Austria Email AG Knittelfeld, FN 99418d ISIN: AT0000618251 (die „Gesellschaft“) EINLADUNG Zu der am Freitag, 16. Dezember 2016 um 14 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 8720 Knittelfeld, Austriastraße 6 stattfindenden außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Austria Email AG mit folgender Tagesordnung: 1. Zurückziehung der Aktien der Austria Email AG aus dem Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG (Delisting) 2. Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (1) und 20 (Hauptversammlung – Teilnahme) infolge Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Verlangens der Aktionärin ATLANTIC Société Francaise de Developpement Thermique SA gemäß § 105 Abs. 3 AktG. Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin ab Freitag, 25.11.2016, am Sitz der Gesellschaft, Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld während der Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.austria-email.at unter der Rubrik Info, News, ao Hauptversammlung abrufbar: • Die Beschlussvorschläge • Der vollständige Text dieser Einberufung • Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Dezember 2016. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die den Berechtigungsnachweis bis 13. Dezember 2016 mittels einer Depotbestätigung gem. § 10a AktG zu erbringen. Die Aktionäre haben die Depotbestätigungen bei der Gesellschaft per Post 2 (Austriastrasse 6, 8720 Knittelfeld), Telefax (+43 3512 700-231) oder E-Mail ([email protected]) einzureichen. Es steht Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gemäß § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über Erteilung und Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld), Telefax (+43 3512 700-231) oder E-Mail ([email protected]) übermittelt werden. Knittelfeld, im November 2016 Der Vorstand
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