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Medien-Information
9. Dezember 2016
Erfolgreiche Städtebauförderung des Landes in Rendsburg:
Innenminister Stefan Studt eröffnet neue Straßenabschnitte
KIEL. Innenminister Stefan Studt hat die Entwicklung der nördlichen Rendsburger Altstadt gelobt und in diesem Zusammenhang die Rolle der Städtebauförderung herausgestellt. „Es geht voran. Rendsburg ist auf einem guten Weg, seine nördliche Altstadt
deutlich aufzuwerten.“ Eine wichtige Rolle spielten dabei Städtebauförderungsmittel
von Bund und Land, die um ein städtisches Drittel ergänzt werden. Allein für den Ausbau der Schleuskuhle und der nördlichen Torstraße in Rendsburg werden bis zu
956.000 Euro an Städtebauförderungsmitteln bereitgestellt. Diese Zahl nannte Studt
heute (9. Dezember) bei der offiziellen Eröffnung der beiden Straßenabschnitte. Gemeinsam mit Bürgermeister Pierre Gilgenast pflanzte der Minister zum Abschluss der
Bauarbeiten einen Baum.
„Ziel der Umbauplanung ist es, die Situation für die Fußgänger zu verbessern und die
Aufenthaltsqualität zu erhöhen“, sagte Studt. Die Gestaltung erfolge in Anlehnung an
die bereits aus Mitteln der Städtebauförderung umgestaltete südliche Torstraße und
den historischen Schlossplatz. Der Ausbau der beiden Straßenabschnitte sei allerdings nur ein Teil einer umfassenden Entwicklung der nördlichen Altstadt, so der Minister. Als nächstes Projekt befinde sich bereits der Umbau der Holsteiner Straße in
Vorbereitung.
Die Stadt Rendsburg ist mit der Erneuerung der nördlichen Altstadt seit 2008 im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. „Wir haben bisher rund
6,7 Millionen Euro (inklusive des kommunalen Drittels) Städtebauförderungsmittel für
diese Gesamtmaßnahme bewilligt“, sagte Studt.
Rund 44,8 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für die Sanierung von Innenstädten
und Stadtquartieren in Schleswig-Holstein durch die Städtebauförderung zur Verfügung. Die Summe teilen sich 18 Kommunen für insgesamt 24 Fördergebiete. In diesem Jahr wurde die Städtebauförderungsmaßnahme in Kappeln (Zukunftsgestaltung
Daseinsvorsorge) neu ins Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen. Bei den übrigen Maßnahmen handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen, die
sich schon länger in der Förderung befinden.
Das Städtebauförderungsprogramm 2016 setzt sich aus fünf Einzelprogrammen mit
jeweils eigenen Förderzielen und -konditionen zusammen: Soziale Stadt, Stadtumbau
West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Kleinere
Städte und Gemeinden. Bund, Land und Gemeinden finanzieren das Städtebauförderungsprogramm zu je einem Drittel. Auf jeden Euro des Bundes legen das Land und
die jeweilige Gemeinde einen weiteren Euro drauf.
In diesem Jahr ist es genauso wie im Vorjahr erneut in begrenztem Umfang möglich,
von dieser Drittel-Regel abzuweichen. So kann der kommunale Eigenanteil (ein Drittel
der Gesamtsumme) auf bis zu 20 Prozent gesenkt werden, wenn es sich um Kommunen mit Haushaltsnotlage handelt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das: Bund und
Land stellen je rund 15,2 Millionen Euro bereit, die kommunale Seite muss jedoch für
eine Teilmenge von je 1,9 Millionen Euro an Bundes- und Landesgeldern lediglich
950.000 Euro ergänzen. Von den verbesserten Förderkonditionen profitieren Bad Segeberg, Flensburg, Kiel und Neumünster.
Hintergrund:
Die Städtebauförderung ist keine Einzelprojektförderung. Im Gegensatz zu vielen anderen Fördermaßnahmen besteht eine geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme
aus einer Vielzahl von einzelnen Maßnahmen (wie z.B. dem Neubau oder der Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen, Grünanlagen, Parks und Spielplätzen sowie
von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteilschulen), die erst in
der Summe ihre Wirkung für eine erfolgreiche Gebietsentwicklung entfalten und zur
Behebung der vorhandenen städtebaulichen Missstände beitragen.
Anders gesagt: Mit dem Instrument der Städtebauförderung können die Städte auf die
komplexen heutigen Anforderungen reagieren. Dabei wachsen einzelne Bausteine
über viele Jahre zu einem Ganzen zusammen. Dementsprechend haben städtebauliche Gesamtmaßnahmen eine Dauer von 10 bis 15 Jahren. Die jeweilige Gemeinde ist
Zuwendungsempfängerin der Bundes- und Landesmittel und ist Trägerin der Gesamtmaßnahme.
Städtebauförderung zeichnet sich neben dem Bezug auf ein konkretes Gebiet und
dem integrierten Planungsansatz durch eine umfassende Bürgerbeteiligung aus. Sie
sichert sie dem örtlichen Handwerk und Gewerbe Aufträge und Beschäftigung. Denn
ein öffentlicher Euro löst in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen
aus.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg
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