Muster für die Programmausschreibung

Stipendien- und Betreuungsprogramm für
ausländische Studierende und Doktoranden:
STIBET III Matching Funds ab 2017 (mehrjährig)
Welche Ziele hat das
Programm?
Durch die Programmkomponente STIBET III Matching Funds, die vom
Auswärtigen Amt (AA) gefördert wird, erhalten die Hochschulen
zusätzlich zu STIBET I eine weitere Möglichkeit, Stipendien in eigener
Entscheidung an ausländische Studierende und Doktoranden zu
vergeben. Durch das Programm sollen die deutschen Hochschulen
gleichzeitig angeregt werden, Drittmittel vor allem bei der Industrie oder
bei privaten Spendern einzuwerben. Ziel des Programms ist es, die
Gesamtzahl der Stipendien für ausländische Studierende und
Doktoranden zu erhöhen.
Dieses Ziel kann durch die Vergabe der folgenden Stipendien erreicht
werden:




Studienabschluss-Stipendien
Stipendien für besonders engagierte ausländische Studierende
und Doktoranden
Kontaktstipendien
Sonstige Matching Funds-Stipendien.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter bzw.
entsprechende Stellen der staatlichen und staatlich anerkannten
deutschen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und
Fachhochschulen mit i.d.R. mindestens 10 eingeschriebenen
Bildungsausländern im Wintersemester 2015/2016.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen:
Die Gelder können ausschließlich für die oben genannten Stipendien
genutzt werden.
Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2017 und beträgt mindestens ein
Jahr und maximal drei Jahre. Ist ein privater Geldgeber bereit, sich
nach Ablauf der drei Jahre weiterhin an dem Programm zu beteiligen,
kann 2019 ein Folgeantrag gestellt werden.
Fördermittel:
Der DAAD bewilligt auf Antrag Stipendienmittel für ausländische
Studierende und Doktoranden, die grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1
seitens der Antragsteller durch Drittmittel (Matching Funds) ergänzt
werden müssen.
Für zuwendungsfähige Ausgaben kann im o.g. Verhältnis eine DAADZuwendung in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr als Höchstbetrag
bewilligt werden.
Werden weniger als 25.000 Euro Drittmittel vom
Zuwendungsempfänger eingebracht, wird die DAAD-Zuwendung
paritätisch – bei vorausgesetzt entsprechendem Umfang der
zuwendungsfähigen Ausgaben – bewilligt.
Soweit ein Zuwendungsempfänger mehr als 25.000 Euro Drittmittel
einbringt, beläuft sich die DAAD-Zuwendung auf max. 25.000 Euro.
Falls die Gesamtantragssumme das verfügbare Mittelvolumen
übersteigt, werden zunächst bis zu 25.000 Euro pro Jahr und
Hochschule zugewiesen. Sollten im Rahmen von STIBET zusätzliche
Stand: Oktober 2016, Seite 1
DAAD
Mittel zur Verfügung stehen, werden diese anteilig zum
Antragsvolumen, der Anzahl der ausländischen Studierenden und der
Anzahl der ausländischen DAAD-Stipendiaten vergeben.
Die Höhe der Stipendien sowie die Bedingungen zur Vergabe der
Stipendien entnehmen Sie den „Richtlinien für Stipendien für
ausländische Studierende und Doktoranden im STIBET-Programm“
(s. Anlage 1).
Welche
Fachrichtungen und
Zielgruppen werden
gefördert?
Gefördert werden ausländische Studierende, Graduierte und
Doktoranden aller Fachrichtungen, die sich zu Studien-, Fortbildungsund Forschungszwecken oder zur Erlangung der für ein Studium
erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in der
Bundesrepublik Deutschland befinden.
Antragsverfahren
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal).
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
 Projektantrag (auszufüllen im DAAD-Portal)
 Projektbeschreibung (Kurzversion) (Vorlage im DAAD-Portal)
 Finanzierungsplan (auszufüllen im DAAD-Portal)
 Nachweise oder Absichtserklärungen der Drittmittelgeber über
die Höhe der zur Verfügung bzw. in Aussicht gestellten Mittel
für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden.
Vertragsrelevante Unterlagen:
 Nachweise der Drittmittelgeber über die Höhe der zur
Verfügung gestellten Mittel für Stipendien für ausländische
Studierende und Doktoranden
Liegen die vertragsrelevanten Unterlagen bis zum Antragsschluss nicht
vor, sind sie nach Aufforderung durch den DAAD (bei Förderzusage)
spätestens vor Vertragsabschluss beim DAAD einzureichen.
Alle Drittmittelgeber sind zunächst im Antragsformular aufzuführen.
Als Matching Funds gelten Drittmittel von Unternehmen, privaten
Spendern, Stiftungen oder ausländischen Regierungen
(Drittmittelgeber), die auf ein entsprechendes Hochschulkonto
eingezahlt werden und explizit für Stipendien für ausländische
Studierende und Doktoranden ausgewiesen sind.
Hochschulen, die bereits Fördermittel aus dieser
Programmkomponente erhalten haben und deren Zuwendungsverträge
2016 auslaufen, können erneut Fördermittel beantragen, wenn
weiterhin private Drittmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung
stehen bzw. neue eingeworben werden.
Hochschulen, die im Vorjahr bereits Mittel für Matching FundsStipendien für 2017 erhalten aber nicht die Summe von 25.000 Euro
pro Jahr ausgeschöpft haben, können - sofern entsprechend zusätzlich
private Drittmittel eingeworben werden - eine Nachbewilligung der Mittel
für die Laufzeit des geltenden Vertrages durch einen entsprechenden
Drittmittelnachweis und eine Änderung des Finanzierungsplans
beantragen. Eine solche Nachbewilligung ist nur während der
Antragsfrist möglich.
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 21. November 2016.
Stand: Oktober 2016, Seite 2
DAAD
Ansprechpartner und
weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartnerinnen:
Durontina Gjocaj
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 440
Gerda Nellessen-Assenmacher (Grundsatzfragen)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 656
Weitere Informationen und Hinweise sowie alle in der Ausschreibung
genannten Dokumente sind ebenfalls unter www.daad.de/stibet zu
finden.
Anlagen zur
Ausschreibung
1. Richtlinien für Stipendien für ausländische Studierende und
Doktoranden im STIBET-Programm
2. Förderbedingungen STIBET III 2017-2019
Gefördert durch
Stand: Oktober 2016, Seite 3