In der Universitätsverwaltung Dez. III A4, „Servicestelle für behinderte Studierende“ (SBS), ist zum 01.02.2017 zunächst befristet bis zum 30.06.2017 die Stelle (25 Std. / Monat) einer Studentischen Hilfskraft zu besetzen. Zu den Aufgaben gehören studiennahe Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium und Lehre, insbesondere soll die Betreuung von insgesamt neun behinderungsgerecht ausgestatteten Computerarbeitsplätzen gesichert werden, die an verschiedenen Fachbereichen der Philipps-Universität für blinde und sehbehinderte Studierende eingerichtet sind. Neben der handelsüblichen Hardware wie PC, Drucker und Scannern sind die PC-Arbeitsplätze mit einer speziellen Peripherie mit Schriftvergrößerungssystem, Braillezeile, synthetischer Sprachausgabe und Brailledrucker ausgestattet. Als Screenreader stehen Jaws und Magic, zur Verarbeitung von gescannten Dokumenten steht Omnipage zur Verfügung. Weitere Tätigkeiten sind die Kontrolle und Überwachung der PC-Arbeitsplätze für Sehgeschädigte, Unterweisung und Unterstützung der sehgeschädigten Studierenden in der EDV-Anwendung sowie die Behebung von Hardware- und Softwareproblemen in Zusammenarbeit mit dem Hochschulrechenzentrum (HRZ). Die Tätigkeit wird gemeinsam mit einer blinden studentischen Hilfskraft wahrgenommen. Vorausgesetzt werden die Einschreibung an der Philipps-Universität, Erfahrung im Umgang mit PC– Hard- und Software -, Bereitschaft zur Teamarbeit und zur Einarbeitung in neue Aufgaben. Erwartete werden gute Kenntnisse bzw. Bereitschaft zur Einarbeitung in den Umgang mit dem Schriftvergrößerungsprogramm Magic, dem screenreaeder Jaws und dem Scan-Programm bzw. der OCR-Software „Omnipage“. Für Fragen steht Ihnen Herr Visse telefonisch unter 06421/ 2826039 oder E-Mail unter [email protected] gerne zur Verfügung. Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen sind bis zum 06.01.2017 unter Angabe der Kennziffer UV-0107dezIII-sthk-2016 an die Universitätsverwaltung, Dez III - Servicestelle für behinderte Studierende (SBS), z. Hd. Herrn Visse, Biegenstraße 12, 35037 Marburg zu senden.
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