22 Bewertungsmerkmale ldw. Rechtsschutzversicherung § 27 (1) Deckungssumme europaweit Die Deckungssumme für Europa beträgt mindestens 1.000.000,-- €. (2) Deckungssumme weltweit Die weltweite Deckungssumme beträgt mindestens 1.000.000,-- €. (3) örtlicher Geltungsbereich Es gilt ein weltweiter Versicherungsschutz ohne eine zeitliche Begrenzung. (8) Mitversicherte Kinder Bis zur ersten Berufstätigkeit sind die unverheirateten, volljährigen Kinder auch im Verkehrsbereich (einschl. eigener Fahrzeuge) mitversichert. (9) Wohnsitz des Altenteilers Definition des Wohnsitzes hinsichtlich der Mitversicherung. (10) (4) Folgeereignistheorie (im Schadenersatz-RS) Es gilt die Folgeereignistheorie. Es besteht Versicherungsschutz von dem Schadenereignis an, dass dem Anspruch zugrunde liegt. (5) VorsorgeRechtsschutz Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit. Rechtsschutz für ldw. Nebenbetriebe Der Rechtsschutz gilt auch für nicht gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe im Rahmen der Landwirtschaft (11) erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 27 a / od. Zusatzbed.) Beitragsfrei sind der CrossCompliance-RS und der RS für Enteignungs-, Planfeststellungsu. Flurbereinigungsverfahren im Versicherungsschutz enthalten. (6) Versichererwechsel Vermeidung von Deckungslücken beim Versichererwechsel. Auf die Einrede der Vorvertraglichkeit wird verzichtet. (7) Mitversicherte Personen Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (volljährige Kinder, Altenteiler), sowie alle zum Betrieb gehörigen Personen. (13) Gebäude-,Wohnungsu. Grundstücks-RS Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus Miet-, Eigentum-, und Besitzverhältnisse und anderen Rechten im privaten und landwirtschaftlichen Bereich. (19) (14) (20) Ordnungswidrigkeiten-RS Rechtliche Unterstützung in einem Bußgeld- u. Ordnungswidrigkeitenverfahren im privaten u. betrieblichen Bereich. (15) Beratungs- und / oder Mediations-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Bei Veränderung der Rechtslage besteht Beratungsund/oder Mediations-RS in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrecht. ArbeitsRechtsschutz Für die gerichtliche u. außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche als Arbeitgeber und der Abwehr von Forderungen der Arbeitnehmer. Ferner sollte auch der RS als AG von hauswirtschaft- und pflegedienstlich tätigen Beschäftigten gegeben sein. Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware Spezial-StrafRechtsschutz Der RS umfasst den privaten und landwirtschaftlichen Bereich. Er gilt beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen. Auf die Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch einen rechtskräftigen Strafbefehl wird – außer bei vorsätzlich begangener Straftat – verzichtet. (21) Leistungs-Update Bei Einführung von neuen Versicherungsbedingungen gelten diese ab sofort und ohne Wartezeit. (16) Altersvorsorge- u. Sparer-Rechtsschutz Rechtsschutz für nichtspekulative Geldund Vermögensanlagen. (17) (12) Rechtsschutz für regenerative Energien im landw. Betrieb Versicherungsschutz für den Betrieb von PVA-, Windkraftu. BiogasAnlagen in der Landwirtschaft ist gegeben. InternetRechtsschutz Weltweiter Versicherungsschutz (ohne Summenbegrenzung) für Vertragsabschlüsse im Internet. (22) Vermietung von Ferienwhg./-zimmern an Urlaubsgäste Mitversichert sollte die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus der Vermietung von bis zu 3 Ferienwohnungen/zimmern bzw. von bis zu 8 Betten an Urlaubsgäste sein. (18) SozialgerichtsRechtsschutz Der Versicherungsschutz soll für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten und für das – einem Gerichtsverfahren – vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten u. beruf-/betrieblichen Bereich gelten. Stand: 09.2015 © 2015 VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH www.vers-berater.de / www.versnavi.de
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