Flugsicherheit: Kommission streicht alle Fluggesellschaften

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Flugsicherheit: Kommission streicht alle Fluggesellschaften Kasachstans von
der EU-Flugsicherheitsliste
Brüssel, 8. Dezember 2016
Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die
Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder
Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht
erfüllen.
Alle Fluggesellschaften aus Kasachstan wurden aus der Liste gestrichen, während „Iran
Aseman Airlines“ hinzugefügt wurde.
Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die
Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder
Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit der
EU-Flugsicherheitsliste soll für die Bürgerinnen und Bürger in Europa ein höchstmögliches
Flugsicherheitsniveau gewährleistet werden – eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015
verabschiedeten Luftfahrtstrategie.
Im Zuge der heutigen Aktualisierung wurden alle in Kasachstan zugelassenen Fluggesellschaften von
der Liste gestrichen, nachdem sich die Flugsicherheitslage in diesem Land weiter verbessert hat.
Hingegen wurde aufgrund anhaltender Mängel die Fluggesellschaft „ Iran Aseman Airlines“ in die Liste
aufgenommen.
Die für den Verkehrsbereich zuständige Kommissarin Violeta Bulc erklärte: „Die EU-Flugsicherheitsliste
ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um die Flugsicherheit in Europa auf höchstem Niveau zu
halten. Ich freue mich ganz besonders, dass wir nach Jahren der Zusammenarbeit und europäischer
technischer Hilfe alle kasachischen Fluggesellschaften von der Liste streichen konnten. Das ist auch ein
positives Signal für all jene Länder, die noch auf der Liste stehen, und zeigt, dass sich die Bemühungen
und die Zusammenarbeit auszahlen. Die Kommission und die Europäische Agentur für Flugsicherheit
sind zur Unterstützung bereit.“
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU,
sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass
sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste
auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen
dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden
muss.
Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 193 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der
EU untersagt:
- in 18 Staaten zugelassene Fluggesellschaften (190) [1], wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht
durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern
- drei einzelne Fluggesellschaften aufgrund von Sicherheitsbedenken: Iran Aseman Airlines (Iran),
Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Surinam).
Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die
EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG
(Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air
(Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).
Hintergrundinformationen
Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der
Sicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 22. bis 24. November im EUFlugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische
Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die Beurteilung
sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.
Im Rahmen der im Dezember 2015 vorgelegten Luftfahrtstrategie bekundete die Kommission ihre
Absicht, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005, die der Flugsicherheitsliste zugrunde liegt, einer
Bewertung zu unterziehen. Bei dieser Bewertung werden die wirksamsten Möglichkeiten geprüft, die
Flugreisenden noch besser vor als unsicher eingestuften Luftfahrtunternehmen zu schützen.
Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, mit den Luftfahrtbehörden weltweit zusammenzuarbeiten und
auf diese Weise die globalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Unterstützt durch die Europäische
Kommission führt die EASA deshalb Projekte für technische Zusammenarbeit mit Partnerländern und regionen durch, beispielsweise das Projekt Östliche Partnerschaft/ Zentralasien. Bei diesem Projekt
arbeitet die EASA gemeinsam mit osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten an deren Einbindung
in das europaweite Zivilluftfahrtsystem und unterstützt die Zivilluftfahrtbehörden bei der Erfüllung ihrer
internationalen luft- und flugsicherheitsrelevanten Verpflichtungen. Weitere Informationen über
Projekte für technische Zusammenarbeit finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft
EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit
[1]Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea,
Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten),
Indonesien (ausgenommen sieben Fluggesellschaften), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen,
Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan.
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