Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Organ- und Gewebetransplantationen können Leben retten Glawe: Zahl der Organspender in Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem Bundesschnitt Schwerin, 15.11.2016 Nummer: 486/16 Gesundheitsminister Harry Glawe hat gemeinsam mit Vertretern der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im Rahmen der Landespressekonferenz auf das Thema Organspende in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht. „Organspende geht jeden an. Organ- und Gewebetransplantationen retten vielen schwerst kranken Menschen Leben oder helfen, deren gesundheitliche Situation deutlich zu verbessern. Ein Spenderausweis ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Leben zu retten – bis zu sieben Menschen können dank der Organe eines Spenders überleben. Dazu kommt: Wer sich vor dem Tod für eine Organspende entschieden hat, entlastet auch die Angehörigen, die sonst diese Entscheidung treffen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Zahl der Organspender in Mecklenburg-Vorpommern über Bundesdurchschnitt Mecklenburg-Vorpommern nimmt nach Angaben der DSO im deutschlandweiten Vergleich - bezogen auf die Anzahl der Organspender pro Millionen Einwohner im Vergleich zur Anzahl der Spender in Deutschland insgesamt - seit Jahren eine führende Position ein. Im vergangenen Jahr (2015) war Mecklenburg-Vorpommern sogar bundesweiter Spitzenreiter (19,4 Organspender auf 1 Million Einwohner). Von Januar bis Oktober dieses Jahres kamen auf eine Million Einwohner 16,8 Organspender; im bundesweiten Vergleich waren es im gleichen Zeitraum 8,8. „Wir liegen deutlich über dem Bundesschnitt. 2016 ist gegenüber dem Vergleichszeitraum ein Anstieg der Organspenden in MV um 17,4 Prozent zu verzeichnen“, so Glawe weiter. Bundesweit sank die Organspende im Vergleichszeitraum um 2,6 Prozent (2015 gesamt: MV 19,2; Deutschland: 10,8; 2014 gesamt: MV: 25,5; Deutschland: 10,7; 2013 gesamt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5065 Telefax: 0385 / 588-5067 E-Mail: [email protected] Internet: www.wm.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer 2 MV 18,2; Deutschland: 10,9). „Die hohe Organspendebereitschaft in Mecklenburg-Vorpommern liegt an einem sehr gut funktionierenden Netzwerk im Land. Unterschiedliche Institutionen wie beispielsweise Krankenhäuser, Krankenkassen, die Ärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation engagieren sich stark für öffentliche Aufklärung und Information. So entsteht Vertrauen in das hochsensible Thema“, betonte Glawe. Offensive Informationspolitik zur Organspende nötig Bereits im Jahr 2000 hat Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer gesetzlich geregelt, dass alle Krankenhäuser mit Intensivtherapiebetten mindestens einen Arzt zum Transplantationsbeauftragten bestellen müssen. Dieser berät und unterstützt die übrigen Beschäftigten des Krankenhauses, ist Berater für Patienten und Angehörige. „Organspende ist niemals eine Routinesituation in Krankenhäusern. Den Mitarbeitern kommt die emotionale Aufgabe zu, mit Hinterbliebenen in den schweren Stunden über Organspende zu sprechen, falls kein Organspendeausweis vorliegt. Wir wollen mehr Menschen dafür gewinnen, sich bewusst zu Lebzeiten für eine Organspende zu entscheiden. Das geht nur über eine offensive Informationspolitik, wie es beispielsweise an Schulen geschieht“, betonte Glawe. Das Thema Organspende und Organtransplantation ist seit 2002 verbindlicher Bestandteil der Unterrichtsrahmenpläne der Klassenstufen 7 und 8 der regionalen Schulen, der gymnasialen Oberstufen sowie integrierten Gesamtschulen. Informationen über die Voraussetzung zur Organspende Nach dem Transplantationsgesetz muss bei einem Menschen zwingend der Hirntod eingetreten sein, um Organe entnehmen zu können. Laut Bundesärztekammer ist der Hirntod definiert „als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns und des Hirnstamms.“ Es müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig und nach einem genau vorgegebenen Verfahren (Hirntoddiagnostik) den Hirntod feststellen. Einer der beiden Ärzte muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Beide dürfen selbst kein Interesse an der Transplantation haben. Eine Altersbegrenzung gibt es für Spender nicht. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Der Spender darf aber keine Krebserkrankung haben und nicht HIV-positiv sein oder an anderen Infektionskrankheiten gelitten haben, die durch die transplantierten Organe auf Empfänger übertragen werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de.
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