Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende und Doktoranden: STIBET I 2016 (einjährig) sowie DAAD-Preis 2017 Welche Ziele hat das Programm? STIBET I Das kombinierte Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET) wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert und dient der verbesserten Betreuung ausländischer Studierender und Doktoranden und stellt gleichzeitig Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden bereit, die von den Hochschulen im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategien, z.B. zur Stärkung ihrer internationalen Partnerschaften, eingesetzt werden können. Durch das Programm STIBET soll eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistungen für ausländische Studierende und Doktoranden erreicht und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland erhöht werden. Durch das Stipendienprogramm erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, in eigener Entscheidung Stipendien aus Mitteln des DAAD an ausländische Studierende und Doktoranden zu vergeben. Die Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards und einer größtmöglichen Transparenz bei der Ausschreibung der Stipendien, im Auswahlverfahren bzw. bei den Auswahlkriterien wird vorausgesetzt. Es können sowohl Studierende in grundständigen Studiengängen (Diplom, Magister, Bachelor) als auch in weiterführenden Studiengängen (z.B. Master) bzw. Doktoranden gefördert werden. Die Studierenden müssen für ein reguläres Studium mit dem Ziel, einen der genannten Abschlüsse zu erwerben, eingeschrieben sein (Ausnahme: Kontaktstipendien). Die Betreuungsmittel dienen der allgemeinen und fachbezogenen Betreuung derjenigen Ausländer, die sich zu Studien-, Fortbildungs-, Lehr- und Forschungsaufenthalten oder zur Erlangung der für ein Studium erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Ziele: Die Fördermittel für Betreuungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die ausländischen Studierenden und Doktoranden 1. in die Situation des Studiums, der Hochschule und des Hochschulortes einzuführen, 2. während des Studiums fachbezogen zu betreuen, 3. über die Bundesrepublik Deutschland zu informieren, 4. mit Mitgliedern der Hochschule und der deutschen Bevölkerung in Kontakt zu bringen, 5. zur Vermittlung von Kenntnissen über ihre Heimatländer anzuregen, 6. auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorzubereiten. 7. Außerdem dienen die Mittel auch zur Kontaktpflege der deutschen Hochschulen zu ihren ausländischen Studierenden und Absolventen. DAAD–Preis Mit der Verleihung des DAAD-Preises soll einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, welche Bereicherung ausländische Studierende und Doktoranden für die Hochschulgemeinschaft darstellen. 1 Stand: Oktober 2016 DAAD Wer kann einen Antrag stellen? STIBET I Antragsberechtigt sind ausschließlich die Akademischen Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der deutschen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen mit i. d. R. mindestens 10 eingeschriebenen Bildungsausländern im Wintersemester 2015/16. Bildungsausländer sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland erworben haben (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben. DAAD-Preis Antragsberechtigt sind ausschließlich die Akademischen Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der deutschen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen mit i. d. R. mindestens 30 eingeschriebenen Bildungsausländern im Wintersemester 2015/2016. Was wird gefördert? Fördermaßnahmen: STIBET I Die Fördermittel können für Betreuungsmaßnahmen/-aktivitäten eingesetzt werden, die in enger Kooperation mit allen mit der Betreuung ausländischer Studierender und Doktoranden betrauten Institutionen durchgeführt werden sollen. Für welche dieser Maßnahmen die Zuwendung eingesetzt wird, bleibt der jeweiligen Hochschule überlassen; sie hat jedoch in Übereinstimmung mit den „Richtlinien für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amtes zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen“ zu erfolgen (Anlage 1 zur Ausschreibung). Die Fördermittel können zudem für Stipendien der Zielgruppen eingesetzt werden. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den in den Förderbedingungen zu STIBET I genannten Sätzen (s. Anlage 2). Die Stipendienmittel können für die folgenden drei Stipendienarten eingesetzt werden: Studienabschluss-Stipendien Stipendien für besonders engagierte Studierende und Doktoranden Kontaktstipendien. DAAD-Preis Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD-Preis soll eine/n herausragende/n ausländische/n Studentin/Studenten bzw. Doktorandin/Doktoranden auszeichnen, die oder der sich durch besondere akademische Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan hat. Pro Hochschule und pro Haushaltsjahr kann nur ein DAAD-Preis vergeben werden. Die entsprechenden Vergabekriterien sind zu beachten (s. Förderbedingungen STIBET I, Anlage 2). Förderzeitraum: 01.01. bis 31. Dezember 2017 (für STIBET I und DAAD-Preis). Fördermittel: STIBET I Das maximale Antragsvolumen pro Hochschule ist der Anlage 4 (Antragsvolumen STIBET I 2017) zu entnehmen. 2 Stand: Oktober 2016 DAAD Es setzt sich zusammen aus einer Höchstfördersumme für Betreuungsmaßnahmen und einer Höchstfördersumme für Stipendien. Die Antragssumme für Betreuungsmittel setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro sowie einer von der Gesamtzahl der Bildungsausländer abhängigen Summe (Pro-Kopf-Pauschale mal Anzahl der Bildungsausländer insgesamt, Stand WS 2015/2016). Die Antragssumme für Stipendienmittel setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro sowie einer von der Anzahl der eingeschriebenen Bildungsausländer abhängigen Summe (Pro-KopfPauschale mal Anzahl der eingeschriebenen Bildungsausländer, Stand WS 2015/2016). Die Fördermittel können beantragt werden für: - Personal für die Programmadministration Sachmittel Geförderte Personen. Weitere Spezifikationen sind den Förderbedingungen zu entnehmen (Anlage 2). DAAD-Preis Die Antragssumme für den DAAD-Preis 2017 beträgt 1.000 Euro. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? STIBET I Gefördert werden ausländische Studierende, Graduierte und Doktoranden, die sich zu Studien-, Fortbildungs- und Forschungszwecken oder zur Erlangung der für ein Studium erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland befinden. DAAD–Preis Den DAAD-Preis können nur Bildungsausländer erhalten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind (also keine Gast- bzw. Austauschstudierende), sich im Hauptstudium bzw. im fortgeschrittenen Stadium des Bachelor- (mindestens 2. oder 3. Studienjahr) bzw. Masterstudiums (mindestens 2. Semester) befinden, gute Studienleistungen erbringen und sich gesellschaftlich-sozial engagieren. Darüber hinaus können auch Jung-Examinierte (d.h., der Studienabschluss ist nicht länger als 3 Monate her) und Promovenden benannt werden. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? DAAD-Preis Antragsverfahren STIBET I sowie DAAD-Preis Bei der Vergabe des DAAD-Preises sind die in den Förderbedingungen zu STIBET I genannten Kriterien zu beachten. Die Summe von 1.000 Euro für den DAAD-Preis ist gesondert auszuweisen und kann nicht mit anderen STIBET-Betreuungsmaßnahmen kombiniert werden. Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Portal einzureichen (https://portal.daad.de). Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen: Projektantrag (auszufüllen im DAAD-Portal) Finanzierungsplan (auszufüllen im DAAD-Portal) 3 Stand: Oktober 2016 DAAD Projektbeschreibung STIBET I 2017 (s. Anlage 3) Projektbeschreibung (Kurzversion, Vorlage im DAAD-Portal). Antragsschluss Antragsschluss für STIBET I und den DAAD-Preis ist der 21. November 2016. Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat P 14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartner/innen: Durontina Gjocaj (Hochschulstandorte A-H) E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 440 Isabella Olbrich (Hochschulstandorte I-Z) E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 695 Gerda Nellessen-Assenmacher (Grundsatzfragen) E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 656 Weitere Informationen unter: www.daad.de/stibet Anlagen zur Ausschreibung 1. Richtlinien für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amtes zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen 2. Förderbedingungen STIBET I sowie DAAD-Preis 2017 3. Projektbeschreibung STIBET I 2017 4. Antragsvolumen STIBET I 2017 5. Kurzanleitung zum Ausfüllen des Finanzierungsplans zu STIBET I sowie DAAD-Preis 2017 Gefördert durch 4 Stand: Oktober 2016
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