Service Tipp - Notariat Dr. Patrick Schweda

Service Tipp
„Ich möchte mein Geld in einer Immobilie anlegen. Mit welchen Steuern und Gebühren muss ich beim Kauf rechnen?“
Patrick Schweda, öffentlicher Notar
in Haugsdorf (NÖ)
Der Kauf einer Wohnung, eines
Hauses oder eines Grundstücks
löst mit dem rechtswirksamen
Abschluss eines Kaufvertrages
Grunderwerbsteuer in Höhe von
3,5 % des Kaufpreises, mindestens jedoch des Grundstückswertes, aus. Wird der Kaufpreis
mittels eines Bankkredits fremdfinanziert und verlangt die Bank als
Sicherheit die grundbücherliche
Eintragung eines Pfandrechtes, so
fällt eine Gerichtsgebühr in Höhe
von 1,2% der im Grundbuch einzutragenden Pfandsumme an.
Zudem werden weitere 1,1% des
Kaufpreises für die Eintragung
des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch fällig.
Mit Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Jänner 2016
gelten allerdings für Kaufverträge
zwischen Vertragsparteien im begünstigten Personenkreis (Ehegatte, eingetragener Partner, Verwandte/Verschwägerte in gerader
Linie, Lebensgefährten mit
gemeinsamen Wohnsitz, Geschwister, Neffen/Nichten, …)
die grunderwerbsteuerrechtlichen
Regelungen wie bei Schenkungen.
Dieses neue Berechnungsmodell
sieht als Bemessungsgrundlage
für die Grunderwerbsteuer den
Grundstückswert, der in der Regel
niedriger ist als der Verkehrswert,
sowie eine Staffelung des Steuertarifs vor. Bis zu einem Grundstückswert von 250.000 Euro
beträgt die Grunderwerbsteuer
0,5 % dieses Wertes, für einen
Grundstückswert von weiteren
150.000 Euro 2 % und für einen
Grundstückswert über 400.000
Euro 3,5 %. Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht
beträgt in diesen Fällen 1,1% des
dreifachen Einheitswertes.
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