Managementplanung für das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ Ablauf – Zielsetzung – Bürgerbeteiligung Die Managementplanung Naturschutzbehörde an wird der im gesetzlichen Regierung von Auftrag Oberbayern, von und der der Höheren Bayerischen Forstverwaltung, vertreten durch das AELF Holzkirchen, erstellt. In einem ersten Schritt werden die jeweiligen Schutzgüter (Arten und Lebensräume) im Gebiet erfasst und in ihrem Zustand bewertet. In einem zweiten Schritt werden von den Planern für die einzelnen Schutzgüter Vorschläge erarbeitet, wie der jetzige Zustand bewahrt, beziehungsweise der gesetzlich geforderte „günstige Erhaltungszustand“ erreicht werden kann. Sobald die Ergebnisse der Zustandserfassung vorliegen, und ggf. die Vorschläge zur Verbesserung formuliert sind, werden sie beim sogenannten „Runden Tisch“ öffentlich vorgestellt und diskutiert. Am „Runden Tisch“ sollen alle betroffenen Grundeigentümer, Wirtschafter, Vertreter der Interessenverbände und sonstige interessierte Bürger Platz nehmen. Als wichtiges Element der Bürgerbeteiligung soll der „Runde Tisch“ die Managementplanung transparent halten und ihn in seiner Erstellung, wie in seiner gesamten Umsetzungszeit begleiten. Der so erarbeitete Managementplan wird nochmals öffentlich ausgelegt und tritt dann als Leitlinie für staatliches Handeln in Kraft. Er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, wo und welche Maßnahmen unbedenklich, und wo besondere Rücksichtnahmen erforderlich sind. Der Managementplan ist „behördenverbindlich“. Für die Kommune, wie für den betroffenen Grundeigentümer, schafft er keine neuen Verpflichtungen, die nicht schon durch das bestehende gesetzliche Verschlechterungsverbot vorgegeben werden.
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