Beihilfe auf einen Blick

Private Krankenversicherung
Beihilfe auf
einen Blick
INFO FÜR
RTNER
VERTRIEBSPA
Leistungen der Beihilfe
Das private Produktangebot zur Beihilfe
Bund*
Bremen
Hessen
Beihilfeberechtigte
50%
50% ambulant, Zahn,
stationär
50% ambulant, Zahn,
65% stationär
Ehegatte
70%
Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige
Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige
Versorgungsempfänger
70%
Plus 10%
Plus 10%
Beihilfeberechtigte mit
2 Kindern und mehr
70%
Plus 5% je
berücksichtigungs­fähigem
Angehörigen
Plus 5% je
berücksichtigungs­fähigem
Angehörigen
Kinder
80%
Plus 5% für
berücksichtigungsfähige
Angehörige,
Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige
max. 70% ambulant,
Zahn, max. 70% stationär
max. 70% ambulant,
Zahn, max. 85% stationär
17.000 Euro im VVKJ
10.000 Euro im VKJ
Steuerl. Grundfreibetrag
im VVKJ
Bis max. 25 Jahre + Zeiten
für Wehr- bzw. Zivildienst
Bis max. 25 Jahre + Zeiten
für Wehr- bzw. Zivildienst
Bis max. 25 Jahre + Zeiten
für Wehr- bzw. Zivildienst
Regelleistungen
Ja, aber Kürzung von 10
Euro täglich
Ja
Ja
Zweibettzimmer
Ja, aber Kürzung von
14,50 Euro täglich
Keine Beihilfe
Ja, aber Kürzung von
16 Euro täglich
Keine Beihilfe
Keine Beihilfe
Keine Beihilfe
Ja
Keine Beihilfe
Ja
Bemessungssätze
Einkommensgrenze
Ehegatten **
Berücksichtigung Kind
Krankenhausbehandlung
Einbettzimmer
Privatärztliche Behandlung
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, VKJ: Vorkalenderjahr, VVKJ: Vorvorkalenderjahr, KJ: Kalenderjahr
* Angeschlossene Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, - teilweise mit Abweichungen bei Krankenhausbehandlung. Die Länder Baden-Württemberg (nur bei Verbeamtung vor dem 01.01.2013), Bayern, Berlin, Hamburg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen haben die gleichen
Bemessungssätze wie der Bund, aber Unterschiede bei Einkommensgrenze Ehegatte, Abweichungen bei Krankenhausbehandlung, Abweichungen im ambulanten Bereich, sowie im Zahnbereich. In Baden-Württemberg gelten für Verbeamtungen ab dem
01.01.2013 abweichende Beihilfebemessungssätze.
Für Bremen und Hessen gelten diverse Unterschiede zum Bund.
** Gilt auch für eingetragene Lebenspartner
Vision B-U oder Tarifgruppe B-U
Zur Deckung des z.T. sehr hohen Eigenanteils eines Beihilfeberechtigten im Krankheitsfall
stehen zwei Tarife zur Auswahl: der Kompakttarif Vision B-U oder die Modultarifgruppe B-U.
Der Kompakttarif Vision B-U richtet sich an gesundheitsorientierte und preisbewusste
Beamte, die bereit sind, in einem überschaubaren Umfang Eigenverantwortung zu übernehmen und dabei einen guten Versicherungsschutz ohne gravierende Einschränkungen
haben möchten. Die Tarifgruppe B-U ist interessant für Beamte, die einen umfassenden
TOP-Schutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung suchen.
Die Lösung
Beihilfe­
bemessungs­satz
Eigenanteil
Kompakttarif oder
Modultarif
Beamtin, Beamter
50%
50%
VisB 50T-U
BS 50T-U oder BSG 50T-U,
B3 50-U, BZ 50-U
...mit 2 und mehr Kindern
70%
30%
VisB 30-U
BS 30-U oder BSG 30-U,
B3 30-U, BZ 30-U
Ehegatten
70%
30%
VisB 30-U
BS 30-U oder BSG 30-U,
B3 30-U, BZ 30-U
Versorgungsempfänger
70%
30%
VisB 30-U
BS 30-U oder BSG 30-U,
B3 30-U, BZ 30-U
Kinder
80%
20%
VisB 20-U
BS 20-U oder BSG 20-U,
B3 20-U, BZ 20-U
nicht für Beihilfevorschrift Hessen und Bremen sowie Verbeamtungen ab 01.01.2013 des Landes Baden-Württemberg
Stationäre Wahlleistungen B3-U, BW2-U, BWE-U und Krankenhaustagegeld nach
Tarif KHT-U
Kostenfalle Krankenhaus: hier kann es für Beihilfeempfänger sehr schnell sehr teuer werden. Denn Beihilfeberechtigte haben einen Beihilfeanspruch für das Mehrbettzimmer und
stationäre Regelleistungen. Für das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung gilt in
einigen Ländern: keine Beihilfe; im Bund und einigen wenigen Ländern gegen Kürzung. In
Vision B-U sind die Regelleistungen versichert. Das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung kann über den Tarif BW2-U mitversichert werden. Als einer von wenigen Tarifen am
Markt bietet Vision B-U die Möglichkeit, das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung über
die Tarife BW2-U/BWE-U einzuschließen. In der Tarifgruppe B-U wird über das Modul B3-U
die Erstattung der stationären Regelleistungen eingeschlossen. Über die Tarifkombination B3-U/BW2-U kann das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und über B3-U/BW2U/BWE-U das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung versichert werden - je nach Wunsch
des Kunden. Viele Beihilferegelungen kürzen die beihilfefähigen stationären Kosten. Hier
hilft ein Krankenhaustagegeld nach Tarif KHT-U. Darüber hinaus können weitere Extrakosten bei einem Krankenhausaufenthalt abgesichert werden.
Das private Produktangebot zur Beihilfe
Ambulante Behandlung
Heilkuren
Heilpraktiker
Nur Beihilfeberechtigte im
aktiven Dienst
Nur Beihilfeberechtigte im
aktiven Dienst
Nur Beihilfeberechtigte im
aktiven Dienst
Bis Höchstsätze laut Vertrag mit den Verbänden
der Heilpraktiker
Keine Beihilfe
Mindestsatz GebüH,
max. Regelhöchstsatz GOÄ
Zuzahlungen
Zuzahlungen
Zuzahlungen
Medikamente
Hilfsmittel
Zuzahlungen
Zuzahlungen
Zuzahlungen
Sehhilfen
Keine Beihilfe für Erwachsene
Noch beihilfefähig
Keine Beihilfe für
Brillenfassungen
Keine Beihilfe für große
Brücken und in Anwärterzeit
Wie Bund, 1 Jahr Wartezeit
Wie Bund, 1 Jahr Wartezeit
Zu 40% anerkannt
Zu 60% anerkannt
Zu 60% anerkannt
Bei Beginn vor 18. Lebensjahr
Bei Beginn vor 18. Lebensjahr
Bei Beginn vor 18. Lebensjahr
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Material- und Laborkosten
Kieferorthopädie
Pflege
GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, VKJ: Vorkalenderjahr, VVKJ: Vorvorkalenderjahr, KJ: Kalenderjahr
21 01 0070 (07.15)
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung
65172 Wiesbaden
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
www.DBV.de
Ein Unternehmen der AXA Gruppe
Kurkostentarif KUR-U
Kuren sind ein bewährtes Mittel, um die Gesundheit wiederherzustellen. Lediglich beim
aktiven Beihilfeberechtigten werden Beihilfen für Heilkuren gewährt. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige kommen für Kurbeihilfen nicht in Betracht.
Der Abschluss einer Kurkostenversicherung nach dem sehr preiswerten Tarif KUR-U ist
demnach absolut empfehlenswert.
Beihilfeergänzungstarife BN-U
Die Beihilfe zahlt nicht für alles. Auch sie kennt – wie die GKV – Begrenzungen. Versicherten der Tarifgruppe B-U steht der Beihilfeergänzungstarif BN1-U zur Verfügung. Dieser
leistet für bestimmte Krankheitskosten, die nicht voll beihilfefähig sind.
Vision B-U-Versicherte sollten den Beihilfeergänzungstarif BN3-U abschließen.
Pflegepflicht- (PVB) und Pflegezusatztarife (Flex-U, Akut-U)
Die Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB ist die Pflichtversicherung für Beamte im
öffentlichen Dienst. Ähnlich wie bei PKV- bzw. GKV-Versicherten ist die Pflegepflichtversicherung im Pflegefall absolut nicht ausreichend. In sofern sollte immer auch eine
Pflegezusatzversicherung angeboten werden.