher hat noch keine Gemeinde veranlasst, eine verbindliche Waldfeststellung ausserhalb des Baugebiets vorzunehmen, um damit das Offenland vor Einwuchs zu schützen. Auch hat noch keine Gemeinde, die ausserhalb des im Richtplan vorgesehenen Gebietes das Massnahmenblatt anwenden will, die Aufnahme ins Richtplanblatt beantragt. Anp. – – – – – A – 11 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf E_01 Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft fördern LANAT E_02 Besondere Verantwortung im Lebensraum- und Artenschutz wahrnehmen ANF E_03 Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere abbauen E_04 Biodiversität im Wald JI KAWA E_05 Gewässer erhalten und aufwerten AGR E_06 Aufbau und Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung nach NHG AGR Der Vollzug der Vernetzungsprojekte im Kanton wird per 1.1.2017 neu organisiert. Die aktuellen 150 kommunalen und regionalen Trägerschaften werden in 11 Projektregionen zusammengefasst und mit einer kantonalen Trägerschaft durch das LANAT weitergeführt. Folgende Ziele sollen damit erreicht werden: Die Wirkung der Projekte soll verbessert und das System für die Landwirtinnen und Landwirte einfacher und transparenter werden; Kosten sollen eingespart werden können und die Koordination zu neuen agrarpolitischen Massnahmen (z.B. Landschaftsqualität) soll gewährleistet werden. Der Naturbereich im Richtplan ist beim nächsten grossen Richtplancontrolling grundsätzlich zu überprüfen. Das Massnahmenblatt E_02 ist grundsätzlich nach wie vor aktuell. Aufgrund des in Erarbeitung befindlichen bzw. teilweise vom Regierungsrat bereits genehmigten kantonalen Biodiversitätskonzept drängt sich eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Naturschutzteils im kantonalen Richtplan beim nächsten Richtplancontrolling auf. Die Realisierung der Standorte 3, 13 und 16 ist in Arbeit; der Standort 18 ist abgeschlossen. Ende 2015 wurde die zweite Programmvereinbarung Waldbiodiversität erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss von 50 jährigen Verträgen für die Waldreservate mit den Waldbesitzern ist schwierig. Die Waldrandprojekte können gemeinsam mit den Waldbesitzern gut umgesetzt werden. Im Waldnaturinventar (WNI) sind die besonders wertvollen Waldlebensräume im Kanton Bern erfasst und dokumentiert (publiziert im Geoportal). Das Projekt GEKOBE_2014 wurde per Ende 2014 abgeschlossen. Auf kantonaler Ebene trat das revidierte Wasserbaugesetz auf den 01.01.2015 in Kraft. Gestützt darauf wurden eine AHOP Gewässerraum und eine Ergänzung zur „Kartografische(n) Umsetzung der Gewässerräume in der Ortsplanung“ verfasst und verteilt. Die aktive Bodenpolitik ist immer noch dringend, da der Landbedarf für alle Revitalisierungen ein grosses Hindernis ist. Der bessere Schutz von Kulturland und FFF durch BauG/RPG stellt eine zusätzliche Erschwernis dar. Geringfügige Aktualisierung als Fortschreibung. Die ganz oder teilweise im Kanton Bern liegenden regionalen Naturpärke Chasseral, Diemtigtal, Gantrisch und Doubs befinden sich seit 2012 bzw. 2013 (Doubs) in ihrer 1. Betriebsphase, welche zehn Jahre dauert. Für die zweite 4-Jahresperiode (2016 – 2019) wurden die Programmschwerpunkte der Pärke festgelegt und die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund, Kantonen und Parkträgerschaft abgeschlossen. Aktualisierung der Kosten als Fortschreibung. Anp. – F – – F F 12 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf E_07 UNESCO-Welterbe JungfrauAletsch-Bietschhorn (SAJA) AGR E_08 Landschaften erhalten und aufwerten AGR E_09 Bundesinventare nach Art. 5 NHG berücksichtigen AGR E_10 Umsetzung der Bundesinventare nach Art. 18a NHG ANF E_11 Gemischtwirtschaftlich genutzte Gebiete gezielt weiterentwickeln E_12 UNESCO-Welterbe Palafittes – Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen KAWA ADB Zeitgleich mit den ganz oder teilweise im Kanton Bern liegenden Regionalen Naturpärken wurden mit dem SAJA die Programmschwerpunkte für die 4-Jahresperiode 2016 – 2019 festgelegt. Desgleichen wurden die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund (durch den federführenden Kanton Wallis), Kantonen und Parkträgerschaft abgeschlossen. Eine Erweiterung des Perimeters besteht als Idee und ist in der Vierjahresplanung enthalten. Aktualisierung der Kosten als Fortschreibung. Nachdem das Kantonale Inventar der schützenswerten Landschaften (KIsL) gestoppt wurde, wurden Grundlagen für die Landschaftsplanungen in den Gemeinden geschaffen (Arbeitshilfe und Erläuterungen für Fachleute) und im Internet publiziert (www.be.ch/ahop > Kommunale Landschaftsplanungen). Diese sind bei den Planungen der Gemeinden zu berücksichtigen. Aktualisierung des Vorgehens als Fortschreibung Das Massnahmenblatt hat sich bewährt. Das Projekt „Aufwertung BLN“ ist im Prinzip abgeschlossen, der Bundesrat hat aber die Revision der Verordnung immer noch nicht beschlossen. Das Projekt Erarbeitung von ergänzenden Entwicklungszielen für die BLN-Objekte wurde im AGR aus finanziellen Überlegungen gestrichen. Deshalb kann der Text zu Punkt 3 ersatzlos gestrichen werden. Das Instrument „Unterschutzstellung“ durch die Volkswirtschaftsdirektion wird dort gewählt, wo Regelungen gegenüber Dritten zur Schutzzielerreichung nötig sind (z.B. Wegegebot, Leinenpflicht für Hunde u.ä.). In allen anderen Fällen erfolgt die grundeigentümerverbindliche Sicherung im Rahmen der kommunalen Zonenplanung. Im Vordergrund steht immer der Vertragsnaturschutz. Der Regierungsrat sieht in seinen Legislaturzielen die Erarbeitung eines Sachplans Biodiversität vor. Mit diesem können die Ziele des geplanten Sachplans Biotopschutz ebenfalls umgesetzt werden. Mit der Umsetzung des Massnahmenblattes wurde noch nicht gestartet. Mit den in der Agrarpolitik 20142017 vorgesehenen Landschaftsqualitätsbeiträgen wird das Direktzahlungssystem für gemischtwirtschaftlich genutzte Gebiete wesentlich verbessert, indem weniger unter sich in Konkurrenz stehende Beiträge ausbezahlt werden sollen. Die Massnahme wird umgesetzt mit Zustandsaufnahmen der Berner Seeufersiedlungen, der Bestimmung und Umsetzung von Schutzmassnahmen sowie der Information (z.B. im Rahmen von Führungen). Anp. F F F – – – 13 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf F_01 Umsetzung der Neuen Regionalpolitik VOL G_01 Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene AUE H_01 Die Bewirtschaftung des Richtplans und die Koordination des raumwirksamen Handelns sicherstellen I_01 Raumbeobachtung aufbauen und betreiben JGK AGR R_01 Zusammenarbeit im Raum Biel Seeland - Jurasüdfuss - Berner Jura fördern s-b/b R_02 Das touristische Potenzial des Tourismus Trois Lacs fördern beco R_05 Gewässerlebensraum Birs nachhaltig aufwerten TBA Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des neuen Umsetzungsprogramms 2016-2019 zur NRP. Dieses stützt sich auf aktualisierte regionale Förderprogramme ab. Mit dem Abschluss der 2. Programmperiode auf Kantonsebene ist beim Bund auch die laufende achtjährige Periode des Mehrjahresprogrammes abgelaufen und ein neues Programm 2016-2023 in Kraft getreten. Aktualisierung der Jahreszahlen. Die Zahl der Gemeinden, die sich neu mit der nachhaltigen Entwicklung auseinandergesetzt haben, ist gegenüber der letzten Controllingrunde leicht zurückgegangen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass in diesem Zeitraum weniger personelle Ressourcen für die Förderung der NE auf lokaler Ebene zur Verfügung standen als davor. Deshalb wurde auch das Budget für Unterstützungsbeiträge, die Gemeinden für Dienstleistungen externer Berater in Anspruch genommen haben, nicht ausgeschöpft. Aktualisierung der Grundlagen. Die Massnahme wird umgesetzt; die Konferenz Raum / Verkehr / Wirtschaft KRVW befasst sich periodisch mit der Abstimmung von raumwirksamen Vorhaben im Kanton. Ein neues Indikatorenset zum Controlling des Richtplans 2030 ist in Erarbeitung und muss noch konsolidiert werden. Visualisierungen in Form von Grafiken und Karten sind in Vorbereitung. Die Erarbeitung des digitalen Übersichtszonenplans UZP ist im Wandel. In Zukunft soll dieser aus dem ÖREB-Kataster abgeleitet werden, was aber noch einige Herausforderungen stellt. Die Frage der Regionalkonferenz ist zurzeit sistiert. Hinsichtlich kantonsübergreifender Zusammenarbeit hat sich nicht Grundlegendes verändert. Es gibt vereinzelt projektbezogene Koordination, aber keine institutionalisierte Zusammenarbeit. Seit 2012 ist die interkantonale Vermarktungsgesellschaft Jura Trois Lacs Tourisme als anerkannte Destination gemäss Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) aktiv. Sie umfasst im Kerngebiet die Kantone Bern (mit Berner Jura und Biel Seeland), Neuchâtel, Jura sowie als zugewandte Partner Freiburg, Solothurn und Waadt (jeweils mit Teilgebieten). Die Massnahme kann als erfüllt aus dem Richtplan gestrichen werden. Gestützt auf das revidierte Wasserbaugesetz wurden die Vorbereitungsmassnahmen für die Erstellung des Gewässerrichtplan Birse gestartet. Die interkantonale Birskomission ist institutionalisiert. Umsetzung der Wasserbaumassnahmen: Erste grössere Projekte sind in der Umsetzung oder stehen kurz bevor. Fortschreibung auf neusten Stand. Anp. F F – – – S F 14 Nr. Strategie / Massnahme Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf R_06 Linkes Bielerseeufer sanieren s-b/b R_07 V-Projekt Jungfrauregion AGR R_08 Gewässerrichtplan Hasliaare TBA R_09 Gewässerrichtplan Kander TBA R_10 Grimsel-Tunnel AGR Die Umsetzung ist nach wie vor auf gutem Weg. Die SBB haben die Objektstudie des SBB-Tunnels Ligerz abgeschlossen und das Vorprojekt begonnen. Parallel dazu erarbeitet die Konferenz Linkes Bielerseeufer (mit Beteiligung der SBB) einen überkommunalen Richtplan zur Nachnutzung des Bahntrassees zwischen La Neuveville und Twann. Die Umsetzung läuft. Die Gemeinde hat ihre Nutzungsplanung angepasst. Die übrigen Bewilligungsverfahren sind unterschiedlich weit. Zurzeit laufen noch Vorprojekte über den gesamten Perimeter mit welchen Grundlagen für die Detailprojektierung (Start ca. 2018) geschaffen werden. Mit der Einführung des neuen Wasserbaugesetzes am 1.1.2015 ist die Wasserbaupflicht für die Aare neu zum Kanton gekommen. Die Massnahme wird umgesetzt: Es gibt zahlreiche laufenden Wasserbauvorhaben an der Kander (Bauherrschaften und Auftraggeber: Schwellenkorporationen oder Gemeinden); Methoden zur Gesamtöko- und Gesamtrodungsersatzbilanzierung wurden entwickelt. Zudem wurde die Kander-Kommission konstituiert. Die 308kV-Übertragungsleitung zwischen Innertkirchen und Oberwald sowie eine neue SchmalspurBahnverbindung sollen im neu zu bauenden GrimselTunnel zusammengefasst werden. Mit der Bündelung der Infrastrukturen kann die Landschaft im GrimselGebiet (mit dem BLN-Gebiet Nr. 1507) aufgewertet werden. Durch die Aufnahme in den Richtplan wird die übergeordnete raumplanerische Abwägung vorgenommen. Anp. – – – – N 15 Zu aktualisierende Massnahmen Mit dem Richtplancontrolling `16 sollen somit folgende Massnahmen aktualisiert werden: Fortschreibungen Folgende Massnahmen werden fortgeschrieben: A_03, B_03, B_06, B_07, B_09, B_10, B_11, C_03, C_08, C_12, C_18, C_24, C_25, C_26, E_02, E_05, E_06, E_07, E_08, E_09, F_01, G_01, R_05 Anpassungen Folgende Massnahmen werden angepasst: A_08, B_02, B_04, B_08, C_01, C_02, C_04, C_14, C_15, C_27, D_08 Neue Massnahmen Folgende Massnahme wird neu in den Richtplan aufgenommen: R_10 Streichung Die Massnahme R_02 wird gestrichen. Im Anhang wird der aktuelle Stand der Massnahmenblätter dargestellt. 16 Anhang: Stand der Massnahmenblätter A_01 A_02 A_03 A_04 A_05 A_06 A_07 A_08 B_01 B_02 B_03 B_04 B_05 B_06 B_07 B_08 B_09 B_10 B_11 B_12 C_01 C_02 C_03 C_04 C_05 C_06 C_07 C_08 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Handlungsbedarf Anpassung `14 Fortschreibung `14 Anpassung `12 Fortschreibung `12 2. Fortschreibung `10 x x x x x x Anpassung `10 Fortschreibung `10 Fortschreibung `08 Anpassung `06 Fortschreibung `06 Anpassung `04 2. Fortschreibung `06 Gegenstand Baulandbedarf Wohnen bestimmen Streusiedlungsgebiete Kriterien für Weilerzonen nach Art. 33 RPV Vorgaben für die Erstellung von Golfplätzen Baulandbedarf Arbeiten bestimmen Fruchtfolgeflächen schonen Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) fördern Prioritäre Siedlungsentwicklungen Wohnen von kantonaler Bedeutung fördern Verkehrsintensive Vorhaben: Verkehr, Siedlung und Umwelt abstimmen Massnahmen Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung Im internationalen und nationalen Schienenverkehr Prioritäten aus bernischer Sicht festlegen Im öffentlichen Regional-, Agglomerations- und Ortsverkehr Prioritäten setzen Strassennetzplan Das Nationalstrassennetz fertigstellen Strassennetzplan aktualisieren Lärmschutz Strassenverkehr vollziehen Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr bestimmen Verkehrsmanagement Velorouten mit kantonaler Netzfunktion (Sachplan Veloverkehr) Zentralitätsstruktur Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen gemäss Raumkonzept Kanton Bern Politik für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit umsetzen Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) realisieren Massnahmen für die Förderung des Tourismus umsetzen Umsetzung von regionalen Potenzialen fördern Landwirtschaft regional differenziert fördern Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen Fortschreibung `04 Revision `02 x Änderungen aktuell gültiger Stand (nach Richtplananpassungen `14 / Richtplan 2030) Handlungsbedarf Richtplancontrolling `16: F: Fortschreibung; A: Anpassung; S streichen; N: neu – – F – – – – A – x x x x F x x x x x x x x x A A F F A F F x x x F – x x x x x x x A A x x x x F x x x x A x x x x x F x x x x x x C_10 C_11 C_12 C_13 C_14 C_15 C_16 C_17 C_18 C_19 C_20 C_21 C_22 C_23 C_24 C_25 C_26 C_27 D_01 D_02 D_03 D_04 D_05 D_06 D_07 D_08 D_09 E_01 x x Handlungsbedarf Anpassung `14 Fortschreibung `14 Anpassung `12 Fortschreibung `12 2. Fortschreibung `10 Anpassung `10 Fortschreibung `10 Fortschreibung `08 2. Fortschreibung `06 Anpassung `06 x Fortschreibung `06 x Anpassung `04 Fortschreibung `04 C_09 Gegenstand Bedarfsgerechte Versorgung mit Telekommunikations- und Postdienstleistungen anstreben Schätzung der Erschliessungskosten bei Einzonungen Holz nutzen und Wald verjüngen Verjüngung, Wiederbewaldung und Pflege von Wäldern mit Schutzfunktion Gezielte Nutzung von Meliorations- und Forststrassen durch den Velo- und Biketourismus ermöglichen Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf Abfallentsorgungsanlagen von kantonaler Bedeutung (Sachplan Abfall) Entwicklung der Universität und der Pädagogischen Hochschule Bern sicherstellen Entwicklung der Schulstrukturen Energieerzeugungsanlagen von kantonaler Bedeutung Öffentliche Wasserversorgung sichern Wasserkraft in geeigneten Gewässern nutzen Anlagen zur Windenergieproduktion fördern Schlüsselstellen Holzlogistik Touristische Entwicklung räumlich steuern Swiss Innovation Park Biel/Bienne realisieren Weiterführungsstrategien / -szenarien für die Justiz Vollzug Anstalt Frauen Hindelbank Standortkonzentration der Berner Fachhochschule Öffentliche Abwasserentsorgung sichern Landschaftsprägende Bauten Umnutzung von Siedlungsbrachen fördern Naturgefahren in der Ortsplanung berücksichtigen Technische Risiken in der Ortsplanung berücksichtigen (Störfallvorsorge) Infrastruktur zur Erdgashochdruckversorgung: Störfallvorsorge sicherstellen Zweitwohnungsbau steuern Nachnutzung von Kantonsgrundstücken in der ZöN sicherstellen Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende schaffen Zunahme der Waldfläche verhindern Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft fördern Revision `02 17 – x x x x x x x x – F x A x x x x x x x x x x x A – x x – F x x x x x x x x x – – – – – F F F A – x x x x – – x – – x x x x x A – – E_03 E_04 E_05 E_06 E_07 E_08 E_09 E_10 E_11 E_12 F_01 F_02 F_03 F_04 G_01 G_02 H_01 H_02 H_03 I_01 R_01 R_02 R_03 R_04 Koordination der Sektoralpolitiken und Auswirkungen auf die Regionen berücksichtigen Koordinationsabkommen Kanton - Planungsregionen abschliessen Regionalparks und weitere nachhaltige regionale Entwicklungsmodelle fördern Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene Kantonale Bauvorschriften harmonisieren Die Bewirtschaftung des Richtplans und die Koordination des raumwirksamen Handelns sicherstellen Umsetzungsstrategien Richtplan in der Erziehungsdirektion (ERZ) erarbeiten Umsetzungsstrategien Richtplan in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) erarbeiten Raumbeobachtung aufbauen und betreiben Zusammenarbeit im Raum Biel - Seeland - Jurasüdfuss - Berner Jura fördern Das touristische Potential des Tourismus Trois Lacs fördern Hochwasserschutz Chisebach und Zuflüsse realisieren UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-AletschBietschhorn umsetzen x x x x x x x Handlungsbedarf Anpassung `14 Fortschreibung `14 Anpassung `12 Fortschreibung `12 2. Fortschreibung `10 Anpassung `10 Fortschreibung `10 Fortschreibung `08 2. Fortschreibung `06 Anpassung `06 x Fortschreibung `06 x Anpassung `04 Fortschreibung `04 E_02 Gegenstand Besondere Verantwortung im Lebensraum- und Artenschutz wahrnehmen Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere abbauen Biodiversität im Wald Gewässer erhalten und aufwerten Aufbau und Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung nach NHG UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen JungfrauAletsch (SAJA) Landschaften erhalten und aufwerten Bundesinventare nach Art. 5 NHG berücksichtigen Umsetzung der Bundesinventare nach Art. 18a NHG Gemischtwirtschaftlich genutzte Gebiete gezielt weiterentwickeln UNESCO-Welterbe Palafittes – Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen Umsetzung der Neuen Regionalpolitik Revision `02 18 F – x x x x x x x x x x x x – F F F x x F F – – – x x x x x x x x F x F x x x x x x – x x x x x x x x x x – – S R_05 R_06 R_07 R_08 R_09 R_10 Anpassung `06 Fortschreibung `06 Anpassung `04 Fortschreibung `10 x x Handlungsbedarf Anpassung `14 Fortschreibung `14 Anpassung `12 Fortschreibung `12 2. Fortschreibung `10 Anpassung `10 Fortschreibung `08 x x 2. Fortschreibung `06 Gegenstand Gewässerlebensraum Birs nachhaltig aufwerten Linkes Bielerseeufer sanieren V-Bahn Jungfrauregion Gewässerrichtplan Hasliaare umsetzen Gewässerrichtplan Kander umsetzen Grimsel-Tunnel Fortschreibung `04 Revision `02 19 F – – – – N
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