UNTERLAGEN FÜR ÖFFENTLICHE BESTELLUNG

UNTERLAGEN FÜR ÖFFENTLICHE BESTELLUNG Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss bei der Kammer. Bei Einreichen des Antrages sind folgende Unterlagen beizufügen: a. Lebenslauf in tabellarischer Form einschließlich Lichtbild. b. Beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstige Urkunden, insbesondere über die Berechtigung zur Führung etwaiger akademischer Titel und Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen und Beschäftigungsnachweise. Die Be‐
glaubigung kann durch gleichzeitige Vorlage der Originale ersetzt werden. c. Auszug aus dem Bundeszentralregister, der nicht älter als drei Monate sein darf. d. Ausdrückliche Erklärung, dass die Bewerber bereit sind, als Sachverständige tätig zu sein; bei Bewerbern in einem Dienst‐ oder Arbeitsver‐
hältnis ist eine Zustimmungs‐ und weitgehende Freistellungserklärung des Arbeitgebers erfor‐
derlich, die auf einem gesonderten Formblatt abzugeben ist. Dieses kann von der Architekten‐
kammer Berlin gegebenenfalls gesondert angefordert werden. Bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Frage der Nebentätigkeitsgenehmigung zu klären. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. bisher nicht als Sachverständige öffentlich bestellt waren; falls doch, wann und von wem und für welches Sachgebiet. bisher noch keinen Antrag auf öffentliche Bestellung als Sachverständige bei dieser oder einer anderen Kammer oder Behörde gestellt hatten; falls doch, wann, bei wem und mit welchem Ergebnis. e. Beauftragte und eigenständig erstattete Gutachten auf dem beantragten Bestellungsgebiet und/oder Unterlagen, wie Ausarbeitungen, Liste der Veröffentlichungen, Aufsätze, wissen‐
schaftliche Abhandlungen oder Untersuchungen, Vorträge und dergleichen, aus denen sich die nachzuweisende besondere Sachkunde und die Fähigkeit zur Gutachtenerstattung ergibt. f. Referenzliste Angabe von mindestens drei Personen, die Aussagen über die persönliche Eignung und/oder die nachzuweisende besondere Sachkunde geben können.