Typgenehmigung für Millionen Dieselautos rechtswidrig

Pressemitteilung, 25. Oktober 2016
ZDF-Magazin "Frontal 21" exklusiv
Gutachten für den Bundestag: Typgenehmigung für Millionen Dieselautos rechtswidrig
Gesetzesverstoß des Kraftfahrtbundesamts - “schwerwiegende Missachtung des
Rechts“
Berlin. - Die Typgenehmigung für Millionen Dieselautos auf deutschen Straßen ist womöglich
rechtswidrig und damit ungültig. Das geht aus einem Gutachten des renommierten Umweltrechtlers
Prof. Dr. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt hervor. Darin heißt es: “Der (…)
flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen (…) spricht nach den bekannt gewordenen
Tatsachen aber dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts
stattgefunden hat.“ Das Gutachten hatte der Abgas-Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages angefordert. Es liegt der ZDF-Redaktion “Frontal 21“ vor (Sendung am Dienstag,
25. Oktober 2016, 21.00 Uhr).
Sogenannte Thermofenster illegal
Das Gutachten widerspricht damit diametral der bisherigen Rechtsauffassung von
Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die von Minister
Dobrindt eingesetzte Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal hatte im April zwar
Abschalteinrichtungen bei allen Autoherstellern festgestellt, diese aber als zulässig bewertet. Das
Ministerium hatte sich dabei auf sogenannte “Thermofenster“ als gesetzlichen Ausnahmetatbestand
berufen, die dem “Motorschutz“ bei niedrigen Außentemperaturen dienten.
Dem widerspricht das Gutachten. Der Gesetzgeber habe eindeutig klargestellt, dass es für ein
“‘Thermofenster‘ bei niedrigen Temperaturen keine Rechtfertigung geben kann.“ Zudem hätten die
Autohersteller ihre Abschalteinrichtungen bereits bei der Typzulassung offenlegen müssen.
Außerdem hätte das KBA diese dann auf Zulässigkeit prüfen müssen. “Hat der Hersteller die
Abschalteinrichtung aber gleichwohl eingebaut, dann bringt er ein Fahrzeug außerhalb der
Typgenehmigung in Verkehr“, so das Gutachten. “Nach gegenwärtigem Kenntnisstand spricht vieles
dafür, dass die Hersteller verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt und sich die Genehmigung ‚durch
unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen‘ haben.“ Weiter heißt es: “Beide – Antragsteller
und KBA – handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen. Eine dennoch erteilte
Typgenehmigung für ein Motor-System mit Abschalteinrichtung ist von Anfang an rechtswidrig.“ Das
Gutachten empfiehlt, dass Umweltstraftaten zu prüfen seien. In den kommenden Tagen wird sich der
Untersuchungsausschuss des Bundestages mit dem Gutachten beschäftigen.
Mehr zum Thema in “Frontal 21“, heute Abend, 25. Oktober 2016, 21.00 Uhr.
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Berlin, 25. Oktober 2016