Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0298/2016 18.10.2016 ***II EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen (09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD)) Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Berichterstatter: Bas Eickhout RR\1107210DE.docx DE PE585.504v02-00 In Vielfalt geeint DE PR_COD_2app Erklärung der benutzten Zeichen * *** ***I ***II ***III Anhörungsverfahren Zustimmungsverfahren Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung) (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet. Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden. Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird. Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings nicht gekennzeichnet. PE585.504v02-00 DE 2/8 RR\1107210DE.docx INHALT Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5 BEGRÜNDUNG ........................................................................................................................ 6 RR\1107210DE.docx 3/8 PE585.504v02-00 DE PE585.504v02-00 DE 4/8 RR\1107210DE.docx ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen (09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (09878/1/2016 – C80358/2016), unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung1 zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0484), – gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A8-0298/2016), 1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung; 2. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird; 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen; 4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; 5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. 1 Angenommene Texte vom 11.3.2014, P7_TA(2014)0180. RR\1107210DE.docx 5/8 PE585.504v02-00 DE BEGRÜNDUNG Die Prioritäten des Parlaments: Das Parlament weitete den Geltungsbereich der Verordnung über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen in erster Lesung auf den Personenverkehr aus. Das Parlament vertrat die Auffassung, dass eine erfolgreiche Politik zur Stärkung der Rolle der Binnenschifffahrt im Verkehrssektor auf verlässlichen statistischen Daten – sowohl zum Güter- als auch zum Personenverkehr – beruhen sollte. Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs der vorhandenen Verordnung würde der Binnenschiffsverkehr mit den Bereichen See-, Luft- und Straßenverkehr, für die statistische Daten sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr erhoben werden, gleichgestellt werden. Zudem unterstützte das Parlament die Angleichung der Verordnung an die Bestimmungen des Vertrags (Artikel 290 und 291), was die Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission betrifft. Allerdings beschränkte das Parlament die an die Kommission übertragenen Befugnisse und definierte sie besser. Wichtigste Errungenschaften: Das Parlament und der Rat einigten sich darauf, die Aufnahme des Personenverkehrs auf Binnenwasserstraßen in die Verordnung in Erwägung zu ziehen. Sie legten die ersten Schritte zur Ergänzung der Verordnung um Statistiken über den Personenverkehr fest. Zunächst wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Methode zur Erhebung von Statistiken über den Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen entwickeln. Ferner wird sie freiwillige Pilotstudien in Auftrag geben, um die Durchführbarkeit der neuen Datenerhebungen zu prüfen. Abschließend wird sie die Ergebnisse dieser Studien dem Parlament und dem Rat vorlegen und in Erwägung ziehen, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung einzureichen. Die Finanzierung der Pilotprojekte sollte aus dem EU-Haushalt unterstützt werden. Das Parlament und der Rat einigten sich darauf, die Befugnis der Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, zu beschränken. Delegierte Rechtsakte sollten nur zur Anpassung der Verordnung an Änderungen bei der Codierung und Systematik auf internationaler Ebene und zur Erhöhung von Schwellenwerten erlassen werden. Die Dauer der Befugnisübertragung ist auf fünf Jahre begrenzt worden. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Verordnung zu den ersten Rechtsvorschriften gehört, in deren Rahmen die Bestimmungen in Verbindung mit delegierten Rechtsakten gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung umgesetzt werden. Die Verhandlungen: Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts in erster Lesung am 11. März 2014 und den Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) über die Aufnahme von Verhandlungen am 13. Oktober 2014 wurde am 25. November 2014 ein informeller Trilog im Rahmen des italienischen Ratsvorsitzes organisiert. Im Anschluss fanden Verhandlungen zwecks einer frühen Einigung in zweiter Lesung unter dem lettischen, dem PE585.504v02-00 DE 6/8 RR\1107210DE.docx luxemburgischen und dem niederländischen Ratsvorsitz statt. Am 11. Mai 2016 erzielten die Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Einigung über das Dossier. Der dem Verhandlungsergebnis entsprechende Text wurde am 24. Mai 2016 vom TRAN-Ausschuss gebilligt. Davon ausgehend teilte der Vorsitz des TRAN-Ausschusses dem Ausschuss der Ständigen Vertreter in einem Schreiben mit, dass er dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen zu billigen. Nach der sprachlichen und juristischen Überprüfung nahm der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung an und bestätigte damit die Einigung vom 18. Juli 2016. RR\1107210DE.docx 7/8 PE585.504v02-00 DE VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES Titel Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen Bezugsdokumente - Verfahrensnummer 09878/1/2016 – C8-0358/2016 – 2013/0226(COD) Datum der 1. Lesung des EP – PNummer 11.3.2014 Vorschlag der Kommission COM(2013)0484 - C7-0205/2013 Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung 15.9.2016 Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum TRAN 15.9.2016 Berichterstatter Datum der Benennung Bas Eickhout 13.10.2014 Ersetzte Berichterstatter Bas Eickhout Prüfung im Ausschuss 26.9.2016 Datum der Annahme 11.10.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Jacqueline Foster, Tania González Peñas, DieterLebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Evžen Tošenovský, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Knut Fleckenstein, Maria Grapini Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Olle Ludvigsson Datum der Einreichung 18.10.2016 PE585.504v02-00 DE T7-0180/2014 41 1 4 8/8 RR\1107210DE.docx
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