Flugsicherheit: Kommission aktualisiert EU

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Flugsicherheit: Kommission aktualisiert EU-Flugsicherheitsliste – Iran und
Afrika verzeichnen Fortschritte
Brüssel, 16. Juni 2016
Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die
Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder
Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht
erfüllen.
Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die
Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder
Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit Hilfe
der Liste soll den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung höchster
Flugsicherheitsstandards garantiert werden, eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015
beschlossenen Luftfahrtstrategie. Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines der wichtigsten Instrumente der
Union, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit der heutigen Aktualisierung werden alle in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften sowie Air
Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air)
von der Liste gestrichen. Darüber hinaus wird es Iran Air gestattet, den Flugbetrieb in die EU mit den
meisten seiner Flugzeuge wieder aufzunehmen.
Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Die Sicherheit
des Luftverkehrs steht für mich an oberster Stelle und die heutige Aktualisierung ist das Ergebnis
unserer ständigen Bemühungen, die größtmögliche Flugsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in
Europa zu gewährleisten. Erfreulicherweise ist es uns nach siebenjähriger Arbeit und umfassender
technischer Hilfe der EU gelungen, alle Fluggesellschaften aus Sambia von der Liste zu streichen. In
Iran wurde im Mai nach meinem Besuch im Monat davor eine technische Bewertung erfolgreich
abgeschlossen. Auf dieser Grundlage freue ich mich anzukündigen, dass auch Iran Air der Betrieb im
europäischen Luftraum mit den meisten seiner Flugzeuge wieder gestattet ist.“
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU,
sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass
sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Flugsicherheitsliste
auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen
dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden
muss.
Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 216 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der
EU untersagt:
- 214 Fluggesellschaften aus 19 Staaten[1], da die Luftfahrtbehörden dort die erforderliche
Sicherheitsaufsicht nicht voll gewährleisten können;
- zwei Fluggesellschaften wegen Sicherheitsbedenken, nämlich Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing
Airlines (Suriname).
Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die
EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG
(Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air
(Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).
Hintergrundinformationen
Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der
Sicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 31. Mai bis 2. Juni 2016 im EUFlugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische
Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die Beurteilung
sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich.
Im Rahmen der im Dezember 2015 vorgelegten Luftfahrtstrategie bekundete die Kommission ihre
Absicht, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005, die der Flugsicherheitsliste zugrunde liegt, einer
Bewertung zu unterziehen. Bei dieser Bewertung werden die wirksamsten Möglichkeiten geprüft, die
Flugreisenden noch besser vor als unsicher eingestuften Luftfahrtunternehmen zu schützen.
Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, mit den Luftfahrtbehörden weltweit zusammenzuarbeiten und
auf diese Weise die globalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Unterstützt durch die Europäische
Kommission führt die EASA deshalb Projekte für technische Zusammenarbeit mit Partnerländern und regionen durch, beispielsweise das SIASA-Projekt zur Verbesserung der Flugsicherheit in den Ländern
südlich der Sahara. Im Rahmen des Projekts kooperiert die EASA mit diesen Ländern und mit
regionalen Organisationen, um die gemeinsamen Sicherheitsstandards zu erhöhen, die
Sicherheitsaufsicht zu verstärken und die fachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Weitere
Informationen über Projekte für technische Zusammenarbeit finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft
EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit
[1] Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea,
Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten),
Indonesien (ausgenommen sieben Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme von Air Astana), die
Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und
Sudan.
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