Sage Personalwirtschaft

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Abrechnung von privat Versicherten
Impressum
Sage GmbH
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Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt,
erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht
für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine
zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar.
Die im Dokument angegebenen Hinweise stellen keine Form der Beratung dar, sondern
sollen zur praktischen Illustration der Programmanwendung dienen. Für die
ordnungsgemäße Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist jeder Nutzer des Systems
selbst verantwortlich. Der Leistungsumfang kann je nach eingesetzter Produktvariante
von den hier beschriebenen Funktionalitäten abweichen.
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Inhaltsverzeichnis
1.0
Einführung
3
2.0
Einstellungen für die private
Krankenversicherung beim Arbeitnehmer
4
Berechnung des Zuschusses auf der Basis
vom SV-Brutto
5
Privat Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss
6
3.0
4.0
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1.0 Einführung
Bei freiwillig und privat Versicherten sollte der Beitragsgruppenschlüssel nicht durch die
Zahleneingabe erfolgen, sondern durch die Auswahl der Versicherungsart in der
Auswahlliste der jeweiligen Versicherungszweige.
Die Höhe des steuer- und beitragsfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenund Pflegeversicherung ist nach oben begrenzt:
a) Der Arbeitgeber darf maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des
Arbeitnehmers als Zuschuss zahlen.
b) Der Höchstzuschuss für die private Krankenversicherung beträgt die Hälfte des
Betrags, der sich durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem
durchschnittlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt.
c) Der Höchstzuschuss für die private Pflegeversicherung ergibt sich aus dem
Betrag, der durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem
Arbeitgeberanteil entsteht.
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2.0 Einstellungen für die private
Krankenversicherung beim Arbeitnehmer
Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt der Beitragsschlüssel 0 mit der Einstellung „privat
versichert (Auszahlung)“.
Nach der Auswahl der privaten Versicherung im Feld „KV“ muss der monatliche
Gesamtbeitrag des Versicherten für seine private Krankenversicherung in das Feld
„Gesamt“ eingetragen werden. Das gleiche gilt auch für die private Pflegeversicherung.
Ein Arbeitnehmer-Anteil wird wie ein Abzug vom Bruttolohn, ein Arbeitgeber-Anteil als
steuerfreier Bezug behandelt und automatisch in der Verdienstabrechnung ausgegeben.
Die jeweiligen Arbeitgeberanteile werden vom Programm automatisch ermittelt. Die
Angabe im Feld „Anteil Basisversorgung“ ist wichtig für die Lohnsteuerberechnung und
ebenfalls zu erfassen.
Zu 1.) Einstellung eines privat Versicherten
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3.0 Berechnung des Zuschusses auf der Basis
vom SV-Brutto
Bei Beschäftigten, deren laufendes Entgelt im Monat unter der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhalten nicht den Höchstzuschuss zur privaten
Kranken- und Pflegeversicherung (Bemessungsgrenze x durchschn. Beitragssatz/2).
Statt diesem wird das SV-Brutto mit der Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes
multipliziert. Daher fällt der Zuschuss geringer aus als der Wert, der im
Arbeitnehmerstamm ausgerechnet wurde.
In Monaten mit Einmalzahlungen wird jedoch dann ein höherer Zuschuss gewährt.
Zu 2.) Berechnung des Arbeitgeberzuschuss
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4.0 Privat Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss
Versicherungsfreie Personen (z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer) haben keinen
Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu ihrer privaten Krankenversicherung. In
der Lohnsteuerberechnung können jedoch die persönlichen Aufwendungen für die
Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Als Einstellungen im Feld „KV“ und „PV“ wählen Sie bitte in diesem Fall „kein Beitrag“.
Zu 3.) Beschäftigter ohne Arbeitgeberzuschuss
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