Pressemitteilung vollständige Aufstallung vom 14.11.2016

Zweckverband
Der Verbandsgeschäftsführer
Aufstallung von Geflügel angeordnet
Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasanen, Laufvögeln, Enten
oder Gänse müssen im gesamten Zweckverbandsgebiet
(Landkreise Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Stadt
Wilhelmshaven) aufgestallt werden. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung des Zweckverbandes tritt ab Mittwoch, den
16.11.2016 in Kraft. In der letzten Woche galt diese Regelung
bereits für Geflügelhaltungen in Gewässernähe und größere
Betriebe. Angesichts der in den letzten Tagen fortschreitenden
Ausbreitung der Vogelgrippe erfolgt jetzt die Erweiterung des
Aufstallungsgebotes auf alle Geflügelhaltungen.
Das Geflügel soll in fest umschlossenen Ställen untergebracht
sein. Es sind aber auch Provisorien mit Seitenwänden aus
vogeldichtem Draht und einem überstehenden, dichten Dach
möglich.
14.11.2016
Aus Tierschutzgründen fällt die Anordnung nicht leicht, aber falls
es zu einer Infektion mit Vogelgrippe kommen sollte, müssten
viele Tiere getötet werden und es konnte zu einer weiteren
Virusvermehrung kommen. Dies gilt es zu verhindern.
Die Aufstallung wird wahrscheinlich für einen Zeitraum bis weit in
den Januar hinein gelten. Zahlreiche Rassegeflügelschauen
werden abgesagt.
Kontakt:
04421/7788-270
Herr Dr. Heising
Der aktuelle Vogelgrippestamm H5N8 ist zur Zeit für den
Menschen ungefährlich. Es handelt sich bei der momentanen
Vogelgrippe lediglich um eine Tierseuche. Singvögel und Tauben
zählen nicht zu den Vogelgrippeverbreitern. Dies sind eher
Wildenten und Wildgänse, die sich zwar infizieren, aber seltener
daran sterben. Sehr schwer erkranken Hühner und Puten.
Lebensmittel dürfen nur von gesunden Tieren gewonnen werden,
daher kann man Geflügelprodukte weiterhin auch verzehren.
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