Europäische Kommission - Pressemitteilung Flugsicherheit: Kommission streicht alle Fluggesellschaften Kasachstans von der EU-Flugsicherheitsliste Brüssel, 8. Dezember 2016 Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Alle Fluggesellschaften aus Kasachstan wurden aus der Liste gestrichen, während „Iran Aseman Airlines“ hinzugefügt wurde. Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit der EU-Flugsicherheitsliste soll für die Bürgerinnen und Bürger in Europa ein höchstmögliches Flugsicherheitsniveau gewährleistet werden – eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015 verabschiedeten Luftfahrtstrategie. Im Zuge der heutigen Aktualisierung wurden alle in Kasachstan zugelassenen Fluggesellschaften von der Liste gestrichen, nachdem sich die Flugsicherheitslage in diesem Land weiter verbessert hat. Hingegen wurde aufgrund anhaltender Mängel die Fluggesellschaft „ Iran Aseman Airlines“ in die Liste aufgenommen. Die für den Verkehrsbereich zuständige Kommissarin Violeta Bulc erklärte: „Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um die Flugsicherheit in Europa auf höchstem Niveau zu halten. Ich freue mich ganz besonders, dass wir nach Jahren der Zusammenarbeit und europäischer technischer Hilfe alle kasachischen Fluggesellschaften von der Liste streichen konnten. Das ist auch ein positives Signal für all jene Länder, die noch auf der Liste stehen, und zeigt, dass sich die Bemühungen und die Zusammenarbeit auszahlen. Die Kommission und die Europäische Agentur für Flugsicherheit sind zur Unterstützung bereit.“ Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die EU-Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss. Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 193 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt: - in 18 Staaten zugelassene Fluggesellschaften (190) [1], wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern - drei einzelne Fluggesellschaften aufgrund von Sicherheitsbedenken: Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Surinam). Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola). Hintergrundinformationen Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Sicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 22. bis 24. November im EUFlugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich. Im Rahmen der im Dezember 2015 vorgelegten Luftfahrtstrategie bekundete die Kommission ihre Absicht, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005, die der Flugsicherheitsliste zugrunde liegt, einer Bewertung zu unterziehen. Bei dieser Bewertung werden die wirksamsten Möglichkeiten geprüft, die Flugreisenden noch besser vor als unsicher eingestuften Luftfahrtunternehmen zu schützen. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, mit den Luftfahrtbehörden weltweit zusammenzuarbeiten und auf diese Weise die globalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Unterstützt durch die Europäische Kommission führt die EASA deshalb Projekte für technische Zusammenarbeit mit Partnerländern und regionen durch, beispielsweise das Projekt Östliche Partnerschaft/ Zentralasien. Bei diesem Projekt arbeitet die EASA gemeinsam mit osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten an deren Einbindung in das europaweite Zivilluftfahrtsystem und unterstützt die Zivilluftfahrtbehörden bei der Erfüllung ihrer internationalen luft- und flugsicherheitsrelevanten Verpflichtungen. Weitere Informationen über Projekte für technische Zusammenarbeit finden Sie hier. Weitere Informationen: Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit [1]Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen sieben Fluggesellschaften), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan. IP/16/4265 Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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