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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Informationstag Wasser
Löschwasservorhaltung
Rechtsgrundlagen, Kostenkalkulation, Praxiserfahrungen
8. November 2016, Düsseldorf
ertrag und
BDEW-Musterv erblick
Üb
Landesrecht im
Themen
• Landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Feuerschutz
• Grund- und Objektschutz: Pflichten, Kosten, Verantwortlichkeiten
• Recht versus Technik: Bedeutung des Regelwerks W 405
• Vertragsgestaltung und Haftung – mit Checkliste
• Löschwasservorhaltung aus Sicht der Feuerwehren
• Löschwasserkosten – ein Beispiel zur Kostenkalkulation
• Technisch-praktische Aspekte der Löschwasservorhaltung
Moderation
Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Referenten
Kay Andersen | Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, Harrislee
Prof. Dr. Winfried Hoch | Universität Stuttgart
Florian Moritz | Rödl & Partner GbR, Nürnberg
Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Besuchen Sie uns unter www.bdew.de
Programm
Dienstag, 8. November 2016
9.00 Uhr
Begrüßungskaffee
Moderation:
Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
9.30 Uhr
Rechtliche Aspekte zur Löschwasservorhaltung
• Landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Feuerschutz
• Unterscheidung zwischen Grund- und Objektschutz
• Rechtliche Bedeutung des technischen Regelwerkes – W 405
Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband
der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
10.45 Uhr
Kaffeepause
11.15 Uhr
Vertragliche Gestaltung der Löschwasservorhaltung
• Haftungsrecht: Deckung durch Betriebshaftpflichtversicherung?
• Praxisbeispiel I: Vertrag zwischen Gemeinde und WVU
• Praxisbeispiel II: Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und WVU
Carsten Wesche, Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW Bundesverband
der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
12.15 Uhr
Mittagessen
13.15 Uhr
Betriebswirtschaftliche Überlegungen der Löschwasservorhaltung
• Welche Kostenpositionen fallen für die Löschwasserbereitstellung an?
• Wie sind die Löschwasserkosten zu ermitteln?
• Kostenkalkulation anhand eines Beispiels
Florian Moritz, Diplom-Kaufmann, Senior Associate, Rödl & Partner GbR,
Nürnberg
14.00 Uhr
Löschwasservorhaltung – Sichtweise der Feuerwehr
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Planung und Tätigkeiten der Feuerwehren
• Praxiserfahrungen und Zusammenarbeit mit Versorger und Kommune
Kay Andersen, Dipl.-Ing. (FH), Leitung Dezernat 3 – Technik,
Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, Harrislee
14.45 Uhr
Kaffeepause
15.00 Uhr
Technische Aspekte der Bereitstellung von Löschwasser durch die
Trinkwasserversorger
• Anforderungen des DVGW-Regelwerkes W 405 an das Trinkwassernetz
• Unterscheidung Grundschutz und Objektschutz aus technischer Sicht
• Löschwassermengen für den Grundschutz und Leistungsfähigkeit von
Rohrnetzen
• Rohrnetzberechnungen zum Nachweis der Löschwasserversorgung
• Rohrnetzmessungen und Simulationsberechnungen
• Bemessungen von Wasserleitungen nach dem Löschwasserbedarf
• Anschluss von Löschwasseranlagen an das Trinkwassernetz
Prof. Dr. Winfried Hoch, Universität Stuttgart
16.45 Uhr
Veranstaltungsende
Kurzbeschreibung
Hintergrund
Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz zählt mit zu den wichtigsten Pflichtaufgaben der
Kommunen. Er ist daher in allen landesgesetzlichen Regelungen zum Brand- und Feuerschutz
fest verankert. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird von
dieser gesetzlichen Aufgabenzuweisung nicht berührt, sondern ist von der Löschwasservorhaltung strikt zu trennen. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind daher gesetzlich nicht
verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung über das öffentliche Netz sicherzustellen.
Die erforderlichen Löschwassermengen werden trotzdem regelmäßig von den WVU aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz vorgehalten – unter Verweis auf das DVGW-Arbeitsblatt
W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung).
Ziel
Beim Informationstag lernen Sie die Rechtsgrundlagen der Löschwasservorhaltung umfassend
kennen. Landesrechtliche Regelungen werden besonders berücksichtigt. Darüber hinaus werden
Ihnen die Unterschiede zwischen Grund- und Objektschutz erläutert sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen der gelebten Praxis verdeutlicht. Vertragliche Gestaltungsoptionen zwischen der Kommune und dem WVU bzw. zwischen dem WVU und dem Grundstückseigentümer sowie die Kostenkalkulation bilden den Schwerpunkt der Veranstaltung. Abgerundet
wird Ihr Wissen durch viele technische Hinweise und Praxiserfahrungen der Feuerwehren.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Werkleiter sowie Fach- und Führungskräfte aus Wasserversorgungsunternehmen, Bürgermeister und Kämmerer, Juristen und Techniker, Leiter der örtlichen Feuerwehren und
kommunale Brandschutzbeauftragte.
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Löschwasservorhaltung
8. November 2016, Düsseldorf
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Unternehmen
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Abweichende Rechnungsanschrift
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Unterschrift / Stempel
Termin und Ort
Veranstaltungstermin
Dienstag, 8. November 2016
9.30 bis 16.45 Uhr
Veranstaltungsort
Novotel Düsseldorf City West
Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf
Tel.: 02 11.52 06 00 Fax: 02 11.52 06 08 88
www.novotel.com/Dusseldorf-City
Konditionen
Teilnehmerbeitrag
€ 630,- für BDEW-Mitglieder
€ 880,- für Nicht-Mitglieder
(einschließlich Online-Tagungsunterlagen,
Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.).
Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor
Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei
Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags.
www.ew-online.de
Veranstalter
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
[email protected]
www.ew-online.de
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse
GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind.
Unternehmen
Datum
Fragen zur Anmeldung?
Telefon 0 69.7 10 46 87-552
Ihre Ansprechpartner
Projektleitung: Frank Schmilowski
Projektkoordination: Denise Ahrendt
Telefon 0 30.28 44 94-214
[email protected]
Abteilung
BDEW-Mitglied
Fax 0 69.7 10 46 87-95 52
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Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32,
10117 Berlin
Ansprechpartner: Carsten Wesche
Telefon 0 30.30 01 99-1522
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