Informationen für Firmenkunden - Versicherungsmakler Scheithauer

7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Informationen für Firmenkunden
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
D&O Versicherung
Betriebs-Haftpflicht
IT-Haftpflicht
Kfz-Flottenversicherung | Fuhrparkversicherung
Kreditversicherungen,
 Forderungsausfall
 Vertrauensschaden
Produkthaftpflicht
Rechtsschutz
Transportversicherung
Sachversicherungen
 Gebäudeversicherung
 Elektronikversicherung
 Inventarversicherung und Ertragsausfallversicherung
 Maschinenversicherung
Versicherungen für den Geschäftsführer, Inhaber
 Altersvorsorge
 Berufsunfähigkeitsversicherung
 Einkommenssicherung
 Krankenversicherung
 Private Versicherungsverträge
 Reiseversicherungen
 Risikoversicherung
Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
D&O Versicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und leitende Angestellte
(D&O Versicherung)
Allgemeines zu einem möglichen Versicherungsschutz zur D&O-Versicherung
Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren erheblich an
Bedeutung gewonnen. Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht über Fehlentscheidungen in den
Führungsetagen deutscher und ausländischer Unternehmen, immer neue
Haftungsverschärfungen und teils astronomische Schadenersatzforderungen lesen!
Die Ursachen liegen auf der Hand:
Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien von Kapital- und Personengesellschaften (Vorstand,
Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat) sehen sich bei ihrer täglichen Arbeit einer zunehmenden
gesetzgeberischen Regelungsdichte, einher gehend mit erhöhten Organisations-/ Dokumentationsund Überwachungspflichten, ausgesetzt, deren vollständige Kenntnis und Beachtung zunehmend
schwieriger werden. Hinzu kommt eine veränderte Anspruchsmentalität - sowohl auf Seiten Dritter
(Außenanspruch) als auch des eigenen Unternehmens (Innenanspruch).
Aber nicht nur Manager von Kapital- oder Personengesellschaften haften mit Ihrem gesamten
Privatvermögen:
Entgegen einer sehr weit verbreiteten Fehlvorstellung unterliegen auch die vielfach ehrenamtlich
und unentgeltlich engagierten Mitglieder in Vorstand, Präsidium oder Geschäftsführung
sogenannter Non-Profit Organisationen (Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kammern und
Körperschaften des öffentlichen Rechts) dieser strengen Haftung!
Durch die Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung in die D&O
Versicherung und der Option einer Absicherung gegen Ersatzansprüche wegen Diskriminierung
(AGG) und zahlreicher weiterer Deckungserweiterungen steht ein am Markt einzigartiges
Versicherungsprodukt mit herausragenden Leistungsmerkmalen zur Verfügung:
1. Die erste Versicherungssumme steht für die teils erheblichen Aufwendungen zur Abwehr
unbegründeter Ansprüche (Anwaltshonorare, Gerichts-, Gutachter- und Reisekosten, etc.)
zur Verfügung (Abwehr- und Kostenschutz).
2. Die zweite Versicherungssumme steht zur Verfügung für den Fall, dass Schadenersatz zu
leisten ist und schützt so sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder
der geschäftsführenden Organe (Vorstand, Geschäftsführer, etc.) und der Kontrollorgane
(Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, etc.) vor den finanziellen Folgen unternehmerischer
Fehlentscheidungen.
Das Unternehmen seinerseits hat die Gewähr, dass die Versicherungssumme nicht durch
hohe Abwehr- und Verteidigungskosten bereits verbraucht wurde.
3. Die dritte Versicherungssumme (Option, siehe unten AGG-Deckung) schließlich deckt
Ersatzansprüche wegen einer Diskriminierung ab - entweder von eigenen Mitarbeitern oder
von Dritten.
Hier ein Auszug aus einem möglichen Versicherungsschutz zur D&O-Versicherung:


Vollständige Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
Doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatzleistung)
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6















Kein Verbrauch der Versicherungssumme infolge hoher Abwehrkosten
Schutz aller Organmitglieder incl. zweiter Führungsebene und weiterer Personen
Versicherungsschutz auch für Neugründungen
Automatische Mitversicherung neuer Tochter- und Enkelunternehmen
Bedarfsorientierte Nachmeldefristen von 5 bzw. 10 Jahren oder unbegrenzt
Abwehrschutz vor Eintritt des Versicherungsfalles
"erweiterter Vermögensschadenbegriff"
Keine Bevormundung bei der Wahl des Rechtsanwalts
Aktiver Rechtsschutz zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten
Keine Leistungskürzung trotz hoher Kapitalbeteiligung
Stark reduzierter Ausschlusskatalog
Keine Anrechnung von Anteilen Angehöriger
Keine Offenlegung von Unternehmenskennzahlen erforderlich
Keine Geschäftsberichte, keine Risikofragebögen
Vollwertige AGG-Absicherung (Option)
Mögliche Schadenfälle
Innenansprüche:























Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen
Mangelnde Kontrolle von Satzungsverstößen
Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten
Unzureichende Liquiditätskontrolle
verspätete Beantragung von Kurzarbeitergeld
Inanspruchnahme ungünstiger Kreditmittel
Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit
Gewährung überhöhter Nachlässe / Provisionen
Ungenügende Organisation von Betriebsabläufen
Lückenhafte Arbeitsanweisungen
Leasingvertrag über ungeeignete Maschinen
Bürgschaft ohne Gesellschafterbeschluss
Verkauf von Unternehmen(-teilen) unter Wert
Beteiligungserwerb ohne vorherige Due Diligence
Unzureichende Finanzierungsmaßnahmen
Außerachtlassen von Fördermöglichkeiten
Falschverwendung von Fördermitteln
Ineffizient organisierte Produktionsabläufe
Falsche Einschätzung des Personalbedarfs
Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter
Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen
Verstoß gegen Kapitalerhaltungspflicht
Verfrühte Stellung des Insolvenzantrages
Außenansprüche:





Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
KG gegen Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
Ansprüche des Insolvenzverwalters
Ansprüche von Neugläubigern (Insolvenzreife)
Ansprüche von Altgläubigern ("Quotenschaden")
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6






Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ansprüche des Fiskus (z. B. AN-Anteil Lohnsteuer)
Rückforderung von Fördermitteln
Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
Verstöße gegen Zollbestimmungen
Fiskus oder Spender bei Entzug der Gemeinnützigkeit (Überschreitung Nebenzweckprivileg)
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Betriebshaftpflicht-Versicherung
Die Betriebshaftpflicht sichert Sie bzw. Ihr Unternehmen bei Personen- und Sachschäden
gegenüber Dritten ab. Die Betriebshaftpflicht hat eine existenzielle Bedeutung für jedes
Unternehmen. Nicht nur die Versicherungsprämie auch der Versicherungsschutz unterscheidet sich
zwischen den einzelnen Anbietern. In der Eigenschaft als Versicherungsmakler sind wir stets
bestrebt unseren Kunden ein optimales Preis-, Leistungsverhältnis anzubieten sowie die laufende
Betreuung sicher zu stellen.
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
IT-Haftpflicht | IT-Police
Die IT-Haftpflicht dient den Belangen der IT Branche und hat im Vergleich zu vielen anderen
Branchen eine existenzielle Bedeutung.
Sicherlich gehört es nicht zur Tagesordnung, dass ein Auftraggeber einen Vermögensschaden
geltend macht. Doch die Erfahrung zeigt, dass ein Vermögensschaden schnell die Existenz des
Unternehmens kosten kann. Als Unternehmen versucht man im Rahmen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen diverse Haftungen auszuschließen bzw. die Haftungsrisiken zu minimieren.
Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine Vielzahl der Haftungsausschlüsse im Schadenfalle
Highlights eines möglichen Versicherungsschutzes

Betriebs-, Produkt-, Umwelt- und Vermögensschadendeckung für Informations- und
Telekommunikationstechnologie

Schutz für Personen-, Sach- und (echte) Vermögensschäden und daraus resultierender
Folgeschaden, auch bei
-
Beeinträchtigung oder Ausfalls des Vertragsgegenstandes;
-
Vergeblichen Aufwendungen des Auftraggebers aufgrund Schlecht- oder
Nichterfüllung;
-
Nicht reproduzierbare Fehler;
-
Wegen Produkten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder nicht
hinreichend erprobt sind.

Versichert sind alle Produkt- und Leistungsbereiche eines ITK-Unternehmens, auch die
Hardwareherstellung.

Mitversichert sind alle Niederlassungen im Inland, auch rechtlich selbständige.

Versicherungssummen von 300 TEUR bis 10 Mio. EUR

Für Sachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwasser gilt die
Versicherungssumme auf 5.000.000 EUR erhöht.

Die Selbstbeteiligung gilt nicht für Personenschäden, die private Haftpflicht und bei
Sachschäden aus der Bürohaftpflicht.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, auch für direkte Exporte nach USA/Canada.

Mitversichert sind Folgeschäden mangelhafter Produkte oder Erbringung
mangelhafter Leistungen.

Mitversichert sind
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
-
Rechtsverletzungen
-
Implementierungsschäden
-
Tätigkeitsschäden
-
Verzugsschäden, infolge Brand und bei fehlerhafter Einschätzung vorhandener
Kapazitäten.

Umweltschäden sind ohne Einschränkungen eingeschlossen, incl. Öffentlich-rechtlicher
Ansprüche wegen Umweltschäden nach dem deutschen Umweltschadengesetz und den
jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der EU – Umwelthaftungsrichtlinie.

Kostenersatz für fremde und eigene Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach
fehlgeschlagener Installation von Software.

Mitversichert sind Anwaltskosten bei Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen
gegen den Versicherungsnehmer, sowie Schiedsverfahren weltweit.

Strafrechtsschutz und Honorarrechtsschutz im Zusammenhang mit behaupteten
Haftpflichtansprüchen.

Versichert sind Schäden auch aus Umsätzen vor Versicherungsbeginn, sowie bei
Altschäden vor Versicherungsbeginn nach IBNR Grundsätzen [Rückstellung für
angefallene aber noch nicht gemeldete Schäden (Spätschäden; incur-red but not reported IBNR)]

Passiver Rechtsschutz bei Eingriffen in den Zahlungs- und Abrechnungsverkehr.

Passiver Rechtsschutz bei Ansprüchen wegen Rückruf.

Passiver Rechtsschutz bei vollständig unterlassener Pflege/Wartung von Hard- und
Software.

Passiver Rechtsschutz bei bewußter Abweichung von Vorschriften oder Anweisungen
des Auftraggebers.
Sollte ein Kunde Schadenersatzansprüche gegen Sie gelten machen, welche vom
Versicherungsschutz erfasst sind, jedoch unberechtigt sind, werden diese auf Kosten des
Versicherers abgewehrt!
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Kfz-Flottenversicherung | Fuhrparkversicherung
Bereits ab 3 Fahrzeugen bieten wir für fast alle Branchen eine so genannte Stückprämie je
Fahrzeug an.
Welche Vorteile kann eine Flottenversicherung beinhalten?
Einfache Verwaltung (Fahrzeugschein = Antrag für neu hinzu kommende Fahrzeuge)
Feste Kalkulationsbasis
Stückprämie je Pkw, Lkw, Arbeitsmaschine oder fester Flottenbeitragssatz
Gewinnbeteiligungsmöglichkeit
Vor-Ort Service bei Glasschäden
Kostenlose .Risk-Beratung ab einem Jahresnettobeitrag von 50.000 EUR (1 Termin pro
Jahr)
Kostenloses .Risk-Coaching. durch unsere Abteilung Risk-Management ab einem
Jahresnettobeitrag von 100.000 EUR (5 Termine im ersten Jahr)
Großschäden in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ohne Auswirkung auf die
Gewinnbeteiligung
Wir übernehmen die Ausstellung von Doppelkarten und sorgen dafür, dass diese
dem Straßenverkehrsamt rechtzeitig vorliegen. Voraussetzung: 1 Woche vor
Vertragsbeginn liegen uns alle notwendigen Daten und eine Deckungszusage vor
Professionelle Schadenabwicklung durch festen Ansprechpartner
Koordinierung aller Versicherungsschäden
Welche besonderen Einschlüsse sind möglich?
GAP-Deckung nicht nur für geleaste PKW, sondern auch für geleaste Lieferwagen,
Lastkraftwagen und Zugmaschinen, unabhängig davon, ob Einsatz im Werk- oder
Güterverkehr
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (BBB) für Lieferwagen,
Lastkraftwagen und Zugmaschinen sowie Anhänger und Auflieger
Schutzbrief für PKW, Lieferwagen, LKW sowie Anhänger (im Werkverkehr) ohne
Ausschluss der 50-km-Grenze
Grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung versicherbar (Unfall nach
überfahren einer roten Ampel, Unfall beim Telefonieren mit dem Handy, usw.)
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Kreditversicherungen | Forderungsausfall-Versicherung |
Vertrauensschaden-Versicherung
Ihr Partner bei Forderungsausfall, Bürgschaft und Inkasso
Geschäft ohne Vertrauen funktioniert nicht. Dies gilt für alle ganz gleich ob Auftraggeber, Lieferant
oder Arbeitgeber und Mitarbeiter. Für den Fall, dass Ihr Vertrauen mißbraucht wird, können Sie sich
gegen Untreue und Unterschlagung oder Forderungsausfall versichern. Wir finden für Sie den
passenden Versicherungsschutz!




Forderungsausfall-Versicherung
Kautionsversicherung
Personalgarantie-/Eigenschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Produkthaftpflicht-Versicherung
Die Produkthaftpflicht dient den Belangen von herstellenden, weiterverarbeitenden Betrieben sowie
Quasi Herstellern und Lieferanten. Eine erweiterte Produkthaftpflicht zeichnet sich durch die
Übernahme von so genannten echten Vermögensschäden aus.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass hier viele Missverständnisse im Rahmen der Unterscheidung
zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftung entstehen. Als Unternehmen
versucht man im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen diverse Haftungen
auszuschließen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine Vielzahl der Haftungsausschlüsse im
Schadenfalle nicht erfolgreich durchgesetzt werden können.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Risiken insbesondere abgedeckt werden:







Betriebs- und Produkthaftpflicht
Rückrufkosten
Umwelt
Pharma-Haftpflicht
Probanden (Probanden-Haftpflicht)
Luftfahrt-Produkthaftpflicht
u. v. m.
Wir bieten Branchenprodukte und Lösungskonzepte für:









Pharma
Chemie
Kfz-Zulieferer
Medizintechnik
Bauwesen
Umwelt
Internationale Programme
Captive-Programme
u. v. m.
Durch eine Analyse Ihrer Unternehmensrisiken bauen wir Ihnen einen Versicherungsschutz auf, der
die möglichen bzw. gewollten Risiken absichert.
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Rechtsschutz
Im Unternehmerleben gibt es viele Herausforderungen. Hierzu zählen auch zahlreiche rechtliche
Auseinandersetzungen, wie z.B. Kündigungsschutzklagen, Auseinandersetzungen mit dem
Vermieter, Bußgeldverfahren, usw.
Um sich unnötigen Stress zu sparen und die Bilanz zu schonen empfehlen wir Ihnen den Abschluss
einer Rechtsschutz-Versicherung.
Möglicher Leistungsumfang:













Schadensersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz
Opfer-Rechtsschutz
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Transport-Versicherung
Wir bieten folgende Transportversicherungen an:







Güterversicherung
Seeschiffs- und Baukaskoversicherung
P & I – Versicherung
Frachtführerhaftungsversicherung
Ausstellungsversicherung
Musterkollektionsversicherung
Autoinhaltsversicherung
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zusammen finden wir für Sie die richtige
Transportversicherung!
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Sachversicherungen
Wir bieten folgende Sachversicherungen an (versicherte Gefahren):
 Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, erweiterte Gefahren,
Elementarschäden)
 Elektronikversicherung (Allgefahrenversicherung)
 Inventarversicherung | Inhaltsversicherung mit oder ohne Ertragsausfallversicherung
(Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden,
erweiterte Gefahren)
 Maschinenversicherung (Allgefahrenversicherung)
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zusammen finden wir für Sie die richtige Lösung!
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Versicherungen für den Geschäftsführer, Inhaber
Folgende Dienstleistungen und Produkte können Sie bei uns abrufen:







Altersvorsorge
Berufsunfähigkeitsversicherung
Einkommenssicherung 
Krankenversicherung
Private Versicherungsverträge
Reiseversicherungen (Link einbinden – Inlineframe)
Risikoversicherung
7' , ) - 8 , %9 ) 6+1 & ,
: )6 7- ' , )6 9 2 +7 1 % /0 )6
Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Folgende Durchführungswege stehen zur Verfügung:




Direktversicherung
Direktzusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Gerne beraten wir Sie, damit Sie die richtige Lösung für Ihr Unternehmen finden.