ldw. Rechtsschutz - bei den VERS

22 Bewertungsmerkmale ldw.
Rechtsschutzversicherung § 27
(1)
Deckungssumme
europaweit
Die Deckungssumme für
Europa beträgt mindestens
1.000.000,-- €.
(2) Deckungssumme
weltweit
Die weltweite Deckungssumme beträgt mindestens
1.000.000,-- €.
(3) örtlicher
Geltungsbereich
Es gilt ein weltweiter
Versicherungsschutz ohne
eine zeitliche Begrenzung.
(8)
Mitversicherte
Kinder
Bis zur ersten Berufstätigkeit sind die unverheirateten,
volljährigen
Kinder
auch
im
Verkehrsbereich (einschl.
eigener
Fahrzeuge)
mitversichert.
(9)
Wohnsitz des
Altenteilers
Definition des Wohnsitzes
hinsichtlich
der
Mitversicherung.
(10)
(4) Folgeereignistheorie
(im Schadenersatz-RS)
Es gilt die Folgeereignistheorie.
Es
besteht
Versicherungsschutz
von
dem Schadenereignis an,
dass
dem
Anspruch
zugrunde liegt.
(5) VorsorgeRechtsschutz
Vorsorge-Rechtsschutz für
neu
hinzukommende
Risiken ohne Wartezeit.
Rechtsschutz für
ldw. Nebenbetriebe
Der Rechtsschutz gilt auch
für nicht gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe im
Rahmen der Landwirtschaft
(11)
erweiterter
Verwaltungs-Rechtsschutz
(§ 27 a / od. Zusatzbed.)
Beitragsfrei sind der CrossCompliance-RS und der RS
für
Enteignungs-,
Planfeststellungsu.
Flurbereinigungsverfahren
im
Versicherungsschutz
enthalten.
(6) Versichererwechsel
Vermeidung von Deckungslücken beim Versichererwechsel. Auf die Einrede
der Vorvertraglichkeit wird
verzichtet.
(7)
Mitversicherte
Personen
Beitragsfreie
Mitversicherung von Familienangehörigen (volljährige
Kinder, Altenteiler), sowie
alle zum Betrieb gehörigen
Personen.
(13)
Gebäude-,Wohnungsu. Grundstücks-RS
Wahrnehmung
von
rechtlichen Interessen aus
Miet-, Eigentum-, und
Besitzverhältnisse
und
anderen
Rechten
im
privaten und landwirtschaftlichen Bereich.
(19)
(14)
(20)
Ordnungswidrigkeiten-RS
Rechtliche Unterstützung in
einem Bußgeld- u. Ordnungswidrigkeitenverfahren
im
privaten u. betrieblichen
Bereich.
(15)
Beratungs- und /
oder Mediations-RS im
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Bei
Veränderung
der
Rechtslage
besteht
Beratungsund/oder
Mediations-RS in Fragen
des Familien-, Lebenspartnerschaftsund
Erbrecht.
ArbeitsRechtsschutz
Für die gerichtliche u.
außergerichtliche
Durchsetzung der Ansprüche als
Arbeitgeber
und
der
Abwehr von Forderungen
der Arbeitnehmer. Ferner
sollte auch der RS als AG
von hauswirtschaft- und
pflegedienstlich
tätigen
Beschäftigten gegeben sein.
Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware
Spezial-StrafRechtsschutz
Der RS umfasst den
privaten und landwirtschaftlichen Bereich. Er gilt beim
Vorwurf von Vergehen und
Verbrechen.
Auf
die
Rückforderung der Kosten
bei Abschluss durch einen
rechtskräftigen Strafbefehl
wird – außer bei vorsätzlich
begangener
Straftat
–
verzichtet.
(21)
Leistungs-Update
Bei Einführung von neuen
Versicherungsbedingungen
gelten diese ab sofort und
ohne Wartezeit.
(16)
Altersvorsorge- u.
Sparer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für nichtspekulative
Geldund
Vermögensanlagen.
(17)
(12)
Rechtsschutz
für
regenerative Energien
im landw. Betrieb
Versicherungsschutz
für
den Betrieb von PVA-,
Windkraftu.
BiogasAnlagen
in
der
Landwirtschaft ist gegeben.
InternetRechtsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz (ohne Summenbegrenzung)
für Vertragsabschlüsse im Internet.
(22)
Vermietung
von
Ferienwhg./-zimmern
an Urlaubsgäste
Mitversichert sollte die
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus der
Vermietung von bis zu 3
Ferienwohnungen/zimmern
bzw. von bis zu 8 Betten
an Urlaubsgäste sein.
(18)
SozialgerichtsRechtsschutz
Der
Versicherungsschutz
soll für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen vor
deutschen Sozialgerichten
und für das – einem
Gerichtsverfahren – vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren im privaten u.
beruf-/betrieblichen Bereich
gelten.
Stand: 09.2015
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