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Gräubernstrasse 12
4410 Liestal
T: 061 552 20 00
F: 061 552 20 01
[email protected]
www.bl.ch/veterinaerwesen
ALV, Gräubernstrasse 12, 4410 Liestal
APost
An die Geflügelhalterinnen und -halter
im Kanton Basel-Landschaft
Liestal, 17.11.2016/TB
Vogelgrippe H5N8
Schutzmassnahmen beim Hausgeflügel
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie Sie sicher aus den Medien entnommen haben, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen aufgrund des Auftretens der Vogelgrippe bei Wildvögeln an verschiedenen
grossen Schweizer Seen am 15. November 2016 Schutzmassnahmen für das Hausgeflügel
angeordnet.
Fachexperten gehen davon aus, dass sich die Seuche in der Wildvogelpopulation weiter
ausbreitet.
Beim Kontakt von Hausgeflügel mit einem infizierten Wildvogel besteht die Gefahr der Übertragung
der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel. Ziel der Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe ist die
Verhinderung des Eintrags des Krankheitserregers (Virus) in die Hausgeflügelpopulation und damit
die Vermeidung eines Seuchenausbruchs.
Die Erkrankung an Vogelgrippe ist beim Geflügel schwerwiegend. Die Infektion führt zum Tod
vieler Tiere. Andere Tiere erkranken schwer. Es gibt aber auch symptomlose Ausscheider von
Grippeviren. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen deshalb alle Tiere infizierter
Geflügelbestände getötet werden.
Das aktuell zirkulierende Vogelgrippevirus H5N8 ist gemäss bisheriger Erkenntnis nicht auf
Säugetiere und den Menschen übertragbar. Für diese besteht keine Gefährdung.
Aufgrund zahlreicher Anfragen verunsicherter Geflügelhalterinnen und -halter senden wir Ihnen in
Beilage ausführliche Angaben zu den aktuell nötigen Schutzmassnahmen, sowie weitere nützliche
Informationen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.
Gemäss Tierseuchengesetz hat jeder Kanton ein Inventar über alle Geflügelhaltungen zu führen.
Damit wir eine aktuelle und vollständige Übersicht sicherstellen können, bitten wir Sie, den
beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Falls Sie den Fragebogen bereits früher einmal ausgefüllt
haben oder bereits im Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) gemeldet sind, bitten wir Sie,
diesen trotzdem nochmals auszufüllen.
Aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bitten wir Sie um
Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens bis 24. November 2016 im beiliegenden
Antwortcouvert.
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Damit wir Sie laufend über Aktualitäten zur Vogelgrippe auf dem Laufenden halten können, sind
wir für eine E-Mail Anschrift ebenfalls sehr dankbar.
Sie finden den Fragebogen auch auf unserer Website (www.bl.ch/veterinaerwesen) zum online Ausfüllen und zur Rücksendung per E-Mail.
Achtung
Falls Sie keine Geflügelhaltung (mehr) haben, sind wir ebenfalls um Mitteilung dankbar. Damit
können wir Sie aus der Liste der gemeldeten Geflügelhalterinnen und -halter löschen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 061 552 20 00)
Freundliche Grüsse
Amt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen
Dr. Tobias Frink
Kantonstierarzt StV
Dr. Thomas Bürge
Kantonstierarzt
Beilagen
- Vogelgrippe-Schutzmassnahmen: Merkblatt für Hobbyhalter von Hausgeflügel (mit Beilagen)
- Vogelgrippe-Schutzmassnahmen: Merkblatt für gewerbsmässige Geflügelhalter (mit Beilagen)
- Meldung einer Geflügelhaltung / Fragebogen
- Frankiertes Antwortcouvert
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