Ordentliche Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft, München, am Dienstag, den 7. Juni 2016 Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats Zu diesem Tagesordnungspunkt ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist somit gem. § 172 AktG festgestellt. Im Bezug auf die weiteren der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht vorgesehen.
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