Ausstellungsordnung für die 2. Günztalschau am 15./16. Oktober

Ausstellungsordnung für die 2. Günztalschau
am 15./16. Oktober 2016 in Obergünzburg
1. Die Ausstellung wird vom KLZV B278 Obergünzburg veranstaltet. Maßgebend sind die
AAB des ZDRK und die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen, die sowohl für Seniorenaussteller als auch für Jugendaussteller gelten (bei Jugendlichen bestätigen die Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift auf dem Meldebogen die Anerkennung der AAB).
2. Die Beteiligung an dieser Schau steht jedem ordentlich gemeldeten Mitglied des ZDRK offen. Eine Tierzahlbegrenzung je Aussteller gibt es nicht. Die ausgestellten Kaninchen müssen Eigentum des Ausstellers sein. Kranke Tiere werden von der Schau ausgeschlossen.
Sollten weitere Bestimmungen vom Veterinäramt erlassen werden, so werden die AAB um
diese ergänzt. Die ausgestellten Tiere müssen mindestens 14 Tage vor dem Einlieferungstermin gegen RHD geimpft sein. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate
zurück liegen. Eine Kopie des Impfzeugnisses ist unaufgefordert bei der Einlieferung
abzugeben. Tiere ohne Impfzeugnis werden von der Schau entfernt.
3. Für jede Rasse und jeden Farbenschlag in den Zuchtgruppen 1, 2 und 3 sowie für Einzeltiere
ist ein gesonderter Meldebogen erforderlich. Jeder Meldebogen ist vom Vereinsvorsitzenden
zu überprüfen und mit Vereinsstempel zu versehen und zu unterschreiben, die Richtigkeit
der Zuchtgruppen ist vom Vereinszuchtbuchführer durch Unterschrift zu bestätigen. Die
Bewertung wird als AB-Bewertung durchgeführt.
4. Meldegebühren: Kostenbeitrag pro Tier 4,00 €, Jugend 3,00 €, Zuchtgruppenzuschlag
2,00 €, Futtergeld inkl. Becher 1,50 € pro Tier, Porto- und Drucksachenanteil 2,00 €, Katalog 4,00 €, Eintritt 3,00 €, Jugend frei. Die Becher können vom Aussteller mitgenommen
werden.
5. Anmeldeschluss ist am 15.09.2016! Die Meldebögen sind an Richard Lang, Hauptstr. 31,
87634 Günzach zu senden. Bitte den Termin einhalten!
6. Der B-Bogen gilt als alleiniger Nachweis gegenüber der Ausstellungsleitung zur Abholung
der Tiere.
7. Ummeldungen sind bei Tiereinlieferung gegen eine Gebühr von 1,50 € auf dem beiliegendem Formular vorzunehmen. Nicht umgemeldete Tiere werden bewertet, sind aber von der
Preisverteilung ausgeschlossen.
8. Mit Abgabe der Anmeldung erteilt der Aussteller der Schauleitung die Ermächtigung,
den Gesamtkostenbetrag per Lastschrift einzuziehen, gleichzeitig hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist. Die angegebene
Kontoverbindung dient auch zur Überweisung des Tierverkaufsgeldes. Bei Nichteinlösung
der Lastschrift hat der Aussteller die von der Bank erhobene Rückgabegebühr zu tragen.
Dies gilt auch für falsche Angaben der Bankdaten.
9. Die Tiervermittlung wird ausschließlich über die Schauleitung abgewickelt. Zum Vermittlungspreis erhebt die Schauleitung 10 % an Kostenbeitrag, den der Käufer zu tragen hat.
Vermittelte Tiere müssen vom Käufer am Sonntag, 16.10.2016, bis 12.00 Uhr aus den Käfigen genommen werden. Nicht abgeholte Tiere sind vom Aussteller wieder mitzunehmen.
Tiere, die nach der Ausstellung in den Käfigen verbleiben, fallen der Ausstellungsleitung zu.
10. Es wird kein Preisgeld ausbezahlt. Alle eingehenden Ehrenpreisspenden werden vergeben.
Auf die beste Zuchtgruppe je Rasse und Farbenschlag wird der Titel Günztalmeister vergeben, wenn 379,0 Punkte erreicht werden. Alle weiteren Preise (LVE, GE, SOE und Siegerpreise) werden laut AAB vergeben. Außerdem werden für die fünf besten Sammlungen
á sechs besten Tiere einer Rasse und eines Farbenschlags eines Ausstellers Preise vergeben.
Jugendliche sind bei der Preisvergabe den Senioren gleichgestellt. Errungene Preise sind
während der Schau gegen Vorlage des B-Bogens bis Sonntag, 16.10.2016, 12.00 Uhr, abzuholen, nicht abgeholte Preise werden nicht nachgesandt.
11. Die Einlieferung der Tiere erfolgt am Mittwoch, 12.10.2016, 15.00 – 20.00 Uhr. Es ist darauf zu achten, dass geeignete Transportkisten verwendet werden!
12. Aussteller, die bis 26.09.2016 ihren B-Bogen nicht erhalten haben, fordern diesen bei Richard Lang, Tel: 08372/7723, an.
13. Für Tierverluste, die auf Verschulden der Schauleitung zurückzuführen sind, werden für
große Rassen 35,00 €, mittlere Rassen 25,00 € und kleine Rassen 15,00 € vergütet. Für Tiere,
die in Quarantäne stehen, gibt es keine Entschädigung. Für Verluste durch höhere Gewalt
oder durch unvorhersehbare Ereignisse lehnt die Schauleitung jegliche Entschädigung ab.
14. Sollte die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht
stattfinden können, werden die entstandenen Kosten prozentual einbehalten.
15. Die Tiere werden von den Mitgliedern des KLZV Obergünzburg mit Wasser, Heu und Pellets versorgt und stehen rund um die Uhr unter Aufsicht.
16. Einsprüche gegen die Bewertung werden gem. § 27 der AAB bis Sonntag, 16.10.2016, behandelt. In allen Streitigkeiten, die die Ausstellung betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.
17. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung
einverstanden und verzichtet auf den ordentlichen Rechtsweg im Falle von Streitigkeiten.
18. Ausstellungsleiter:
Höck Adalbert
Wetzer Emil
Lang Richard
Ausstellungskassier:
Hafenmayer Christian
Wichtige Termine:
Anmeldeschluss:
Tiereinlieferung:
Bewertung:
Schaueröffnung:
Offizielle Eröffnung:
Öffnungszeiten:
Preisverteilung:
Ende der Schau:
Schulstr. 15
Pommernweg 5
Hauptstr. 31
86866 Grimoldsried Tel: 08204/1051
87671 Ronsberg
Tel: 08306/282
87634 Günzach
Tel: 08372/7723
Kapellenweg 4
87499 Wildpoldsried Tel: 08304/1347
Samstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Samstag,
Samstag,
Samstag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
15.09.2016
12.10.2016
13.10.2016
15.10.2016
15.10.2016
15.10.2016
16.10.2016
16.10.2016
16.10.2016
ab 15.00 Uhr
ab 08.00 Uhr
ab 08.00 Uhr
um 10.30 Uhr
von 08.00-17.00 Uhr
von 08.00-15.00 Uhr
um 13.00 Uhr
um 15.00 Uhr