I.) Änderung der Satzung über Sondernutzungen

 Öffentliche Bekanntmachung am 15.10.2016
I.) Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom
23. Juli 1984
Zuletzt geändert am: 05. Mai 2008
Aufgrund von § 16 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg – StrG – vom
23.03.1984 (GBl. S. 127) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
vom 03.10.1983 – jeweils in der geltenden Fassung – hat der Gemeinderat der Stadt
Esslingen am Neckar am 26.09.2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Nach § 2 Abs. 3 wird folgender Absatz eingefügt:
(3a) Hat der Gemeinderat Standortkonzepte und Richtlinien für
Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen und Straßenanlagen/ für
Fußgängerzonen beschlossen (z.B. ein Konzept und Richtlinien für die
Zuteilung von Standplätzen für Sammelbehälter für Alttextilien), sind
diese für die Ausübung der Sondernutzung grundsätzlich zu beachten.
§ 6 lautet in der geänderten Fassung:
Inkrafttreten
(1) Die Satzungsänderung vom 26.09.2016 tritt am Tage nach der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der geltenden Fassung oder
von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen
dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Stadt Esslingen am Neckar geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ordnungs- und Standesamt
10/2016-32