DE DE ***II EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
A8-0300/2016
18.10.2016
***II
EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE
LESUNG
betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den
Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des
Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter,
Fahrgäste und Unfälle
(10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD))
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Michael Cramer
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DE
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In Vielfalt geeint
DE
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Erklärung der benutzten Zeichen
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***I
***II
***III
Anhörungsverfahren
Zustimmungsverfahren
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts
vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts
Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform
Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte
gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in
beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und
Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.
Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der
Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs
eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen
bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts
geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte
Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene
Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.
Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes
Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf
Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese
Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden
gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der
bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.
Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die
Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings
nicht gekennzeichnet.
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5
BEGRÜNDUNG ........................................................................................................................ 6
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES ................................................. 8
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf
die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle
(10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
 unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10000/1/2016 –
C8-0365/2016),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung1 zum Vorschlag der Kommission
an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0611),
–
gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union,
–
gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
für die zweite Lesung (A8-0300/2016),
1.
billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2.
stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß
Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu
unterzeichnen;
4.
beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem bestätigt
worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im
Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts
im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5.
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
1
Angenommene Texte vom 11.3.2014, P7_TA(2014)0197.
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BEGRÜNDUNG
Prioritäten des Parlaments:
Das Parlament hat in erster Lesung beschlossen, dass der Geltungsbereich der Verordnung
über die Statistik des Eisenbahnverkehrs dahingehend erweitert werden sollte, dass sie auch
Infrastrukturdaten – insbesondere im Hinblick auf den Einsatz des Europäischen
Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS), das einen der Schwerpunkte des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bildete – umfasst. Das Parlament erachtete es als
äußerst wichtig, ein klares Konzept für die Entwicklung des ERTMS in der Union zu haben,
da die EU bereits mehrere Millionen EUR in diese Art von Infrastruktur investiert hat, ohne
dass bisher konkrete Ergebnisse bei der Operabilität des Systems in Europa erzielt wurden,
was auf Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen bei der Einführung zurückzuführen ist.
Das Parlament hat außerdem beschlossen, dass Eurostat Personen mit eingeschränkter
Mobilität und Personen mit Behinderungen statistische Daten über barrierefreie Bahnhöfe und
über die Nutzung von grenzüberschreitenden Zugangspunkten zur Schieneninfrastruktur zur
Verfügung stellen sollte.
Im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission, Unfälle aus dem Geltungsbereich der
Verordnung zu streichen, vertrat das Parlament die Ansicht, dass Unfallstatistiken auch
künftig in den Geltungsbereich der Verordnung fallen sollten und dass der Geltungsbereich
darüber hinaus auf Unfälle und Zwischenfälle mit Gefahrguttransporten und Unfälle an
Bahnübergängen ausgeweitet werden sollte. Das Parlament war außerdem der Auffassung,
dass Eurostat und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union bei der Verbesserung der
Statistik über Eisenbahnunfälle eng zusammenarbeiten sollten und insbesondere für
methodische Kohärenz in Bezug auf Unfalldaten, die im Zusammenhang mit anderen
Verkehrsmitteln stehen, sorgen sollten.
Das Parlament hält es für sehr wichtig, dass die EU-Bürger – über eine einzige Anlaufstelle –
einen einfachen Zugang zu Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von
EU-Maßnahmen stehen, erhalten.
Wichtigste Errungenschaften:
Nach langen Verhandlungen einigten sich Rat und Parlament darauf, dass sich Doppelarbeit
am effizientesten und kostenwirksamsten von vornherein ausschließen lässt, indem Eurostat,
die Kommission und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) ihre
Zusammenarbeit intensivieren und sichergestellt wird, dass statistische Daten, die sich auf
EU-Maßnahmen beziehen, für EU-Bürger und Interessenträger leicht zugänglich sind.
Eine Einigung über eine Vereinfachung der Verordnung über die Statistik des
Eisenbahnverkehrs war nur nach der Unterzeichnung der beiden Absichtserklärungen
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zwischen Eurostat und der Kommission (27.4.2016) und zwischen Eurostat und der ERA
(12.5.2016) möglich. Diese Absichtserklärungen sind einerseits wichtige Instrumente, um die
Nutzung der vorhandenen Informationen zu optimieren und um den Verwaltungsaufwand zu
verringern und andererseits mit ihnen den Anforderungen der beiden Mitgesetzgeber
hinsichtlich einer besseren Nutzung der Statistik des Eisenbahnverkehrs Genüge zu tun. So
würde durch sie allen Nutzergruppen ein einfacher Zugang zu Daten und zuverlässigen
Informationen über die Fortschritte bei den Maßnahmen der EU-Politik im Eisenbahnbereich
gewährt.
Verlauf der Verhandlungen:
Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts in erster Lesung am 11. März 2014 und den
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) über die Aufnahme
von Verhandlungen am 13. Oktober 2014 wurde am 25. November 2014 ein informeller
Trilog unter dem italienischen Ratsvorsitz anberaumt. Im Anschluss fanden unter dem
lettischen und dem luxemburgischen Ratsvorsitz informelle Verhandlungen zwecks einer
frühen Einigung in zweiter Lesung statt. Während des zweiten informellen Trilogs unter dem
niederländischen Ratsvorsitz erzielten die Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates
am 24. Mai 2016 eine Einigung. Der dem Verhandlungsergebnis entsprechende Text wurde
am 15. Juni 2016 vom TRAN-Ausschuss gebilligt. Davon ausgehend teilte der Vorsitz des
TRAN-Ausschusses dem Ausschuss der Ständigen Vertreter in einem Schreiben mit, dass er
dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen
zu billigen. Nach der sprachlichen und juristischen Überprüfung nahm der Rat seinen
Standpunkt in erster Lesung an und bestätigte damit die Einigung vom 18. Juli 2016.
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VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik
des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über
Güter, Fahrgäste und Unfälle
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer
10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD)
Datum der 1. Lesung des EP –
P-Nummer
11.3.2014
Vorschlag der Kommission
COM(2013)0611 – C7-0249/2013
Datum der Bekanntgabe im Plenum des
Eingangs des Standpunkts des Rates in
erster Lesung
15.9.2016
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
TRAN
15.9.2016
Berichterstatter
Datum der Benennung
Michael Cramer
25.9.2013
Ersetzte Berichterstatter
Michael Cramer
Prüfung im Ausschuss
26.9.2016
Datum der Annahme
11.10.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala
Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune,
Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli,
Isabella De Monte, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Merja
Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren,
Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia
Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore
Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine
Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini,
David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Claudia Țapardel,
Keith Taylor, Pavel Telička, Wim van de Camp, Elissavet VozembergVrionidi, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Knut Fleckenstein, Maria Grapini, Evžen Tošenovský
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Olle Ludvigsson
Datum der Einreichung
18.10.2016
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T7-0197/2014
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