politischer kommentar der ip schweiz

POLITISCHER KOMMENTAR
DER IP SCHWEIZ
zu den eidg. Abstimmungsvorlagen vom 27.11.2016
«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was
war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.»
Khalil Gibran
Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis
eines Prozesses zur Findung einer integralen Position zu
eidg. Abstimmungsvorlagen. Dabei wird ermittelt, ob eine
Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, d.h. also, einen Beitrag leistet zur Transformation der Gesellschaft oder ob das Anliegen translativ, d.h. nur eine im Kreis drehende Variante des
Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt. Die Verantwortlichen für
diese Ausgabe sind: Monique Centeno, Jakob Elmer, Urs
Haller, Remy Holenstein, Margreth Schmutz und Gary Zemp.
Themen 4/16
 Volksinitiative «Für
den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der
Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
Was die Initiative will: Die Initiative fordert, die Laufzeit der bestehenden Atomkraftwerke zu begrenzen: Bei Annahme der Initiative müssten die Kraftwerke Beznau 1
und 2 sowie Mühleberg im Jahr 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt
2029. Die Initiative verlangt weiter, dass der Bund seine Energiepolitik auf weniger Verbrauch, mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausrichtet.
Das integrale Zukunftsbild: In einer integralen Gesellschaft funktioniert die Wirtschaft wie die Natur in Kreisläufen. Unverwertbare Abfälle gibt es nicht. Das gilt auch
für den Energiekreislauf. Die Energieversorgung ist regional organisiert, möglichst autark und miteinander vernetzt, um die Versorgung sicherzustellen.
Abstimmungsempfehlung: JA
Unsere Überlegungen dazu:
1. Die Vorlage geht in die Richtung des integralen Zukunftsbildes.
2. Atomkraftwerke sind eine ernsthafte Gefahr, da deren Sicherheit nicht über alle Zweifel gewährleistet ist (Flugzeugabstürze, Terror, Erdbeben).
3. Die Endlagerung der täglich zunehmenden radioaktiven Abfälle ist nicht gesichert.
4. Der Ausstieg aus der Atomkraft wird mit dieser Initiative in der Verfassung verbindlich datiert. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates besagt nur, dass keine neuen
Atomkraftwerke gebaut werden.
5. Die Verantwortung für den Atomausstieg muss beim Volk sein und nicht bei den Parlamentariern, die teilweise auch Verwaltungsratsmitglieder bei den AtomkraftwerkGesellschaften sind.
Integrale Politik | CH-4000 Basel | T +41 79 624 65 38
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14.10.2016