Benutzerhandbuch der Länderkooperation zentraler

Benutzerhandbuch
der Länderkooperation Zentraler
Meldebestand
für
Bürger und Firmen / Behörden
Onlineauskünfte aus dem Zentralen Meldedatenregister
Version 1.3
Stand: 14.11.2016
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040 428-333
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Inhaltsverzeichnis
I.
Vorbemerkungen ................................................................................................. 6
I.II
Länderkooperation Zentraler Meldebestand ..................................................... 6
I.III
Allgemeine Nutzungshinweise .......................................................................... 7
I.III.I
Timeout der Sitzung ................................................................................... 7
I.III.II
Kostenpflichtige Online-Dienste ................................................................. 7
I.III.III
Fehlermeldungen ....................................................................................... 8
I.III.IV Masteruser ................................................................................................. 8
I.III.V
Verlassen des Länder-Service ................................................................... 8
I.III.VI Eingabe von Sonderzeichen ...................................................................... 8
II.
Meldebehörde intern............................................................................................ 9
II.I
Suche nach Person/Ordnungsmerkmal .................................................... 10
II.I.I
Eine Anfrage starten ............................................................................. 11
II.I.II
Eine Antwort erhalten ............................................................................ 12
II.II
Suche in den Protokollen zu Auskunftssperren und
bedingten Sperrvermerken ....................................................................... 13
II.II.I
Eine Anfrage starten ............................................................................. 14
II.II.II
Eine Antwort erhalten ............................................................................ 15
II.III
II.III.I
Suche in den Protokollen der Auskünfte .................................................. 16
Eine Anfrage starten ............................................................................. 16
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II.III.II Eine Antwort erhalten ............................................................................ 17
III.
Einfache Melderegisterauskunft...................................................................... 19
III.I
Eine Anfrage stellen ................................................................................. 20
III.I.I
Pflichtfelder ........................................................................................... 20
III.I.II
Optionsfelder......................................................................................... 21
III.I.III Angaben zur Eingrenzung des Suchbereiches ..................................... 24
III.I.IV
III.II
Angaben zum Zweck der Anfrage...................................................... 25
Eine Antwort erhalten ............................................................................... 28
III.II.I
Gebührenberechnung ........................................................................... 29
III.II.II Antwortnachricht ................................................................................... 30
IV.
Einfache Melderegisterauskunft für Massenanfrager ...................................... 33
IV.I
Eine Anfrage stellen ................................................................................. 34
IV.I.I
IV.II
Fehlermeldungen .................................................................................. 35
Eine Antwort erhalten ............................................................................... 36
IV.II.I
V.
Gebührenberechnung ........................................................................... 38
Behördenauskunft für öffentliche Stellen ........................................................... 39
V.I
Behördenauskunft .................................................................................... 41
V.I.I
Eine Anfrage stellen .............................................................................. 41
V.I.I.I
Pflichtfelder ........................................................................................... 41
V.I.I.II
Optionsfelder ..................................................................................... 43
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V.I.I.III
Checkboxen ....................................................................................... 47
V.I.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches ............................................. 47
V.I.II
V.II
Eine Antwort erhalten ............................................................................ 48
Gruppenbehördenauskunft ....................................................................... 51
V.II.I
Eine Anfrage stellen .............................................................................. 51
V.II.I.I
Pflichtfelder ........................................................................................ 51
V.II.I.II
Optionsfelder ..................................................................................... 52
V.II.I.III
Checkboxen ....................................................................................... 55
V.II.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches ............................................. 55
V.II.II
VI.
Eine Antwort erhalten ............................................................................ 56
Behördenauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden............... 58
VI.I
Behördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden .......... 61
VI.I.I
Eine Anfrage stellen .............................................................................. 61
VI.I.I.I
Pflichtfelder ........................................................................................ 61
VI.I.I.II
Optionsfelder ..................................................................................... 62
VI.I.I.III
Checkboxen ....................................................................................... 67
VI.I.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches ............................................. 67
VI.I.II
VI.II
Eine Antwort erhalten ............................................................................ 68
Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden ........................................................................ 71
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VI.II.I
Eine Anfrage stellen .............................................................................. 71
VI.II.I.I
Pflichtfelder ........................................................................................ 71
VI.II.I.II
Optionsfelder ..................................................................................... 73
VI.II.I.III Checkboxen ....................................................................................... 75
VI.II.I.IV
VI.II.II
VII.
Angaben bezüglich des Suchbereiches.......................................... 75
Eine Antwort erhalten ........................................................................ 76
Anhang ........................................................................................................... 78
VII.I
Hilfe zur Firmenregistrierung .................................................................... 78
VII.II
Antwortformular im Maximalumfang der Suche nach Person /
Ordnungsmerkmal für die Meldebehörde intern ....................................... 78
VII.III
Antwortformular im Maximalumfang der
einfachen Melderegisterauskunft.............................................................. 83
VI.IV
Detailauskunft im Maximalumfang der einfachen Behördenauskunft ....... 85
VII.V
Detailauskunft im Maximalumfang der Gruppenbehördenauskunft .......... 89
VII.VI
Detailauskunft im Maximalumfang der Behördenauskunft für
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ............................................. 93
VII.VII Detailauskunft im Maximalumfang der Gruppenbehördenauskunft für
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ........................................... 102
VIII. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 107
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I.
Vorbemerkungen
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der Länder Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt und Hamburg ist eine länderübergreifende IT-Lösung für das Meldewesen
entstanden, die die Anforderungen des am 01.11.2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetzes umsetzt.
Mit dem Bundesmeldegesetz BMG (BGBl. I 2013, S. 1084) wird das Melderecht in
Deutschland harmonisiert und fortentwickelt. Wesentliche Neuerungen sind, dass
Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende
Behörden, rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten erhalten.
Die Befüllungsvorschrift für



die Spiegeldatenbank (SDB) der Freien und Hansestadt Hamburg,
den Zentralen Meldedatenbestand auf Landesebene (ZMDB) des Landes
Sachsen-Anhalt und
die Spiegeldatenbank (SDB) des Landes Schleswig-Holstein
im gemeinsamen Spiegeldatenbanksystem der Länder Hamburg, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein spezifiziert in Ergänzung zum BMG verbindlich für die Meldebehörden die Verfahrensweise bei der Übermittlung des Initialdatenbestands und
der Fortschreibung der im gemeinsamen Spiegeldatenbanksystem gespeicherten
Daten.
I.II
Länderkooperation Zentraler Meldebestand
Ab dem 01.11.2015 löst das Bundesmeldegesetz BMG das Melderechtsrahmengesetz ab. Mit ihm treten eine Reihe von Landesgesetzen und Landesverordnungen in
Kraft. Das BMG regelt unter anderem die einfache Behördenauskunft nach § 38
BMG und die Datenübermittlungen an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
nach § 34 (4) BMG.
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In § 39 BMG, Verfahren des automatisierten Abrufs, heißt es:
„(3) Für die in § 34 Absatz 4 Satz 1 genannten sowie weitere durch Bundes- oder
Landesrecht bestimmte öffentliche Stellen ist bei zentralen Meldedatenbeständen der
Länder oder, sofern solche nicht vorhanden sind, bei sonstigen Stellen, die durch
Landesrecht dazu bestimmt sind, oder bei den Meldebehörden zu jeder Zeit sicherzustellen, dass Daten über das Internet oder über das Verbindungsnetz des Bundes und
der Länder abgerufen werden können. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.“
Um den Onlinezugriff auf Meldedaten zu erfüllen, werden in allen Bundesländern umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.
Der jeweils aktuelle XMeld-Standard regelt verbindlich die technische Umsetzung
des BMG, soweit es die Befüllung der Zentralen Melderegister, sowie die Kommunikation von Melde- und sonstigen Behörden mit ihnen betrifft.
I.III
Allgemeine Nutzungshinweise
I.III.I
Timeout der Sitzung
Sobald Sie 20 Minuten inaktiv auf der Seite waren, werden Sie aus Sicherheitsgründen automatisch abgemeldet. Es kommt zu einem so genannten „Timeout“. Sie müssen sich erneut mit Ihrem Nutzernamen und Passwort auf der Service-Seite anmelden.
I.III.II
Kostenpflichtige Online-Dienste
Kostenpflichtige Online-Dienste sind mit einem Euro-Symbol ( ) gekennzeichnet.
Hierbei handelt es sich vor allem um die einfache Melderegisterauskunft sowie die
einfache Melderegisterauskunft für Massenanfrager.
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I.III.III Fehlermeldungen
Wenn Sie Eingabefelder mit unzulässigen Werten ausfüllen oder leer lassen, erscheint eine Fehlermeldung. Die Fehlermeldung erscheint in roter Schrift direkt unter
dem jeweiligen Eingabefeld
I.III.IV
Masteruser
Die Aufgabe des Masterusers ist es, die Firmenbenutzer einzurichten und Ihnen Berechtigungen für die ausgewählten Fachverfahren zuzuweisen. Diese müssen vorher
neu abonniert werden. Haben die Firmenbenutzer ihr Passwort, mit dem sie sich am
Service anmelden, vergessen, vergibt der Masteruser oder Vertreter ein neues.
Der Masteruser und der Vertreter sind ausschließlich für diese administrativen Tätigkeiten berechtigt, d.h. er kann die Fachverfahren nicht selbst nutzen! Nur die
von ihm eingerichteten Benutzer (User) können die Fachverfahren im Rahmen der
ihnen zugewiesenen Rechte nutzen.
Möchte die als Masteruser registrierte Person selbst Online-Dienste nutzen, muss sie
sich zusätzlich als Firmenbenutzer registrieren. Dafür wird eine zweite E-MailAdresse benötigt.
Den jeweiligen Link zu der Seite „Hilfe zur Firmenregistrierung“ entnehmen Sie bitte
dem Anhang.
I.III.V Verlassen des Länder-Service
Bitte melden Sie sich vom Service ab (empfohlen), bevor Sie den Browser schließen.
Wenn noch eine Antwort für Sie offen ist, erhalten sie eine E-Mail-Benachrichtigung.
I.III.VI
Eingabe von Sonderzeichen
Für die Eingabe von Sonderzeichen können Sie die in das Windows-Betriebssystem
integrierte Zeichentabelle zu Hilfe nehmen (Start->Programme->Zubehör>Zeichentabelle).
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II.
Meldebehörde intern
Schleswig-Holstein
Hamburg
Sachsen-Anhalt
In dem Bereich „Meldebehörde intern“ überprüfen Sie den Datenbestand Ihrer Verwaltung im zentralen Meldebestand auf fachliche Korrektheit und bearbeiten ausgesteuerte Suchanfragen .
Klicken Sie zunächst auf den Link zur gewünschten Protokollauskunft.
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Die Überprüfung Ihres Datenbestandes ist über die Suche nach einer Person mit
Namens- und Geburtsdaten oder mit dem Ordnungsmerkmal und in den Protokollen
zu Auskunftssperren und bedingten Sperrvermerken möglich.
Des Weiteren können Sie die Protokolle diverser Auskünfte (Behördenauskunft, einfache Melderegisterauskunft und Auskunft an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden) und des Mitteilungsdienstes überprüfen. Die Überprüfung der Protokolle des
Mitteilungsdienstes steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Sie können die Protokolle der Auskünfte personenunabhängig in einem Zeitraum von
maximal sieben Tagen abfragen. Alternativ können Sie die Protokolldaten zu einzelnen Personen in einem Zeitraum von maximal 90 Tagen abfragen.
II.I
Suche nach Person/Ordnungsmerkmal
Um Ihren Eigenbestand zu kontrollieren, können Sie zum Beispiel nach einzelnen
Personensätzen mittels Namens- und Geburtsdaten oder über das Ordnungsmerkmal, welches diesem zugeordnet ist, suchen.
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0391 545-1545
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II.I.I
Eine Anfrage starten
Wählen Sie zunächst eine Gemeinde in dem Drop-Down-Feld aus. Es werden Ihnen
alle Gemeinden, für die Sie die Eigenbestandskontrolle aufrufen dürfen, aufgelistet.
Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit
diesem Buchstaben beginnt.
Für die Suche mit Namens- und Geburtsdaten gelten nachfolgende Plausibilitäten.
Nachname und Geburtsdatum sind verpflichtend anzugeben. Das Feld „Nachname“
darf demnach nicht leer sein und auch keine Wildcards enthalten. Wenn der Nachname jedoch zu Recht nicht vorhanden ist, darf dieses Feld mit einem „+“ gefüllt
werden. Auch darf das Feld „Geburtsdatum“ nicht leer sein und keine Wildcards enthalten. Zudem muss es dem Datumsformat TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJ entsprechen und nicht in der Zukunft liegen.
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0391 545-1545
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Um weitere Eingrenzungen vorzunehmen, können Sie das Feld „Vorname“ optional
füllen, jedoch darf es, wenn es gefüllt wird, keine Wildcards enthalten.
Für die Suche mittels Ordnungsmerkmal füllen Sie bitte auf der Anfrageseite das
Feld unter der Überschrift „Suche nach Ordnungsmerkmal“.
Hierbei ist das Feld „Ordnungsmerkmal“ als Pflichtfeld zu betrachten. Dieses Feld
darf also nicht leer sein und keine Wildcards enthalten.
Wenn Sie Ihre Eingabe beendet haben, können Sie die Anfrage abschicken. Klicken
Sie dazu unter der von Ihnen ausgewählten Suchvariante auf das Feld „Suchen“.
II.I.II
Eine Antwort erhalten
Nachdem Sie die Anfrage abgeschickt haben, erscheint ein Antwortformular mit detaillierter Auskunft zum angefragten Personensatz.
Sollten zu einer Person mehrere Sätze innerhalb einer Gemeinde vorliegen, werden
diese in einer Liste mit folgenden Informationen dargestellt:
-
Ordnungsmerkmal
Familienname
Rufname
Geburtsdatum
Gemeindeschlüssel
Über den Link „auswählen“ können Sie einen konkreten Datensatz auswählen, der
dann in Form eines Antwortformulars dargestellt wird. Die Liste der Datensätze bleibt
trotzdem über dem Antwortformular erhalten.
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Auf dem Antwortformular werden Ihnen alle gespeicherten Personendaten angezeigt.
Um das Antwortformular zu drucken, klicken Sie auf den Link „Druckansicht“.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit mit dem Klick auf den Button „Quelldatei“
den Datensatz aus der Lieferung als XML-Datei angezeigt zu bekommen.
Um eine personenabhängige Protokollauskunft abzurufen, geben Sie bitte einen Zeitraum an und klicken anschließend auf den Button „Protokollauskunft“.
Der Zeitraum ist in dem Datumsformat TT.MM.JJJJ anzugeben, jedoch ist zu beachten, dass in dem Feld „von“ das Datum nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. In
dem Feld „bis“ darf das Tagesdatum nicht überschritten werden.
Informationen über den Maximalumfang des Antwortformulars finden Sie im Anhang.
II.II
Suche in den Protokollen zu Auskunftssperren und bedingten
Sperrvermerken
Wird eine Person mit einer Auskunftssperre gem. § 51 BMG und/oder einem bedingten Sperrvermerk gem. § 51 BMG im Datenbestand angefragt, wird je nach Art der
Anfrage (BAK/MRA) eine Auskunft oder eine neutrale Antwort ausgegeben.
Darüber hinaus ist eine Bearbeitung dieser Suchanfrage durch die örtlich zuständige
Meldebehörde erforderlich.
Um die ausgesteuerten Suchanfragen für Ihre Meldebehörde zu überprüfen und zu
bearbeiten, nutzen Sie die Suche in den Protokollen zu Auskunftssperren und bedingten Sperrvermerken.
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0391 545-1545
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II.II.I
Eine Anfrage starten
Wählen Sie zunächst eine Gemeinde in dem Drop-Down-Feld aus. Es werden Ihnen
alle Gemeinden aufgelistet, für die Sie von Ihrem Masteruser berechtigt wurden.
Zudem ist eine Suche in allen Gemeinden möglich, wenn Sie die Checkbox „Suche in
allen Gemeinden“ auswählen.
Geben Sie bitte außerdem einen Zeitraum in dem Datumsformat TT.MM.JJJJ an. Es
ist jedoch zu beachten, dass in dem Feld „von“ das Datum nicht länger als ein Jahr
zurückliegen darf. In dem Feld „bis“ darf das Tagesdatum nicht überschritten werden,
es kann also kein Zeitpunkt in der Zukunft gewählt werden.
Um weitere Eingrenzungen vorzunehmen, können Sie das Feld „Uhrzeit“ optional
füllen. Für die tagesaktuelle Bearbeitung ausgesteuerter Suchanfragen achten Sie
bitte darauf, dass im Feld „bis“ der Uhrzeitangabe die aktuelle Uhrzeit angegeben ist.
Zum Absenden der Anfrage klicken sie bitte auf das Feld „Suchen“.
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0391 545-1545
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II.II.II
Eine Antwort erhalten
Nachdem Sie die Anfrage abgeschickt haben, erscheint Ihnen eine Listenauskunft
als Antwort. Folgende Informationen werden in dieser Liste dargestellt:
-
Anfragedatum
Abrufende Stelle
Angefragte Person
Auskunftssperre / Bedingter Sperrvermerk
Art des Abrufs
Über den Link „auswählen“ können Sie einen konkreten Datensatz auswählen, der
dann in Form eines Antwortformulars dargestellt wird. Die Liste der Datensätze bleibt
trotzdem über dem Antwortformular erhalten.
Ihnen werden je nach Art Ihrer Anfrage (BAK/SAK, MRA) folgende Daten angezeigt:
-
-
Suchprofil der Ursprungsanfrage, welche zur Aussteuerung geführt hat
Personendaten zur angefragten Person
o Ordnungsmerkmal
o AGS
o Art der AKS / bSv
Daten zur abrufenden Stelle
o Wenn die Anfrage eine einfache Melderegisterauskunft war:
 Familienname
 Vorname
 Anwenderkennung
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-
o Wenn die Anfrage eine Behördenauskunft war:
 Behördenkennung
 Anwenderkennung
Manuelle Nachbearbeitung (bei MRA, MRA-PU)
Um das Antwortformular zu drucken, können Sie auf den Link „Druckansicht“ klicken.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit dem Klick auf den Button „Quelldatei“
den Datensatz aus der Lieferung als XML-Datei angezeigt zu bekommen.
II.III
Suche in den Protokollen der Auskünfte
Die Meldebehörden haben dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten
nur im Rahmen ihrer Weisung verarbeitet werden. Die Suche in den Protokollen der
Auskünfte ermöglicht Ihnen, die Abfrageprotokolle zur Erfüllung dieser Verpflichtung
zu überprüfen. Die Protokolle werden zwölf Monate online gehalten.
II.III.I Eine Anfrage starten
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0391 545-1545
0431 3295-444
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Geben Sie zunächst einen Zeitraum in dem Datumsformat TT.MM.JJJJ an. Es ist
jedoch zu beachten, dass in dem Feld „von“ das Datum nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. In dem Feld „bis“ darf das Tagesdatum nicht überschritten werden.
Der angegebene Zeitraum darf maximal sieben Tage umfassen.
Optional können Sie auch das Feld „Uhrzeit“ mit Anfangs- und Endzeitpunkt füllen.
Wählen Sie zudem eine Gemeinde in dem Drop-Down-Feld aus. Es werden Ihnen
alle Gemeinden aufgelistet, für die Sie Ihr Masteruser berechtigt.
Zudem ist eine Suche in allen Gemeinden möglich, wenn Sie die Checkbox „Suche in
allen Gemeinden“ auswählen.
Um weitere Eingrenzungen optional vorzunehmen, geben Sie bitte an, ob Sie nur in
den Protokollen bezüglich der einfachen Behördenauskunft oder nur der einfachen
Melderegisterauskunft suchen möchten. Hierzu können Sie die gleichnamigen
Checkboxen „einfache Behördenauskunft“ und/oder „einfache Melderegisterauskunft“
auswählen.
Falls Sie keine Eingrenzung vornehmen sollten, wird automatisch nur innerhalb der
ausgewählten Gemeinde nach Protokollsätzen der einfachen Behördenauskunft- und
Melderegisterauskunft gesucht.
Zum Absenden der Anfrage klicken Sie bitte auf das Feld „Suchen“.
II.III.II Eine Antwort erhalten
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0391 545-1545
0431 3295-444
17
Nachdem Sie die Anfrage abgeschickt haben, erscheint Ihnen eine Listenauskunft
als Antwort. Folgende Informationen werden Ihnen in dieser Liste dargestellt:
-
Abrufberechtigte Stelle
Zeitpunkt des Abrufs
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Gemeinde
Ordnungsmerkmal
Grund der Anfrage
Art des Abrufs
Werden keine zum Suchprofil passenden Daten gefunden, wird Ihnen das Ergebnis
„Es wurden keine Protokolldatensätze gefunden.“ angezeigt.
Tritt ein technischer Fehler auf, wird Ihnen das Ergebnis „Es ist ein Fehler aufgetreten.“ angezeigt.
Wenn das System mehr als 1000 Protokollsätze findet, wird Ihnen das Ergebnis „Ihre
Suchanfrage hat zu mehr als 1000 Treffern geführt. Bitte ändern Sie den angegebenen Zeitraum, um die Treffermenge zu minimieren.“ angezeigt. Folgen Sie der Anweisung, um ein Ergebnis zu erhalten.
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III.
Einfache Melderegisterauskunft
Schleswig-Holstein
Hamburg
Sachsen-Anhalt
In dem Bereich „Einfache Melderegisterauskunft“ können Sie einfache Auskünfte zu
einer Person aus dem Datenbestand des Melderegisters einer Meldebehörde erhalten, sofern diese eindeutig und zweifelsfrei anhand der von Ihnen angegebenen Daten identifiziert werden konnte.
Grundlage dieses Angebotes sind die Ausführungen der §§ 44, 48 BMG, wonach sie
Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erhalten können:
-
Vor- und Nachnamen
Doktorgrad
Aktuelle Anschriften
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19
-
Die zuletzt bekannte Wegzugsadresse
Ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Klicken Sie zunächst auf der Einstiegsseite auf den Link „Weiter“
III.I
Eine Anfrage stellen
III.I.I
Pflichtfelder
Um eine Person im Datenbestand zu suchen füllen Sie zunächst die Pflichtfelder.
Wählen Sie zuerst eine Gemeinde in dem Drop-Down-Feld aus. Es werden nun alle
Gemeinden Ihres Bundeslandes mit AGS aufgelistet. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit diesem Buchstaben beginnt..
Durch Auswahl der Meldebehörde aus dem Drop-Down-Feld kann in dem Feld „Gemeinde“ eine Auswahl aus den dazugehörigen Gemeinden gemacht werden. Wenn
Sie den Gemeindenamen auswählen, erfolgt automatisch die Auswahl der dazugehörenden Meldebehörde.
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20
Achten Sie darauf, neben der „Gemeinde“ und „Meldebehörde“ immer auch die Felder „Vorname“ und „Nachname“ zu füllen. Falls die gesuchte Person mehrere Vornamen besitzt muss das Feld mindestens mit einem Vornamen gefüllt werden.
In das Feld „Nachname“ geben Sie wahlweise den Familienname oder den früheren
Namen ein. Sollte eines der Pflichtfelder „Vorname“ und/oder „Nachname“ zu Recht
nicht vorhanden sein, können Sie das Pflichtfeld mit einem "+" füllen.
III.I.II Optionsfelder
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21
Neben den stets zu füllenden Pflichtfeldern sind zudem zwei weitere der folgenden
Optionsfelder zu füllen:
-
-
Geburtsdatum
Ordens- oder Künstlername
Anschrift
o Straße
o Hausnummer
o Hausbuchstabe / Zusatzziffer
o Postleitszahl
o Wohnort
o Wohnort früherer Gemeindename
Familienstand
Daten zum gesetzlichen Vertreter
Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner
Daten zum minderjährigen Kind
Besteht eine Kategorie, wie die Anschrift, die Angaben zum gesetzlichen Vertreter,
zum Ehegatten / Lebenspartner oder zum minderjährigen Kind, aus mehreren Feldern, reicht auch dort das Ausfüllen von nur zwei weiteren Feldern. Beachten Sie,
dass die Suche mit Daten beigeschriebener Personen nur gültig ist, wenn Sie Vorund Nachnamen der Person angeben.
Sie können auch mehr als zwei weitere Felder füllen.
Das Feld „Geburtsdatum“ ist in folgendem Datumsformat zu füllen:
-
TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJJ
Wenn Ihnen nur ein Teil des Geburtsdatums amtlich bekannt ist, gilt die Form:
-
00.MM.JJJJ oder 00.00.JJJJ
00MMJJJJ oder 0000JJJJ
Das Feld „Ordens- oder Künstlername“ ist auf 45 Zeichen beschränkt und darf keine
Wildcards enthalten.
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Bei dem Optionsfeld „Anschrift“ ist zu beachten, dass das Feld „Straße“ auf 25 Zeichen beschränkt ist. Ist die Straße zu recht nicht vorhanden, ist ein „+“ anzugeben.
Nach den ersten vier Buchstaben kann eine Wildcard „*“ eingegeben werden.
Wenn Sie das Feld „Hausnummer“ füllen, müssen Sie zwingend auch das Feld
„Straße“ und/oder das Feld „Wohnort“ füllen. Die Hausnummer darf zudem nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten. Des Weiteren ist die Länge der
Hausnummer auf vier Zeichen beschränkt.
Das Feld „Hausbuchstabe/Zusatzziffer“ darf keine Wildcards enthalten und nicht länger als zwei Zeichen sein. Wenn das Feld gefüllt wurde, muss auch das Feld „Hausnummer“ gefüllt werden.
Die „Postleitzahl“ darf nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten und ist
zudem auf fünf Zeichen beschränkt.
Die Länge des Wohnorts ist auf 25 Zeichen beschränkt und darf keine Wildcards
enthalten. Gleiches gilt für das Feld „Wohnort früherer Gemeindename“.
Der Vor- und/oder Nachname zum gesetzlichen Vertreter, zum Ehegatten oder Lebenspartner, sowie zum minderjährigen Kind darf den Wert „+“ enthalten, wenn der
Vor- und/oder Nachname zu Recht nicht vorhanden ist. Die sichtbare Länge des
Vornamens im Eingabefeld ist auf 60 Zeichen beschränkt. Insgesamt ist das Feld auf
eine Eingabe von 200 Zeichen begrenzt. Die sichtbare Länge des Nachnamens im
Eingabefeld ist auf 45 Zeichen beschränkt. Insgesamt ist das Feld auf eine Eingabe
von 200 Zeichen begrenzt.
Vor- und Nachnamen müssen korrekt geschrieben sein. Bei Schreibfehlern – auch
offensichtlichen – erfolgt keine Korrektur und keine Auskunft über die Person. Umlaute werden jedoch wie die gleichlautenden. Vokale und ß wie ss behandelt. (Guenter
= Günter; Straße = Strasse).
Sind Vor- oder Nachnamen durch einen Bindestrich verbunden und damit als ein
Vor- bzw. Nachname zu interpretieren, muss bei der Eingabe ebenfalls exakt diese
Schreibweise gewählt werden.
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Bei einer Schreibweise oder einer Eingabe nur eines Namenteils kann die eigentlich
gesuchte Person nicht gefunden werden.
III.I.III Angaben zur Eingrenzung des Suchbereiches
Im weiteren Vorgehen haben Sie die Möglichkeit, Aussagen über den Suchbereich
Ihrer Anfrage zu treffen. Wenn Sie eine Suche in dem historischen Bestand der Daten wünschen, klicken Sie die nebenstehende Checkbox an.
Mit Hilfe der externen Adresskettenverfolgung dehnen Sie die Suche auf Wohnungen
aus, die außerhalb der Meldebehörde liegen. Sie endet bei der Wegzugsanschrift in
ein anderes Bundesland. Über das Drop-Down-Feld Anzahl der Adresskettenverfolgungen können Sie diese auswählen. Falls Sie keine weitere Adresskettenverfolgung
wünschen belassen Sie den vorgemerkten Wert 0.
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III.I.IV Angaben zum Zweck der Anfrage
Zuletzt treffen Sie bitte Aussagen bezüglich des Zwecks Ihrer Anfrage.
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Wenn ein gewerblicher Zweck vorliegt, klicken Sie die zutreffende Checkbox an. Ist
der passende gewerbliche Zweck nicht in der Auflistung der Checkboxen vorhanden,
füllen Sie das entsprechende Freitextfeld „Gewerblicher Zweck“. Das Geschäftszeichen zum gewerblichen Zweck müssen Sie in beiden Fällen füllen.
Gewerbliche Zwecke sind solche Zwecke, die nicht zum privaten Ge- oder Verbrauch
dienen (z.B. Bonitätsrisikoprüfungen durch Versicherungen, die damit keinen privaten Zweck verfolgen, sondern einen geschäftlichen / gewerblichen.)
Wenn Ihre Anfrage zum Zweck der Werbung und/oder zum Zweck des Adresshandels dient, wählen Sie die dazugehörige Checkbox aus. Beachten Sie, dass Sie nur
dann zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels anfragen, wenn die Checkboxen nicht angeklickt sind. Sind die Checkboxen angeklickt, bestätigen Sie, dass
Sie zu keinem der angegebenen Zwecke anfragen.
Sollte einer der Zwecke vorliegen, muss ein gewerblicher Zweck angegeben werden.
Überprüfen Sie weiterhin, ob Ihnen die ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben vorliegt und ob Sie im Falle einer Anhörung durch die Meldebehörde nach §§ 51 Abs.2 und 52 Abs.2 BMG zusätzlichen Gebühren zustimmen.
Die Angabe des Grundes der Anfrage erfolgt freiwillig.
Neben ausgewählten Feldern werden Ihnen Tooltips („?“) angezeigt, durch die Sie
mittels Haltens des Mauszeigers über dem „?“ weitere Informationen erhalten.
Um Ihre Anfrage abzusenden, klicken Sie den Button „Weiter“ am Seitenende.
Zur Überprüfung Ihrer Angaben werden Ihnen vor dem endgültigen Absenden noch
einmal Ihre Suchdaten dargestellt. Darüber hinaus wird eine Kostenzusammenfassung erstellt, welche Sie vorab über die maximal zu tätigende Zahlung informiert.
Falls Kosten neben denen der einfachen Anfrage anfallen, werden diese hier gesondert aufgeführt.
Die Kosten der Melderegisterauskunft unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und können der Gebührenverordnung des jeweiligen Landes entnommen werden.
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Haben Sie die Kontrolle Ihrer Suchdaten abgeschlossen, klicken Sie auf „Anfrage
abschicken“. Falls Sie Ihre Angaben korrigieren möchten, werden Sie mit Hilfe des
Buttons „Zurück“ zur Eingabe der Suchkriterien zurückgeleitet. Mit Hilfe des Buttons
„Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit
den Service „einfache Melderegisterauskunft“.
Achten Sie auch darauf, dass ein Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
Für Schleswig-Holstein:
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Für Hamburg:
III.II
Eine Antwort erhalten
Sobald Sie die Anfrage abgeschickt haben, erscheint die Meldung „Ihre Melderegisteranfrage wurde erfolgreich abgesandt. Vielen Dank! Bitte haben Sie einen kleinen
Moment Geduld, während Ihre Daten verarbeitet werden. Nach ca. 30 bis 60 Sekunden wird Ihnen das Ergebnis in Ihr Postfach gelegt (siehe rechts).“
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III.II.I Gebührenberechnung
Indem Sie nun auf den Link „neue Antworten“ klicken, gelangen Sie zu Ihrer Antwort.
Wählen Sie die Antwort aus, werden Sie zum Bezahlsystem weitergeleitet. Folgen
Sie den Zahlungsanweisungen auf der Maske, um eine Antwort zu erhalten.
Die Kosten sind der jeweiligen Gebührenverordnung des Landes zu entnehmen.
Für Hamburg werden derzeit 7,00€ für die einfache Melderegisterauskunft berechnet,
eine Adresskettenverfolgung besteht nicht.
Folgende Gebühren sind zurzeit für Schleswig-Holstein ohne Adresskettenverfolgung
möglich:
-
-
-
-
Eindeutiger Treffer ohne gewerblichen Zweck und ohne Vorliegen einer Einwilligung zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels =
5,00€
Eindeutiger Treffer mit gewerblichen Zweck und ohne Vorliegen einer Einwilligung zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels =
6,00€
Eindeutiger Treffer mit gewerblichen Zweck und Vorliegen einer Einwilligung
zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels
= 8,00€
Eindeutiger Treffer der eine neutrale Antwort als Ergebnis hat = 0,50€
Alle anderen Fälle = 0,00€
Die Kosten für die Antwort können je nach Anzahl der vorgenommenen Adresskettenverfolgungen steigen. Die Gebühren für das Vorliegen eines gewerblichen
Zwecks (1,00€) und/oder das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung (2,00€)
werden nur einmalig berechnet.
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III.II.II Antwortnachricht
Die Antwortnachricht stellt Ihnen zunächst das Suchprofil und die bezahlte Gebühr
Ihrer Anfrage dar. Wenn die betroffene Person im Rahmen der automatisierten Suche im Melderegister eindeutig identifiziert wurde und keine Auskunftssperre nach
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§ 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 32 BMG vorliegt, werden Ihnen Personendaten übermittelt.
Im Falle einer Identifikation können Ihnen folgende Personendaten übermittelt werden:
-
-
Aktueller Familienname mit dem Namensbestandteil beziehungsweise dem
unstrukturierten Familiennamen
Aktuelle Vornamen und den gebräuchlichen Vornamen
Doktorgrad
Derzeitige Anschriften
o bei aktueller Anschrift: Gemeindeschlüssel, Straße, Hausnummer,
Hausbuchstabe/Zusatzziffer,HausnummerTeilnummer,
Stockwerkswohnungsnummer, Postleitzahl, Wohnort, Wohnort früherer
Gemeindename, Zusatzangaben und Wohnungsinhaber
o bei Anschrift im Ausland: Staat und Anschrift
o bei Anschrift unbekannt: Hinweis „Die Anschrift ist unbekannt.“
Hinweis „Die Person ist verstorben“, wenn ein Sterbedatum vorliegt
Wird genau eine einzige Person zu den angegebenen Suchbegriffen im Datenbestand des Systems gefunden, erhalten Sie die Informationen zur Person im vorgeschriebenen Umfang.
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In folgenden Fällen wird Ihnen eine neutrale Antwort übermittelt:
-
eine Person wird nicht gefunden
es werden mehrere Personen zum angegebenen Suchprofil gefunden
die Person wurde eindeutig identifiziert, es liegt allerdings eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vor
Wird bei der Suche aufgrund unvollständiger fehlerhafter Daten der Meldebehörde
ein Datenfehler festgestellt, so wird das nicht kostenpflichtige Ergebnis „Sonstiger
technischer Fehler dieser Einzelanfrage (z.B. korrupte Daten)“ gemeldet.
Wurde die maximale Anzahl an Adresskettenverfolgungen im Rahmen einer gewünschten Adresskettenverfolgung erreicht, kann der Zuzug einer Person nicht weiter verfolgt werden. Es wird der Personensatz ausgegeben, der vor dem Ende der
Adresskettenverfolgung als eindeutig identifizierter Treffer ausgewählt wurde.
Sollten mehrere aktuelle Anschriften vorliegen, werden Ihnen diese absteigend nach
dem Einzugsdatum sortiert angezeigt.
Ist die gefundene Person von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet worden, wird
zusätzlich die Tatsache „Die betroffene Person wurde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet“ ausgegeben.
Hat sich die identifizierte Person in das unbekannte Inland abgemeldet wird der Text
„Die betroffene Person hat sich in das unbekannte Inland abgemeldet.“ angezeigt.
Das gilt auch für den Fall, dass sich die identifizierte Person in das unbekannte Ausland abmeldet. Es wird die Tatsache „Die betroffene Person hat sich in das unbekannte Ausland abgemeldet.“ ausgegeben.
Um das Antwortformular zu drucken, klicken Sie auf den Link „Druckansicht“.
Falls Sie die Antwort innerhalb von 30 Tagen nicht aus dem Postfach abholen, wird
diese gelöscht. Sie müssen die Anfrage nicht bezahlen.
Über den Button „neue Anfrage“ können Sie eine weitere Anfrage vornehmen oder
die Seite über den Button „Beenden“ verlassen.
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IV.
Einfache Melderegisterauskunft für Massenanfrager
Schleswig-Holstein
Hamburg
Sachsen-Anhalt
Im Bereich „Einfache Melderegisterauskunft Massenanfrager“ ist es Ihnen möglich,
Auskünfte zu mehreren Personen aus dem Datenbestand des Melderegisters einer
Meldebehörde zu erhalten, sofern diese eindeutig und zweifelsfrei an Hand der von
Ihnen angegebenen Daten identifiziert werden können.
Dieser Dienst kann zum Beispiel genutzt werden, um die Gültigkeit bekannter oder
aktueller Adressen von Personen zu überprüfen.
Grundlage dieses Angebotes sind die Ausführungen der §§ 44, 49 BMG, wonach Sie
Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen abrufen können:
-
Vor- und Nachnamen
Doktorgrad
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0391 545-1545
0431 3295-444
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-
Aktuelle Anschriften
Die zuletzt bekannte Wegzugsadresse
Ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Klicken Sie zunächst auf der Einstiegsseite auf den Link „Massenanfragen“.
IV.I
Eine Anfrage stellen
Um eine Massenanfrage senden zu können, ist es notwendig, dass Sie zunächst eine gültige XMeld-Nachricht auf der Anfrageseite hochzuladen. Dafür klicken Sie auf
das Feld „Durchsuchen“ und wählen Ihre gewünschte XMeld-Nachricht aus.
Es gelten dieselben Kriterien wie auch bei der einfachen Melderegisterauskunft. Das
heißt, dass neben den Pflichtfeldern Gemeinde, Meldebehörde sowie Vor- und
Nachname auch zwei der frei zu wählenden Optionsfelder in der XMeld-Nachricht zu
füllen sind. Ebenfalls sind Angaben zur Eingrenzung des Suchbereiches, sowie zum
Zweck der Anfrage vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Angabe zur Adresskettenverfolgung in dem Tag
<AnzahlZuDurchsuchendeMeldebehörde> der XMeld-Nachricht eintragen müssen.
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Wichtig ist, dass in dem Tag die Anzahl der zu durchsuchenden Meldebehörden angegeben wird, das heißt, wenn Sie zwei Adresskettenverfolgungen durchführen wollen, müssen Sie in dem angegebenen Tag den Wert 3 eingetragen.
Um eine Vorlage für eine XMeld-Nachricht einzusehen, klicken Sie auf den Link
„XMeld602 Beispiel“. Die Felder sind nach diesen Schema zu füllen.
Klicken Sie auf den Link „Datei abschicken“, um die Anfrage zu senden.
Klicken Sie auf den Button „Zurück“, um zur Einstiegsseite zurück zu gelangen. Mit
Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder auf die Serviceseite. Sie verlassen damit den Service „Einfache Melderegisterauskunft Massenanfrager“.
IV.I.I Fehlermeldungen
In folgenden Fällen bekommen Sie die Fehlermeldung „Die Datei ist entweder nicht
valide, nicht in der gültigen Schema-Version erstellt oder entspricht nicht der XMeldNachricht 0602.“:
-
Die Datei entspricht nicht der XMeld-Version 2.1
Die Datei ist nicht valide gegenüber dem XML-Schema
Die Datei ist keine XMeld 602-Anfragenachricht
Wenn Ihre Anfragenachricht keine oder eine leere Zeichennachricht enthält, erscheint der Ergebnis „In der Anfrage fehlt die Zeichennachricht.“. Ihre Anfragenachricht wird nicht entgegengenommen. Überprüfen Sie in diesem Fall die Zeichennachricht und laden Sie die Datei erneut hoch.
Enthält die Anfragenachricht eine bereits verwendete Zeichennachricht, wird dies mit
dem Ergebnis „Die in der Anfrage angegebene Zeichennachricht wurde bereits verwendet.“ angezeigt. Ändern Sie die Zeichennachricht und laden Sie die Datei erneut
hoch.
Ihre Anfragenachricht darf zudem nicht mehr als 1000 Sätze enthalten. Falls das
doch der Fall ist, wird Ihnen dies anhand des Ergebnisses „Die Anfrage enthält mehr
als 1000 Sätze.“ dargestellt, und die Anfrage wird nicht entgegen genommen.
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Enthält Ihre Anfragenachricht nicht den Wert „ags:01999001“ für Schleswig-Holstein
oder „ags:02999001“ für Hamburg im Tag <Dienstleister>, wird dies mit dem Ergebnis „Der Wert des Dienstleisters stimmt nicht mit dem Wert des ags:01999001 überein.“ oder „Der Wert des Dienstleisters stimmt nicht mit dem Wert des ags:02999001
überein.“ angezeigt, und die Anfragenachricht wird nicht entgegengenommen.
Ist im Nachrichtenkopf die Anwenderkennung nicht vorhanden oder nicht gefüllt, wird
das durch den Text „Die Anwenderkennung muss angegeben werden.“ Angezeigt,
und die Anfragenachricht wird nicht entgegengenommen.
Wenn Ihre Anfragenachricht keinen oder einen leeren Namen der juristischen Person
enthält, wird der Text „Der Name der juristischen Person muss angegeben werden.“
angezeigt und die Nachricht nicht entgegengenommen.
Achten Sie auch darauf, dass ein vorzeitiger Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
IV.II Eine Antwort erhalten
Nachdem Sie die Anfrage abgeschickt haben, erscheint das Ergebnis in Ihrem Postfach unter „Neue Antworten“. Zudem erhalten Sie eine E-Mail, welche Sie darüber
informiert, dass eine neue Nachricht oder ein neuer Bescheid für Sie bereit liegt.
Um die Abholung der Antwort zu initiieren, klicken Sie auf den Eintrag und folgen Sie
dem Link „hier“ auf der Maske. Die Antwort steht Ihnen nun als XML-Datei zum
Download zur Verfügung.
Die Antwortnachricht enthält genauso viele Datensätze wie die Anfragenachricht. Je
nach Ergebnis der Einzelanfrage bekommen Sie entweder den Code 01 oder 05 im
Ergebnisstatus oder einen Code in dem Element Rückweisung übermittelt. Folgende
Rückweisungscodes sind möglich:
-
03 = „Der Zweck der Anfrage ist auf Adresshandel oder Werbung bezogen,
die dafür nötige Einwilligung liegt aber nicht vor.
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-
06 = „Die Berechtigung für diese Einzelanfrage fehlt oder ist nicht ausreichend.“
07 = „Sonstiger technischer Fehler dieser Einzelanfrage (z.B. korrupte Daten).“
08 = „Das Suchprofil dieser Einzelanfrage ist ungültig oder wird nicht unterstützt.“
Ist die Person verstorben, erhalten Sie neben dem Ergebnisstatus 01 den Code 04
im Tag <Zusatzinformationen>. Der Code 04 entspricht der Information „Die angefragte Person ist verstorben.“ Es werden keine weiteren Personendaten übermittelt.
Liegt eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerkt bei einer Person vor,
wird diese Einzelanfrage ausgesteuert und mit dem Ergebnisstatus 05 beantwortet.
Den gleichen Code erhalten Sie, wenn eine Person nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte.
Sollten mehrere aktuelle Anschriften vorliegen, sind diese absteigend nach dem Einzugsdatum sortiert dargestellt.
Wenn Sie auf „Neue Anfrage“ klicken, werden Sie zu der Einstiegsseite der einfachen Melderegisterauskunft für Massenanfrager geleitet. Klicken Sie hingegen auf
„Beenden“, werden Sie zu der Serviceseite geleitet, auf der Sie erneut einen der
Ihnen zur Verfügung stehenden Online-Dienste wählen können.
Falls Sie die Antwort innerhalb von 30 Tagen nicht aus dem Postfach abholen, wird
sie gelöscht. Sie müssen diese Anfrage nicht bezahlen.
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IV.II.I Gebührenberechnung
Die Gebührenberechnung erfolgt quartalsweise und wird Ihnen als Rechnung zugesandt.
Die Kosten sind der Gebührenverordnung des jeweiligen Landes zu entnehmen.
Für Hamburg werden derzeit 7,00€ pro Datensatz der einfachen Melderegisterauskunft berechnet, eine Adresskettenverfolgung besteht dort nicht.
Folgende Gebühren sind zu Zeit für Schleswig-Holstein ohne Adresskettenverfolgung
festgesetzt:
-
-
-
-
Eindeutiger Treffer ohne gewerblichen Zweck und ohne Vorliegen einer Einwilligung zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels =
5,50€
Eindeutiger Treffer mit gewerblichen Zweck und ohne Vorliegen einer Einwilligung zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels =
6,50€
Eindeutiger Treffer mit gewerblichen Zweck und Vorliegen einer Einwilligung
zur Anfrage für den Zweck der Werbung oder des Adresshandels
= 8,50€
Eindeutiger Treffer der eine neutrale Antwort als Ergebnis hat = 0,50€
Alle anderen Fälle = 0,00€
Die Kosten für die Antwort können je nach Anzahl der vorgenommenen Adresskettenverfolgungen steigen. Die Gebühren für das Vorliegen eines gewerblichen
Zwecks (1,00€) und/oder das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung (2,00€)
werden nur einmalig berechnet.
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Schleswig-Holstein:
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V.
Behördenauskunft für öffentliche Stellen
Schleswig-Holstein
Hamburg
Sachsen-Anhalt
In dem Bereich „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“ ist es Ihnen möglich, den
Datenbestand einer Meldebehörde online nach einer Person oder nach einer Vielzahl
nicht namentlich bezeichneter Personen zu durchsuchen.
Voraussetzung dafür ist, dass an Ihrer Identität kein Zweifel besteht und die Übermittlung zur Erfüllung der in Ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Diese Anforderung ergibt sich aus den § 38 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 BMG, konkretisiert durch das Landesrecht, wonach die zuständige Meldebehörde einer anderen
öffentlichen Stelle oder einer in § 34 Abs. 4 S. 1 BMG genannten Behörde auf Ersuchen bestimmte Daten aus dem Melderegister übermitteln darf.
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0391 545-1545
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Klicken Sie auf der Einstiegsseite auf den Link „Weiter“, um anschließend auf der
Seite des Fachverfahrens eine Auskunft auszuwählen.
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Das Fachverfahren „Behördenauskünfte für öffentliche Stellen“ ist in „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“ und „Gruppenbehördenauskunft“ unterteilt. Um einen
automatisierten Abruf nach § 34 Abs. 1 i.V.m. § 38 BMG durchzuführen, klicken Sie
auf „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“. Wenn Sie einen automatisierten Abruf
über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen nach § 34 Abs. 2 i.V.m. §
38 BMG durchführen wollen, klicken Sie auf „Gruppenbehördenauskunft“.
Klicken Sie auf den Button „Zurück“, und Sie werden zur Einstiegsseite zurück geleitet. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskünfte für öffentliche Stellen“
V.I
Behördenauskunft
V.I.I
Eine Anfrage stellen
V.I.I.I
Pflichtfelder
Um eine Person im Datenbestand des Bundes zu suchen, füllen Sie zunächst die
Pflichtfelder.
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Schleswig-Holstein:
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0391 545-1545
0431 3295-444
41
Wählen Sie zuerst das Bundesland aus dem Drop-Down-Feld aus, in welchem die
Suche stattfinden soll. Die Sortierung erfolgt alphabetisch aufsteigend nach den Namen der Bundesländer. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem Bundesland zu gelangen, das mit diesem Buchstaben beginnt.
Bei der Auswahl der Bundesländer Hamburg oder Berlin wird „Gemeinde“ automatisch mit dem Wert „Hamburg, Freie und Hansestadt 02000000“ oder „Berlin, Stadt
11000000“ vorbelegt. Bei der Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein ist das Feld „Gemeinde“ kein Pflichtfeld. In dem Drop-Down-Feld
sind der Gemeindename und der dazugehörige AGS entsprechend dem gewählten
Bundesland aufgeführt und nach Gemeindenamen alphabetisch sortiert. Geben Sie
den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit diesem
Buchstaben beginnt. Bei der Auswahl des Bundeslandes Bremen sind nur die Gemeinden „Bremen, Stadt „04011000“ und „Bremerhaven, Stadt 04012000“ aufgeführt.
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42
Zusätzlich ist immer das Feld „Nachname“ und das am Ende der Seite stehende
Freitextfeld „Grund der Anfrage“ zu füllen.
Der Nachname muss korrekt geschrieben sein und mit dem Datenbestand des Bundes übereinstimmen. Es werden jedoch auch Ehename, Lebenspartnerschaftsname,
Geburtsname und frühere Familienname sowie deren unstrukturierte Form berücksichtigt, sofern sie im Datenbestand eingetragen sind. Das Eingabefeld ist auf 45
Zeichen beschränkt. Insgesamt ist das Feld auf die Eingabe von 200 Zeichen begrenzt. Es dürfen keine Wildcards verwendet werden, und das Feld darf nicht leer
sein. Der Nachname darf den Wert „+“ enthalten, wenn der Nachname zu Recht nicht
vorhanden ist.
V.I.I.II
Optionsfelder
Neben den immer zu füllenden Pflichtfeldern sind zum Eingrenzen der Suche frei
wählbare Optionsfelder zu füllen. Diese können sein:
-
Kreis
Vorname
Geburtsdatum/-zeitraum
Geschlecht
Doktorgrad
Ordens- und Künstlername
Sterbedatum
Daten bezüglich der Anschrift
Das Feld „Kreis“ ist ausschließlich nach Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein als Drop-Down-Feld wählbar. Das Drop-Down-Feld ist alphabetisch nach den Kreisnamen sortiert. Die Sortierung des Drop-Down-Felds erfolgt nach dem Kreisnamen. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem
Kreis zu gelangen, der mit diesem Buchstaben beginnt. Bei Auswahl eines anderen
Bundeslandes erscheint das Feld „Kreis“ jedoch nicht.
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Die Länge des Feldes „Vornamen“ ist insgesamt auf 200 Zeichen beschränkt. Im
Eingabefeld sind nur 60 Zeichen sichtbar. Der Vorname darf den Wert „+“ enthalten,
wenn er zu Recht nicht vorhanden ist. Er darf jedoch keine Wildcards enthalten.
Das Feld „Geburtsdatum / Geburtszeitraum“ ist in folgendem Datumsformat zu füllen:
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-
TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJJ
Wenn nur ein Teil des Geburtsdatums amtlich bekannt ist, gilt die Form:
-
00.MM.JJJJ oder 00.00.JJJJ
00MMJJJJ oder 0000JJJJ
Beim Geburtszeitraum darf das „bis Datum“ nicht vor dem „von Datum“ liegen. Wenn
das „bis Datum“ gefüllt wurde, muss zwingend auch das „von Datum“ gefüllt werden.
Sie können in dem Feld „Geschlecht“ über das Drop-Down-Feld zwischen „männlich“, „weiblich“ und „ohne Angabe (nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz)“ wählen.
Bei dem Feld „Doktorgrad“ ist zu beachten, dass nur folgende Grade zulässig sind:
-
DR. / Dr.
DR.HC / Dr.hc
Dr.EH / Dr. eh
Sind mehrere Doktorgrade vorhanden, müssen Sie diese durch ein Leerzeichen
trennen. Die Länge des Doktorgrades ist auf 25 Zeichen beschränkt und darf keine
Wildcards enthalten.
Das Feld „Ordens- und Künstlername“ darf keine Wildcards enthalten und ist auf 45
Zeichen beschränkt.
Das Format des Feldes „Sterbedatum“ entspricht dem des Feldes „Geburtsdatum“.
Zudem können Sie in den entsprechenden Optionsfeldern Angaben zu der Anschrift
machen.
Das Feld „Straße“ ist auf 25 Zeichen beschränkt. Ist die Straße zu recht nicht vorhanden, ist ein „+“ anzugeben. Nach den ersten vier Buchstaben kann eine Wildcard
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„*“ eingegeben werden. Wenn „Straße“ mit „+“ gefüllt ist, muss auch zwingend das
Feld „Ort“ gefüllt werden.
Wenn Sie das Feld „Hausnummer / Hausnummer bis“ füllen, müssen Sie zwangsläufig auch das Feld „Straße“ und/oder das Feld „Wohnort“ füllen. Wenn Sie „Straße“ mit
dem Wert „+“ füllen, muss auch zwingend der Ort gefüllt werden. Die Hausnummer
darf zudem nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten. Des Weiteren ist
die Länge der Hausnummer auf vier Zeichen beschränkt. Wenn „Hausnummer bis“
gefüllt wurde, muss auch „Hausnummer“ gefüllt sein. „Hausnummer bis“ darf zudem
nicht kleiner sein als „Hausnummer“.
Das Feld „Hausbuchstabe / Zusatzziffer“ bzw. „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis “
darf keine Wildcards enthalten und nicht länger als zwei Zeichen sein. Wenn das
Feld gefüllt wurde, muss auch das Feld „Hausnummer“ gefüllt werden. Wenn „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis gefüllt wurde, muss auch Hausbuchstabe / Zusatzziffer gefüllt werden und darf nicht kleiner sein als diese.
Die „Postleitzahl“ darf nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten und ist
zudem auf fünf Zeichen beschränkt.
Die Länge des Wohnorts ist auf 25 Zeichen beschränkt und darf keine Wildcards
enthalten. Gleiches gilt für das Feld „Wohnort früherer Gemeindename“.
Neben ausgewählten Feldern werden Ihnen Tooltips („?“) angezeigt, durch die Sie
mittels Haltens des Mauszeigers über dem „?“ weitere Informationen beziehungsweise eine Erläuterung erhalten.
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V.I.I.III
Checkboxen
Um neben den Namen und der Anschrift weitere Daten in der Detailauskunft zu erhalten, können Sie die entsprechenden Checkboxen auf der Anfrageseite auswählen. Sie haben nur Felder zur Auswahl, die Ihrer Rolle zugeordnet sind. Beachten
Sie, dass Sie nur dann die zusätzlichen Daten anfragen, wenn die Checkboxen angeklickt sind.
V.I.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches
Im weiteren Vorgehen können Sie optional Aussagen bezüglich des Suchbereiches
Ihrer Anfrage treffen.
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47
Wenn Sie keine Adresskettenverfolgung wünschen, dann wählen Sie die Checkbox
„Adresskettenverfolgung nicht erwünscht“ aus. Die externe Adresskettenverfolgung
dehnt die Suche auf Wohnungen aus, die außerhalb der Meldebehörde liegen. Sie
endet bei der Wegzugsanschrift in ein anderes Bundesland. Über das Drop-DownFeld Anzahl der Adresskettenverfolgungen können Sie diese auswählen; falls Sie
keine weitere Adresskettenverfolgung wünschen, wählen Sie den Wert 0 aus. Beachten Sie, dass sie nur dann eine Adresskettenverfolgung wählen, wenn Sie die
Checkbox nicht anklicken.
Wenn Sie eine zusätzliche Suche in dem historischen Bestand der Daten wünschen,
klicken Sie die nebenstehende Checkbox an. Hier ist zu beachten, dass ansonsten
keine Suche in dem historischen Datenbestand stattfindet.
Bei Auskünften aus dem Datenbestand von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und
Hamburg wird die Suche darüber hinaus immer vom Zentralen Meldebestand protokoliert.
Achten Sie auch darauf, dass ein Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
Um Ihre Anfrage abzusenden, klicken Sie den Button „Anfrage abschicken“ am Seitenende. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“.
V.I.II
Eine Antwort erhalten
Sobald Sie die Anfrage abgeschickt haben, bekommen Sie eine Antwort angezeigt.
Zunächst wird Ihnen das Suchprofil Ihrer Anfrage dargestellt. Wenn zu Ihrer Anfrage
mehrere Treffer gefunden worden sind und der Betroffene im Rahmen der automatisierten Suche im Melderegister nicht eindeutig identifiziert wurde, wird Ihnen eine
Trefferliste mit maximal 100 Treffern dargestellt. Ihre Suche unter den von Ihnen gewählten Suchkriterien war nicht eindeutig. Die Trefferliste wird zudem auch in Ihr
Postfach unter „Neue Antworten“ abgelegt.
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Die Trefferliste wurde um die Personen mit Auskunftssperren reduziert und enthält
folgende Felder, um eine Person darzustellen:
-
Nachname, Vorname
Geburtsdatum
Aktuelle Anschrift
Ggf. Sterbedatum
Durch das Klicken auf den Link „auswählen“ wird Ihnen die Detailauskunft zu der
Person übermittelt. Sie können die Abholung der Antwort auch über Ihr Postfach initiieren, indem Sie auf „Neue Antworten“ klicken und dort über den Link „auswählen“
die gesuchte Person aufrufen.
Werden mehr Treffer gefunden als maximale Trefferanzahl konfiguriert wurde, wird
Ihnen das als Antwort dargestellt. Über das Feld „Zurück“ haben Sie anschließend
die Möglichkeit, die Suchbegriffe zu ändern oder zu ergänzen und die Anfrage erneut
an das System zu schicken.
Falls zu Ihrer Suche genau einen Treffer gefunden wird, wird Ihnen die Antwortnachricht direkt als Detailauskunft ausgegeben. Die Antwort wird nicht zusätzlich in Ihr
Postfach gelegt. Informationen über den Maximalumfang des Antwortformulars finden Sie im Anhang.
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Es werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die Sie neben den Namens- und Anschriftsdaten zusätzlich durch Klicken der Checkboxen angefordert haben und für
deren Auskunft Sie auch berechtigt sind.
Wenn genau eine Person mit einer Auskunftssperre gefunden wird, wird die Suchanfrage ausgesteuert und Ihnen als neutrales Ergebnis „Die Person wurde nicht oder
nicht eindeutig identifiziert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. Sofern eine Auskunftssperre vorliegt, aber deren Schutzzweck einer Übermittlung der Daten nicht
entgegensteht, erfolgt diese nach Abschluss der Prüfung im manuellen Verfahren.“
ausgegeben.
In folgenden Fällen wird Ihnen eine neutrale Antwort übermittelt:
-
eine Person wird nicht gefunden
die Person wurde eindeutig identifiziert, es liegt allerdings eine Auskunftssperre vor
Wenn im Rahmen einer Adresskettenverfolgung eine Person nicht identifiziert werden kann, da sie nicht in der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde gefunden wird,
wird der Personensatz aus der Meldebehörde der Wegzugsgemeinde ausgegeben,
der als letzter eindeutiger Treffer ermittelt wurde. Liegt die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde außerhalb des Landes, wird ebenfalls der Personensatz aus der Meldebehörde der Wegzugsgemeinde ausgegeben.
Ein technischer, interner Fehler wird Ihnen mit Hilfe des Textes „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.“ gemeldet.
Über das Feld „Zurück“ können Sie Ihre Abfrage bei Bedarf abändern, alle Einträge
bleiben erhalten. Mit Hilfe des Buttons „Neue Anfrage“ werden Sie erneut zur Anfrageseite geleitet und können eine neue Anfrage stellen. Über den Button „Beenden“
werden Sie zurück zur Serviceseite geleitet. Sie verlassen den Dienst „Behördenauskünfte für öffentliche Stellen.“.
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V.II
Gruppenbehördenauskunft
V.II.I Eine Anfrage stellen
V.II.I.I
Pflichtfelder
Um eine Gruppe von Personen im Datenbestand des Bundes zu suchen, füllen Sie
bitte zunächst die Pflichtfelder.
Wählen Sie zuerst das Bundesland aus dem Drop-Down-Feld aus, in welchem die
Suche stattfinden soll. Die Sortierung erfolgt alphabetisch nach Namen der Bundesländer. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem Bundesland zu gelangen, das mit diesem Buchstaben beginnt.
Bei der Auswahl der Bundesländer Hamburg oder Berlin wird „Gemeinde“ automatisch mit dem Wert „Hamburg, Freie und Hansestadt 02000000“ oder „Berlin, Stadt
11000000“ vorbelegt. Bei der Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein ist das Feld „Gemeinde“ kein Pflichtfeld. In dem Drop-Down-Feld
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sind der Gemeindename und der dazugehörige AGS entsprechend dem gewählten
Bundesland aufgeführt und nach Gemeindenamen alphabetisch sortiert. Geben Sie
den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit diesem
Buchstaben beginnt. Bei der Auswahl des Bundeslandes Bremen sind nur die Gemeinden „Bremen, Stadt „04011000“ und „Bremerhaven, Stadt 04012000“ aufgeführt.
Zusätzlich sind als Pflichtfeld entweder das Feld „Straße“ oder „Wohnort“ und das am
Ende der Seite stehende Freitextfeld „Grund der Anfrage“ zu füllen.
Das Feld „Straße“ und „Wohnort“ ist auf 25 Zeichen beschränkt. Ist die Straße zu
recht nicht vorhanden, ist ein „+“ anzugeben. Nach den ersten vier Buchstaben kann
eine Wildcard „*“ eingegeben werden. Wenn in Straße der Wert „+“, „ohne Hausnummer“ oder ein numerischer Wert enthalten ist, muss auch der Wohnort gefüllt
werden.
Neben ausgewählten Feldern werden Ihnen Tooltips („?“) angezeigt, durch die Sie
mittels Haltens des Mauszeigers über dem „?“ weitere Informationen beziehungsweise eine Erläuterung erhalten.
V.II.I.II
Optionsfelder
Neben den immer zu füllenden Pflichtfeldern sind zum Eingrenzen der Suche frei
wählbare Optionsfelder zu füllen. Diese können sein:
-
Kreis
Geburtsdatum/-zeitraum
Weitere Daten bezüglich der Anschrift
Das Feld „Kreis“ ist ausschließlich nach Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein als Drop-Down-Feld wählbar. Das Drop-Down-Feld ist alphabetisch nach den Kreisnamen sortiert. Die Sortierung des Drop-Down-Felds erfolgt nach dem Kreisnamen. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem
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Kreis zu gelangen, der mit diesem Buchstaben beginnt. Bei Auswahl eines anderen
Bundeslandes erscheint das Feld „Kreis“ jedoch nicht.
Das Feld „Geburtsdatum / Geburtszeitraum“ ist in folgendem Datumsformat zu füllen:
-
TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJJ
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0391 545-1545
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53
Wenn nur ein Teil des Geburtsdatums amtlich bekannt ist, gilt die Form:
-
00.MM.JJJJ oder 00.00.JJJJ
00MMJJJJ oder 0000JJJJ
Beim Geburtszeitraum darf das „bis Datum“ nicht vor dem „von Datum“ liegen. Wenn
das „bis Datum“ gefüllt wurde, muss auch das „von Datum“ gefüllt werden.
Zudem können Sie in den entsprechenden Optionsfeldern Angaben zu der Anschrift
machen.
Wenn Sie das Feld „Hausnummer / Hausnummer bis“ füllen, müssen Sie zwingend
auch das Feld „Straße“ und/oder das Feld „Wohnort“ füllen. Die Hausnummer darf
zudem nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten. Des Weiteren ist die
Länge der Hausnummer auf vier Zeichen beschränkt. Wenn „Hausnummer bis“ gefüllt wurde, muss auch „Hausnummer“ gefüllt sein. „Hausnummer bis“ darf zudem
nicht kleiner sein als „Hausnummer“.
Das Feld „Hausbuchstabe / Zusatzziffer“ bzw. „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis “
darf keine Wildcards enthalten und nicht länger als zwei Zeichen sein. Wenn das
Feld gefüllt wurde, muss auch das Feld „Hausnummer“ gefüllt werden. Wenn „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis gefüllt wurde, muss auch Hausbuchstabe / Zusatzziffer gefüllt werden und darf nicht kleiner sein als diese.
Die „Postleitzahl“ darf nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten und ist
zudem auf fünf Zeichen beschränkt.
Die Länge des „Wohnort früherer Gemeindename“ ist auf 25 Zeichen beschränkt und
darf keine Wildcards enthalten.
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V.II.I.III
Checkboxen
Um neben den Namen und der Anschrift weitere Daten in der Detailauskunft zu erhalten, können Sie die entsprechenden Checkboxen auf der Anfrageseite auswählen. Sie haben nur Felder zur Auswahl, die Ihrer Rolle zugeordnet sind. Beachten
Sie, dass Sie nur dann die zusätzlichen Daten anfragen, wenn die Checkboxen angeklickt sind.
V.II.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches
Im weiteren Vorgehen können Sie optional Aussagen bezüglich des Suchbereiches
Ihrer Anfrage treffen.
Wenn Sie eine zusätzliche Suche in dem historischen Bestand der Daten wünschen,
klicken Sie die nebenstehende Checkbox an. Hierbei ist zu beachten, dass andernfalls keine Suche in dem historischen Datenbestand stattfindet.
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Bei Auskünften aus dem Datenbestand von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und
Hamburg wird die Suche darüber hinaus immer vom Zentralen Meldebestand protokoliert.
Achten Sie auch darauf, dass ein Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
Um Ihre Anfrage abzusenden, klicken Sie den Button „Anfrage abschicken“ am Seitenende. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“.
V.II.II Eine Antwort erhalten
Sobald Sie die Anfrage abgeschickt haben, bekommen Sie eine Antwort angezeigt.
Informationen über den Maximalumfang des Antwortformulars finden Sie im Anhang.
Zunächst wird Ihnen das Suchprofil Ihrer Anfrage dargestellt und eine Trefferliste mit
maximal 100 Treffern dargestellt. Die Trefferliste wird auch in Ihr Postfach unter
„Neue Antworten“ abgelegt.
Die Trefferliste wurde um die Personen mit Auskunftssperren reduziert und enthält
die angeforderten Felder entsprechend der Suchanfrage.
Durch das Klicken auf den Link „auswählen“ wird Ihnen die Detailauskunft zu der
Person übermittelt. Sie können die Abholung der Antwort auch über Ihr Postfach initiieren, indem Sie auf „Neue Antworten“ klicken und dort über den Link „auswählen“
die gesuchte Person aufrufen.
Werden mehr Treffer gefunden als maximale Trefferanzahl konfiguriert wurde, wird
Ihnen das als Antwort dargestellt. Über das Feld „Zurück“ haben Sie anschließend
die Möglichkeit, die Suchbegriffe zu ändern oder zu ergänzen und die Anfrage erneut
an das System zu schicken.
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56
Es werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die Sie neben den Namens- und Anschriftsdaten zusätzlich durch Klicken der Checkboxen angefordert haben und für
deren Auskunft Sie auch berechtigt sind.
Wenn genau eine Person mit einer Auskunftssperre gefunden wird, wird die Suchanfrage ausgesteuert und Ihnen als neutrales Ergebnis „Die Person wurde nicht oder
nicht eindeutig identifiziert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. Sofern eine Auskunftssperre vorliegt, aber deren Schutzzweck einer Übermittlung der Daten nicht
entgegensteht, erfolgt diese nach Abschluss der Prüfung im manuellen Verfahren.“
angezeigt.
In folgenden Fällen wird Ihnen eine neutrale Antwort übermittelt:
-
eine Person wird nicht gefunden
die Person wurde eindeutig identifiziert, es liegt allerdings eine Auskunftssperre vor
Ein technischer, interner Fehler wird Ihnen mit Hilfe des Textes „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.“ gemeldet.
Über das Feld „Zurück“ können Sie Ihre Abfrage bei Bedarf abändern, dabei bleiben
alle Einträge erhalten. Mit Hilfe des Buttons „Neue Anfrage“ werden Sie erneut zur
Anfrageseite geleitet und können eine neue Anfrage stellen. Über den Button „Beenden“ werden Sie zurück zur Serviceseite geleitet. Sie verlassen den Dienst „Behördenauskünfte für öffentliche Stellen.“.
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57
VI.
Behördenauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
Schleswig-Holstein
Hamburg
Sachsen-Anhalt
In dem Bereich „Behördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ ist
es Ihnen möglich, den Datenbestand einer Meldebehörde online nach einer Person
oder nach einer Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen zu durchsuchen.
Voraussetzung dafür ist, dass an Ihrer Identität kein Zweifel besteht und die Übermittlung zur Erfüllung der in Ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Diese Anforderung ergibt sich aus den § 38 Abs. 1 und 3 und § 34 Abs. 2 BMG, konkretisiert durch das Landesrecht, wonach die zuständige Meldebehörde einer anderen öffentlichen Stelle oder einer in § 34 Abs. 4 S. 1 BMG genannten Behörde auf
Ersuchen bestimmte Daten aus dem Melderegister übermitteln darf.
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Schleswig-Holstein:
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0391 545-1545
0431 3295-444
58
Klicken Sie auf der Einstiegsseite auf den Link „Weiter“, um anschließend auf der
Seite des Fachverfahrens eine Auskunft auszuwählen.
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Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
040 428-333
0391 545-1545
0431 3295-444
59
Das Fachverfahren „Behördenauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ ist in „Behördenauskunft Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ und
„Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ unterteilt.
Um einen automatisierten Abruf nach § 34 Abs. 1 i.V.m. § 38 BMG durchzuführen,
klicken Sie auf in „Behördenauskunft Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“.
Wenn Sie einen automatisierten Abruf über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen nach § 34 Abs. 2 i.V.m. § 38 BMG durchführen wollen, klicken Sie auf
„Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“.
Klicken Sie auf den Button „Zurück“ und Sie werden zur Einstiegsseite zurück geleitet. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“.
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Hamburg:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
040 428-333
0391 545-1545
0431 3295-444
60
VI.I
Behördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
VI.I.I Eine Anfrage stellen
VI.I.I.I
Pflichtfelder
Um eine Person im Datenbestand des Bundes zu suchen, füllen Sie zunächst die
Pflichtfelder.
Wählen Sie zuerst das Bundesland aus dem Drop-Down-Feld aus, in welchem die
Suche stattfinden soll. Die Sortierung erfolgt alphabetisch nach den Namen der Bundesländer. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem Bundesland zu gelangen, das mit diesem Buchstaben beginnt.
Bei der Auswahl der Bundesländer Hamburg oder Berlin wird „Gemeinde“ automatisch mit dem Wert „Hamburg, Freie und Hansestadt 02000000“ oder „Berlin, Stadt
11000000“ vorbelegt. Bei der Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein ist das Feld „Gemeinde“ kein Pflichtfeld. In dem Drop-Down-Feld
sind der Gemeindename und der dazugehörige AGS entsprechend dem gewählten
Bundesland aufgeführt und nach Gemeindenamen alphabetisch aufsteigend sortiert.
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Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
040 428-333
0391 545-1545
0431 3295-444
61
Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit
diesem Buchstaben beginnt. Bei der Auswahl des Bundeslandes Bremen sind nur
die Gemeinden „Bremen, Stadt „04011000“ und „Bremerhaven, Stadt 04012000“
aufgeführt.
Zusätzlich ist immer das Feld „Nachname“ und das am Ende der Seite stehende
Freitextfeld „Grund der Anfrage“ zu füllen.
Der Nachname muss korrekt geschrieben sein und mit dem Datenbestand des Bundes übereinstimmen. Es werden jedoch auch Ehename, Lebenspartnerschaftsname,
Geburtsname und frühere Familienname sowie deren unstrukturierte Form berücksichtigt, sofern sie im Datenbestand eingetragen sind. Das Eingabefeld ist auf 45
Zeichen beschränkt. Insgesamt ist das Feld auf die Eingabe von 200 Zeichen begrenzt. Es dürfen keine Wildcards verwendet werden, und das Feld darf nicht leer
sein. Der Nachname darf den Wert „+“ enthalten, wenn der Nachname zu Recht nicht
vorhanden ist.
VI.I.I.II Optionsfelder
Neben den immer zu füllenden Pflichtfeldern können Sie zum Eingrenzen der Suche
frei wählbare Optionsfelder füllen. Diese können sein:
-
Kreis
Vorname
Geburtsdatum/-zeitraum
Geburtsort
Geburtsstaat
Geschlecht
Doktorgrad
Ordens- und Künstlername
Familienstand
Religion steuererhebend / nicht steuererhebend
Staatsangehörigkeit
Seriennummer Ausweis
Sterbedatum
Waffenrechtliche / sprengstoffrechtliche Erlaubnis liegt vor
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0391 545-1545
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62
-
Daten bezüglich der Anschrift
Daten bezüglich des gesetzlichen Vertreters
Daten bezüglich des Ehegatten / Lebenspartner
Das Feld „Kreis“ ist ausschließlich nach Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein als Drop-Down-Feld wählbar. Das Drop-Down-Feld ist alphabetisch nach den Kreisnamen sortiert. Die Sortierung des Drop-Down-Felds erfolgt nach dem Kreisnamen. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem
Kreis zu gelangen, der mit diesem Buchstaben beginnt. Bei Auswahl eines anderen
Bundeslandes erscheint das Feld „Kreis“ jedoch nicht.
Die Länge des Feldes „Vornamen“ ist insgesamt auf 200 Zeichen beschränkt. Im
Eingabefeld sind nur 60 Zeichen sichtbar. Der Vorname darf den Wert „+“ enthalten,
wenn er zu Recht nicht vorhanden ist. Er darf jedoch keine Wildcards enthalten.
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Das Feld „Geburtsdatum / Geburtszeitraum“ ist in folgendem Datumsformat zu füllen:
-
TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJJ
Wenn nur ein Teil des Geburtsdatums amtlich bekannt ist, gilt die Form:
-
00.MM.JJJJ oder 00.00.JJJJ
00MMJJJJ oder 0000JJJJ
Beim Geburtszeitraum darf das „bis Datum“ nicht vor dem „von Datum“ liegen. Wenn
das „bis Datum“ gefüllt wurde, muss auch das „von Datum“ gefüllt werden.
Sie können in dem Feld „Geschlecht“ über das Drop-Down-Feld zwischen „männlich“, „weiblich“ und „ohne Angabe (nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz)“ wählen.
Bei dem Feld „Doktorgrad“ ist zu beachten, dass nur folgende Grade zulässig sind:
-
DR. / Dr.
DR.HC / Dr.hc
Dr.EH / Dr. eh
Sind mehrere Doktorgrade vorhanden, so sind diese durch ein Leerzeichen zu trennen. Die Länge des Doktorgrades ist auf 25 Zeichen beschränkt und darf keine
Wildcards enthalten.
Das Feld „Ordens- und Künstlername“ darf keine Wildcards enthalten und ist auf 45
Zeichen beschränkt.
Das Feld „Familienstand“ kann mit Hilfe des Drop-Down-Feldes gefüllt werden. Gleiches gilt für die Felder „Religion steuererhebend“, „Religion nicht steuererheben“ und
das Feld „Staatsangehörigkeit“.
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Bei dem Feld „Seriennummer Ausweis“ ist zu beachten, dass die Schreibweise der
im Datenbestand entsprechen muss und die Eingabe auf 25 Zeichen beschränkt ist.
Das Format des Feldes „Sterbedatum“ entspricht dem des Feldes „Geburtsdatum“.
Wenn Ihnen eine waffenrechtliche und / oder eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis
vorliegt, wählen Sie die Checkbox aus.
Zudem können Sie in den entsprechenden Optionsfeldern Angaben zu der Anschrift
machen.
Das Feld „Straße“ ist auf 25 Zeichen beschränkt. Ist die Straße zu recht nicht vorhanden, ist ein „+“ anzugeben. Nach den ersten vier Buchstaben kann eine Wildcard
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„*“ eingegeben werden. Wenn „Straße“ mit „+“ gefüllt ist, muss auch das Feld „Ort“
gefüllt werden.
Wenn Sie das Feld „Hausnummer / Hausnummer bis“ füllen, müssen Sie zwangsläufig auch das Feld „Straße“ und/oder das Feld „Wohnort“ füllen. Wenn Sie „Straße“ mit
dem Wert „+“ füllen, muss auch der Ort gefüllt werden. Die Hausnummer darf zudem
nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten. Des Weiteren ist die Länge der
Hausnummer auf vier Zeichen beschränkt. Wenn „Hausnummer bis“ gefüllt wurde,
muss auch „Hausnummer“ gefüllt sein. „Hausnummer bis“ darf zudem nicht kleiner
sein als „Hausnummer“.
Das Feld „Hausbuchstabe / Zusatzziffer“ bzw. „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis “
darf keine Wildcards enthalten und nicht länger als zwei Zeichen sein. Wenn das
Feld gefüllt wurde, muss auch das Feld „Hausnummer“ gefüllt werden. Wenn „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis“ gefüllt wurde, muss auch „Hausbuchstabe / Zusatzziffer“ gefüllt werden und darf nicht kleiner sein als diese.
Die „Postleitzahl“ darf nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten und ist
zudem auf fünf Zeichen beschränkt.
Die Länge des Wohnorts ist auf 25 Zeichen beschränkt und darf keine Wildcards
enthalten. Gleiches gilt für das Feld „Wohnort früherer Gemeindename“.
Mit den Feldern zu „Angaben zum gesetzlichen Vertreter“ und „Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner“ erhalten Sie weitere Eingrenzungsmöglichkeiten Ihrer Suche.
Hier sind jeweils die Felder „Vorname“, „Nachname“ und „Geburtsdatum“ zu füllen.
Die oben beschriebenen Regeln bezüglich der Felder „Vorname“, „Nachname“ und
„Geburtsdatum“ sind auch hier zu beachten.
Neben ausgewählten Feldern werden Ihnen Tooltips („?“) angezeigt, durch die Sie
mittels Haltens des Mauszeigers über dem „?“ weitere Informationen beziehungsweise eine Erläuterung erhalten.
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VI.I.I.III
Checkboxen
Um neben den Namen und der Anschrift weitere Daten in der Detailauskunft zu erhalten, können Sie die entsprechenden Checkboxen auf der Anfrageseite auswählen. Sie haben nur Felder zur Auswahl, die Ihrer Rolle zugeordnet sind. Beachten
Sie, dass Sie nur dann die zusätzlichen Daten anfragen, wenn die Checkboxen angeklickt sind.
VI.I.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches
Im weiteren Vorgehen können Sie optional Aussagen bezüglich des Suchbereiches
Ihrer Anfrage treffen.
Wenn Sie keine Adresskettenverfolgung wünschen, dann wählen Sie die Checkbox
„Adresskettenverfolgung nicht erwünscht“ aus. Mit Hilfe der externen AdresskettenDataport
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verfolgung wird die Suche auf Wohnungen ausgedehnt, die außerhalb der Meldebehörde liegen. Sie endet bei der Wegzugsanschrift in ein anderes Bundesland. Beachten Sie, dass sie nur dann eine Adresskettenverfolgung wählen, wenn Sie die
Checkbox nicht anklicken.
Wenn Sie eine zusätzliche Suche in dem historischen Bestand der Daten wünschen,
klicken Sie die nebenstehende Checkbox an. Hier ist zu beachten, dass ansonsten
keine Suche in dem historischen Datenbestand stattfindet.
Achten Sie auch darauf, dass ein Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
Um Ihre Anfrage abzusenden, klicken Sie den Button „Anfrage abschicken“ am Seitenende. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskunft für Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden“.
VI.I.II Eine Antwort erhalten
Sobald Sie die Anfrage abgeschickt haben, bekommen Sie eine Antwort angezeigt.
Zunächst wird Ihnen das Suchprofil Ihrer Anfrage dargestellt. Wenn zu Ihrer Anfrage
mehrere Treffer gefunden worden sind und der Betroffene im Rahmen der automatisierten Suche im Melderegister nicht eindeutig identifiziert wurde, wird Ihnen eine
Trefferliste mit maximal 100 Treffern dargestellt. Ihre Suche unter den von Ihnen gewählten Suchkriterien war nicht eindeutig. Die Trefferliste wird zudem auch in Ihr
Postfach unter „Neue Antworten“ abgelegt.
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Die Trefferliste wurde um die Personen mit Auskunftssperren reduziert und enthält
folgende Felder, um eine Person darzustellen:
-
Nachname, Vorname
Geburtsdatum
Aktuelle Anschrift
Ggf. Sterbedatum
Durch das Klicken auf den Link „auswählen“ wird Ihnen die Detailauskunft zu der
Person übermittelt. Sie können die Abholung der Antwort auch über Ihr Postfach initiieren, indem Sie auf „Neue Antworten“ klicken und dort über den Link „auswählen“
die gesuchte Person aufrufen.
Werden mehr Treffer gefunden als maximale Trefferanzahl konfiguriert wurde, wird
Ihnen das als Antwort dargestellt. Über das Feld „Zurück“ haben Sie anschließend
die Möglichkeit, die Suchbegriffe zu ändern oder zu ergänzen und die Anfrage erneut
an das System zu schicken.
Falls zu Ihrer Suche genau einen Treffer gefunden wird, wird Ihnen die Antwortnachricht direkt als Detailauskunft ausgegeben. Die Antwort wird nicht zusätzlich in Ihr
Postfach gelegt. Informationen und Muster der Detailauskunft über den Maximalumfang des Antwortformulars finden Sie im Anhang.
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Es werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die Sie neben den Namens- und Anschriftsdaten zusätzlich durch Klicken der Checkboxen angefordert haben und für
dessen Auskunft Sie auch berechtigt sind.
Wenn genau eine Person mit einer Auskunftssperre gefunden wird, wird die Suchanfrage ausgesteuert und Ihnen als neutrales Ergebnis „Die Person wurde nicht oder
nicht eindeutig identifiziert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. Sofern eine Auskunftssperre vorliegt, aber deren Schutzzweck einer Übermittlung der Daten nicht
entgegensteht, erfolgt diese nach Abschluss der Prüfung im manuellen Verfahren.“
ausgegeben.
In folgenden Fällen wird Ihnen eine neutrale Antwort übermittelt:
-
eine Person wird nicht gefunden
die Person wurde eindeutig identifiziert, es liegt allerdings eine Auskunftssperre vor
Wenn im Rahmen einer Adresskettenverfolgung eine Person nicht identifiziert werden kann, da sie nicht in der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde gefunden wird,
wird der Personensatz aus der Meldebehörde der Wegzugsgemeinde ausgegeben,
der als letzter eindeutiger Treffer ermittelt wurde. Liegt die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde außerhalb des Landes, wird ebenfalls der Personensatz aus der Meldebehörde der Wegzugsgemeinde ausgegeben.
Ein technischer, interner Fehler wird Ihnen mit Hilfe des Textes „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.“ gemeldet.
Die Anfrage- und Antwortnachricht wird bei Auskünften aus dem Zentralen Meldebestand protokoliert.
Über das Feld „Zurück“ können Sie Ihre Abfrage bei Bedarf abändern, alle Einträge
bleiben erhalten. Mit Hilfe des Buttons „Neue Anfrage“ werden Sie erneut zur Anfrageseite geleitet und können eine neue Anfrage stellen. Über den Button „Beenden“
werden Sie zurück zur Serviceseite geleitet. Sie verlassen den Dienst „Behördenauskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.“.
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VI.II Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
VI.II.I Eine Anfrage stellen
VI.II.I.I Pflichtfelder
Um eine Gruppe von Personen im Datenbestand des Bundes zu suchen, füllen Sie
zunächst die Pflichtfelder.
Wählen Sie zuerst das Bundesland aus dem Drop-Down-Feld aus, in welchem die
Suche stattfinden soll. Die Sortierung erfolgt alphabetisch aufsteigend nach den Namen der Bundesländer. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem Bundesland zu gelangen, das mit diesem Buchstaben beginnt.
Bei der Auswahl der Bundesländer Hamburg oder Berlin wird „Gemeinde“ automatisch mit dem Wert „Hamburg, Freie und Hansestadt 02000000“ oder „Berlin, Stadt
11000000“ vorbelegt. Bei der Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein ist das Feld „Gemeinde“ kein Pflichtfeld. In dem Drop-Down-Feld
sind der Gemeindename und der dazugehörige AGS entsprechend dem gewählten
Bundesland aufgeführt und nach Gemeindenamen alphabetisch sortiert. Geben Sie
den Anfangsbuchstaben ein, um zu der Gemeinde zu gelangen, die mit diesem
Buchstaben beginnt. Bei der Auswahl des Bundeslandes Bremen sind nur die GeDataport
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0391 545-1545
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meinden „Bremen, Stadt „04011000“ und „Bremerhaven, Stadt 04012000“ aufgeführt.
Zusätzlich sind als Pflichtfeld entweder das Feld „Straße“ oder „Wohnort“ und das am
Ende der Seite stehende Freitextfeld „Grund der Anfrage“ zu füllen.
Das Feld „Straße“ und „Wohnort“ ist auf 25 Zeichen beschränkt. Ist die Straße zu
recht nicht vorhanden, ist ein „+“ anzugeben. Nach den ersten vier Buchstaben kann
eine Wildcard „*“ eingegeben werden. Wenn in Straße der Wert „+“, „ohne Hausnummer“ oder ein numerischer Wert enthalten ist, muss auch der Wohnort gefüllt
werden.
Neben ausgewählten Feldern werden Ihnen Tooltips („?“) angezeigt, durch die Sie
mittels Halten des Mauszeigers über dem „?“ weitere Informationen beziehungsweise
eine Erläuterung erhalten.
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VI.II.I.II
Optionsfelder
Neben den immer zu füllenden Pflichtfeldern sind zum Eingrenzen der Suche frei
wählbare Optionsfelder zu füllen. Diese können sein:
-
Kreis
Geburtsdatum/-zeitraum
Weitere Daten bezüglich der Anschrift
Das Feld „Kreis“ ist ausschließlich nach Auswahl der Bundesländer Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein als Drop-Down-Feld wählbar. Das Drop-Down-Feld ist alphabetisch nach den Kreisnamen sortiert. Die Sortierung des Drop-Down-Felds erfolgt nach dem Kreisnamen. Geben Sie den Anfangsbuchstaben ein, um zu dem
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Kreis zu gelangen, der mit diesem Buchstaben beginnt. Bei Auswahl eines anderen
Bundeslandes erscheint das Feld „Kreis“ jedoch nicht
Das Feld „Geburtsdatum / Geburtszeitraum“ ist in folgendem Datumsformat zu füllen:
-
TT.MM.JJJJ oder TTMMJJJJJ
Wenn nur ein Teil des Geburtsdatums amtlich bekannt ist, gilt die Form:
-
00.MM.JJJJ oder 00.00.JJJJ
00MMJJJJ oder 0000JJJJ
Beim Geburtszeitraum darf das „bis Datum“ nicht vor dem „von Datum“ liegen. Wenn
das „bis Datum“ gefüllt wurde muss zwingend auch das „von Datum“ gefüllt werden.
Zudem können Sie in den entsprechenden Optionsfeldern Angaben zu der Anschrift
machen.
Wenn Sie das Feld „Hausnummer / Hausnummer bis“ füllen, müssen Sie zwingend
auch das Feld „Straße“ und/oder das Feld „Wohnort“ füllen. Die Hausnummer darf
zudem nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten. Des Weiteren ist die
Länge der Hausnummer auf vier Zeichen beschränkt. Wenn „Hausnummer bis“ gefüllt wurde, muss auch „Hausnummer“ gefüllt sein. „Hausnummer bis“ darf zudem
nicht kleiner sein als „Hausnummer“.
Das Feld „Hausbuchstabe / Zusatzziffer“ bzw. „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis “
darf keine Wildcards enthalten und nicht länger als zwei Zeichen sein. Wenn das
Feld gefüllt wurde, muss auch das Feld „Hausnummer“ gefüllt werden. Wenn „Hausbuchstabe bis / Zusatzziffer bis gefüllt wurde, muss auch Hausbuchstabe / Zusatzziffer gefüllt werden und darf nicht kleiner sein als diese.
Die „Postleitzahl“ darf nur numerische Werte und keine Wildcards enthalten und ist
zudem auf fünf Zeichen beschränkt.
Die Länge des „Wohnort früherer Gemeindename“ ist auf 25 Zeichen beschränkt und
darf keine Wildcards enthalten.
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VI.II.I.III
Checkboxen
Um neben den Namen und der Anschrift weitere Daten in der Detailauskunft zu erhalten, können Sie die entsprechenden Checkboxen auf der Anfrageseite auswählen. Sie haben nur Felder zur Auswahl, die Ihrer Rolle zugeordnet sind. Beachten
Sie, dass Sie nur dann die zusätzlichen Daten anfragen, wenn die Checkboxen angeklickt sind.
VI.II.I.IV
Angaben bezüglich des Suchbereiches
Im weiteren Vorgehen können Sie optional Aussagen bezüglich des Suchbereiches
Ihrer Anfrage treffen.
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Wenn Sie eine zusätzliche Suche in dem historischen Bestand der Daten wünschen,
klicken Sie die nebenstehende Checkbox an. Hier ist zu beachten, dass ansonsten
keine Suche in dem historischen Datenbestand stattfindet.
Achten Sie auch darauf, dass ein Wechsel zum Postfach oder einer anderen Anwendung über das Menü zum Verlust der eingegebenen Daten führt.
Um Ihre Anfrage abzusenden, klicken Sie auf den Button „Anfrage abschicken“ am
Seitenende. Mit Hilfe des Buttons „Abbrechen“ kommen Sie wieder zurück auf die
Serviceseite. Sie verlassen somit den Service „Behördenauskunft für öffentliche Stellen“.
VI.II.II
Eine Antwort erhalten
Sobald Sie die Anfrage abgeschickt haben, bekommen Sie eine Antwort angezeigt.
Informationen und Muster der Detailauskunft über den Maximalumfang des Antwortformulars finden Sie im Anhang.
Zunächst wird Ihnen das Suchprofil Ihrer Anfrage dargestellt und zudem eine Trefferliste mit maximal 100 Treffern dargestellt. Die Trefferliste wird auch in Ihr Postfach
unter „Neue Antworten“ abgelegt.
Die Trefferliste wurde um die Personen mit Auskunftssperren reduziert und enthält
die angeforderten Felder entsprechend der Suchanfrage.
Durch das Klicken auf den Link „auswählen“ wird Ihnen die Detailauskunft zu der
Person übermittelt. Sie können die Abholung der Antwort auch über Ihr Postfach initiieren, indem Sie auf „Neue Antworten“ klicken und dort über den Link „auswählen“
die gesuchte Person aufrufen.
Werden mehr Treffer gefunden als maximale Trefferanzahl konfiguriert wurde, wird
Ihnen das als Antwort dargestellt. Über das Feld „Zurück“ haben Sie anschließend
die Möglichkeit, die Suchbegriffe zu ändern oder zu ergänzen und die Anfrage erneut
an das System zu schicken.
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Es werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die Sie neben den Namens- und Anschriftsdaten zusätzlich durch Klicken der Checkboxen angefordert haben und für
deren Auskunft Sie auch berechtigt sind.
Wenn genau eine Person mit einer Auskunftssperre gefunden wird, wird die Suchanfrage ausgesteuert und Ihnen als neutrales Ergebnis „Die Person wurde nicht oder
nicht eindeutig identifiziert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. Sofern eine Auskunftssperre vorliegt, aber deren Schutzzweck einer Übermittlung der Daten nicht
entgegensteht, erfolgt diese nach Abschluss der Prüfung im manuellen Verfahren.“
angezeigt.
In folgenden Fällen wird Ihnen eine neutrale Antwort übermittelt:
-
eine Person wird nicht gefunden
die Person wurde eindeutig identifiziert, es liegt allerdings eine Auskunftssperre vor
Ein technischer, interner Fehler wird Ihnen mit Hilfe des Textes „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.“ gemeldet.
Die Anfrage- und Antwortnachricht wird bei Auskünften aus dem Zentralen Meldebestand protokoliert.
Über das Feld „Zurück“ können Sie Ihre Abfrage bei Bedarf abändern, dabei bleiben
alle Einträge erhalten. Mit Hilfe des Buttons „Neue Anfrage“ werden Sie erneut zur
Anfrageseite geleitet und können eine neue Anfrage stellen. Über den Button „Beenden“ werden Sie zurück zur Serviceseite geleitet. Sie verlassen den Dienst „Behördenauskünfte für öffentliche Stellen.“.
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VII.
Anhang
VII.I Hilfe zur Firmenregistrierung
Link für Hamburg: Hilfe zur Firmenregistrierung
Link für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Firmenregistrierung
Link für Schleswig-Holstein: Hilfe zur Firmenregistrierung
VII.II Antwortformular im Maximalumfang der Suche nach Person / Ordnungsmerkmal für die Meldebehörde intern
Falls mehrere Treffer zu Ihrer Anfrage gefunden worden sind, wird Ihnen eine Trefferliste dargestellt. Darüber hinaus gibt das Antwortformular Ihnen Auskunft über Ihre
Suchanfrage indem alle Daten noch einmal aufgezeigt werden. Als Antwort werden
Ihnen zunächst alle vorhandenen Personendaten aufgelistet.
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Neben den Daten zur Person erhalten Sie auch Daten bezüglich der Geburt, des Todes und des Ausweisdokumentes sowie anderweitigen Daten die zu der gefundenen
Person gespeichert worden sind.
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In Hinsicht auf die Wohnungsangaben werden Ihnen erst die aktuelle bzw. inaktuelle
Wohnung und weiterhin alle übrigen Anschriften sowie Angaben über einen Verzug
ins Ausland dargestellt. Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner, zum Kind sowie
zum gesetzlichen Vertreter werden Ihnen am Ende des Antwortformulars angezeigt.
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Abschließend haben Sie die Möglichkeit eine personenabhängige Protokollauskunft
oder eine neue Anfrage zu starten.
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VII.III Antwortformular im Maximalumfang der einfachen Melderegisterauskunft
Auf dem Antwortformular der einfachen Melderegisterauskunft wird Ihnen vor Darstellung des Suchprofils die bereits bezahlte Gebühr angezeigt. angezeigt. Im Falle
einer eindeutigen Identifizierung werden Ihnen folglich erst Daten zu der angefragten Person und weiterhin Daten zu den bekannten Anschriften im In-/ und Ausland aufgelistet.
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VI.IV Detailauskunft im Maximalumfang der einfachen Behördenauskunft
Bei der einfachen Behördenauskunft wird Ihnen vorab das Suchprofil Ihrer Anfrage
aufgezeigt.
Weiterhin bekommen Sie Daten bezüglich der identifizierten Person aufgelistet.
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0391 545-1545
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Darüber hinaus werden Ihnen Anschriftsdaten übermittelt.
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Am Ende bekommen Sie Auskünfte über den Namen sowie Anschriften bezüglich
des Gesetzlichen Vertreters.
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VII.V Detailauskunft im Maximalumfang der Gruppenbehördenauskunft
Falls mehrere Treffer zu Ihrer Anfrage gefunden worden sind, wird Ihnen eine Trefferliste dargestellt. Darüber hinaus gibt das Antwortformular Ihnen Auskunft über Ihre
Suchanfrage indem alle Daten noch einmal aufgezeigt werden.
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Als Antwort werden Ihnen zunächst alle vorhandenen Personendaten von der ausgewählten aufgelistet.
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Letzteres erhalten Sie Auskunft über Daten zur Anschrift, wie In- / und
Auslandsanschrift sowie Umzugsdaten.
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VII.VI Detailauskunft im Maximalumfang der Behördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
Bei der Behördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden wird Ihnen
vorab das Suchprofil Ihrer Anfrage aufgezeigt.
Weiterhin bekommen Sie Daten bezüglich der identifizierten Person aufgelistet.
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Am Schluss werden Ihnen Daten betreffend der Anschrift sowie bezüglich des
gesetzlichen Vetrerters, zum Ehegatten / Lebenspartner und minderjährigen Kind
abgebildet.
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VII.VII
Detailauskunft im Maximalumfang der Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
Falls mehrere Treffer zu Ihrer Anfrage gefunden worden sind, wird Ihnen eine Trefferliste dargestellt. Darüber hinaus gibt das Antwortformular Ihnen Auskunft über Ihre
Suchanfrage indem alle Daten noch einmal aufgezeigt werden.
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Letzteres erhalten Sie Auskunft über Daten zur Anschrift, wie In- / und Auslandsanschrift sowie Umzugsdaten.
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106
VIII. Abkürzungsverzeichnis
A
Abs.
Absatz
AGS
Allgemeiner Gemeindeschlüssel
Aks
Auskunftssperre
B
BAK
Behördenauskunft
BMG
Bundesmeldegesetz
bSv
Bedingter Sperrvermerk
D
d.h.
das heißt
G
GAK
Gruppenbehördenauskunft
GAKS
Gruppenbehördenauskunft für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
Ggf.
gegebenenfalls
I
i.V.m.
In Verbindung mit
M
MRA
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Telefon: 0431 3295 0
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Melderegisterauskunft
Callcenter:
Hamburg:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
040 428-333
0391 545-1545
0431 3295-444
107
MRA-PU
Melderegisterauskunft Power-User
O
OM
Ordnungsmerkmal
S
S.
Satz
SAK
Behördenauskunft für Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden
SDB
Spiegeldatenbank
Z
z.B.
Zum Beispiel
ZMDB
Zentraler Meldebestand
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Schleswig-Holstein:
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