Sage Personalwirtschaft Abrechnung von privat Versicherten Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt © Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Die im Dokument angegebenen Hinweise stellen keine Form der Beratung dar, sondern sollen zur praktischen Illustration der Programmanwendung dienen. Für die ordnungsgemäße Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist jeder Nutzer des Systems selbst verantwortlich. Der Leistungsumfang kann je nach eingesetzter Produktvariante von den hier beschriebenen Funktionalitäten abweichen. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einführung 3 2.0 Einstellungen für die private Krankenversicherung beim Arbeitnehmer 4 Berechnung des Zuschusses auf der Basis vom SV-Brutto 5 Privat Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss 6 3.0 4.0 Sage Personalwirtschaft Seite 2 von 6 1.0 Einführung Bei freiwillig und privat Versicherten sollte der Beitragsgruppenschlüssel nicht durch die Zahleneingabe erfolgen, sondern durch die Auswahl der Versicherungsart in der Auswahlliste der jeweiligen Versicherungszweige. Die Höhe des steuer- und beitragsfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenund Pflegeversicherung ist nach oben begrenzt: a) Der Arbeitgeber darf maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers als Zuschuss zahlen. b) Der Höchstzuschuss für die private Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Betrags, der sich durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem durchschnittlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt. c) Der Höchstzuschuss für die private Pflegeversicherung ergibt sich aus dem Betrag, der durch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil entsteht. Sage Personalwirtschaft Seite 3 von 6 2.0 Einstellungen für die private Krankenversicherung beim Arbeitnehmer Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt der Beitragsschlüssel 0 mit der Einstellung „privat versichert (Auszahlung)“. Nach der Auswahl der privaten Versicherung im Feld „KV“ muss der monatliche Gesamtbeitrag des Versicherten für seine private Krankenversicherung in das Feld „Gesamt“ eingetragen werden. Das gleiche gilt auch für die private Pflegeversicherung. Ein Arbeitnehmer-Anteil wird wie ein Abzug vom Bruttolohn, ein Arbeitgeber-Anteil als steuerfreier Bezug behandelt und automatisch in der Verdienstabrechnung ausgegeben. Die jeweiligen Arbeitgeberanteile werden vom Programm automatisch ermittelt. Die Angabe im Feld „Anteil Basisversorgung“ ist wichtig für die Lohnsteuerberechnung und ebenfalls zu erfassen. Zu 1.) Einstellung eines privat Versicherten Sage Personalwirtschaft Seite 4 von 6 3.0 Berechnung des Zuschusses auf der Basis vom SV-Brutto Bei Beschäftigten, deren laufendes Entgelt im Monat unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhalten nicht den Höchstzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Bemessungsgrenze x durchschn. Beitragssatz/2). Statt diesem wird das SV-Brutto mit der Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes multipliziert. Daher fällt der Zuschuss geringer aus als der Wert, der im Arbeitnehmerstamm ausgerechnet wurde. In Monaten mit Einmalzahlungen wird jedoch dann ein höherer Zuschuss gewährt. Zu 2.) Berechnung des Arbeitgeberzuschuss Sage Personalwirtschaft Seite 5 von 6 4.0 Privat Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss Versicherungsfreie Personen (z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer) haben keinen Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu ihrer privaten Krankenversicherung. In der Lohnsteuerberechnung können jedoch die persönlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Als Einstellungen im Feld „KV“ und „PV“ wählen Sie bitte in diesem Fall „kein Beitrag“. Zu 3.) Beschäftigter ohne Arbeitgeberzuschuss Sage Personalwirtschaft Seite 6 von 6
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