Private Krankenversicherung Beihilfe auf einen Blick INFO FÜR RTNER VERTRIEBSPA Leistungen der Beihilfe Das private Produktangebot zur Beihilfe Bund* Bremen Hessen Beihilfeberechtigte 50% 50% ambulant, Zahn, stationär 50% ambulant, Zahn, 65% stationär Ehegatte 70% Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige Versorgungsempfänger 70% Plus 10% Plus 10% Beihilfeberechtigte mit 2 Kindern und mehr 70% Plus 5% je berücksichtigungsfähigem Angehörigen Plus 5% je berücksichtigungsfähigem Angehörigen Kinder 80% Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige, Plus 5% für berücksichtigungsfähige Angehörige max. 70% ambulant, Zahn, max. 70% stationär max. 70% ambulant, Zahn, max. 85% stationär 17.000 Euro im VVKJ 10.000 Euro im VKJ Steuerl. Grundfreibetrag im VVKJ Bis max. 25 Jahre + Zeiten für Wehr- bzw. Zivildienst Bis max. 25 Jahre + Zeiten für Wehr- bzw. Zivildienst Bis max. 25 Jahre + Zeiten für Wehr- bzw. Zivildienst Regelleistungen Ja, aber Kürzung von 10 Euro täglich Ja Ja Zweibettzimmer Ja, aber Kürzung von 14,50 Euro täglich Keine Beihilfe Ja, aber Kürzung von 16 Euro täglich Keine Beihilfe Keine Beihilfe Keine Beihilfe Ja Keine Beihilfe Ja Bemessungssätze Einkommensgrenze Ehegatten ** Berücksichtigung Kind Krankenhausbehandlung Einbettzimmer Privatärztliche Behandlung GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, VKJ: Vorkalenderjahr, VVKJ: Vorvorkalenderjahr, KJ: Kalenderjahr * Angeschlossene Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, - teilweise mit Abweichungen bei Krankenhausbehandlung. Die Länder Baden-Württemberg (nur bei Verbeamtung vor dem 01.01.2013), Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen haben die gleichen Bemessungssätze wie der Bund, aber Unterschiede bei Einkommensgrenze Ehegatte, Abweichungen bei Krankenhausbehandlung, Abweichungen im ambulanten Bereich, sowie im Zahnbereich. In Baden-Württemberg gelten für Verbeamtungen ab dem 01.01.2013 abweichende Beihilfebemessungssätze. Für Bremen und Hessen gelten diverse Unterschiede zum Bund. ** Gilt auch für eingetragene Lebenspartner Vision B-U oder Tarifgruppe B-U Zur Deckung des z.T. sehr hohen Eigenanteils eines Beihilfeberechtigten im Krankheitsfall stehen zwei Tarife zur Auswahl: der Kompakttarif Vision B-U oder die Modultarifgruppe B-U. Der Kompakttarif Vision B-U richtet sich an gesundheitsorientierte und preisbewusste Beamte, die bereit sind, in einem überschaubaren Umfang Eigenverantwortung zu übernehmen und dabei einen guten Versicherungsschutz ohne gravierende Einschränkungen haben möchten. Die Tarifgruppe B-U ist interessant für Beamte, die einen umfassenden TOP-Schutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung suchen. Die Lösung Beihilfe bemessungssatz Eigenanteil Kompakttarif oder Modultarif Beamtin, Beamter 50% 50% VisB 50T-U BS 50T-U oder BSG 50T-U, B3 50-U, BZ 50-U ...mit 2 und mehr Kindern 70% 30% VisB 30-U BS 30-U oder BSG 30-U, B3 30-U, BZ 30-U Ehegatten 70% 30% VisB 30-U BS 30-U oder BSG 30-U, B3 30-U, BZ 30-U Versorgungsempfänger 70% 30% VisB 30-U BS 30-U oder BSG 30-U, B3 30-U, BZ 30-U Kinder 80% 20% VisB 20-U BS 20-U oder BSG 20-U, B3 20-U, BZ 20-U nicht für Beihilfevorschrift Hessen und Bremen sowie Verbeamtungen ab 01.01.2013 des Landes Baden-Württemberg Stationäre Wahlleistungen B3-U, BW2-U, BWE-U und Krankenhaustagegeld nach Tarif KHT-U Kostenfalle Krankenhaus: hier kann es für Beihilfeempfänger sehr schnell sehr teuer werden. Denn Beihilfeberechtigte haben einen Beihilfeanspruch für das Mehrbettzimmer und stationäre Regelleistungen. Für das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung gilt in einigen Ländern: keine Beihilfe; im Bund und einigen wenigen Ländern gegen Kürzung. In Vision B-U sind die Regelleistungen versichert. Das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung kann über den Tarif BW2-U mitversichert werden. Als einer von wenigen Tarifen am Markt bietet Vision B-U die Möglichkeit, das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung über die Tarife BW2-U/BWE-U einzuschließen. In der Tarifgruppe B-U wird über das Modul B3-U die Erstattung der stationären Regelleistungen eingeschlossen. Über die Tarifkombination B3-U/BW2-U kann das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und über B3-U/BW2U/BWE-U das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung versichert werden - je nach Wunsch des Kunden. Viele Beihilferegelungen kürzen die beihilfefähigen stationären Kosten. Hier hilft ein Krankenhaustagegeld nach Tarif KHT-U. Darüber hinaus können weitere Extrakosten bei einem Krankenhausaufenthalt abgesichert werden. Das private Produktangebot zur Beihilfe Ambulante Behandlung Heilkuren Heilpraktiker Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst Bis Höchstsätze laut Vertrag mit den Verbänden der Heilpraktiker Keine Beihilfe Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Zuzahlungen Zuzahlungen Zuzahlungen Medikamente Hilfsmittel Zuzahlungen Zuzahlungen Zuzahlungen Sehhilfen Keine Beihilfe für Erwachsene Noch beihilfefähig Keine Beihilfe für Brillenfassungen Keine Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit Wie Bund, 1 Jahr Wartezeit Wie Bund, 1 Jahr Wartezeit Zu 40% anerkannt Zu 60% anerkannt Zu 60% anerkannt Bei Beginn vor 18. Lebensjahr Bei Beginn vor 18. Lebensjahr Bei Beginn vor 18. Lebensjahr Zahnbehandlung Zahnersatz Material- und Laborkosten Kieferorthopädie Pflege GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, VKJ: Vorkalenderjahr, VVKJ: Vorvorkalenderjahr, KJ: Kalenderjahr 21 01 0070 (07.15) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung 65172 Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG www.DBV.de Ein Unternehmen der AXA Gruppe Kurkostentarif KUR-U Kuren sind ein bewährtes Mittel, um die Gesundheit wiederherzustellen. Lediglich beim aktiven Beihilfeberechtigten werden Beihilfen für Heilkuren gewährt. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige kommen für Kurbeihilfen nicht in Betracht. Der Abschluss einer Kurkostenversicherung nach dem sehr preiswerten Tarif KUR-U ist demnach absolut empfehlenswert. Beihilfeergänzungstarife BN-U Die Beihilfe zahlt nicht für alles. Auch sie kennt – wie die GKV – Begrenzungen. Versicherten der Tarifgruppe B-U steht der Beihilfeergänzungstarif BN1-U zur Verfügung. Dieser leistet für bestimmte Krankheitskosten, die nicht voll beihilfefähig sind. Vision B-U-Versicherte sollten den Beihilfeergänzungstarif BN3-U abschließen. Pflegepflicht- (PVB) und Pflegezusatztarife (Flex-U, Akut-U) Die Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB ist die Pflichtversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst. Ähnlich wie bei PKV- bzw. GKV-Versicherten ist die Pflegepflichtversicherung im Pflegefall absolut nicht ausreichend. In sofern sollte immer auch eine Pflegezusatzversicherung angeboten werden.
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