Drucksache 17/6894 Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Antrag Fraktion der FDP Hannover, den 15.11.2016 Änderungen am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der gesetzlichen Krankenversicherung Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Zum 1. Januar 2009 wurde mit der Umstellung auf den Gesundheitsfonds ein neuer morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) eingeführt. Dieser hat sich bewährt, muss aber weiterentwickelt werden, um seiner Funktion auch in Zukunft gerecht zu werden. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. beim Bund eine Erhebung über das Krankenversicherungsbeitragsaufkommen der Bundesländer im Vergleich zu den Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sowie der Kassenleistungen einzufordern und, sofern dieser hierzu nicht bereit ist, eine eigene Untersuchung mindestens im Hinblick auf Niedersachsen zu veranlassen, 2. beim Bund eine objektive wissenschaftliche Bewertung der (regionalen) Verteilungswirkung des Morbi-RSA sowie der Auswirkungen auf den Kassenwettbewerb einzufordern, 3. gegenüber dem Bund eine gesetzliche Regelung, nach der die Wirkungen des Morbi-RSA auf den Kassenwettbewerb regelmäßig zu analysieren und die dabei gewonnenen Erkenntnisse im lernenden System Morbi-RSA zu berücksichtigen sind, anzuregen, 4. ihren Einfluss auf das Bundesministerium für Gesundheit dahin gehend geltend zu machen, dass die jährlich durch das Bundesversicherungsamt festzulegende Auswahl von 80 Krankheiten, die im Morbi-RSA berücksichtigt werden, so ausgestaltet wird, dass Fehlanreizen zur Ausweitung der Kodierung (sogenanntes Up-Coding) entgegengewirkt wird, 5. eine Gesamtkonzeption zu notwendigen Änderungen beim Morbi-RSA bis Juni 2017 zu erarbeiten, 6. in die Gesamtkonzeption insbesondere die Forderung nach Einführung einer Regionalkomponente sowie die Schaffung eines Hochrisikopools zum Ausgleich extrem hoher Einzelfallkosten aufzunehmen sowie die weiteren Inhalte des Forderungskatalogs des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der RSA Allianz zu bewerten und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Begründung Seit Anfang 2009 orientiert sich der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch am Krankheitszustand, der Morbidität, der Versicherten. So soll der unterschiedlich hohe Versorgungsbedarf von Versicherten mit kostenintensiven chronischen oder schweren Erkrankungen stärker berücksichtigt und ein fairer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gewährleistet werden. Der Morbi-RSA orientiert sich zurzeit an 80 Krankheiten, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem die üblichen Ausgaben um mindestens 50 % übersteigen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6894 Der Morbi-RSA erfüllt bisher die ihm zugewiesene Funktion. Er ist auch in seiner jetzigen Form eine unverzichtbare Bedingung für den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung von Kranken. Dennoch ist eine Weiterentwicklung des Systems notwendig Dabei müssen Änderungen die Zielgenauigkeit des RSA erhöhen, Risikoselektion verringern und Wirtschaftlichkeitsanreize stärken. Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer 2 (Ausgegeben am 16.11.2016)
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