DE DE ***II EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
A8-0298/2016
18.10.2016
***II
EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE
LESUNG
zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf
Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen
und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter
Maßnahmen
(09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD))
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Bas Eickhout
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In Vielfalt geeint
DE
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Erklärung der benutzten Zeichen
*
***
***I
***II
***III
Anhörungsverfahren
Zustimmungsverfahren
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts
vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts
Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform
Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte
gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in
beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und
Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.
Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der
Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs
eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen
bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts
geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte
Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene
Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.
Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes
Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf
Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese
Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden
gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der
bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.
Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die
Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings
nicht gekennzeichnet.
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5
BEGRÜNDUNG ........................................................................................................................ 6
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen
hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und
Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen
(09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (09878/1/2016 – C80358/2016),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung1 zum Vorschlag der Kommission
an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0484),
–
gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union,
–
gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
für die zweite Lesung (A8-0298/2016),
1.
billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2.
stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen
wird;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates
gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union zu unterzeichnen;
4.
beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem
überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind,
und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des
Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5.
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
1
Angenommene Texte vom 11.3.2014, P7_TA(2014)0180.
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BEGRÜNDUNG
Die Prioritäten des Parlaments:
Das Parlament weitete den Geltungsbereich der Verordnung über die Statistik des
Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen in erster Lesung auf den Personenverkehr aus. Das
Parlament vertrat die Auffassung, dass eine erfolgreiche Politik zur Stärkung der Rolle der
Binnenschifffahrt im Verkehrssektor auf verlässlichen statistischen Daten – sowohl zum
Güter- als auch zum Personenverkehr – beruhen sollte. Mit der Ausweitung des
Geltungsbereichs der vorhandenen Verordnung würde der Binnenschiffsverkehr mit den
Bereichen See-, Luft- und Straßenverkehr, für die statistische Daten sowohl für den Güter- als
auch für den Personenverkehr erhoben werden, gleichgestellt werden.
Zudem unterstützte das Parlament die Angleichung der Verordnung an die Bestimmungen des
Vertrags (Artikel 290 und 291), was die Übertragung von delegierten Befugnissen und
Durchführungsbefugnissen an die Kommission betrifft. Allerdings beschränkte das Parlament
die an die Kommission übertragenen Befugnisse und definierte sie besser.
Wichtigste Errungenschaften:
Das Parlament und der Rat einigten sich darauf, die Aufnahme des Personenverkehrs auf
Binnenwasserstraßen in die Verordnung in Erwägung zu ziehen. Sie legten die ersten Schritte
zur Ergänzung der Verordnung um Statistiken über den Personenverkehr fest. Zunächst wird
die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Methode zur Erhebung von
Statistiken über den Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen entwickeln. Ferner wird sie
freiwillige Pilotstudien in Auftrag geben, um die Durchführbarkeit der neuen
Datenerhebungen zu prüfen. Abschließend wird sie die Ergebnisse dieser Studien dem
Parlament und dem Rat vorlegen und in Erwägung ziehen, einen Vorschlag zur Überarbeitung
der Verordnung einzureichen. Die Finanzierung der Pilotprojekte sollte aus dem EU-Haushalt
unterstützt werden.
Das Parlament und der Rat einigten sich darauf, die Befugnis der Kommission, delegierte
Rechtsakte zu erlassen, zu beschränken. Delegierte Rechtsakte sollten nur zur Anpassung der
Verordnung an Änderungen bei der Codierung und Systematik auf internationaler Ebene und
zur Erhöhung von Schwellenwerten erlassen werden. Die Dauer der Befugnisübertragung ist
auf fünf Jahre begrenzt worden. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Verordnung zu
den ersten Rechtsvorschriften gehört, in deren Rahmen die Bestimmungen in Verbindung mit
delegierten Rechtsakten gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere
Rechtsetzung umgesetzt werden.
Die Verhandlungen:
Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts in erster Lesung am 11. März 2014 und den
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) über die Aufnahme
von Verhandlungen am 13. Oktober 2014 wurde am 25. November 2014 ein informeller
Trilog im Rahmen des italienischen Ratsvorsitzes organisiert. Im Anschluss fanden
Verhandlungen zwecks einer frühen Einigung in zweiter Lesung unter dem lettischen, dem
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luxemburgischen und dem niederländischen Ratsvorsitz statt. Am 11. Mai 2016 erzielten die
Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates im Wege des schriftlichen Verfahrens eine
Einigung über das Dossier. Der dem Verhandlungsergebnis entsprechende Text wurde am
24. Mai 2016 vom TRAN-Ausschuss gebilligt. Davon ausgehend teilte der Vorsitz des
TRAN-Ausschusses dem Ausschuss der Ständigen Vertreter in einem Schreiben mit, dass er
dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen
zu billigen. Nach der sprachlichen und juristischen Überprüfung nahm der Rat seinen
Standpunkt in erster Lesung an und bestätigte damit die Einigung vom 18. Juli 2016.
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VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des
Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung
von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die
Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer
09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD)
Datum der 1. Lesung des EP – PNummer
11.3.2014
Vorschlag der Kommission
COM(2013)0484 - C7-0205/2013
Datum der Bekanntgabe im Plenum des
Eingangs des Standpunkts des Rates in
erster Lesung
15.9.2016
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
TRAN
15.9.2016
Berichterstatter
Datum der Benennung
Bas Eickhout
13.10.2014
Ersetzte Berichterstatter
Bas Eickhout
Prüfung im Ausschuss
26.9.2016
Datum der Annahme
11.10.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala
Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune,
Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli,
Isabella De Monte, Jacqueline Foster, Tania González Peñas, DieterLebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław
Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer,
Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier,
Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba,
Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique
Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill
Seymour, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Evžen
Tošenovský, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi,
Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Knut Fleckenstein, Maria Grapini
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Olle Ludvigsson
Datum der Einreichung
18.10.2016
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