(Datum) (Antragsteller) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Ansprechpartner, Tel-Nr.:) (Ansprechpartner, e-mail:) Kreis Gütersloh Abteilung Tiefbau - Untere Wasserbehörde 33324 Gütersloh Hiermit beantrage ich für mich und meine Rechtsnachfolger die Erteilung Verlängerung* Änderung zutreffendes bitte ankreuzen einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10, 12 und 13 WHG zur Einrichtung und zum Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpenanlage (offenes System) zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren Lage des Grundstückes: (Straße, Hausnummer, Ort) Gemarkung: Flur: Flurstück(e): Für dieses Grundstück oder Bauvorhaben wurden unter dem angegebenen Aktenzeichen bereits folgende Bescheide erteilt: Wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung bzw. Bauschein: Regelung getroffen am Az.: durch: Geltungsdauer bis: Angaben zur Wärmepumpe: Grundwasser-Wärmepumpenanlagen Angaben zur Lage und Tiefe des Entnahme- und Schluckbrunnens in Bezug auf die Grundwasserfließrichtung Angaben zum Bohrverfahren und Ausbau der Brunnen Angaben zur Menge des zu fördernden/einzuleitenden Grundwassers Sachkundenachweis des verantwortlichen Bohrgerätführers Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden Angaben zur Länge/Tiefe der Erdwärmesonden mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erforderliche Wärmeleistung Angaben zum Bohrverfahren und zur geplanten Verfüllung/Abdichtung des Ringraumes (Material und Verfülltechnik) Berechnung der entnommenen Erdwärmemenge (kW/Jahr) Sachkundenachweis des verantwortlichen Bohrgerätführers Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren Angaben zur Länge und Verlegungstiefe der Erdwärmekollektoren und Flächengröße mit Bezug auf erforderliche Wärmeleistung Berechnung der entnommenen Erdwärmemenge (kW/Jahr) Folgende Wärmeträger werden verwendet: Wärmequellenkreislauf (z. B. Sonde/Kollektor) Wärmepumpenkreislauf Heizungskreislauf Wasser folgende Zusatzstoffe werden zugesetzt: Die Wartung der Anlagen erfolgt durch: Es wurde ein Wartungsvertrag über Jahre abgeschlossen. Lage der Gewässerbenutzung (Erdwärmesonde, -kollektor, Saugbrunnen) Lage der Gewässerbenutzung Flussgebietskennzahl: Nr. der Gewässerstationierungskarte GSK 25: Rechtswert: 34 , Hochwert: 57 Lage der Gewässerbenutzung (Erdwärmesonde, -kollektor, Schluckbrunnen) Lage der Gewässerbenutzung Flussgebietskennzahl: Nr. der Gewässerstationierungskarte GSK 25: Rechtswert: 34 , Hochwert: 57 Anlagen: Folgende rechtsverbindlich unterschriebenen Anlagen füge ich dem Antrag in 3-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung der Bauvorlagenverordung (BauVorlVO) vom 30.01.1975 (GV.NRW.S.173) bei: Übersichtskarte i. M. 1 : 25.000 mit Standortkennzeichnung amtliche Flurkarte/Abzeichnung der Flurkarte i. M. 1 : 1.000 Lageplan i. M. 1 : 500 mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage sowie die Orte der Gewässerbenutzungen Beschreibung der Anlagen und des Betriebes (z. B. Prospekt) Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen, insbesondere zu Lage von Tonschichten und Grundwasserständen auf der Grundlage von vorhandenen Karten (nicht für Erdwärmekollektoren). bitte nach Durchführung der Bohrung das Schichtenverzeichnis nachreichen! , den (Ort) (Datum) (Unterschrift) ( Unterschrift ) WICHTIGE HINWEISE: nächste Seite Hinweise: 1. *Bei Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis müssen die technischen Details nur angegeben werden, wenn seit der Erlaubniserteilung Änderungen/Anpassungen vorgenommen wurden. Sonst ist dem Antrag nur ein aktueller Katasterauszug (Katasterplan) hinzuzufügen. 2. Mit der Erschließung der Wärmequelle dürfen nur Bohrfirmen beauftragt werden, die in Besitz der DVGW Bescheinigung W 120 oder vergleichbarer Qualifikation sind. 3. Die für die Bohrung verantwortliche Person der Baufirma muss während der Bohrarbeiten auf der Baustelle anwesend sein und mindestens die Eignungsprüfung nach DIN 4021 für Bohrgeräteführer bzw. den Qualifikationsnachweis „Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)“ oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen können. 4. Erdsonden und Kollektoren sowie die dazugehörigen Verbindungsstücke dürfen nur aus PE-HD gemäß DIN 8074 und 8075 hergestellt sein. 5. Der Bohrdurchmesser muss mindestens 140 mm, in der Zone III von Wasserschutzgebieten mind. 180 mm betragen. 6. Für das Bohrverfahren und die Anforderungen an Spülzusätzen sind die Vorgaben des DVGW W 115 und W 116 zu beachten.
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