Informationen zur Neuaufstellung des Flächennutzungs

Gemeinde Leinburg
Landkreis Nürnberger Land
Information für die Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit vermehrt Anfragen
hinsichtlich der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
ein.
Wir möchten Sie über folgenden Sachstand informieren:
Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat eine Generalüberarbeitung
bzw.
Neuaufstellung
des
rechtswirksamen
Flächennutzungsund
Landschaftsplanes beschlossen.
Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und stellt
einen sog. vorbereitenden Bauleitplan dar. Der Flächennutzungsplan enthält
Darstellungen und ist für die Bürger nicht verbindlich, d. h. aus diesem Plan
kann grundsätzlich kein Baurecht abgeleitet werden.
Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 über einen
ersten Vorentwurf beraten und diesen für das weitere Verfahren gebilligt.
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Der Vorentwurf wird Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1
BauGB) sein.
Die
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Januar/Februar 2017 durchgeführt.
wird
voraussichtlich
im
Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung gesondert hingewiesen.
Im
Rahmen
der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen vorgebracht werden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen
[email protected]) gerne zur Verfügung.
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Herr
Lades
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09120/1877-10,