151116-1 LPK Organspende

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit
Organ- und Gewebetransplantationen können Leben retten
Glawe: Zahl der Organspender in Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem Bundesschnitt
Schwerin, 15.11.2016
Nummer: 486/16
Gesundheitsminister Harry Glawe hat gemeinsam mit Vertretern der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im
Rahmen der Landespressekonferenz auf das Thema Organspende in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.
„Organspende geht jeden an. Organ- und Gewebetransplantationen retten vielen schwerst kranken Menschen Leben oder
helfen, deren gesundheitliche Situation deutlich zu verbessern.
Ein Spenderausweis ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Leben zu retten – bis zu sieben Menschen können
dank der Organe eines Spenders überleben. Dazu kommt: Wer
sich vor dem Tod für eine Organspende entschieden hat, entlastet auch die Angehörigen, die sonst diese Entscheidung treffen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Zahl der Organspender in Mecklenburg-Vorpommern über
Bundesdurchschnitt
Mecklenburg-Vorpommern nimmt nach Angaben der DSO im
deutschlandweiten Vergleich - bezogen auf die Anzahl der Organspender pro Millionen Einwohner im Vergleich zur Anzahl
der Spender in Deutschland insgesamt - seit Jahren eine führende Position ein. Im vergangenen Jahr (2015) war Mecklenburg-Vorpommern sogar bundesweiter Spitzenreiter (19,4 Organspender auf 1 Million Einwohner). Von Januar bis Oktober
dieses Jahres kamen auf eine Million Einwohner 16,8 Organspender; im bundesweiten Vergleich waren es im gleichen Zeitraum 8,8. „Wir liegen deutlich über dem Bundesschnitt. 2016
ist gegenüber dem Vergleichszeitraum ein Anstieg der Organspenden in MV um 17,4 Prozent zu verzeichnen“, so Glawe
weiter. Bundesweit sank die Organspende im Vergleichszeitraum um 2,6 Prozent (2015 gesamt: MV 19,2; Deutschland:
10,8; 2014 gesamt: MV: 25,5; Deutschland: 10,7; 2013 gesamt:
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Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
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V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer
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MV 18,2; Deutschland: 10,9). „Die hohe Organspendebereitschaft in Mecklenburg-Vorpommern liegt an einem sehr gut
funktionierenden Netzwerk im Land. Unterschiedliche Institutionen wie beispielsweise Krankenhäuser, Krankenkassen, die
Ärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation
engagieren sich stark für öffentliche Aufklärung und Information. So entsteht Vertrauen in das hochsensible Thema“, betonte Glawe.
Offensive Informationspolitik zur Organspende nötig
Bereits im Jahr 2000 hat Mecklenburg-Vorpommern als eines
der ersten Bundesländer gesetzlich geregelt, dass alle Krankenhäuser mit Intensivtherapiebetten mindestens einen Arzt
zum Transplantationsbeauftragten bestellen müssen. Dieser
berät und unterstützt die übrigen Beschäftigten des Krankenhauses, ist Berater für Patienten und Angehörige. „Organspende ist niemals eine Routinesituation in Krankenhäusern.
Den Mitarbeitern kommt die emotionale Aufgabe zu, mit Hinterbliebenen in den schweren Stunden über Organspende zu
sprechen, falls kein Organspendeausweis vorliegt. Wir wollen
mehr Menschen dafür gewinnen, sich bewusst zu Lebzeiten für
eine Organspende zu entscheiden. Das geht nur über eine offensive Informationspolitik, wie es beispielsweise an Schulen
geschieht“, betonte Glawe. Das Thema Organspende und Organtransplantation ist seit 2002 verbindlicher Bestandteil der
Unterrichtsrahmenpläne der Klassenstufen 7 und 8 der regionalen Schulen, der gymnasialen Oberstufen sowie integrierten
Gesamtschulen.
Informationen über die Voraussetzung zur Organspende
Nach dem Transplantationsgesetz muss bei einem Menschen
zwingend der Hirntod eingetreten sein, um Organe entnehmen
zu können. Laut Bundesärztekammer ist der Hirntod definiert
„als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des
Groß- und Kleinhirns und des Hirnstamms.“ Es müssen zwei
erfahrene Ärzte unabhängig und nach einem genau vorgegebenen Verfahren (Hirntoddiagnostik) den Hirntod feststellen.
Einer der beiden Ärzte muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Beide dürfen selbst kein Interesse an der
Transplantation haben. Eine Altersbegrenzung gibt es für
Spender nicht. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Der
Spender darf aber keine Krebserkrankung haben und nicht
HIV-positiv sein oder an anderen Infektionskrankheiten gelitten
haben, die durch die transplantierten Organe auf Empfänger
übertragen werden können.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de.