BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Informationstag Wasser Löschwasservorhaltung Rechtsgrundlagen, Kostenkalkulation, Praxiserfahrungen 8. November 2016, Düsseldorf ertrag und BDEW-Musterv erblick Üb Landesrecht im Themen • Landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Feuerschutz • Grund- und Objektschutz: Pflichten, Kosten, Verantwortlichkeiten • Recht versus Technik: Bedeutung des Regelwerks W 405 • Vertragsgestaltung und Haftung – mit Checkliste • Löschwasservorhaltung aus Sicht der Feuerwehren • Löschwasserkosten – ein Beispiel zur Kostenkalkulation • Technisch-praktische Aspekte der Löschwasservorhaltung Moderation Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Referenten Kay Andersen | Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, Harrislee Prof. Dr. Winfried Hoch | Universität Stuttgart Florian Moritz | Rödl & Partner GbR, Nürnberg Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Besuchen Sie uns unter www.bdew.de Programm Dienstag, 8. November 2016 9.00 Uhr Begrüßungskaffee Moderation: Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 9.30 Uhr Rechtliche Aspekte zur Löschwasservorhaltung • Landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Feuerschutz • Unterscheidung zwischen Grund- und Objektschutz • Rechtliche Bedeutung des technischen Regelwerkes – W 405 Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 10.45 Uhr Kaffeepause 11.15 Uhr Vertragliche Gestaltung der Löschwasservorhaltung • Haftungsrecht: Deckung durch Betriebshaftpflichtversicherung? • Praxisbeispiel I: Vertrag zwischen Gemeinde und WVU • Praxisbeispiel II: Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und WVU Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 12.15 Uhr Mittagessen 13.15 Uhr Betriebswirtschaftliche Überlegungen der Löschwasservorhaltung • Welche Kostenpositionen fallen für die Löschwasserbereitstellung an? • Wie sind die Löschwasserkosten zu ermitteln? • Kostenkalkulation anhand eines Beispiels Florian Moritz, Diplom-Kaufmann, Senior Associate, Rödl & Partner GbR, Nürnberg 14.00 Uhr Löschwasservorhaltung – Sichtweise der Feuerwehr • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes • Planung und Tätigkeiten der Feuerwehren • Praxiserfahrungen und Zusammenarbeit mit Versorger und Kommune Kay Andersen, Dipl.-Ing. (FH), Leitung Dezernat 3 – Technik, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, Harrislee 14.45 Uhr Kaffeepause 15.00 Uhr Technische Aspekte der Bereitstellung von Löschwasser durch die Trinkwasserversorger • Anforderungen des DVGW-Regelwerkes W 405 an das Trinkwassernetz • Unterscheidung Grundschutz und Objektschutz aus technischer Sicht • Löschwassermengen für den Grundschutz und Leistungsfähigkeit von Rohrnetzen • Rohrnetzberechnungen zum Nachweis der Löschwasserversorgung • Rohrnetzmessungen und Simulationsberechnungen • Bemessungen von Wasserleitungen nach dem Löschwasserbedarf • Anschluss von Löschwasseranlagen an das Trinkwassernetz Prof. Dr. Winfried Hoch, Universität Stuttgart 16.45 Uhr Veranstaltungsende Kurzbeschreibung Hintergrund Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz zählt mit zu den wichtigsten Pflichtaufgaben der Kommunen. Er ist daher in allen landesgesetzlichen Regelungen zum Brand- und Feuerschutz fest verankert. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird von dieser gesetzlichen Aufgabenzuweisung nicht berührt, sondern ist von der Löschwasservorhaltung strikt zu trennen. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung über das öffentliche Netz sicherzustellen. Die erforderlichen Löschwassermengen werden trotzdem regelmäßig von den WVU aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz vorgehalten – unter Verweis auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung). Ziel Beim Informationstag lernen Sie die Rechtsgrundlagen der Löschwasservorhaltung umfassend kennen. Landesrechtliche Regelungen werden besonders berücksichtigt. Darüber hinaus werden Ihnen die Unterschiede zwischen Grund- und Objektschutz erläutert sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen der gelebten Praxis verdeutlicht. Vertragliche Gestaltungsoptionen zwischen der Kommune und dem WVU bzw. zwischen dem WVU und dem Grundstückseigentümer sowie die Kostenkalkulation bilden den Schwerpunkt der Veranstaltung. Abgerundet wird Ihr Wissen durch viele technische Hinweise und Praxiserfahrungen der Feuerwehren. Zielgruppe Geschäftsführer, Werkleiter sowie Fach- und Führungskräfte aus Wasserversorgungsunternehmen, Bürgermeister und Kämmerer, Juristen und Techniker, Leiter der örtlichen Feuerwehren und kommunale Brandschutzbeauftragte. Weitere Veranstaltungen BDEW-Informationstag Wasserzähler - Neues Eichrecht und Herausforderungen 30. August 2016, Köln BDEW-Leitveranstaltung 15. Wasserwirtschaftliche Jahrestagung 12. bis 13. September 2016, Berlin BDEW-Informationstag Enteignungsrecht für die öffentliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung 21. September 2016, Erfurt BDEW-Informationstag Die Bahnkreuzungsrichtlinien GWKR und SKR für Strom, Gas u. Wasser i.d. Praxis 27. Oktober 2016, Frankfurt/ Main Ausstellung/Sponsoring Bei Interesse an einem Ausstellungsstand oder einem Sponsoring, schreiben Sie uns eine Mail an [email protected]. Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten. Oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite http://www.ew-online.de/ausstellung/ Anmeldung Löschwasservorhaltung 8. November 2016, Düsseldorf Vor- und Nachname Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Funktion E-Mail* Zugangsdaten zum Download der Tagungsunterlagen von ew-online.de werden per E-Mail versendet. Unternehmen Postfach / Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Ja Nein Abweichende Rechnungsanschrift Straße / Postfach PLZ / Ort Unterschrift / Stempel Termin und Ort Veranstaltungstermin Dienstag, 8. November 2016 9.30 bis 16.45 Uhr Veranstaltungsort Novotel Düsseldorf City West Niederkasseler Lohweg 179 40547 Düsseldorf Tel.: 02 11.52 06 00 Fax: 02 11.52 06 08 88 www.novotel.com/Dusseldorf-City Konditionen Teilnehmerbeitrag € 630,- für BDEW-Mitglieder € 880,- für Nicht-Mitglieder (einschließlich Online-Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.). Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. www.ew-online.de Veranstalter EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße 88 60326 Frankfurt am Main [email protected] www.ew-online.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind. Unternehmen Datum Fragen zur Anmeldung? Telefon 0 69.7 10 46 87-552 Ihre Ansprechpartner Projektleitung: Frank Schmilowski Projektkoordination: Denise Ahrendt Telefon 0 30.28 44 94-214 [email protected] Abteilung BDEW-Mitglied Fax 0 69.7 10 46 87-95 52 [email protected] Zimmerreservierung Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zum Sonderpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert. Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung direkt unter dem Stichwort „EW“. In Kooperation mit BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin Ansprechpartner: Carsten Wesche Telefon 0 30.30 01 99-1522 [email protected] Anreise Für Ihre Anreise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter der Hotline 0 18 06.31 11 53 mit dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.) In Kooperation mit Datenschutzhinweis Ihre persönlichen Angaben werden von der EW Medien und Kongresse GmbH nur für eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Falls Sie keine weiteren Informationen mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung in die Zukunft mitteilen. Eine Veranstaltung der
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