Kurzbeschreibung

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ErotikGe
Wesentliche versicherbare Gefahren / Schäden /
Leistungen
Welche Bausteine können versichert werden?
In der Sachsubstanz / Ertragsausfall-Versicherung
können folgende Bausteine versichert werden:
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Gebäude
Betriebseinrichtungen
Vorräte
Umsatzausfall
Mietverlust
In der Elektronik-Versicherung bezieht sich der
Versicherungsschutz, soweit vereinbart auf:
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• Brand, Blitzschlag, Explosion Absturz von
Flugkörpern
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach
Einbruchdiebstahl
• Leitungswasser
• Sturm
• Hagel
• Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
• Sprinklerleckage
• Überschwemmung
• Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
• Glasbruch
• all risks
Sicherheits-/Alarmtechnik
Büro- und Kommunikationstechnik
Licht- und Soundtechnik
Warenwirtschaftssysteme incl. Kassen
Schankanlagen
Projektionstechnik
Jeweils einschließlich Verkabelung und Montage
In der Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz, soweit vereinbart auf
Schadensersatzansprüche, resultierend aus:
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Betriebs- und Produkte-Haftpflicht
Umwelt-Haftpflicht
Private Haftpflicht (wenn besonders vereinbart)
In der Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungsschutz, soweit vereinbart auf folgende
Leistungsarten:
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• die Prüfung der Haftpflichtfrage
• die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
• die Freistellung des Versicherungsnehmers von
berechtigten Haftpflichtansprüchen
Arbeits-Rechtsschutz
Sozialgerichts- Rechtsschutz
Schadenersatz- Rechtsschutz
Straf- Rechtsschutz
Miet- und Pacht-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
• die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen
zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
Versicherungsnehmers sowie die Übernahme der
erforderlichen Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten)
Wesentliche Obliegenheiten
bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit
• Fragen zum Risiko sind vollständig und korrekt zu
beantworten
Gefahrerhöhungen bzw. Risikoerweiterungen oder erhöhungen sind dem Versicherer unverzüglich
mitzuteilen. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach
Abgabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich
vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der
Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung
des Schadens oder eine ungerechtfertigte
Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher
werden
Werden vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert
oder sind sie in einem nicht gebrauchsfähigen Zustand,
ist der Versicherer in Kenntnis zusetzen
alle gesetzlichen oder behördlichen
Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Von
besonderer Bedeutung sind hierbei die
Sicherheitsvorschriften in der Feuer- und
Leitungswasserversicherung
im Schadenfall
• versuchen Sie den Schaden gering zu halten
• rufen Sie in Brandfällen sofort die Feuerwehr
• schließen Sie bei Leitungswasserschäden den
Haupthahn
• durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen sind
baldmöglichst zu verschließen
• benachrichtigen Sie bei Schäden durch
Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub
unverzüglich die Polizei und legen Sie ihr eine Liste
der abhanden gekommenen Sachen vor
• lassen Sie abhanden gekommene Wertpapiere oder
Urkunden sofortsperren
• legen Sie bei Schadensersatzansprüchen kein
Schuldanerkenntnis ab
• erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig
sind, um Ursache und Höhe des
Schadens festzustellen
• Schäden sind unverzüglich anzuzeigen
Beachten Sie die vorgenannten Verpflichtungen mit
Sorgfalt. Die Nichtbeachtung kann schwerwiegende
Konsequenzen für Sie haben.
Je nach Art der Obliegenheitsverletzung können Sie Ihren
Versicherungsschutz teilweise oder sogar vollständig
verlieren oder der Versicherer kann berechtigt sein, sich
vom Vertrag zu lösen.
So profitieren Sie:

Wir kennen uns in dem
Branchensegment aus, und
verstehen Ihre Risiken.

Wir beraten Sie unabhängig und
vertreten Ihre Interessen

Wir bieten Ihnen ein
attraktives Preis-- LeistungsVerhältnis.

Wir stehen im Schadenfall
eng an Ihrer Seite
Besuchen Sie uns auf:
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Markus Wengler
Versicherungsmakler
Telefon: (0 9920) 4989 110
Mobil 0170 / 470 9550
[email protected]