Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz
Land und Leute
In der Schweiz zu arbeiten, ist wegen der guten Bezahlung und der quasi Vollbeschäftigung
eine attraktive Sache, denn die Schweiz ist ein moderner Industriestaat mit stabiler
Wirtschaft. Feste Standbeine sind die Nahrungsmittelindustrie, das Banken- und
Versicherungsgewerbe sowie der Tourismus. Aber auch für Präzisionsfertigungen ist die
Schweiz bekannt - berühmtestes Beispiel sind die Schweizer Uhren, ebenso erfolgreich ist
der Maschinen- und Anlagenbau. Die wirtschaftliche Landschaft ist geprägt durch eine
Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe. Da die Schweiz in hohem Maße von Importen
abhängig ist, eigene Produkte wiederum stark exportiert und auch die Finanzbranche
international ausgerichtet ist, wird eine zunehmende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern
angezogen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
In der Schweiz zu arbeiten gestaltet sich bedeutend schwieriger als in den anderen
europäischen Ländern, da die Schweiz weder Mitglied in der EU noch im Europäischen
Wirtschaftsraum ist. Durch die Einführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der
Schweiz einerseits und der EU sowie den EFTA Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein)
andererseits, wurden die Bewilligungsverfahren jedoch vereinfacht. Auch haben
insbesondere 'EU-Gastarbeiter' ganz gute Chancen - zumindest, wenn der Arbeitgeber
glaubhaft versichert, dass er in der Schweiz keinen Arbeitnehmer mit vergleichbarer
Qualifikation findet.
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber für Sie ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung bei der
zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Die Arbeitsbewilligung muss vorliegen, bevor
Sie Ihre Stelle in der Schweiz antreten. Sie berechtigt zum Erhalt einer
Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Der Antritt der
Arbeitsstelle ohne Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung kann die Ausweisung bedeuten
sowie strafrechtliche Folgen haben.
Die Aufenthaltsbewilligung schließt das Recht zur Arbeitsaufnahme grundsätzlich ein, eine
gesonderte Arbeitserlaubnis wie in der Bundesrepublik Deutschland ist nach
schweizerischem Recht nicht vorgesehen.
Bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung sind ausschließlich kantonale
Gesichtspunkte entscheidend, hier insbesondere die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die
vorgeschriebenen Kontingente zur Zulassung ausländischer Arbeitnehmer.
Gastarbeiterabkommen
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es noch
eine weitere Zugangsmöglichkeit zum schweizerischen Arbeitsmarkt, nämlich als
sogenannter Gastarbeiter (die altertümliche Bezeichnung erklärt sich aus dem Jahr, in dem
das Abkommen geschlossen wurde: 1955). Die Zulassung für die Beschäftigung wird in der
Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die
sonst üblichen Vergabekriterien der Aufenthaltsbewilligung spielen hierbei keine Rolle.
Bei den Arbeitsbedingungen gelten die gleichen Rechte wie für Schweizer. Antragsvordrucke
gibt es bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Grenzgänger
Wenn Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz liegt, Sie dort aber nicht wohnen, dann benötigen Sie
eine Grenzgängerbewilligung (= Arbeitsbewilligung). Auch diese muss von Ihrem Arbeitgeber
bei der zuständigen kantonalen Behörde vor Stellenantritt beantragt werden. Wenn Sie einen
Arbeitsvertrag von mindestens einjähriger Dauer haben, erhalten Sie diese für fünf Jahre.
Arbeitsrecht
Der Urlaubsanspruch ist in der Schweiz gesetzlich verankert: mindestens vier Wochen im
Jahr können vom Arbeitnehmer beansprucht werden. Viele Gesamt- und
Normalarbeitsverträge garantieren jedoch einen höheren Urlaubsanspruch. Zumindest zwei
Freiwochen können zusammenhängend genommen werden. Das Gehalt wird in vollem
Umfang weiter gezahlt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Schweiz liegt bei 40
Stunden. Die Arbeit ist in der Regel an fünf Wochentagen zu erbringen. Pro Tag dürfen nicht
mehr als zwei Überstunden gemacht werden. Überstunden sind durch Freizeit auszugleichen.
Wenn dies nicht möglich ist, sind Überstunden mit einem Aufschlag von 25 Prozent auf den
Normallohn zu vergüten.
Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers oder bei einem Unfall ist der Arbeitgeber zu einer
Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht
oder auf mehr als drei Monate befristet ist. Der Lohn ist in jedem Fall für drei Wochen weiter
zu zahlen, danach für eine "angemessene längere Zeit". Diese Zeitspanne wird im Streitfall
unter Berücksichtigung des Dienstalters gerichtlich festgelegt. Daher empfiehlt es sich, die
gegebenenfalls zu leistenden Krankengeldzahlungen bereits im Arbeitsvertrag
festzuschreiben.
Im schweizerischen Arbeitsrecht ist eine Probezeit von einem Monat vorgesehen, wobei eine
Verlängerung auf bis zu drei Monate vertraglich vereinbart werden kann. Während der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von
sieben Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Frist für eine ordentliche
Kündigung abhängig von der Zeit der Beschäftigung. Bei einer Beschäftigungsdauer von bis
zu einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bei Kündigung zum Monatsende, bei
zwei bis neun Jahren steigt die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Die Kündigung kann
gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Einen
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in Deutschland gibt es in dieser Form in der Schweiz
nicht.
Gesundheitswesen und Sozialleistungen
Die Grundversicherung für Krankheit und Unfall ist für alle in der Schweiz lebenden Personen
obligatorisch und muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise selber beantragt werden.
Auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in der Schweiz für jeden Arbeitnehmer
verpflichtend. Deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz können grundsätzlich jeder
Krankenkasse beitreten. Sie müssen dies nicht, wenn Sie weiterhin in Deutschland
gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Versicherungsmodalitäten unterscheiden sich in den Bereichen ärztliche Behandlung,
stationäre Krankenhausaufenthalte und Tagegeldzahlung, denn die Versicherten müssen
sich grundsätzlich an den Kosten beteiligen. Es kann sich also lohnen, eine
Zusatzversicherung abzuschließen und da auch die Lohnfortzahlung in der Schweiz oft
begrenzt ist, empfiehlt sich auch eine gesonderte Versicherung für die Tagesgeldzahlung.
Wie man Mitglied einer Krankenkasse werden kann, erfährt man durch den Arbeitgeber oder
direkt von den einzelnen Kassen.
Wenn sich manch einer in darüber wundert, dass Kollegen in den Mittagspausen ihre Zähne
putzen, so hat dies den einleuchtenden Grund, dass in der Schweiz jeder für die
Generalüberholung seines Gebisses selbst aufkommen muss: Schweizer Kassen beteiligen
sich lediglich bei der Sanierung von Kiefer und Zahnfleisch.
Lohnniveau und Lebenshaltungskosten
Wer in der Schweiz eine Tätigkeit aufnimmt wird in der Regel weit über europäischem
Standard bezahlt. Durch hohe Lebenshaltungskosten innerhalb der Schweiz wird dies jedoch
wieder angeglichen, weshalb der schweizerische Arbeitnehmer auch nicht mehr in der Hand
hat.
Die Lebenshaltungskosten liegen in der Schweiz, verglichen mit dem europäischen
Länderdurchschnitt, sehr hoch, vor allem Wohnungen in Ballungsgebieten sind teuer, dafür
aber auch fast immer voll ausgestattet, inklusive Geschirrspüler und Waschmaschine.
Andererseits sind die Löhne auch höher als in der restlichen EU und die Steuern niedrig, die
Mehrwertsteuer liegt beispielsweise bei z.Zt. 7,6 Prozent, der ermäßigte Satz für Bücher,
Lebensmittel usw. bei 2,4 Prozent. Lebensmittel sind dennoch bis auf wenige Ausnahmen
häufig teurer, dafür erhält man jedoch vor allem bei landschaftlichen Produkten meistens
weit bessere Qualität.
Für deutsche Staatsbürger ergibt sich jedoch eine Möglichkeit die sehr günstig ist, viele
arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland, also kurz hinter der Grenze. Somit
haben sie ein Gehalt auf schweizerischem Niveau und die Lebenshaltungskosten auf
deutschem Niveau, was sich durchaus rechnet.
Insgesamt ist die Schweiz ein Land mit hoher Lebensqualität und einer überdurchschnittlich
hohen Binnenkaufkraft.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Migration: www.bfm.admin.ch
Department für Auswärtige Angelegenheiten: www.eda.admin.ch
Viele Links auf der Seite der deutschen Botschaft in Bern:
http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/04/Leben__und__Arbeiten/Unterb__Leben__
u__Arbeiten.html