Ausstellungsordnung - Verband Bayerischer

Ausstellungsordnung f€r die 32.Bayernschau
am 17.und 18.Dezember 2016 in den Messehallen „ Am Hagen „ in Straubing
Ma€gebend f•r die Schau sind die AAB des ZDRK sowie nachfolgende Bestimmungen:
1. Die 32.Bayernschau wird vom Verband Bayerischer Rasse-Kaninchenz€chter e.V. ( VBRK ) veranstaltet
und durchgef€hrt. Die Beteiligung an dieser Schau steht jedem ordentlich gemeldetem Mitglied des VBRK
offen. Eine Tierzahlbeschr•nkung je Aussteller gibt es nicht. Die Zulassung erfolgt durch den Veranstalter.
Voraussetzung zum Erringen des Titels Landesmeisters bzw. Landesvizemeister ist ein Vereinst•to aus dem
Gebiet des VBRK (Ausnahme Elterntier ZG1).
2. Sie umfasst Kaninchen aller anerkannten Rassen, Neuz€chtungen und Exponate. Die Leistungsschau der
Bayerischen Herdbuchz€chter ist angeschlossen. Ma‚gebend sind die AAB des ZDRK und nachfolgende
erg•nzende Bestimmungen, die sowohl f€r die Senioren- als auch f€r die Jugendaussteller gelten, die die
Aussteller (bei Jugendlichen der/die Erziehungsberechtigten) mit ihrer Unterschrift auf dem Meldebogen
ausdr€cklich anerkennen.
3. Die Bewertung findet als Klassenbewertung statt, es kƒnnen ZG 1, ZG 2, ZG 3 sowie Einzeltiere ausgestellt
werden. F€r die Herdbuchschau gelten zum Teil Sonderbestimmungen, die von den Ausstellern in dieser
Abteilung zu beachten sind. Es wird die A-B-C-D-E Bewertung durchgef€hrt.
4. Die Anmeldung kann entweder €ber das Internet (www.schau-anmeldung.de) oder wie bisher in Papierform
erfolgen. Auf einem Meldebogen darf nur eine Rasse und Farbe gemeldet werden. Mit der Meldung versichert der Aussteller ausdr€cklich, dass die Tiere aus einer tierschutzgerechten Zucht mit gesundem Bestand
stammen. Alle gemeldeten Tiere sind eigene Zucht (Ausnahme Elterntier ZG1 oder Einzeltiere). Die Angaben zu den Zuchtgruppen sind korrekt. Ferner wird best•tigt, dass der Aussteller seinen Verpflichtungen gegen€ber seinem Ortsverein nachgekommen ist. Achtung! Entweder Online oder in Papierform melden.
Bei Doppelmeldung muss auch doppelt bezahlt werden!
5. Die ausgestellten Tiere m€ssen mindestens 14 Tage vor ihrer Einlieferung gegen RHD geimpft sein. Die
Impfung darf nicht l•nger als 12 Monate zur€ck liegen. Als Impfzeugnisse werden nur die vom VBRK ausgegeben Formulare, die von einem zugelassenen Tierarzt unterschriebenen sind, anerkannt, in denen auch
nicht mehr nachtr•glich „nderungen oder Nachtr•ge vorgenommen werden d€rfen. Die Impfzeugnisse sind
unaufgefordert bei der Einlieferung unter Angabe der Ausstellernummer abzugeben. Tiere ohne Impfnachweis werden nicht angenommen. Wer versucht ungeimpfte Kaninchen zur Ausstellung zu bringen, haftet f€r eventuell entstehende Sch•den und muss in jedem Fall mit disziplinarischen Ma‚nahmen rechnen.
6. Meldeentgelte: Kostenbeitrag pro Tier 8,00 €, die Jugend zahlt 6,00 € pro Tier, Futtergeld pro Tier 1,00 €,
Verwaltungsanteil je Aussteller 4,00 €, Pflichtkatalog 8,00 € (entf•llt bei Jugend oder Doppelaussteller in
der Familie), Dauereintritt 5,00 €, (der Eintritt f€r Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist frei). Das Lastschrift-Mandat auf dem Meldebogen f€r den Einzug der Entgelte ist zus•tzlich vom Kontoinhaber zu unterschreiben!
7. Meldeschluss ist am 08.November 2016. Der Termin ist zwingend einzuhalten. S•mtliche Anmeldungen
gehen an: Ausstellungsleiter: Erwin Leowsky Sonnenstr.20 95213 M€nchberg. Beim Onlineverfahren ist folgendes zu beachten: Nachdem alle erforderlichen Felder ausgef€llt und die AAB best•tigt wurden, kann die Meldung abgesandt werden. Hiernach erh•lt der Anmeldende eine R€ckbest•tigungsMail auf das angegebene Email-Konto. Den Anweisungen auf dieser Mail ist unbedingt Folge zu leisten.
Erst nach Eingang der R€ckbest•tigungs-Mail bei der Ausstellungsleistung ist die Anmeldung vollst•ndig
und vollzogen!
8. Preise: Es wird kein Preisgeld ausgezahlt! An Preisen werden vergeben: Staatsmedaillen und Leistungspreise des Bayerischen Staatsministeriums, Landesmeister, Ehrenpreise des ZDRK, des VBRK (LVE), alle gespendeten Preise sowie aus Spendengeldern gekaufte Ehrenpreise. F€r den Landesmeister und Landesvizemeister gelten folgende Voraussetzungen: F€r den Landesmeister m€ssen generell mindestens 376,0 Punkte
erreicht werden. Landesmeister je Rasse bzw. Farbenschlag (3 Aussteller, 4 Zuchtgruppen, Jugend Landesmeister (2 Aussteller, 3 Zuchtgruppen). Bei Rassen und Farbenschl•gen in denen weder Senioren noch die
Jugend die Bedingungen erf€llen, wird ein Meister vergeben, gleich ob Jugend oder Senioren, wenn von
mindestens 3 Z€chtern 4 Zuchtgruppen ausgestellt werden. Rassen und Farbenschl•ge, die diese Bedingungen nicht erf€llen, werden zusammengelegt. Ein Landesvizemeister wird bei den Senioren ab 8 Zuchtgruppen je Rasse und Farbenschlag vergeben, bei der Jugend ab 6 Zuchtgruppen. Siegertiere und Klassensieger
laut AAB. Nicht abgeholte Ehrenpreise werden nicht zugesandt!
9. Der B – Bogen wird per EDV geschrieben. Er gilt als alleiniger Nachweis gegen€ber der Ausstellungsleitung und wird mit dem Gutschein f€r Katalog und evtl. bezahltem Eintritt dem Aussteller bis sp•testens
09.Dezember 2016 zugesandt. Wer seinen B – Bogen bis zu genannten Zeitpunkt nicht erhalten hat, fordert
diesen telefonisch unter 09251/3692 beim Ausstellungsleiter an.
10. Die Einlieferung der Tiere erfolgt am Dienstag, 13.Dezember 2016 bis 20.00 Uhr. ‡ber die Annahme sp•ter
eingelieferter Tiere entscheidet der Ausstellungsleiter unter Ber€cksichtigung der Gr€nde, welche zur Versp•tung gef€hrt haben. Ersatztiere sind in der gleichen Rasse und Farbe zugelassen, m€ssen jedoch gegen
ein Entgelt von 2,50 € je Tier bei der Einlieferung umgemeldet werden. Die Ummeldungen m€ssen bei der
Einlieferung bis 19.00 Uhr getƒtigt sein! Bei „nderung in eine ZG I muss ein Zuchtbuchauszug vorgelegt
werden. Nicht umgemeldete Tiere werden bewertet, scheiden jedoch von der Preisverteilung aus. Befindet
sich das nicht umgemeldete Tier in einer Zuchtgruppe, erh•lt die Zuchtgruppe ebenfalls keinen Preis. Tiere
kƒnnen am Einlieferungstag kostenfrei zum Verkauf gemeldet werden. Die Zur€cknahme eines Verkaufspreises ist ebenfalls nur am Einlieferungstag gegen das Ummelde Entgelt mƒglich.
11. Die Tiervermittlung w•hrend der Schau wird von Beauftragten der Schau vorgenommen. Zum Verkaufspreis erhebt die Schauleitung ein Vermittlungsentgelt von 15%, die vom K•ufer zu tragen ist. Ein nachtr•glicher Tierverkauf w•hrend der Schau kann get•tigt werden, das Entgelt hierf€r setzt die Schauleitung fest.
Verkaufte Tiere, die am Sonntag, 18.12.2016 bis 12.00 Uhr nicht aus den Gehegen genommen werden, bzw.
nicht abgeholt wurden, sind vom Aussteller wieder mitzunehmen. Tiere, die nach der Ausstellung in den
Gehegen verblieben sind, kƒnnen am Montag, 19.12.2016 bis 14.00 Uhr in der Messe abgeholt werden, ansonsten gehen die Tiere ersatzlos in den Besitz der Schauleitung €ber.
12. Die Tiere werden bestens betreut und versorgt und stehen unter st•ndiger Beaufsichtigung. Die F€tterung
(ab Mittwoch) nehmen die von der Ausstellungsleitung eingeteilten Helfer vor. Die Tiere erhalten Trinkwasser, Pellets und Heu. Die Tiere d€rfen nicht bel•stigt oder aus den Gehegen genommen werden. Den
Anweisungen und Anordnungen der Schauleitung und deren Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
Wer dem zuwider handelt, muss mit einem Schauverweis rechnen.
13. F€r Tierverluste durch hƒhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Schauleitung jede Entsch•digung ab. Sollten Verluste von Tieren durch Verschulden der Schauleitung entstehen, so wird nach
den derzeit g€ltigen AAB verg€tet. F€r die in der Halle abgestellten Transportbeh•lter €bernimmt die AL
keine Haftung.
14. Sollte die 31. Bayernschau wegen hƒherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse nicht stattfinden kƒnnen, werden durch die Vorarbeit entstandene Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.
15. Es wird ein Vereinswettbewerb auf Landesebene durchgef€hrt. F€r die Senioren sind 21 Tiere, in der Jugendabteilung 16 Tiere vor zu benennen. Die Tiere m€ssen Jahrgang 2016 sein und alle das gleiche Vereinst•to tragen. Das schlechteste Tier wird bei der Auswertung gestrichen. Die Meldelisten f€r die Vereinswettbewerbe sind bei der Tiereinlieferung bei der Ausstellungsleitung abzugeben.
16. Die Tiere werden am Sonntag, 18.12.2016 ab 14.00 Uhr von Beauftragten der Schauleitung gegen Vorlage
des B-Bogens an die Abholer ausgegeben. Die Abholung der Tiere soll anst•ndig und ruhig €ber die B€hne
laufen, bei Zuwiderhandlung haftet der Betreffende f€r eventuell entstandene Sch•den. Einspr€che gegen
die Bewertung kƒnnen nach ˆ 27 der AAB bis Sonntag, 18.12.2016, 12.00 Uhr schriftlich bei der Schauleitung angemeldet werden. Sonstige Reklamationen werden nach dem 18.12.2016 nicht mehr angenommen.
Bei der Abweisung des Einspruchs geht die Kaution in die Ausstellungskasse. In allen die Ausstellung betreffenden Streitigkeiten entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.
17. Der Aussteller stimmt der Verƒffentlichung und Weitergabe seiner Daten, insbesondere seines Namens, der
Adresse und Telefonnummern sowie get•tigten Bildern ausdr€cklich zu.
18. Mit der Abgabe des unterschriebenen Meldebogens erkl•rt sich der Aussteller mit dieser Ausstellungsordnung ausdr€cklich einverstanden und verzichtet auf den ordentlichen Rechtsweg im Falle von Streitigkeiten.
19. Sachehrenpreise bitte an Rudolf Wagner, Kettelerstr.10, 91077 Neunkirchen. Geldehrenpreise bitte auf das
IBAN.: DE43 7636 0033 0001 6716 77 bei der RVB Erlangen–Hƒchstadt-Herzogenaurach e.G. BIC:
GENODEF1ER1
Wichtige Termine: Meldeschluss, Dienstag, 08.11 2016
Tiereinlieferung :
Dienstag,
13.12.2016 bis 20.00 Uhr
Bewertung der Tiere : Mittwoch,
14.12.2016 und Donnerstag, 15.12.2016
Kassenƒffnung :
Samstag,
17.12.2016 ab 7.00 Uhr, Sonntag, 18.12.2016 ab 8.00 Uhr
Erƒffnungsfeier :
Samstag,
17.12.2016 um 10.00 Uhr
Schluss der Schau :
Sonntag,
18.12.2016 um 14.00 Uhr
Die Ausstellungsleitung
Papiere und alle Informationen – www.kaninchen-bayern.de
Internetadresse f€r die Anmeldung – www.schau-anmeldung.de