Service Tipp „Ich möchte mein Geld in einer Immobilie anlegen. Mit welchen Steuern und Gebühren muss ich beim Kauf rechnen?“ Patrick Schweda, öffentlicher Notar in Haugsdorf (NÖ) Der Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks löst mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Kaufvertrages Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises, mindestens jedoch des Grundstückswertes, aus. Wird der Kaufpreis mittels eines Bankkredits fremdfinanziert und verlangt die Bank als Sicherheit die grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechtes, so fällt eine Gerichtsgebühr in Höhe von 1,2% der im Grundbuch einzutragenden Pfandsumme an. Zudem werden weitere 1,1% des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch fällig. Mit Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Jänner 2016 gelten allerdings für Kaufverträge zwischen Vertragsparteien im begünstigten Personenkreis (Ehegatte, eingetragener Partner, Verwandte/Verschwägerte in gerader Linie, Lebensgefährten mit gemeinsamen Wohnsitz, Geschwister, Neffen/Nichten, …) die grunderwerbsteuerrechtlichen Regelungen wie bei Schenkungen. Dieses neue Berechnungsmodell sieht als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer den Grundstückswert, der in der Regel niedriger ist als der Verkehrswert, sowie eine Staffelung des Steuertarifs vor. Bis zu einem Grundstückswert von 250.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 0,5 % dieses Wertes, für einen Grundstückswert von weiteren 150.000 Euro 2 % und für einen Grundstückswert über 400.000 Euro 3,5 %. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt in diesen Fällen 1,1% des dreifachen Einheitswertes. Österreichweit sind über 500 Notarinnen und Notare tätig. Eine erste Rechtsauskunft ist kostenlos. www.notar.at ANZEIGE / Eine Information der ÖGIZIN GmbH
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