Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende und Doktoranden: STIBET III Matching Funds ab 2017 (mehrjährig) Welche Ziele hat das Programm? Durch die Programmkomponente STIBET III Matching Funds, die vom Auswärtigen Amt (AA) gefördert wird, erhalten die Hochschulen zusätzlich zu STIBET I eine weitere Möglichkeit, Stipendien in eigener Entscheidung an ausländische Studierende und Doktoranden zu vergeben. Durch das Programm sollen die deutschen Hochschulen gleichzeitig angeregt werden, Drittmittel vor allem bei der Industrie oder bei privaten Spendern einzuwerben. Ziel des Programms ist es, die Gesamtzahl der Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden zu erhöhen. Dieses Ziel kann durch die Vergabe der folgenden Stipendien erreicht werden: Studienabschluss-Stipendien Stipendien für besonders engagierte ausländische Studierende und Doktoranden Kontaktstipendien Sonstige Matching Funds-Stipendien. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen mit i.d.R. mindestens 10 eingeschriebenen Bildungsausländern im Wintersemester 2015/2016. Was wird gefördert? Fördermaßnahmen: Die Gelder können ausschließlich für die oben genannten Stipendien genutzt werden. Förderzeitraum: Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2017 und beträgt mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre. Ist ein privater Geldgeber bereit, sich nach Ablauf der drei Jahre weiterhin an dem Programm zu beteiligen, kann 2019 ein Folgeantrag gestellt werden. Fördermittel: Der DAAD bewilligt auf Antrag Stipendienmittel für ausländische Studierende und Doktoranden, die grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1 seitens der Antragsteller durch Drittmittel (Matching Funds) ergänzt werden müssen. Für zuwendungsfähige Ausgaben kann im o.g. Verhältnis eine DAADZuwendung in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr als Höchstbetrag bewilligt werden. Werden weniger als 25.000 Euro Drittmittel vom Zuwendungsempfänger eingebracht, wird die DAAD-Zuwendung paritätisch – bei vorausgesetzt entsprechendem Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben – bewilligt. Soweit ein Zuwendungsempfänger mehr als 25.000 Euro Drittmittel einbringt, beläuft sich die DAAD-Zuwendung auf max. 25.000 Euro. Falls die Gesamtantragssumme das verfügbare Mittelvolumen übersteigt, werden zunächst bis zu 25.000 Euro pro Jahr und Hochschule zugewiesen. Sollten im Rahmen von STIBET zusätzliche Stand: Oktober 2016, Seite 1 DAAD Mittel zur Verfügung stehen, werden diese anteilig zum Antragsvolumen, der Anzahl der ausländischen Studierenden und der Anzahl der ausländischen DAAD-Stipendiaten vergeben. Die Höhe der Stipendien sowie die Bedingungen zur Vergabe der Stipendien entnehmen Sie den „Richtlinien für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden im STIBET-Programm“ (s. Anlage 1). Welche Fachrichtungen und Zielgruppen werden gefördert? Gefördert werden ausländische Studierende, Graduierte und Doktoranden aller Fachrichtungen, die sich zu Studien-, Fortbildungsund Forschungszwecken oder zur Erlangung der für ein Studium erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Antragsverfahren Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen: Projektantrag (auszufüllen im DAAD-Portal) Projektbeschreibung (Kurzversion) (Vorlage im DAAD-Portal) Finanzierungsplan (auszufüllen im DAAD-Portal) Nachweise oder Absichtserklärungen der Drittmittelgeber über die Höhe der zur Verfügung bzw. in Aussicht gestellten Mittel für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden. Vertragsrelevante Unterlagen: Nachweise der Drittmittelgeber über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden Liegen die vertragsrelevanten Unterlagen bis zum Antragsschluss nicht vor, sind sie nach Aufforderung durch den DAAD (bei Förderzusage) spätestens vor Vertragsabschluss beim DAAD einzureichen. Alle Drittmittelgeber sind zunächst im Antragsformular aufzuführen. Als Matching Funds gelten Drittmittel von Unternehmen, privaten Spendern, Stiftungen oder ausländischen Regierungen (Drittmittelgeber), die auf ein entsprechendes Hochschulkonto eingezahlt werden und explizit für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden ausgewiesen sind. Hochschulen, die bereits Fördermittel aus dieser Programmkomponente erhalten haben und deren Zuwendungsverträge 2016 auslaufen, können erneut Fördermittel beantragen, wenn weiterhin private Drittmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen bzw. neue eingeworben werden. Hochschulen, die im Vorjahr bereits Mittel für Matching FundsStipendien für 2017 erhalten aber nicht die Summe von 25.000 Euro pro Jahr ausgeschöpft haben, können - sofern entsprechend zusätzlich private Drittmittel eingeworben werden - eine Nachbewilligung der Mittel für die Laufzeit des geltenden Vertrages durch einen entsprechenden Drittmittelnachweis und eine Änderung des Finanzierungsplans beantragen. Eine solche Nachbewilligung ist nur während der Antragsfrist möglich. Antragsschluss Antragsschluss ist der 21. November 2016. Stand: Oktober 2016, Seite 2 DAAD Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartnerinnen: Durontina Gjocaj E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 440 Gerda Nellessen-Assenmacher (Grundsatzfragen) E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 656 Weitere Informationen und Hinweise sowie alle in der Ausschreibung genannten Dokumente sind ebenfalls unter www.daad.de/stibet zu finden. Anlagen zur Ausschreibung 1. Richtlinien für Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden im STIBET-Programm 2. Förderbedingungen STIBET III 2017-2019 Gefördert durch Stand: Oktober 2016, Seite 3
© Copyright 2024 ExpyDoc