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Bericht zum
Leistungscontrolling
und Übersicht über die
Aktualisierungen des
Richtplans
Richtplan Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung
Dezember 2016
Controllingbericht `16
Richtplan Kanton Bern
Richtplancontrolling `16
Inhalt
Richtplancontrolling: Wo besteht Handlungsbedarf?
1
Die Umsetzung der Massnahmen und der Handlungsbedarf
2
Zu aktualisierende Massnahmen
15
Anhang: Stand der Massnahmenblätter
16
1
Richtplancontrolling: Wo besteht Handlungsbedarf?
Der kantonale Richtplan hat sich als Führungsinstrument des Regierungsrats sowie als
Koordinationsinstrument der Verwaltung bewährt und entfaltet Wirkung. Dies hat sich
bei der Gesamtüberprüfung des Richtplans mit anschliessender Überarbeitung (Richtplan 2030) gezeigt, die am 2. September 2015 mit dem Beschluss durch den Regierungsrat und der Genehmigung durch den Bundesrat vom 2. Mai 2016 abgeschlossen
werden konnte. Ob die Ziele der Raumordnungspolitik, die im Richtplan festgelegt wurden, auch erreicht und ob die dazu vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden,
wird durch das Richtplancontrolling aufgezeigt.
Controlling der
Leistungsziele und der
Wirkungsziele
Das Controlling und die damit verbundene Bewirtschaftung sind im Richtplan selber
vorgesehen. Das Hauptziel I heisst „Wirkung periodisch mit Controlling überprüfen“.
Das Controlling wird auf die Struktur des Richtplans abgestimmt:
− Das Controlling der Leistungsziele erfolgt auf der Ebene der Massnahmen. Es beantwortet die Frage „Werden die Massnahmen umgesetzt, sind sie auf Kurs?“. Die
Berichterstattung dazu erfolgt im Controllingbericht.
− Das Controlling der Wirkungsziele erfolgt auf der Ebene der Hauptziele und Strategien. Es beantwortet die Frage „Erzielt die Gesamtheit der Massnahmen die Wirkung in der erwünschten Richtung?“. Die Berichterstattung dazu erfolgt im Raumplanungsbericht.
Das Controlling widerspiegelt die Struktur des Richtplans
2016: Nur
Leistungscontrolling
Alle zwei Jahre wird dem Regierungsrat ein Controllingbericht vorgelegt, alle vier Jahre
unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat den Raumplanungsbericht. Dieser ist
zugleich die vom Bundesrecht vorgesehene Berichterstattung an den Bund. 2016 steht
nur ein Leistungscontrolling an. Der vorliegende Controllingbericht stellt also den Handlungsbedarf auf der Stufe der Massnahmen dar und gibt eine Übersicht über die vorzunehmenden Aktualisierungen. Der nächste Raumplanungsbericht ist im Jahr 2018 fällig.
2
Die Umsetzung der Massnahmen und der Handlungsbedarf
Die Hauptfrage des Leistungscontrollings betrifft den Stand der Umsetzung der 72
Massnahmen des Richtplans: Kommt die Umsetzung planmässig voran? Stösst sie auf
Schwierigkeiten? Müssen die Massnahmen aktualisiert werden?
Umfrage bei allen
federführenden Stellen
Die Bilanz wurde mit einer Umfrage bei den für die Umsetzung verantwortlichen Personen der federführenden Verwaltungsstellen gemacht. Zu beantworten waren folgende
Fragen:
− Wie ist der Stand der Umsetzung der Massnahmen?
− Welche Entwicklungen haben sich seit der letzten Controllingrunde ergeben oder
welche sind in der nächsten Zeit abzusehen?
− Stimmt der Inhalt der Massnahmenblätter und ihrer Rückseiten noch oder sind Anpassungen / Ergänzungen nötig?
− Sind im Rahmen des Richtplancontrollings `16 weitere Themen zu diskutieren (ev.
für neue Massnahmenblätter)?
Die Rückmeldungen wurden in den Controllingblättern der einzelnen Massnahmen
nachgetragen. Aus diesen zum Teil recht ausführlichen Bemerkungen wurde der Handlungsbedarf ermittelt und daraus die Aktualisierungen der Richtplanmassnahmen entworfen.
Für die Aktualisierungen der Massnahmen sind zwei Formen möglich: Die Fortschreibung oder die Anpassung:
Fortschreibung:
Die JGK beschliesst
Als Fortschreibung1 wird die Zuteilung zu einem neuen Koordinationsstand oder die Aktualisierung einer Massnahme ohne inhaltliche Auswirkungen (z.B. Aktualisierungen der
Grundlagen etc.) bezeichnet. Fortschreibungen werden von der Justiz-, Gemeinde- und
Kirchendirektion2 beschlossen. Es ist keine Mitwirkung und keine Bundesgenehmigung
erforderlich.
Anpassung:
Regierungsbeschluss,
Mitwirkung, Bundesgenehmigung
Anpassungen3 umfassen inhaltliche Änderungen oder die Aufnahme neuer Massnahmen in den Richtplan. Sie werden durch den Regierungsrat zur Mitwirkung freigegeben,
der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterzogen und nach dem anschliessenden Beschluss durch den Regierungsrat durch den Bund genehmigt.
Der Stand der Umsetzung sowie der Handlungsbedarf bei den einzelnen Massnahmen
wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
1 gemäss Art.11 Abs. 3 Raumplanungsverordnung des Bundes (RPV SR 700.1)
2 gemäss Art. 117 Abs. 1 Bauverordnung (BauV BSG 721.1)
3 gemäss Art. 9 Abs. 2 Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG SR 700)
3
Legende Abkürzungen
Nr.: Nummer der Massnahme
Verant.: Verantwortliche Fachstelle für die Massnahme
Handlungsbedarf: Zusammenfassung des Handlungsbedarfs, der von den Fachstellen im Rahmen der Mailumfrage
gemeldet wurde.
Anp.: Anpassungsbedarf: F: Fortschreibung, A: Anpassung, NEU: Neue Massnahme
S: Massnahme streichen, – keine Aktualisierung
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
A_01 Baulandbedarf Wohnen bestimmen
AGR
A_02 Streusiedlungsgebiete
A_03 Kriterien für Weilerzonen nach
Art. 33 RPV
AGR
AGR
A_04 Vorgaben für die Erstellung von
Golfplätzen
AGR
A_05 Baulandbedarf Arbeiten bestimmen
AGR
A_06 Fruchtfolgeflächen schonen
AGR
Die Massnahme wird umgesetzt; den Gemeinden werden verschiedene Arbeitshilfen und Grundlagen zur Verfügung gestellt. Gewisse Anforderungen bezüglich
haushälterischer Bodennutzung sowie ÖV-Erschliessung werden in das revidierte BauG / BauV aufgenommen. Diese werden zu gegebener Zeit mit einer Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen.
Daueraufgabe
Aufgrund von Praxisfragen wurden in der Arbeitshilfe für
die Ortsplanung (AHOP) Weilerzonen im Jahr 2013 Präzisierungen betreffend der Erschliessungspflicht eingefügt und den Gemeinden mitgeteilt. Diese Präzisierungen werden als Fortschreibung im Massnahmenblatt
nachgeführt.
Daueraufgabe. Auch wenn keine neuen Golfplatzprojekte im Kanton Bern bekannt sind rechtfertigt es sich, die
Massnahme im Richtplan zu belassen.
Die Massnahme wird umgesetzt; unter anderem wird
die Arbeitszonenbewirtschaftung (AZB) eingeführt. Gewisse Anforderungen bezüglich haushälterischer Bodennutzung sowie ÖV-Erschliessung werden in das revidierte BauG / BauV aufgenommen. Diese werden zu
gegebener Zeit mit einer Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen. Zudem wird dann die Auflage
des Bundesrats aus der Genehmigung des Richtplans
2030, dass bei allen Einzonungen von Arbeitszonen die
AZB zur Anwendung kommt, ergänzt.
Die mit dem Richtplan 2030 stark überarbeitete Massnahme wird seit Beschluss des Massnahmenblattes
umgesetzt. Die Aktualisierung des Inventars und die
Überprüfung der noch nicht bereinigten Zusatzflächen
sind im Gang. Auf Bundesebene ist eine Überprüfung
des Sachplans FFF eingeleitet worden.
Der Grosse Rat hat die Regelung der FFF als Teil des
Gegenvorschlags zur Kulturlandinitiative in das revidierte
Baugesetz aufgenommen. Sie deckt sich zu grossen
Teilen mit dem MB A_06 und wird dieses weitgehend
ablösen. Die Inhalte, welche in das BauG / die BauV
überführt wurden, werden zu gegebener Zeit mit einer
Fortschreibung aus dem Massnahmenblatt gestrichen.
Anp.
–
–
F
–
F
–
4
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
A_07 Siedlungsentwicklung nach innen
(SEin) fördern
AGR
A_08 Siedlungsentwicklungen Wohnen
von kantonaler Bedeutung fördern
AGR
B_01 Verkehr, Siedlung und Lufthygiene abstimmen (Fahrleistungsmodell)
AGR
B_02 Massnahmen Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung
BVE
B_03 Im internationalen und nationalen
Schienenverkehr Prioritäten aus
bernischer Sicht festlegen
AÖV
Das im Rahmen des Richtplans 2030 neu aufgenommene Massnahmenblatt bewährt sich in der bisherigen
Anwendung. Weitere Erfahrungen müssen im Rahmen
der laufenden Umsetzung gesammelt werden.
Die Umsetzung der im Richtplan 2030 neu aufgenommenen Massnahme wurde begonnen. Das AGR hat bei
verschiedenen Standorten (Viererfeld, AMP Burgdorf,
Köniz Balsigergut) fachliche Unterstützung der
Standortgemeinden geleistet, z.B. in Bezug auf die notwendige Koordination mit Bundesstellen.
Im Rahmen der Erarbeitung RGSK 2. Generation wurden gegen 400 Gebiete für Entwicklungen im Bereich
Wohnen (Wohnschwerpunkte, Umstrukturierungs- und
Verdichtungsgebiete, Vorranggebiete Siedlungserweiterung Wohnen) bezeichnet. Im Rahmen der RGSKSynthese wurden diese Gebiete bzgl. Priorität aus kantonaler Sicht geprüft. Die Gebiete von kantonaler Bedeutung werden in den Richtplan aufgenommen.
Der Paradigmenwechsel von der umweltrechtlich- zur
raumplanerisch basierten Steuerung von ViV ist seit dem
Auslaufen der Gültigkeit des Massnahmenplans 2015
formell in Kraft. Die Anpassung der entsprechenden
rechtlichen Bestimmungen auf Verordnungsstufe sind
per 9.12.2015 in Kraft getreten (Art. 91a ff. BauV). Damit
geht auch eine Verschiebung der primären ViVZuständigkeit vom beco Immissionsschutz zum AGR
einher. Dies wirft organisatorische / personelle Fragen
auf, die geklärt werden müssen.
Um das MB in der Praxis anwenden und umsetzen zu
können, wird eine Vollzugshilfe dazu erarbeitet.
Die RGSK II / Agglomerationsprogramme 3. Generation
werden zurzeit fertiggestellt und Ende 2016 beim Bund
eingereicht. Mit den Prüfberichten wird der Bund bekannt geben, welche Projekte als richtplanrelevant eingestuft werden (voraussichtlich Herbst 2017). Vorausschauend sollen Projekte aus den RGSK / AP in das
Massnahmenblatt aufgenommen werden, bei denen es
sich voraussichtlich um richtplanrelevante A- oder BMassnahmen handelt.
Nationaler Verkehr: Die Situation ist grundsätzlich unverändert. Die Kantone haben Mitte 2014 ihre Vorstellungen des künftigen Fernverkehrsangebots beim Bundesamt für Verkehr eingereicht.
Internationaler Verkehr: Gewisse Verschiebungen im
Angebot wurden vorgenommen. Die Verbindungen zwischen Bern und Milano sind nach wie vor unbefriedigend, ein Ausbau ist erst ab ca. 2019 vorgesehen.
Anp.
–
A
–
A
F
5
Nr.
Strategie / Massnahme
B_04 Im öffentlichen Regional-, Agglomerations- und Ortsverkehr Prioritäten setzen
B_06
B_07
B_08
B_09
B_10
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
AÖV
Die Massnahme wird umgesetzt; die Massnahmen zum
Betrieb sind als Daueraufgabe zu bezeichnen. Die Bezeichnung der prioritären Infrastrukturen auf der Rückseite wurde neu strukturiert und aktualisiert.
Neu aufgenommen wird die Werkstätte des RBS in Bätterkinden.
Das Nationalstrassennetz fertigTBA
Im Bereich des Ausbaus der Nationalstrassen ist seit
stellen
1.1.2008 der Bund alleine zuständig. Die Zielsetzung
des Kantons besteht darin, die kantonalen Interessen
gegenüber dem Bund durchzusetzen und zu wahren.
Die Meilensteine und Finanzen werden entsprechend
dem heutigen Stand aktualisiert.
Strassennetzplan aktualisieren
TBA
Das Massnahmenblatt ist in wesentlichen Teilen noch
aktuell. Verschiedene Koordinationsstände werden entsprechend dem Projektfortschritt fortgeschrieben.
Die Liste der Massnahmen (Anhang 2 des SNP) wird im
kommenden Jahr angepasst. Wie weit sich überdies
Anpassungen bei den Netzveränderungen von strategischer Bedeutung (Anhang 1 des SNP) ergeben werden,
steht derzeit noch nicht fest.
Lärmschutz Strassenverkehr vollTBA
Es zeichnet sich ab, dass die vom Bundesrat festgelegziehen
te Frist (31.3.2018) für die Sanierung bei den übrigen
Strassen (Kantons- und Gemeindestrassen) und Hauptstrassen nicht eingehalten werden kann. Der Abschluss
der Erstsanierung wird gegen 2022 erwartet.
Lärmschutz an Strassen wird auch nach 2018 eine
Daueraufgabe bleiben, da der gesetzliche Grundauftrag
auch nach Ablauf der Frist bestehen bleibt. Bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen und Neubauten in
lärmbelasteten Gebieten ist aufgrund der jüngsten Bundesgerichtsentscheide mit einer Verschärfung der
Lärmproblematik zu rechnen. Eine verstärkte Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und
Strasseneigentümer muss zukünftig im Sinne der Prävention und zur Verhinderung von weiteren LärmNachsanierungen angestrebt werden.
Die Lärmschutzpraxis, die auf der Rückseite des Massnahmenblatts dargestellt ist, ist nicht mehr aktuell und
wird angepasst.
Regionale Gesamtverkehrs- und JGK/BVE Seit 2014 läuft die Erarbeitung der RGSK 2. Generation
Siedlungskonzepte
in den Regionen gestützt auf die kantonalen Vorgaben.
Die Erarbeitung ist auf Kurs. Mit dem revidierten RPG
sowie dem kantonalen Richtplan 2030 wurden massgebende Rahmenbedingungen angepasst und konkretisiert.
Die Evaluation der Strategie für Agglomerationen und
regionale Zusammenarbeit (SARZ) wird wichtige Erkenntnisse für die RGSK bringen.
Vorderseite: Redaktionelle Anpassungen.
Erschliessungsqualität mit dem
AöV
Daueraufgabe; redaktionelle Aktualisierung.
öffentlichen Verkehr bestimmen
Anp.
A
F
F
A
F
F
6
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
B_11 Verkehrsmanagement
TBA
B_12 Velorouten mit kantonaler Netzfunktion (Sachplan Veloverkehr)
TBA
C_01 Zentralitätsstruktur
JGK
C_02 Zuordnung der Gemeinden zu
den Raumtypen gemäss Raumkonzept Kanton Bern
JGK
C_03 Politik für Agglomerationen und
regionale Zusammenarbeit umsetzen
JGK
C_04 Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) realisieren
AGR
Projekt Verkehrsmanagement Region Bern Nord: Die
Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds wurden mit
der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung des Agglomerationsprogramms 2. Generation grundsätzlich
zugesichert. Das Vorprojekt wurde bis Ende 2015 aktualisiert. Das Projekt wird bis Ende 2017 erstellt. Die
Realisierung ist in den Jahren 2018 - 2019 vorgesehen.
Die Massnahme wird auf den aktuellen Stand fortgeschrieben.
Der Sachplan Veloverkehr (SVV) ist unverändert in Kraft.
Mit den RGSK der 2. Generation werden die Linienführungen insbesondere in den vom SVV bezeichneten
Korridoren teilweise neu festgelegt. Gestützt darauf
kann sich in den nächsten vier Jahren eine Aktualisierung des Sachplans aufdrängen.
Gestützt auf die RGSK der 2. Generation und der Synthese RGSK 2. Generation werden folgende neue Zentren 4. Stufe in das MB C_01 aufgenommen: Laupen,
Riggisberg, Oberdiessbach, Valbirse.
Die Zuordnung der Gemeinden zu unterschiedlichen
Raumtypen findet bereits vielfältig konkrete Anwendung
(z.B. Berechnung Wohnbaulandbedarf; Mindestdichten
bei Ein- und Umzonungen; VIV; RGSK). Aufgrund der
neuen Zentren 4. Stufe (s. Massnahme C_01) sowie von
Gemeindefusionen ist eine Anpassung der Massnahme
nötig.
2015 sind die (Vor-)Arbeiten für eine Evaluation der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ) aufgenommen worden. Es erfolgt eine kombinierte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Vollzugsevaluation. Damit sollen die verschiedenen in der politischen
Debatte, in parlamentarischen Vorstössen oder der Vollzugspraxis aufgeworfenen Fragen untersucht werden
wie das Zusammenspiel von Agglomerationspolitik und
Politik des ländlichen Raums, die regionale Zusammenarbeit, die regionalen Planungsinstrumente (RGSK) sowie die Perimeter für die regionalen Aufgabenerfüllung.
Redaktionelle Fortschreibung.
Die Umsetzung der Massnahme ist auf Kurs. Im Rahmen des 8. Zwischenberichtes und Controllings 20122016 legte der Regierungsrat die Ausrichtung des ESPProgramms für die nächsten vier Jahre fest.
Neu aufgenommen wurden der ESP Herzogenbuchsee
Bahnhof und die Strategische Arbeitszone (SAZ) Ins
Zbangmatte. Zudem wurde die Nutzungsdurchmischung an besonders zentralen und hervorragend erschlossenen ESP geregelt. Dies wird in das Massnahmenblatt aufgenommen.
Anp.
F
–
A
A
F
A
7
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
C_07 Landwirtschaft regional differenziert fördern
LANAT
C_08 Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen
AUE
C_09 Bedarfsgerechte Versorgung mit
Telekommunikations- und Postdienstleistungen anstreben
beco
C_11 Holz nutzen und Wald verjüngen
KAWA
C_12 Verjüngung, Wiederbewaldung
und Pflege von Wäldern mit
Schutzfunktion
KAWA
Die Umsetzung der Massnahme verläuft abgestützt auf
die LANAT-Strategie 2020 (Gesamtstrategie) und die
Strukturverbesserungsstrategie 2020 (Bereichsstrategie),
grundsätzlich zielkonform und plangemäss.
Die Massnahmen 1 und 3 sind als Daueraufgabe im
Bundes- und Kantonsrecht (Kofinanzierung) umfassend
verankert und geregelt. Für eine differenzierte Förderung
ist primär das landwirtschaftliche Produktionskataster
(Tal, Hügel, Berg) und nicht die Schwerpunktregionen
gemäss LANAT-Strategie 2014 (A, B, C; vgl. Rückseite
Massnahmenblatt) massgebend. In der LANATStrategie 2020 und in der SV-Strategie 2020 haben diese Schwerpunktregionen keine explizite Bedeutung
mehr. Mit dem Wegfall der kantonalen Bewirtschaftungsbeiträge (die Abgeltung von Hang- und Steillagen
erfolgt neu im Rahmen der AP 2014-2017 durch den
Bund) wird zudem die unter Punkt 2 aufgelistete Massnahme nicht mehr vollzogen.
Eine Streichung der Massnahme muss im Rahmen des
nächsten Richtplancontrollings geprüft werden unter
Beachtung der Strategien C41 und C42.
Gut die Hälfte der zu einem Richtplan Energie verpflichteten energierelevanten Gemeinden verfügt mittlerweile
über einen genehmigten Richtplan. Rund ein Viertel ist
an der Erarbeitung und ein weiterer Viertel hat noch
nicht mit den Arbeiten begonnen. Mit den Regionen
Oberland-Ost und Grenchen-Büren haben die ersten
Planungsregionen einen regionalen Richtplan Energie
erarbeitet. Die genehmigten Richtpläne Energie sind seit
2015 auf dem Geoportal des Kantons aufgeschaltet
Geringfügige Aktualisierung als Fortschreibung.
Die 2014 publizierte Telekommunikationsstrategie der
Volkswirtschaftsdirektion bestätigt die bisherige Stossrichtung; der Kanton wird sich nicht aktiv(er) am Ausbau
der Infrastrukturen für die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen einsetzen. Der Ausbau erfolgt
schrittweise durch die Anbieter.
Die Umsetzung ist auf Kurs. Gemeinsam mit den Berner
Waldbesitzern wurde eine Entwicklungsstrategie zur
Nachhaltigen Waldwirtschaft BE sowie ein Programm
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Berner
Waldwirtschaft und von Bewirtschaftungsstrukturen erarbeitet. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses und
fehlende Verarbeitungskapazitäten für Laubholz halten
die Holznutzung weiterhin tief. Die Betriebsergebnisse
der Forstbetriebe haben sich erneut verschlechtert
Ende 2015 wurde die zweite Programmvereinbarung
Schutzwald (2012-2015) erfolgreich abgeschlossen. In
den vier Jahren wurden über 3‘900 ha Schutzwald gepflegt. Für die 3. Programmperiode von 2016-2019
wurde mit dem BAFU eine neue Programmvereinbarung
Anp.
–
F
–
–
F
8
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
C_14 Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf
AGR
C_15 Abfallentsorgungsanlagen von
kantonaler Bedeutung (Sachplan
Abfall)
AWA
C_16 Entwicklung der Universität und
der Pädagogischen Hochschule
Bern sicherstellen
AH
C_17 Entwicklung der Schulstrukturen
ERZ
C_18 Energieerzeugungsanlagen von
kantonaler Bedeutung
AUE
C_19 Öffentliche Wasserversorgung sichern
C_20 Wasserkraft in geeigneten Gewässern nutzen
C_21 Anlagen zur Windenergieproduktion fördern
AWA
C_22 Schlüsselstellen Holzlogistik
AWA
AUE
KAWA
Schutzwaldpflege abgeschlossen.
Aktualisierung der Grundlagen.
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz und der
Raumplanungsverordnung des Bundes, die am 1. Mai
2014 in Kraft traten sowie der vom Grossen Rat beschlossenen Revision des Baugesetzes erhalten die
Fruchtfolgeflächen (FFF) nochmals eine höhere Bedeutung. Deshalb haben neu Abbaustandorte, die FFF benötigen, ebenfalls einen übergeordneten Koordinationsbedarf und werden neu in das Massnahmenblatt aufgenommen.
Die Vorschriften für Deponien, insbesondere die Anforderungen an Standort, Bauwerk und die Ablagerung
von Abfällen, sind in der neuen Verordnung über die
Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) neu
definiert worden. Statt wie bisher nur drei werden fünf
Deponietypen, bezeichnet mit den Buchstaben A bis E,
unterschieden. Das Massnahmenblatt muss entsprechend angepasst werden. Daneben wurden alle Standorte überprüft und wo nötig aktualisiert. Zudem sollen
vier neue Standorte in das Massnahmenblatt aufgenommen werden.
Der Stand der Umsetzung ist unverändert. Im Projekt
Uni Mitte (Bühlplatzareal/Muesmattareal) wurde eine
Testplanung für eine innere Verdichtung des Standorts
durchgeführt. Erste Baumassnahmen sind erst auf 2019
zu erwarten.
Für die Sekundarstufe II wurde eine Schulraumstrategie erarbeitet, welche sich an die Massnahme im Richtplan anlehnt und diese unterstützt. Im Vordergrund stehen zurzeit
vor allem Gesamtsanierungen der Schulgebäude resp. Erweiterung/Verdichtung der bestehenden Standorte.
Die Massnahme ist eine Daueraufgabe. Welche Auswirkungen die Umsetzung der Energiestrategie 2050 auf
die kantonale Energiepolitik konkret haben wird, ist zurzeit noch offen.
Der Standort Utzenstorf wird gestrichen, weil die BKW
auf den Bau eines Gaskombikraftwerks verzichtet.
Die Umsetzung der Massnahme läuft; kein Aktualisierungsbedarf.
Die Umsetzung der Massnahme läuft; kein Aktualisierungsbedarf.
Aufgrund von überwiesenen Motionen im Grossen Rat
wurde die Massnahme in einem separaten Verfahren im
Jahr 2016 bereits angepasst.
Eine Überprüfung der im Jahr 2000 (Lothar) verwendeten Nasslagerplätze ist vorgesehen (Verfügbarkeit). Das
KAWA unterstützt (personell, evtl. finanziell) auf Anfrage
von Waldbesitzerorganisationen regionale Initiativen. Ein
Nasslagerkonzept Oberland Ost ist zurzeit in Erarbeitung. Die Rahmenbedingungen zur Organisation der
Anp.
A
A
–
–
F
–
–
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–
9
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
C_23 Touristische Entwicklung räumlich steuern
AGR
C_24 Swiss Innovation Park
Biel/Bienne realisieren
beco
C_25 Weiterführungsstrategien /-szenarien für die Justiz Vollzug Anstalt Frauen Hindelbank
AGG
C_26 Standortkonzentration der Berner
Fachhochschule
ERZ
C_27 Öffentliche Abwasserentsorgung
sichern
AWA
Holzlogistik sind unverändert schwierig, insbesondere
hinsichtlich planungsrechtlicher Aspekte oder Transport.
Die RK Oberland-Ost und die Regionen ERT, Kandertal
und Obersimmental-Saanenland haben ein regionales
touristisches Entwicklungskonzept (RTEK) erarbeitet.
Die Verankerung der übergeordnet raumrelevanten Elemente des RTEK in der regionalen Planung (RGSK, reg.
Landschaftsrichtplan) ist noch nicht abgeschlossen.
Die vom Bund geforderte Aufnahme der wichtigsten
raumrelevanten Festlegungen aus den touristischen
Entwicklungskonzepten in den kantonalen Richtplan
kann erst sinnvoll vorgenommen werden, wenn die
RGSK vorliegen und gestützt darauf eine Standortbestimmung vorgenommen werden kann.
Als lokale Trägerschaft wurde die InnoCampus AG gegründet; der Kanton Bern hat den Zuschlag als Standort
im Netzwerk Switzerland Innovation Park erhalten. Der
Grosse Rat hat im Frühling 2016 einer Unterstützungsfinanzierung für den Aufbau zugestimmt; derzeit sind die
Vorbereitungen für einen Architekturwettbewerb im
Gang. Für die erste Ausbauetappe des Parks steht ab
2019 in einem neuen Gebäude eine Fläche von rund
2
15‘000 m zur Verfügung. Redaktionelle Fortschreibung.
Vorerst wird die Genehmigung einer Gesamtvollzugsstrategie des Amts für Justizvollzug durch den Grossen
Rat abgewartet. Sie ist per Herbst 2017 geplant. Es
werden zurzeit verschiedene Varianten geprüft, die abhängig sind von der Gesamtvollzugsstrategie. Der Titel
wird auf die aktuelle Bezeichnung fortgeschrieben.
Die Planungsarbeiten für den Campus Biel/Bienne sind
auf Kurs. Zurzeit läuft das Vorprojekt für den Bau, der ca.
2021 abgeschlossen sein wird. Die verbleibenden Departemente werden in Bern am Standort Weyermannshaus
konzentriert (Perimeter noch nicht klar bestimmt). Als
Zeitraum für den Bezug ist 2023 geplant.
Parallel wird ein TecLab mit den Schwerpunkten Cleantech, Haustechnik, MINT-Förderung und Weiterbildung
am Standort Burgdorf Illcoweg als Kooperation zwischen
der Bernischen Fachhochschule (BFH) und Technischer
Fachschule Bern eingerichtet. Die Technische Fachschule
Bern wird von Bern am bisherigen FH-Standort Burgdorf
an der Pestalozzistrasse zusammengeführt. Zeitraum für
diese Verschiebung ist zurzeit 2025 geplant.
Nachführung des aktuellen Stands in der Massnahme.
Seit der Aufnahme des Massnahmenblattes in den
Richtplan sind bei diversen ARA offene Fragen entschieden worden. Dies bedingt Anpassungen beim jeweiligen Koordinationsstand (Tabellen auf der Rückseite
des Massnahmenblattes) und bei der Beschreibung des
Koordinationsbedarfs; die betreffenden ARA sind zudem
teilweise neu in anderen Tabellen aufgeführt.
Anp.
–
F
F
F
A
10
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
D_01 Landschaftsprägende Bauten
AGR
D_03 Naturgefahren in der Ortsplanung
berücksichtigen
AGR
D_04 Technische Risiken in der Ortsplanung berücksichtigen (Störfallvorsorge)
AGR
D_06 Zweitwohnungsbau steuern
AGR
D_07 Nachnutzung von Kantonsgrundstücken in der ZöN sicherstellen
D_08 Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende schaffen
AGG
D_09 Zunahme der Waldflächen verhindern
AGR
KAWA
Eine konkrete Anwendung der Massnahme ist bisher
noch nicht erfolgt. Landschaftsprägende Bauten gem.
RPG Art. 39 Abs. 2 unterstehen nicht dem neuen
Zweitwohnungsgesetz.
Alle Gemeinden verfügen über eine Gefahrenkarte. 251
Gemeinden haben ihre Gefahrenkarte in einer genehmigten Ortsplanung umgesetzt. Aktualisierungen der
Gefahrenkarten müssen laufend in die Ortsplanung integriert werden.
Der Gefahrstoff-Risikokataster liegt vor und ist verwaltungsintern in Anwendung. Er konnte aber noch nicht
veröffentlicht werden, weil der breite Vollzug noch nicht
geklärt werden konnte.
Bei der Vorprüfung und Genehmigung von Richt- und
Nutzungsplanungen wird die Störfallvorsorge auf kantonaler Ebene berücksichtigt.
Die Situation hat sich mit dem Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes (1.1.2016) etwas beruhigt. Es lässt
sich noch nicht abschätzen, ob weitere Massnahmen
getroffen werden müssen. In zwei der drei Gemeinden,
die mit der Massnahme verpflichtet wurden, ergänzende
Massnahmen zur Steuerung der Zweitwohnungen zu
treffen, konnten die Massnahmen genehmigt werden. In
der dritten Gemeinde (Lauterbrunnen) sind die Entwürfe
beim Kanton in der Vorprüfung.
Das AGR hat den Gemeinden eine Arbeitshilfe abgegeben, damit sie die Entwicklung der Zweitwohnungen mit
wenig Aufwand verfolgen können. Die statistischen Daten sind aber nach wie vor unzureichend, um die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative und den Handlungsbedarf auf Stufe Ortsplanung beurteilen zu können.
Die Massnahme hatte bisher keinen erkennbaren Einfluss auf das Handeln der betroffenen Gemeinden.
Die Umsetzung der ersten Massnahme ist erfolgt: Das
Konzept Fahrende regelt die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden für Planung, Realisierung und Betrieb von Halteplätzen für Fahrende. Die Umsetzung der
zweiten Massnahme ist im Gang. Der Kanton plant in
Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden neue
Halteplätze für Fahrende – der Grosse Rat hat den Kredit für drei Halteplätze für Fahrende beschlossen.
Die Standorte werden in den Richtplan aufgenommen.
Bisher hat noch keine Gemeinde veranlasst, eine verbindliche Waldfeststellung ausserhalb des Baugebiets
vorzunehmen, um damit das Offenland vor Einwuchs zu
schützen. Auch hat noch keine Gemeinde, die ausserhalb des im Richtplan vorgesehenen Gebietes das
Massnahmenblatt anwenden will, die Aufnahme ins
Richtplanblatt beantragt.
Anp.
–
–
–
–
–
A
–
11
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
E_01 Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in
der Landwirtschaft fördern
LANAT
E_02 Besondere Verantwortung im Lebensraum- und Artenschutz
wahrnehmen
ANF
E_03 Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere abbauen
E_04 Biodiversität im Wald
JI
KAWA
E_05 Gewässer erhalten und aufwerten
AGR
E_06 Aufbau und Betrieb von Pärken
von nationaler Bedeutung nach
NHG
AGR
Der Vollzug der Vernetzungsprojekte im Kanton wird per
1.1.2017 neu organisiert. Die aktuellen 150 kommunalen und regionalen Trägerschaften werden in 11 Projektregionen zusammengefasst und mit einer kantonalen
Trägerschaft durch das LANAT weitergeführt. Folgende
Ziele sollen damit erreicht werden: Die Wirkung der Projekte soll verbessert und das System für die Landwirtinnen und Landwirte einfacher und transparenter werden;
Kosten sollen eingespart werden können und die Koordination zu neuen agrarpolitischen Massnahmen (z.B.
Landschaftsqualität) soll gewährleistet werden.
Der Naturbereich im Richtplan ist beim nächsten grossen Richtplancontrolling grundsätzlich zu überprüfen.
Das Massnahmenblatt E_02 ist grundsätzlich nach wie
vor aktuell. Aufgrund des in Erarbeitung befindlichen
bzw. teilweise vom Regierungsrat bereits genehmigten
kantonalen Biodiversitätskonzept drängt sich eine
grundsätzliche Überprüfung des gesamten Naturschutzteils im kantonalen Richtplan beim nächsten Richtplancontrolling auf.
Die Realisierung der Standorte 3, 13 und 16 ist in Arbeit;
der Standort 18 ist abgeschlossen.
Ende 2015 wurde die zweite Programmvereinbarung
Waldbiodiversität erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss von 50 jährigen Verträgen für die Waldreservate
mit den Waldbesitzern ist schwierig. Die Waldrandprojekte können gemeinsam mit den Waldbesitzern gut
umgesetzt werden. Im Waldnaturinventar (WNI) sind die
besonders wertvollen Waldlebensräume im Kanton Bern
erfasst und dokumentiert (publiziert im Geoportal).
Das Projekt GEKOBE_2014 wurde per Ende 2014 abgeschlossen. Auf kantonaler Ebene trat das revidierte
Wasserbaugesetz auf den 01.01.2015 in Kraft. Gestützt
darauf wurden eine AHOP Gewässerraum und eine Ergänzung zur „Kartografische(n) Umsetzung der Gewässerräume in der Ortsplanung“ verfasst und verteilt.
Die aktive Bodenpolitik ist immer noch dringend, da der
Landbedarf für alle Revitalisierungen ein grosses Hindernis ist. Der bessere Schutz von Kulturland und FFF durch
BauG/RPG stellt eine zusätzliche Erschwernis dar.
Geringfügige Aktualisierung als Fortschreibung.
Die ganz oder teilweise im Kanton Bern liegenden regionalen Naturpärke Chasseral, Diemtigtal, Gantrisch und
Doubs befinden sich seit 2012 bzw. 2013 (Doubs) in ihrer 1. Betriebsphase, welche zehn Jahre dauert. Für die
zweite 4-Jahresperiode (2016 – 2019) wurden die Programmschwerpunkte der Pärke festgelegt und die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund, Kantonen
und Parkträgerschaft abgeschlossen.
Aktualisierung der Kosten als Fortschreibung.
Anp.
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12
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
E_07 UNESCO-Welterbe JungfrauAletsch-Bietschhorn (SAJA)
AGR
E_08 Landschaften erhalten und aufwerten
AGR
E_09 Bundesinventare nach Art. 5
NHG berücksichtigen
AGR
E_10 Umsetzung der Bundesinventare
nach Art. 18a NHG
ANF
E_11 Gemischtwirtschaftlich genutzte
Gebiete gezielt weiterentwickeln
E_12 UNESCO-Welterbe Palafittes –
Prähistorische Pfahlbauten um die
Alpen
KAWA
ADB
Zeitgleich mit den ganz oder teilweise im Kanton Bern
liegenden Regionalen Naturpärken wurden mit dem SAJA die Programmschwerpunkte für die 4-Jahresperiode
2016 – 2019 festgelegt. Desgleichen wurden die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund (durch
den federführenden Kanton Wallis), Kantonen und
Parkträgerschaft abgeschlossen.
Eine Erweiterung des Perimeters besteht als Idee und ist
in der Vierjahresplanung enthalten.
Aktualisierung der Kosten als Fortschreibung.
Nachdem das Kantonale Inventar der schützenswerten
Landschaften (KIsL) gestoppt wurde, wurden Grundlagen für die Landschaftsplanungen in den Gemeinden
geschaffen (Arbeitshilfe und Erläuterungen für Fachleute)
und im Internet publiziert (www.be.ch/ahop > Kommunale Landschaftsplanungen). Diese sind bei den Planungen der Gemeinden zu berücksichtigen.
Aktualisierung des Vorgehens als Fortschreibung
Das Massnahmenblatt hat sich bewährt. Das Projekt
„Aufwertung BLN“ ist im Prinzip abgeschlossen, der
Bundesrat hat aber die Revision der Verordnung immer
noch nicht beschlossen. Das Projekt Erarbeitung von
ergänzenden Entwicklungszielen für die BLN-Objekte
wurde im AGR aus finanziellen Überlegungen gestrichen. Deshalb kann der Text zu Punkt 3 ersatzlos gestrichen werden.
Das Instrument „Unterschutzstellung“ durch die Volkswirtschaftsdirektion wird dort gewählt, wo Regelungen
gegenüber Dritten zur Schutzzielerreichung nötig sind
(z.B. Wegegebot, Leinenpflicht für Hunde u.ä.). In allen
anderen Fällen erfolgt die grundeigentümerverbindliche
Sicherung im Rahmen der kommunalen Zonenplanung.
Im Vordergrund steht immer der Vertragsnaturschutz.
Der Regierungsrat sieht in seinen Legislaturzielen die Erarbeitung eines Sachplans Biodiversität vor. Mit diesem
können die Ziele des geplanten Sachplans Biotopschutz
ebenfalls umgesetzt werden.
Mit der Umsetzung des Massnahmenblattes wurde
noch nicht gestartet. Mit den in der Agrarpolitik 20142017 vorgesehenen Landschaftsqualitätsbeiträgen wird
das Direktzahlungssystem für gemischtwirtschaftlich
genutzte Gebiete wesentlich verbessert, indem weniger
unter sich in Konkurrenz stehende Beiträge ausbezahlt
werden sollen.
Die Massnahme wird umgesetzt mit Zustandsaufnahmen der Berner Seeufersiedlungen, der Bestimmung
und Umsetzung von Schutzmassnahmen sowie der Information (z.B. im Rahmen von Führungen).
Anp.
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13
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
F_01 Umsetzung der Neuen Regionalpolitik
VOL
G_01 Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene
AUE
H_01 Die Bewirtschaftung des Richtplans und die Koordination des
raumwirksamen Handelns sicherstellen
I_01 Raumbeobachtung aufbauen und
betreiben
JGK
AGR
R_01 Zusammenarbeit im Raum Biel Seeland - Jurasüdfuss - Berner
Jura fördern
s-b/b
R_02 Das touristische Potenzial des
Tourismus Trois Lacs fördern
beco
R_05 Gewässerlebensraum Birs nachhaltig aufwerten
TBA
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des neuen Umsetzungsprogramms 2016-2019 zur NRP. Dieses stützt
sich auf aktualisierte regionale Förderprogramme ab. Mit
dem Abschluss der 2. Programmperiode auf Kantonsebene ist beim Bund auch die laufende achtjährige Periode des Mehrjahresprogrammes abgelaufen und ein
neues Programm 2016-2023 in Kraft getreten.
Aktualisierung der Jahreszahlen.
Die Zahl der Gemeinden, die sich neu mit der nachhaltigen Entwicklung auseinandergesetzt haben, ist gegenüber der letzten Controllingrunde leicht zurückgegangen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass in diesem Zeitraum weniger personelle Ressourcen für die
Förderung der NE auf lokaler Ebene zur Verfügung
standen als davor. Deshalb wurde auch das Budget für
Unterstützungsbeiträge, die Gemeinden für Dienstleistungen externer Berater in Anspruch genommen haben,
nicht ausgeschöpft.
Aktualisierung der Grundlagen.
Die Massnahme wird umgesetzt; die Konferenz Raum /
Verkehr / Wirtschaft KRVW befasst sich periodisch mit
der Abstimmung von raumwirksamen Vorhaben im Kanton.
Ein neues Indikatorenset zum Controlling des Richtplans
2030 ist in Erarbeitung und muss noch konsolidiert werden. Visualisierungen in Form von Grafiken und Karten
sind in Vorbereitung. Die Erarbeitung des digitalen
Übersichtszonenplans UZP ist im Wandel. In Zukunft soll
dieser aus dem ÖREB-Kataster abgeleitet werden, was
aber noch einige Herausforderungen stellt.
Die Frage der Regionalkonferenz ist zurzeit sistiert. Hinsichtlich kantonsübergreifender Zusammenarbeit hat
sich nicht Grundlegendes verändert. Es gibt vereinzelt
projektbezogene Koordination, aber keine institutionalisierte Zusammenarbeit.
Seit 2012 ist die interkantonale Vermarktungsgesellschaft Jura Trois Lacs Tourisme als anerkannte Destination gemäss Tourismusentwicklungsverordnung (TEV)
aktiv. Sie umfasst im Kerngebiet die Kantone Bern (mit
Berner Jura und Biel Seeland), Neuchâtel, Jura sowie
als zugewandte Partner Freiburg, Solothurn und Waadt
(jeweils mit Teilgebieten).
Die Massnahme kann als erfüllt aus dem Richtplan gestrichen werden.
Gestützt auf das revidierte Wasserbaugesetz wurden
die Vorbereitungsmassnahmen für die Erstellung des
Gewässerrichtplan Birse gestartet. Die interkantonale
Birskomission ist institutionalisiert. Umsetzung der Wasserbaumassnahmen: Erste grössere Projekte sind in der
Umsetzung oder stehen kurz bevor.
Fortschreibung auf neusten Stand.
Anp.
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S
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14
Nr.
Strategie / Massnahme
Verant. Umsetzung / Handlungsbedarf
R_06 Linkes Bielerseeufer sanieren
s-b/b
R_07 V-Projekt Jungfrauregion
AGR
R_08 Gewässerrichtplan Hasliaare
TBA
R_09 Gewässerrichtplan Kander
TBA
R_10 Grimsel-Tunnel
AGR
Die Umsetzung ist nach wie vor auf gutem Weg. Die
SBB haben die Objektstudie des SBB-Tunnels Ligerz
abgeschlossen und das Vorprojekt begonnen. Parallel
dazu erarbeitet die Konferenz Linkes Bielerseeufer (mit
Beteiligung der SBB) einen überkommunalen Richtplan
zur Nachnutzung des Bahntrassees zwischen La Neuveville und Twann.
Die Umsetzung läuft. Die Gemeinde hat ihre Nutzungsplanung angepasst. Die übrigen Bewilligungsverfahren
sind unterschiedlich weit.
Zurzeit laufen noch Vorprojekte über den gesamten Perimeter mit welchen Grundlagen für die Detailprojektierung (Start ca. 2018) geschaffen werden. Mit der Einführung des neuen Wasserbaugesetzes am 1.1.2015 ist
die Wasserbaupflicht für die Aare neu zum Kanton gekommen.
Die Massnahme wird umgesetzt: Es gibt zahlreiche laufenden Wasserbauvorhaben an der Kander (Bauherrschaften und Auftraggeber: Schwellenkorporationen
oder Gemeinden); Methoden zur Gesamtöko- und Gesamtrodungsersatzbilanzierung wurden entwickelt. Zudem wurde die Kander-Kommission konstituiert.
Die 308kV-Übertragungsleitung zwischen Innertkirchen
und Oberwald sowie eine neue SchmalspurBahnverbindung sollen im neu zu bauenden GrimselTunnel zusammengefasst werden. Mit der Bündelung
der Infrastrukturen kann die Landschaft im GrimselGebiet (mit dem BLN-Gebiet Nr. 1507) aufgewertet
werden. Durch die Aufnahme in den Richtplan wird die
übergeordnete raumplanerische Abwägung vorgenommen.
Anp.
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–
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N
15
Zu aktualisierende Massnahmen
Mit dem Richtplancontrolling `16 sollen somit folgende Massnahmen aktualisiert werden:
Fortschreibungen
Folgende Massnahmen werden fortgeschrieben:
A_03, B_03, B_06, B_07, B_09, B_10, B_11, C_03, C_08, C_12, C_18, C_24, C_25,
C_26, E_02, E_05, E_06, E_07, E_08, E_09, F_01, G_01, R_05
Anpassungen
Folgende Massnahmen werden angepasst:
A_08, B_02, B_04, B_08, C_01, C_02, C_04, C_14, C_15, C_27, D_08
Neue Massnahmen
Folgende Massnahme wird neu in den Richtplan aufgenommen:
R_10
Streichung
Die Massnahme R_02 wird gestrichen.
Im Anhang wird der aktuelle Stand der Massnahmenblätter dargestellt.
16
Anhang: Stand der Massnahmenblätter
A_01
A_02
A_03
A_04
A_05
A_06
A_07
A_08
B_01
B_02
B_03
B_04
B_05
B_06
B_07
B_08
B_09
B_10
B_11
B_12
C_01
C_02
C_03
C_04
C_05
C_06
C_07
C_08
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Handlungsbedarf
Anpassung `14
Fortschreibung `14
Anpassung `12
Fortschreibung `12
2. Fortschreibung `10
x
x
x
x
x
x
Anpassung `10
Fortschreibung `10
Fortschreibung `08
Anpassung `06
Fortschreibung `06
Anpassung `04
2. Fortschreibung `06
Gegenstand
Baulandbedarf Wohnen bestimmen
Streusiedlungsgebiete
Kriterien für Weilerzonen nach Art. 33 RPV
Vorgaben für die Erstellung von Golfplätzen
Baulandbedarf Arbeiten bestimmen
Fruchtfolgeflächen schonen
Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) fördern
Prioritäre Siedlungsentwicklungen Wohnen von
kantonaler Bedeutung fördern
Verkehrsintensive Vorhaben: Verkehr, Siedlung
und Umwelt abstimmen
Massnahmen Agglomerationsprogramm Verkehr
und Siedlung
Im internationalen und nationalen Schienenverkehr
Prioritäten aus bernischer Sicht festlegen
Im öffentlichen Regional-, Agglomerations- und
Ortsverkehr Prioritäten setzen
Strassennetzplan
Das Nationalstrassennetz fertigstellen
Strassennetzplan aktualisieren
Lärmschutz Strassenverkehr vollziehen
Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte
Erschliessungsqualität mit dem öffentlichen Verkehr bestimmen
Verkehrsmanagement
Velorouten mit kantonaler Netzfunktion (Sachplan
Veloverkehr)
Zentralitätsstruktur
Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen
gemäss Raumkonzept Kanton Bern
Politik für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit umsetzen
Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) realisieren
Massnahmen für die Förderung des Tourismus
umsetzen
Umsetzung von regionalen Potenzialen fördern
Landwirtschaft regional differenziert fördern
Ortsplanung und Energieversorgung abstimmen
Fortschreibung `04
Revision `02
x Änderungen
aktuell gültiger Stand (nach Richtplananpassungen `14 / Richtplan 2030)
Handlungsbedarf Richtplancontrolling `16: F: Fortschreibung; A: Anpassung; S streichen; N: neu
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C_10
C_11
C_12
C_13
C_14
C_15
C_16
C_17
C_18
C_19
C_20
C_21
C_22
C_23
C_24
C_25
C_26
C_27
D_01
D_02
D_03
D_04
D_05
D_06
D_07
D_08
D_09
E_01
x
x
Handlungsbedarf
Anpassung `14
Fortschreibung `14
Anpassung `12
Fortschreibung `12
2. Fortschreibung `10
Anpassung `10
Fortschreibung `10
Fortschreibung `08
2. Fortschreibung `06
Anpassung `06
x
Fortschreibung `06
x
Anpassung `04
Fortschreibung `04
C_09
Gegenstand
Bedarfsgerechte Versorgung mit Telekommunikations- und Postdienstleistungen anstreben
Schätzung der Erschliessungskosten bei Einzonungen
Holz nutzen und Wald verjüngen
Verjüngung, Wiederbewaldung und Pflege von
Wäldern mit Schutzfunktion
Gezielte Nutzung von Meliorations- und Forststrassen durch den Velo- und Biketourismus ermöglichen
Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf
Abfallentsorgungsanlagen von kantonaler Bedeutung (Sachplan Abfall)
Entwicklung der Universität und der Pädagogischen Hochschule Bern sicherstellen
Entwicklung der Schulstrukturen
Energieerzeugungsanlagen von kantonaler Bedeutung
Öffentliche Wasserversorgung sichern
Wasserkraft in geeigneten Gewässern nutzen
Anlagen zur Windenergieproduktion fördern
Schlüsselstellen Holzlogistik
Touristische Entwicklung räumlich steuern
Swiss Innovation Park Biel/Bienne realisieren
Weiterführungsstrategien / -szenarien für die Justiz
Vollzug Anstalt Frauen Hindelbank
Standortkonzentration der Berner Fachhochschule
Öffentliche Abwasserentsorgung sichern
Landschaftsprägende Bauten
Umnutzung von Siedlungsbrachen fördern
Naturgefahren in der Ortsplanung berücksichtigen
Technische Risiken in der Ortsplanung berücksichtigen (Störfallvorsorge)
Infrastruktur zur Erdgashochdruckversorgung:
Störfallvorsorge sicherstellen
Zweitwohnungsbau steuern
Nachnutzung von Kantonsgrundstücken in der
ZöN sicherstellen
Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende schaffen
Zunahme der Waldfläche verhindern
Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft fördern
Revision `02
17
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A
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E_03
E_04
E_05
E_06
E_07
E_08
E_09
E_10
E_11
E_12
F_01
F_02
F_03
F_04
G_01
G_02
H_01
H_02
H_03
I_01
R_01
R_02
R_03
R_04
Koordination der Sektoralpolitiken und Auswirkungen auf die Regionen berücksichtigen
Koordinationsabkommen Kanton - Planungsregionen abschliessen
Regionalparks und weitere nachhaltige regionale
Entwicklungsmodelle fördern
Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler
Ebene
Kantonale Bauvorschriften harmonisieren
Die Bewirtschaftung des Richtplans und die Koordination des raumwirksamen Handelns sicherstellen
Umsetzungsstrategien Richtplan in der Erziehungsdirektion (ERZ) erarbeiten
Umsetzungsstrategien Richtplan in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) erarbeiten
Raumbeobachtung aufbauen und betreiben
Zusammenarbeit im Raum Biel - Seeland - Jurasüdfuss - Berner Jura fördern
Das touristische Potential des Tourismus Trois
Lacs fördern
Hochwasserschutz Chisebach und Zuflüsse realisieren
UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-AletschBietschhorn umsetzen
x
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Handlungsbedarf
Anpassung `14
Fortschreibung `14
Anpassung `12
Fortschreibung `12
2. Fortschreibung `10
Anpassung `10
Fortschreibung `10
Fortschreibung `08
2. Fortschreibung `06
Anpassung `06
x
Fortschreibung `06
x
Anpassung `04
Fortschreibung `04
E_02
Gegenstand
Besondere Verantwortung im Lebensraum- und
Artenschutz wahrnehmen
Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere
abbauen
Biodiversität im Wald
Gewässer erhalten und aufwerten
Aufbau und Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung nach NHG
UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen JungfrauAletsch (SAJA)
Landschaften erhalten und aufwerten
Bundesinventare nach Art. 5 NHG berücksichtigen
Umsetzung der Bundesinventare nach Art. 18a
NHG
Gemischtwirtschaftlich genutzte Gebiete gezielt weiterentwickeln
UNESCO-Welterbe Palafittes – Prähistorische
Pfahlbauten um die Alpen
Umsetzung der Neuen Regionalpolitik
Revision `02
18
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S
R_05
R_06
R_07
R_08
R_09
R_10
Anpassung `06
Fortschreibung `06
Anpassung `04
Fortschreibung `10
x
x
Handlungsbedarf
Anpassung `14
Fortschreibung `14
Anpassung `12
Fortschreibung `12
2. Fortschreibung `10
Anpassung `10
Fortschreibung `08
x
x
2. Fortschreibung `06
Gegenstand
Gewässerlebensraum Birs nachhaltig aufwerten
Linkes Bielerseeufer sanieren
V-Bahn Jungfrauregion
Gewässerrichtplan Hasliaare umsetzen
Gewässerrichtplan Kander umsetzen
Grimsel-Tunnel
Fortschreibung `04
Revision `02
19
F
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N