Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen Wann ist man krank genug für die Reiseversicherung? Reiserücktrittsversicherungen sollen zahlen, wenn Kunden etwa wegen einer „unerwarteten Krankheit“ die Reise nicht antreten können. Aber der Begriff führt immer wieder zum Streit. Verbraucherschützer fordern jetzt Nachbesserungen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einem Fall, der wohl typisch für Reiserücktrittsversicherungen ist. Ein junges Ehepaar hat einen Urlaub gebucht, die Frau ist schwanger und weiß das auch zum Zeitpunkt des Abschlusses. Kurz vor Urlaubsantritt bekommt sie vorzeitig Wehen, obwohl die Schwangerschaft bis dahin ereignislos verlaufen war. Die Ärztin rät daraufhin von der Reise ab. Das Paar stornierte die Reise und erwartete, dass der Versicherer die Kosten in Höhe von 2.500 Euro zahlte. Dieser lehnte jedoch ab: Die Schwangerschaft sei ja schon bekannt gewesen und daher kein unerwartetes Ereignis. Das Paar zog vor Gericht und bekam Recht. Die Richter des Münchener Amtsgerichts bestätigten zwar, dass eine Schwangerschaft keine Erkrankung sei. Die Komplikationen seien aber in der Tat unerwartet gewesen (Aktenzeichen 224 C 32365/11). Werbung Das Beispiel aus dem Jahr 2012 zeigt, dass es immer wieder zu Verwirrung und Streit um den Begriff der „unerwarteten Erkrankung“ kommt. Er sei im Kleingedruckten oft nicht erklärt und lasse daher zu viel Spielraum für Interpretationen, kritisieren Verbraucherschützer. Die Versicherer sollten daher entweder genau aufschreiben, welche Beschwerden versichert sind. Oder vorab das Risiko über Gesundheitsfragen prüfen. Dieser Artikel erschien am 22.07.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/verbraucherschuetzer-fordern-nachbesserungen-wann-ist-man-krank-genug-fuer-die-reiseversicherung-1469174022/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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