Gemeinde Leinburg Landkreis Nürnberger Land Information für die Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit vermehrt Anfragen hinsichtlich der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ein. Wir möchten Sie über folgenden Sachstand informieren: Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat eine Generalüberarbeitung bzw. Neuaufstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsund Landschaftsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und stellt einen sog. vorbereitenden Bauleitplan dar. Der Flächennutzungsplan enthält Darstellungen und ist für die Bürger nicht verbindlich, d. h. aus diesem Plan kann grundsätzlich kein Baurecht abgeleitet werden. Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 über einen ersten Vorentwurf beraten und diesen für das weitere Verfahren gebilligt. Seite 1 von 2 Der Vorentwurf wird Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sein. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Januar/Februar 2017 durchgeführt. wird voraussichtlich im Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung gesondert hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen vorgebracht werden. Für weitere Rückfragen steht Ihnen [email protected]) gerne zur Verfügung. Seite 2 von 2 Herr Lades ( können 09120/1877-10,
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