Bundesrat Gesetzesbeschluss - Umwelt

Bundesrat
Drucksache
622/16
21.10.16
In
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen
Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 aufgrund
der
Beschlussempfehlung
und
des
Berichts
des
Innenausschusses
– Drucksache 18/10069 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen
Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
– Drucksache 18/9040 –
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nummer 4 § 5a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Das Vertrauensgremium nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung
kann im Benehmen mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium Aufträge an
die Ständige Bevollmächtigte oder den Ständigen Bevollmächtigten erteilen,
soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht.
Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
c) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6.
Fristablauf: 11.11.16
Initiativgesetz des Bundestages
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ISSN 0720-2946