17 11 2016 Einberufung einer ao HV 22.11.2016

Austria Email AG
Knittelfeld, FN 99418d
ISIN: AT0000618251
(die „Gesellschaft“)
EINLADUNG
Zu der am Freitag, 16. Dezember 2016 um 14 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft in 8720 Knittelfeld, Austriastraße 6 stattfindenden
außerordentliche Hauptversammlung
der Aktionäre der Austria Email AG
mit folgender
Tagesordnung:
1. Zurückziehung der Aktien der Austria Email AG aus dem Dritten Markt (MTF)
der Wiener Börse AG (Delisting)
2. Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (1) und 20
(Hauptversammlung – Teilnahme) infolge Umstellung von Inhaberaktien auf
Namensaktien
Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines
schriftlichen Verlangens der Aktionärin ATLANTIC Société Francaise de Developpement
Thermique SA gemäß § 105 Abs. 3 AktG.
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
außerordentlichen Hauptversammlung, sohin ab Freitag, 25.11.2016, am Sitz der
Gesellschaft, Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld während der Geschäftszeiten der Gesellschaft
zur Einsicht der Aktionäre auf und sind unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft www.austria-email.at unter der Rubrik Info, News, ao Hauptversammlung
abrufbar:
• Die Beschlussvorschläge
• Der vollständige Text dieser Einberufung
• Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Dezember 2016. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die den
Berechtigungsnachweis bis 13. Dezember 2016 mittels einer Depotbestätigung gem. § 10a
AktG zu erbringen. Die Aktionäre haben die Depotbestätigungen bei der Gesellschaft per Post
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(Austriastrasse 6, 8720 Knittelfeld), Telefax (+43 3512 700-231) oder E-Mail
([email protected]) einzureichen.
Es steht Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gemäß § 113 AktG vertreten zu
lassen. Die Vorschriften über Erteilung und Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114
AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an
die Gesellschaft per Post (Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld), Telefax (+43 3512 700-231)
oder E-Mail ([email protected]) übermittelt werden.
Knittelfeld, im November 2016
Der Vorstand