Wann ist man krank genug für die Reiseversicherung?

Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen
Wann ist man krank genug für die Reiseversicherung?
Reiserücktrittsversicherungen sollen zahlen, wenn Kunden etwa wegen einer „unerwarteten Krankheit“ die
Reise nicht antreten können. Aber der Begriff führt immer wieder zum Streit. Verbraucherschützer fordern
jetzt Nachbesserungen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einem Fall, der wohl typisch für Reiserücktrittsversicherungen
ist. Ein junges Ehepaar hat einen Urlaub gebucht, die Frau ist schwanger und weiß das auch zum
Zeitpunkt des Abschlusses. Kurz vor Urlaubsantritt bekommt sie vorzeitig Wehen, obwohl die
Schwangerschaft bis dahin ereignislos verlaufen war. Die Ärztin rät daraufhin von der Reise ab.
Das Paar stornierte die Reise und erwartete, dass der Versicherer die Kosten in Höhe von 2.500 Euro
zahlte. Dieser lehnte jedoch ab: Die Schwangerschaft sei ja schon bekannt gewesen und daher kein
unerwartetes Ereignis. Das Paar zog vor Gericht und bekam Recht. Die Richter des Münchener
Amtsgerichts bestätigten zwar, dass eine Schwangerschaft keine Erkrankung sei. Die Komplikationen
seien aber in der Tat unerwartet gewesen (Aktenzeichen 224 C 32365/11).
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Das Beispiel aus dem Jahr 2012 zeigt, dass es immer wieder zu Verwirrung und Streit um den Begriff
der „unerwarteten Erkrankung“ kommt. Er sei im Kleingedruckten oft nicht erklärt und lasse daher zu
viel Spielraum für Interpretationen, kritisieren Verbraucherschützer. Die Versicherer sollten daher
entweder genau aufschreiben, welche Beschwerden versichert sind. Oder vorab das Risiko über
Gesundheitsfragen prüfen.
Dieser Artikel erschien am 22.07.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/verbraucherschuetzer-fordern-nachbesserungen-wann-ist-man-krank-genug-fuer-die-reiseversicherung-1469174022/
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