II.) Änderung der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an

 Öffentliche Bekanntmachung am 15.10.2016
II.) Änderung der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen vom 23. Juli 1984
Zuletzt geändert am: 15. März 2010
Aufgrund von § 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg – StrG – vom
23.03.1984 (GBl. S. 127) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
vom 03.10.1983 – jeweils in der geltenden Fassung – hat der Gemeinderat der Stadt
Esslingen am Neckar am 26.09.2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:
In der Anlage zur Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen – Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren – wird nach der
Tatbestandsnummer 26 folgende neue Tatbestandsnummer eingefügt:
27. Container für Alttextilien
27.1. gewerbliche Sammlungs-Träger:
27.2. nach § 4 Abs. 16 / Abs. 18 UStG
von der Umsatzsteuer befreite
Sammlungs-Träger
27.3. gemeinnützige Sammlungs-Träger
700 € jährl./Cont.
350 € jährl./Cont.
175 € jährl./Cont.
§ 8 Satz 4 lautet in der geänderten Fassung:
Die Satzungsänderung vom 26.09.2016 tritt am Tag nach der amtlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der geltenden Fassung oder
von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen
dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Stadt Esslingen am Neckar geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ordnungs- und Standesamt
10/2016-32