Antwortentwurf auf KA 2144

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 2144
des Abgeordneten Steffen Königer
Fraktion der AfD
Drucksache 6/5173
Abschiebungszahlen – Diskrepanz Landes- und Bundesstatistik
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen des Fragestellers
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1383 wurde von der Landesregierung die Anzahl der abgeschobenen Personen mit insgesamt 780 angegeben (DS 6/3365). Dementgegen beziffert der SPIEGEL
(29/2016) unter Berufung auf die Bundesregierung die Anzahl der im Jahr 2016 aus Brandenburg Abgeschobenen mit 321.
Frage:
Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Angaben der Bundesregierung und denen der brandenburgischen Landesregierung?
zur Frage:
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1383 vom 11. Februar 2016 (LT-Drs. 6/3489)
bezieht sich auf das gesamte Jahr 2015, der Artikel aus dem SPIEGEL 29/2016 jedoch auf den
Zeitraum Januar bis Mai 2016. Die Diskrepanz erklärt sich also aus den unterschiedlichen Zeiträumen.
Auch bei Zahlen des Bundes und des Landes Brandenburg für denselben Zeitraum kann es jedoch zu
Abweichungen kommen. Diese können unter anderem darin begründet sein, dass der Bund die Zahlen
der Bundespolizei zugrunde legt, die sich jedoch nur auf mit dem Flugzeug durchgeführte
Abschiebungen beziehen. Überstellungen nach der Dublin-Verordnung beispielsweise nach Polen
werden jedoch grundsätzlich nicht auf dem Luftweg durchgeführt. Abschiebungen z. B. auf den
Westbalkan erfolgen teils mit dem Flugzeug, gelegentlich jedoch auch mit Bussen. Weiterhin kommt es
manchmal vor, dass Brandenburger Ausländerbehörden Abschiebungen verspätet melden, sodass
diese zu einem gegebenen Stichtag nicht in die Berechnung einfließen können.
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Dok.-Nr.: 2016/161582