12588/2/16 REV 2 har/bl 1 DRI 1. Die Kommission hat dem Rat am

Rat der
Europäischen Union
Brüssel, den 13. Oktober 2016
(OR. fr)
12588/2/16
REV 2
Interinstitutionelles Dossier:
2015/0239 (COD)
CODEC 1318
STATIS 68
ENER 333
I/A-PUNKT-VERMERK
Absender:
Empfänger:
Generalsekretariat des Rates
Ausschuss der Ständigen Vertreter/Rat
Betr.:
Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung
der Richtlinie 2008/92/EG (erste Lesung)
– Annahme des Gesetzgebungsakts (GA)
1.
Die Kommission hat dem Rat am 18. November 2015 ihren Vorschlag 1, der sich auf
Artikel 338 Absatz 1 AEUV stützt, übermittelt.
2.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem
Kommissionsvorschlag am 13. September 2016 festgelegt. Das Ergebnis der Abstimmung im
Europäischen Parlament entspricht dem zwischen den Organen ausgehandelten Kompromiss
und dürfte somit für den Rat annehmbar sein 2.
3.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird daher gebeten, seine Zustimmung zu bestätigen
und dem Rat zu empfehlen, dass er den Standpunkt des Europäischen Parlaments in der
Fassung des Dokuments PE-CONS 28/16 auf einer seiner nächsten Tagungen bei
Stimmenthaltung der österreichischen Delegation als A-Punkt billigt.
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Dok. 14510/15.
Dok. 12139/16.
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Billigt der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments, so ist der Gesetzgebungsakt
erlassen.
Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den
Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht.
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