Medienmitteilung BI RR Musikschulgesetz für den Kanton Zürich Der Regierungsrat verabschiedet den Entwurf für ein Musikschulgesetz. Die Musikausbildung im Kanton Zürich soll gesetzlich besser verankert und die Zusammenarbeit unter den Musikschulen weiter gefördert werden. Mit dem neuen Musikschulgesetz soll die musikalische Bildung als integraler Bestandteil der öffentlichen Bildung im Kanton Zürich gesetzlich verankert werden. Mit dem Gesetz soll die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Musikbildung gefördert und die Qualität gesichert werden, indem Musikschulen anerkannt und Vorgaben für das Mindestangebot festgelegt werden. Die Zuständigkeit für die Musikschulen bleibt bei den Gemeinden. Die Gemeinden haben auch künftig die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer Musikschule sicher zu stellen. Es ist ihnen aber freigestellt, ob sie eigene Musikschulen führen, mit anderen Gemeinden oder mit privaten Anbietern zusammenarbeiten. Unverändert im Vergleich zur heute geltenden Regelung bleibt auch der Anteil der Elternbeiträge, der 50 Prozent der anrechenbaren Betriebskosten der Musikschulen nicht übersteigen darf. Die kantonale Beteiligung an den Kosten soll weiterhin bei 3 Prozent bleiben. Der Gesetzesentwurf geht nun zur Beratung an den Kantonsrat. Medienauskunft heute 12. Februar von 10 bis 11 Uhr Urs Bühler, stv.Chef Hochschulamt, Telefon 043 259 53 19
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