Muster für die Programmausschreibung

Stipendien- und Betreuungsprogramm für
ausländische Studierende und Doktoranden:
STIBET I 2016 (einjährig) sowie DAAD-Preis 2017
Welche Ziele hat das
Programm?
STIBET I
Das kombinierte Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET) wird
aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert und dient der
verbesserten Betreuung ausländischer Studierender und Doktoranden
und stellt gleichzeitig Stipendien für ausländische Studierende und
Doktoranden bereit, die von den Hochschulen im Rahmen ihrer
Internationalisierungsstrategien, z.B. zur Stärkung ihrer internationalen
Partnerschaften, eingesetzt werden können. Durch das Programm
STIBET soll eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistungen
für ausländische Studierende und Doktoranden erreicht und damit die
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes
Deutschland erhöht werden.
Durch das Stipendienprogramm erhalten die Hochschulen die
Möglichkeit, in eigener Entscheidung Stipendien aus Mitteln des DAAD
an ausländische Studierende und Doktoranden zu vergeben. Die
Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards und einer
größtmöglichen Transparenz bei der Ausschreibung der Stipendien, im
Auswahlverfahren bzw. bei den Auswahlkriterien wird vorausgesetzt.
Es können sowohl Studierende in grundständigen Studiengängen
(Diplom, Magister, Bachelor) als auch in weiterführenden
Studiengängen (z.B. Master) bzw. Doktoranden gefördert werden. Die
Studierenden müssen für ein reguläres Studium mit dem Ziel, einen der
genannten Abschlüsse zu erwerben, eingeschrieben sein (Ausnahme:
Kontaktstipendien).
Die Betreuungsmittel dienen der allgemeinen und fachbezogenen
Betreuung derjenigen Ausländer, die sich zu Studien-, Fortbildungs-,
Lehr- und Forschungsaufenthalten oder zur Erlangung der für ein
Studium erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse
in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Ziele: Die Fördermittel für Betreuungsmaßnahmen sollen dazu
beitragen, die ausländischen Studierenden und Doktoranden
1. in die Situation des Studiums, der Hochschule und des
Hochschulortes einzuführen,
2. während des Studiums fachbezogen zu betreuen,
3. über die Bundesrepublik Deutschland zu informieren,
4. mit Mitgliedern der Hochschule und der deutschen Bevölkerung in
Kontakt zu bringen,
5. zur Vermittlung von Kenntnissen über ihre Heimatländer
anzuregen,
6. auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorzubereiten.
7. Außerdem dienen die Mittel auch zur Kontaktpflege der deutschen
Hochschulen zu ihren ausländischen Studierenden und
Absolventen.
DAAD–Preis
Mit der Verleihung des DAAD-Preises soll einer breiteren Öffentlichkeit
deutlich gemacht werden, welche Bereicherung ausländische
Studierende und Doktoranden für die Hochschulgemeinschaft
darstellen.
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Stand: Oktober 2016
DAAD
Wer kann einen
Antrag stellen?
STIBET I
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Akademischen
Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der deutschen
Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen mit
i. d. R. mindestens 10 eingeschriebenen Bildungsausländern im
Wintersemester 2015/16.
Bildungsausländer sind ausländische Studierende, die ihre
Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland erworben
haben (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im
Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches
Studienkolleg ergänzt haben.
DAAD-Preis
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Akademischen
Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der deutschen
Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen mit
i. d. R. mindestens 30 eingeschriebenen Bildungsausländern im
Wintersemester 2015/2016.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen:
STIBET I
Die Fördermittel können für Betreuungsmaßnahmen/-aktivitäten
eingesetzt werden, die in enger Kooperation mit allen mit der Betreuung
ausländischer Studierender und Doktoranden betrauten Institutionen
durchgeführt werden sollen. Für welche dieser Maßnahmen die
Zuwendung eingesetzt wird, bleibt der jeweiligen Hochschule
überlassen; sie hat jedoch in Übereinstimmung mit den „Richtlinien für
die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amtes zur Betreuung
von Ausländern an deutschen Hochschulen“ zu erfolgen (Anlage 1 zur
Ausschreibung).
Die Fördermittel können zudem für Stipendien der Zielgruppen
eingesetzt werden. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den in
den Förderbedingungen zu STIBET I genannten Sätzen (s. Anlage 2).
Die Stipendienmittel können für die folgenden drei Stipendienarten
eingesetzt werden:



Studienabschluss-Stipendien
Stipendien für besonders engagierte Studierende und Doktoranden
Kontaktstipendien.
DAAD-Preis
Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD-Preis soll eine/n herausragende/n
ausländische/n Studentin/Studenten bzw. Doktorandin/Doktoranden
auszeichnen, die oder der sich durch besondere akademische
Leistungen und bemerkenswertes gesellschaftliches oder
interkulturelles Engagement hervorgetan hat. Pro Hochschule und pro
Haushaltsjahr kann nur ein DAAD-Preis vergeben werden. Die
entsprechenden Vergabekriterien sind zu beachten
(s. Förderbedingungen STIBET I, Anlage 2).
Förderzeitraum:
01.01. bis 31. Dezember 2017 (für STIBET I und DAAD-Preis).
Fördermittel:
STIBET I
Das maximale Antragsvolumen pro Hochschule ist der Anlage 4
(Antragsvolumen STIBET I 2017) zu entnehmen.
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Stand: Oktober 2016
DAAD
Es setzt sich zusammen aus einer Höchstfördersumme für
Betreuungsmaßnahmen und einer Höchstfördersumme für Stipendien.
Die Antragssumme für Betreuungsmittel setzt sich zusammen aus
einem Sockelbetrag von 1.500 Euro sowie einer von der Gesamtzahl
der Bildungsausländer abhängigen Summe (Pro-Kopf-Pauschale mal
Anzahl der Bildungsausländer insgesamt, Stand WS 2015/2016).
Die Antragssumme für Stipendienmittel setzt sich zusammen aus einem
Sockelbetrag von 1.500 Euro sowie einer von der Anzahl der
eingeschriebenen Bildungsausländer abhängigen Summe (Pro-KopfPauschale mal Anzahl der eingeschriebenen Bildungsausländer, Stand
WS 2015/2016).
Die Fördermittel können beantragt werden für:
-
Personal für die Programmadministration
Sachmittel
Geförderte Personen.
Weitere Spezifikationen sind den Förderbedingungen zu entnehmen
(Anlage 2).
DAAD-Preis
Die Antragssumme für den DAAD-Preis 2017 beträgt 1.000 Euro.
Welche
Fachrichtungen
werden gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
STIBET I
Gefördert werden ausländische Studierende, Graduierte und
Doktoranden, die sich zu Studien-, Fortbildungs- und
Forschungszwecken oder zur Erlangung der für ein Studium
erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in der
Bundesrepublik Deutschland befinden.
DAAD–Preis
Den DAAD-Preis können nur Bildungsausländer erhalten, die an einer
deutschen Hochschule eingeschrieben sind (also keine Gast- bzw.
Austauschstudierende), sich im Hauptstudium bzw. im fortgeschrittenen
Stadium des Bachelor- (mindestens 2. oder 3. Studienjahr) bzw.
Masterstudiums (mindestens 2. Semester) befinden, gute
Studienleistungen erbringen und sich gesellschaftlich-sozial
engagieren. Darüber hinaus können auch Jung-Examinierte (d.h., der
Studienabschluss ist nicht länger als 3 Monate her) und Promovenden
benannt werden.
Welche
Rahmenbedingungen
sollen erfüllt sein?
DAAD-Preis
Antragsverfahren
STIBET I sowie DAAD-Preis
Bei der Vergabe des DAAD-Preises sind die in den Förderbedingungen
zu STIBET I genannten Kriterien zu beachten. Die Summe von 1.000
Euro für den DAAD-Preis ist gesondert auszuweisen und kann nicht mit
anderen STIBET-Betreuungsmaßnahmen kombiniert werden.
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Portal einzureichen (https://portal.daad.de).
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:


Projektantrag (auszufüllen im DAAD-Portal)
Finanzierungsplan (auszufüllen im DAAD-Portal)
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Stand: Oktober 2016
DAAD


Projektbeschreibung STIBET I 2017 (s. Anlage 3)
Projektbeschreibung (Kurzversion, Vorlage im DAAD-Portal).
Antragsschluss
Antragsschluss für STIBET I und den DAAD-Preis ist der
21. November 2016.
Ansprechpartner und
weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P 14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartner/innen:
Durontina Gjocaj (Hochschulstandorte A-H)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 440
Isabella Olbrich (Hochschulstandorte I-Z)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 695
Gerda Nellessen-Assenmacher (Grundsatzfragen)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 656
Weitere Informationen unter: www.daad.de/stibet
Anlagen zur
Ausschreibung
1. Richtlinien für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen
Amtes zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen
2. Förderbedingungen STIBET I sowie DAAD-Preis 2017
3. Projektbeschreibung STIBET I 2017
4. Antragsvolumen STIBET I 2017
5. Kurzanleitung zum Ausfüllen des Finanzierungsplans zu STIBET I
sowie DAAD-Preis 2017
Gefördert durch
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Stand: Oktober 2016