Europäische Kommission - Pressemitteilung Flugsicherheit: Kommission aktualisiert EU-Flugsicherheitsliste – Iran und Afrika verzeichnen Fortschritte Brüssel, 16. Juni 2016 Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit Hilfe der Liste soll den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards garantiert werden, eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015 beschlossenen Luftfahrtstrategie. Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines der wichtigsten Instrumente der Union, um dieses Ziel zu erreichen. Mit der heutigen Aktualisierung werden alle in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften sowie Air Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air) von der Liste gestrichen. Darüber hinaus wird es Iran Air gestattet, den Flugbetrieb in die EU mit den meisten seiner Flugzeuge wieder aufzunehmen. Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Die Sicherheit des Luftverkehrs steht für mich an oberster Stelle und die heutige Aktualisierung ist das Ergebnis unserer ständigen Bemühungen, die größtmögliche Flugsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu gewährleisten. Erfreulicherweise ist es uns nach siebenjähriger Arbeit und umfassender technischer Hilfe der EU gelungen, alle Fluggesellschaften aus Sambia von der Liste zu streichen. In Iran wurde im Mai nach meinem Besuch im Monat davor eine technische Bewertung erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage freue ich mich anzukündigen, dass auch Iran Air der Betrieb im europäischen Luftraum mit den meisten seiner Flugzeuge wieder gestattet ist.“ Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss. Mit der heutigen Aktualisierung wird insgesamt 216 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt: - 214 Fluggesellschaften aus 19 Staaten[1], da die Luftfahrtbehörden dort die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht voll gewährleisten können; - zwei Fluggesellschaften wegen Sicherheitsbedenken, nämlich Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Suriname). Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola). Hintergrundinformationen Grundlage der heute aktualisierten Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Sicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten, die vom 31. Mai bis 2. Juni 2016 im EUFlugsicherheitsausschuss zusammentrafen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsnormen und insbesondere die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich. Im Rahmen der im Dezember 2015 vorgelegten Luftfahrtstrategie bekundete die Kommission ihre Absicht, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005, die der Flugsicherheitsliste zugrunde liegt, einer Bewertung zu unterziehen. Bei dieser Bewertung werden die wirksamsten Möglichkeiten geprüft, die Flugreisenden noch besser vor als unsicher eingestuften Luftfahrtunternehmen zu schützen. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, mit den Luftfahrtbehörden weltweit zusammenzuarbeiten und auf diese Weise die globalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Unterstützt durch die Europäische Kommission führt die EASA deshalb Projekte für technische Zusammenarbeit mit Partnerländern und regionen durch, beispielsweise das SIASA-Projekt zur Verbesserung der Flugsicherheit in den Ländern südlich der Sahara. Im Rahmen des Projekts kooperiert die EASA mit diesen Ländern und mit regionalen Organisationen, um die gemeinsamen Sicherheitsstandards zu erhöhen, die Sicherheitsaufsicht zu verstärken und die fachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Weitere Informationen über Projekte für technische Zusammenarbeit finden Sie hier. Weitere Informationen: Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist Bedeutung des Luftverkehrs für die europäische Wirtschaft EASA-Projekte für technische Zusammenarbeit [1] Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen sieben Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme von Air Astana), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan. IP/16/2176 Kontakt für die Medien: Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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