Managementplanung für das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ Ablauf

Managementplanung für das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“
Ablauf – Zielsetzung – Bürgerbeteiligung
Die
Managementplanung
Naturschutzbehörde
an
wird
der
im
gesetzlichen
Regierung
von
Auftrag
Oberbayern,
von
und
der
der
Höheren
Bayerischen
Forstverwaltung, vertreten durch das AELF Holzkirchen, erstellt.
In einem ersten Schritt werden die jeweiligen Schutzgüter (Arten und Lebensräume) im
Gebiet erfasst und in ihrem Zustand bewertet.
In einem zweiten Schritt werden von den Planern für die einzelnen Schutzgüter Vorschläge
erarbeitet, wie der jetzige Zustand bewahrt, beziehungsweise der gesetzlich geforderte
„günstige Erhaltungszustand“ erreicht werden kann.
Sobald die Ergebnisse der Zustandserfassung vorliegen, und ggf. die Vorschläge zur
Verbesserung formuliert sind, werden sie beim sogenannten „Runden Tisch“ öffentlich
vorgestellt und diskutiert.
Am „Runden Tisch“ sollen alle betroffenen Grundeigentümer, Wirtschafter, Vertreter der
Interessenverbände und sonstige interessierte Bürger Platz nehmen.
Als
wichtiges
Element
der
Bürgerbeteiligung
soll
der
„Runde
Tisch“
die
Managementplanung transparent halten und ihn in seiner Erstellung, wie in seiner
gesamten Umsetzungszeit begleiten.
Der so erarbeitete Managementplan wird nochmals öffentlich ausgelegt und tritt dann als
Leitlinie für staatliches Handeln in Kraft. Er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen,
wo und welche Maßnahmen unbedenklich, und wo besondere Rücksichtnahmen
erforderlich sind.
Der Managementplan ist „behördenverbindlich“. Für die Kommune, wie für den betroffenen
Grundeigentümer, schafft er keine neuen Verpflichtungen, die nicht schon durch das
bestehende gesetzliche Verschlechterungsverbot vorgegeben werden.