KOMMUNAL Neue Entgeltordnung zum TVöD: Was ändert sich und was bleibt? von Armin Schobloch Moderne Arbeit unterliegt einem starken Wandel. Traditionelle Berufsbilder haben sich verändert und erfordern heute von den Beschäftigten ganz andere Fähigkeiten als früher. Das gilt selbstverständlich auch für kommunale Berufe. Dem trägt die neue Entgeltordnung zum TVöD Rechnung. In zähen Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaften auf eine Modernisierung des Eingruppierungsrechts geeinigt. Es beschreibt Tätigkeiten abhängig von ihrer Bedeutung neu, stuft sie höher ein oder wertet sie ab. Aufgaben, die im Alltag unwichtig geworden sind, wurden ganz gestrichen. Ziel ist es, Berufe im öffentlichen Dienst aufzuwerten, die Attraktivität kommunaler Arbeitgeber zu stärken und Leistung angemessen zu vergüten. Betroffen von der Reform sind alle Beschäftigten von Kommunen und kommunalen Betrieben. Der Jurist Armin Schobloch beschäftigt sich seit Jahren mit kommunalen Themen. Als Produkt- und Businessentwickler ist er beim Münchner Fachverlag Hüthig Jehle Rehm für innovative Ideen zuständig und sucht permanent nach Strategien, Kommunen ihre Arbeit zu erleichtern. Für Kommunen ist die Umstellung eine Herausforderung. Sie ist komplex und enthält eine Vielzahl an Änderungen, Neuerungen und Ergänzungen. Das haben auch die Verfasser der Reform realisiert und gewähren den Kommunen deshalb eine relativ lange Vorlaufzeit bis zum Stichtag 1. Januar 2017. • Neue Eingruppierungsmerkmale gibt es auch für viele andere Berufsgruppen. Dazu gehören die Beschäftigten der Sparkassen, des IT-Bereichs, Kräfte im Rettungsdienst und bei den Leitstellen, der kommunale feuerwehrtechnische Dienst und Schulhausmeister. Neu: Stufengleiche Höhergruppierung Die wichtigsten Änderungen im Überblick • Auch für Mitarbeiter in Büchereien, Archiven und dem Fremdsprachendienst gelten die allgemeinen Eingruppierungsmerkmale. • Die Entgeltgruppen 4 und 7 stehen jetzt auch Beschäftigten offen, die bisher unter der Bezeichnung Angestellte liefen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten entfällt. Künftig heißt es durchweg Beschäftigte. • Bewährungs-, Zeit-, und Tätigkeitsaufstiege werden für Eingruppierungen ab 2017 abgeschafft, bisherige Vergütungsgruppenzulagen wurden gestrichen. • Wer über eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf verfügt, startet grundsätzlich in der Entgeltgruppe 5. • Die Entgeltgruppe 9 bietet mehr Differenzierungsmöglichkeiten. Sie wird unterteilt in 9a, 9b und 9c. • Beschäftigte mit einem Bachelorabschluss werden grundsätzlich in den Bereich 9b eingruppiert. • Moderne Masterabschlüsse werden mit den wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen alter Art gleichgestellt. • Für den Pflegebereich und das Gesundheitswesen wurde eine gänzlich neue Entgelttabelle mit geänderten Eingruppierungsmerkmalen erstellt. 34 Wichtig: Die Neuregelungen gelten ausschließlich für Stellen, die ab dem 1. Januar 2017 besetzt werden. Für alle bisherigen Eingruppierungen besteht ein Bestandsschutz. Wer schon länger beschäftigt ist, hat die Möglichkeit, im Lauf des Jahres 2017 einen Antrag auf Neu-Eingruppierung zu stellen. Bewährtes bleibt unangetastet Trotz der vielen Neuerungen – in der Entgeltordnung findet sich auch Altbewährtes. Wie schon bisher hängt es von der tatsächlich ausgeübten Arbeit der Beschäftigten ab, wie sie eingruppiert werden. Dafür ist entscheidend, welche Tätigkeit mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausfüllt. Aber keine Regel ohne Ausnahmen. Wenn in den Eingruppierungsmerkmalen andere Zeiteinheiten vereinbart wurden, sind sie die Grundlage für die Eingruppierung. Während das Gros der Reform Anfang des Jahres wirksam wird, tritt die neu eingeführte stufengleiche Höhergruppierung erst zum 1. März 2017 in Kraft. Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte in einer höheren Entgeltgruppe nicht einer Stufe zugeordnet werden können, die niedriger ist als diejenige ihrer Ausgangsentgeltgruppe. Das betrifft jedoch nicht die Höhergruppierungen, die im Zuge der neuen Entgeltordnung zum Januar 2017 erfolgen. Für sie gelten die bisherigen Höhergruppierungsregelungen. Zur Höhergruppierung noch einige Ergänzungen. Die bisherigen Garantiebeträge bei der Anlage A werden abgeschafft – wobei für Beschäftigte in individuellen Endstufen Sonderregelungen gelten. Anders sieht es bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage C aus. Sie erhalten die Garantiebeträge aufgrund der Tabellenstruktur auch weiterhin. Übrigens: Die Mitnahme der angefangenen Stufenlaufzeit aus der bisherigen Entgeltgruppe ist bei der stufengleichen Höhergruppierung ausgeschlossen. Stattdessen beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe jeweils von vorne. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – ein Überblick Die Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen folgt einigen grundlegenden Regeln: • Die Entgeltgruppe 1 entspricht der schon im TVöD vereinbarten Entgeltgruppe 1. Infoline / 3 / 2016 Auf Kommunen kommen bei der Eingruppierung ab Januar 2017 viele Neuerungen zu. • Handwerkliche Berufe werden in die Entgeltgruppen 2 bis 9a einsortiert. In der alten Entgeltordnung wurden die so Beschäftigten als Arbeiter klassifiziert. Die neue Ordnung sieht für sie veränderte Tätigkeitsmerkmale vor. • Für Beschäftigte im Büro-, Innen-, Außendienst und in der Buchhalterei gelten die Entgeltgruppen 2 bis 12. Heraushebungsmerkmale dieser Sparten sind das Maß an Verantwortung und an selbständigen Leistungen. Hinzu kommt die Bewertung der Ausbildungszeit. Mit mindestens dreijähriger Lehrzeit erfolgt die Klassifizierung in die Entgeltgruppe 5. Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss gilt die Entgeltgruppe 9b. • Mitarbeiter mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss finden sich in den Entgeltgruppen 13 bis 15 wieder. Hier sind Sonderregelungen möglich, etwa bei Apothekern oder Tierärzten. Wichtige Neuerung: Pflegekräftetabelle Für Ärzte, Rettungssanitäter und Pflegeausbilder in Kommunen ändert sich im Eingruppierungsrecht des TVöD besonders viel. Eine neue Pflegekräftetabelle für Krankenhäuser wertet ihre Tätigkeiten deutlich auf. Ziel der Reform ist es sicherzustellen, dass Gesundheitsberufe langfristig attraktiv bleiben – auch für junge Menschen. Deshalb wurde mit der Pflegetabelle eine zentrale Neuerung geschaffen, die obendrein finanzielle Verbesserungen für viele bereits Beschäftigte enthält. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Krankenhäuser in kommunaler Hand. Finanzierung der Mehrkosten Wissens-Vorsprung Abschließende Frage: Wie werden die Mehrkosten, die durch die Umstellung der Entgeltordnung entstehen, finanziert? Auch hier haben die Verhandlungspartner eine Regelung gefunden. Vorgesehen ist eine pauschale hälftige Kompensation. Jahressonderzahlungen für die Jahre 2016 bis 2018 werden eingefroren. Ab 2017 werden Jahressonderzahlungen um vier Prozentpunkte gemindert. Entsprechend reduziert wird zudem die nicht leistungsoder erfolgsbezogene Sparkassensonderzahlung. Falls nach all diesen Informationen der Kopf schwirrt, noch eine gute Nachricht zum Abschluss. Inzwischen gibt es für die kommunalen Praktiker, die das neue Recht ab 2017 anwenden müssen, gut durchdachte OnlineLösungen zum effizienten Eingruppieren. Viel Ungewohntes, viele Änderungen und viel zu bedenken – Unterstützung bietet der Eingruppierungsexperte des Rehm-Verlags. Schritt für Schritt führt er Personalverantwortliche auf einer Online-Plattform durch das gesamte Prozedere der Eingruppierung. Er ordnet Tätigkeiten, Fachkenntnisse, Ausbildungszeiten, Dienstjahre und Verantwortlichkeiten richtig zu und berechnet zuverlässig und rechtssicher die korrekte Entgeltgruppe. TVöD Eingruppierungsexperte (VKA) Online-Produkt ISBN 978-3-8073-2580-4 rehm Preis bis 31.03.2017: 119,99 € Jetzt anmelden Kostenloses Online-Seminar „Die neue Entgeltordnung zum TVöD“. Preis ab 01.04.2017: 169,99 € Inklusive 5 Stellenbewertungen im ersten Jahr, weitere Stellenkontingente einzeln erhältlich. Erfahren Sie jetzt alles Wissenswerte zur neuen Entgeltordnung VKA im Rahmen eines kostenlosen OnlineSeminars der bfd akademie am 21.11. 2016 von 10:00 –11:30 Uhr. Anmeldung unter www.bfd-akademie.de Details & Bestellformular: www.bfd.de/infoline163 35
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