Bundesrat Drucksache 622/16 21.10.16 In Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses – Drucksache 18/10069 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes – Drucksache 18/9040 – mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 Nummer 4 § 5a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Das Vertrauensgremium nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung kann im Benehmen mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium Aufträge an die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevollmächtigten erteilen, soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“ c) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6. Fristablauf: 11.11.16 Initiativgesetz des Bundestages Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
© Copyright 2024 ExpyDoc