Medien-Information 9. Dezember 2016 Erfolgreiche Städtebauförderung des Landes in Rendsburg: Innenminister Stefan Studt eröffnet neue Straßenabschnitte KIEL. Innenminister Stefan Studt hat die Entwicklung der nördlichen Rendsburger Altstadt gelobt und in diesem Zusammenhang die Rolle der Städtebauförderung herausgestellt. „Es geht voran. Rendsburg ist auf einem guten Weg, seine nördliche Altstadt deutlich aufzuwerten.“ Eine wichtige Rolle spielten dabei Städtebauförderungsmittel von Bund und Land, die um ein städtisches Drittel ergänzt werden. Allein für den Ausbau der Schleuskuhle und der nördlichen Torstraße in Rendsburg werden bis zu 956.000 Euro an Städtebauförderungsmitteln bereitgestellt. Diese Zahl nannte Studt heute (9. Dezember) bei der offiziellen Eröffnung der beiden Straßenabschnitte. Gemeinsam mit Bürgermeister Pierre Gilgenast pflanzte der Minister zum Abschluss der Bauarbeiten einen Baum. „Ziel der Umbauplanung ist es, die Situation für die Fußgänger zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen“, sagte Studt. Die Gestaltung erfolge in Anlehnung an die bereits aus Mitteln der Städtebauförderung umgestaltete südliche Torstraße und den historischen Schlossplatz. Der Ausbau der beiden Straßenabschnitte sei allerdings nur ein Teil einer umfassenden Entwicklung der nördlichen Altstadt, so der Minister. Als nächstes Projekt befinde sich bereits der Umbau der Holsteiner Straße in Vorbereitung. Die Stadt Rendsburg ist mit der Erneuerung der nördlichen Altstadt seit 2008 im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. „Wir haben bisher rund 6,7 Millionen Euro (inklusive des kommunalen Drittels) Städtebauförderungsmittel für diese Gesamtmaßnahme bewilligt“, sagte Studt. Rund 44,8 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für die Sanierung von Innenstädten und Stadtquartieren in Schleswig-Holstein durch die Städtebauförderung zur Verfügung. Die Summe teilen sich 18 Kommunen für insgesamt 24 Fördergebiete. In diesem Jahr wurde die Städtebauförderungsmaßnahme in Kappeln (Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge) neu ins Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen. Bei den übrigen Maßnahmen handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen, die sich schon länger in der Förderung befinden. Das Städtebauförderungsprogramm 2016 setzt sich aus fünf Einzelprogrammen mit jeweils eigenen Förderzielen und -konditionen zusammen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Kleinere Städte und Gemeinden. Bund, Land und Gemeinden finanzieren das Städtebauförderungsprogramm zu je einem Drittel. Auf jeden Euro des Bundes legen das Land und die jeweilige Gemeinde einen weiteren Euro drauf. In diesem Jahr ist es genauso wie im Vorjahr erneut in begrenztem Umfang möglich, von dieser Drittel-Regel abzuweichen. So kann der kommunale Eigenanteil (ein Drittel der Gesamtsumme) auf bis zu 20 Prozent gesenkt werden, wenn es sich um Kommunen mit Haushaltsnotlage handelt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das: Bund und Land stellen je rund 15,2 Millionen Euro bereit, die kommunale Seite muss jedoch für eine Teilmenge von je 1,9 Millionen Euro an Bundes- und Landesgeldern lediglich 950.000 Euro ergänzen. Von den verbesserten Förderkonditionen profitieren Bad Segeberg, Flensburg, Kiel und Neumünster. Hintergrund: Die Städtebauförderung ist keine Einzelprojektförderung. Im Gegensatz zu vielen anderen Fördermaßnahmen besteht eine geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme aus einer Vielzahl von einzelnen Maßnahmen (wie z.B. dem Neubau oder der Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen, Grünanlagen, Parks und Spielplätzen sowie von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteilschulen), die erst in der Summe ihre Wirkung für eine erfolgreiche Gebietsentwicklung entfalten und zur Behebung der vorhandenen städtebaulichen Missstände beitragen. Anders gesagt: Mit dem Instrument der Städtebauförderung können die Städte auf die komplexen heutigen Anforderungen reagieren. Dabei wachsen einzelne Bausteine über viele Jahre zu einem Ganzen zusammen. Dementsprechend haben städtebauliche Gesamtmaßnahmen eine Dauer von 10 bis 15 Jahren. Die jeweilige Gemeinde ist Zuwendungsempfängerin der Bundes- und Landesmittel und ist Trägerin der Gesamtmaßnahme. Städtebauförderung zeichnet sich neben dem Bezug auf ein konkretes Gebiet und dem integrierten Planungsansatz durch eine umfassende Bürgerbeteiligung aus. Sie sichert sie dem örtlichen Handwerk und Gewerbe Aufträge und Beschäftigung. Denn ein öffentlicher Euro löst in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus. Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de
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