Informationen - Sparkasse Ingolstadt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst 32 Teilnehmerstaaten
18 Teilnehmerländer mit €
IBAN-Länge
14 Teilnehmer-Länder ohne €
IBAN-Länge
Belgien
16 Stellen
Bulgarien (Lew)
22 Stellen
Deutschland
22 Stellen
Dänemark (Krone)
18 Stellen
Estland
20 Stellen
Großbritannien (Pfund Sterling)
22 Stellen
Finnland
18 Stellen
Island (Krone)
26 Stellen
Frankreich
27 Stellen
Lettland (Lats)
21 Stellen
Griechenland
27 Stellen
Liechtenstein (Schweizer Franken)
21 Stellen
Irland
22 Stellen
Litauen (Litas)
20 Stellen
Italien
27 Stellen
Norwegen (Krone)
15 Stellen
Luxemburg
20 Stellen
Polen (Zloty)
28 Stellen
Malta
31 Stellen
Rumänien (Leu)
24 Stellen
Monaco
27 Stellen
Schweden (Krone)
24 Stellen
Niederlande
18 Stellen
Schweiz (Schweizer Franken)
21 Stellen
Österreich
20 Stellen
Tschechische Republik (Krone)
24 Stellen
Portugal
25 Stellen
Ungarn (Forint)
28 Stellen
Slowakei
24 Stellen
Slowenien
19 Stellen
Spanien
24 Stellen
Zypern
28 Stellen
Folie Nr. 1
Diese Staaten müssen erst im
Oktober 2016 SEPA-ready sein!
Stand: 22.01.2013
Grundlagen
Endedatum für nationale Zahlverfahren
01.02.2014 (stichtagsbezogene Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren)
Auftragswährung für SEPA-Zahlungen
ausschließlich EURO (€)
Kennungen für SEPA-Zahlungen
BIC (BusinessIdentifierCode – internationale Bankleitzahl)
IBAN (InternationalBankAccountNumber – internationale Kontonummer)
Limitierung von Zahlungen
nicht zulässig, SEPA-Zahlungen müssen unlimitiert und
diskriminierungsfrei in allen 32 Teilnehmerstaaten ausgeführt werden
Valutierung
Die Gutschrift beim Empfänger muss mit Valuta erster Geschäftstag nach
Auftragserteilung erfolgen (bei beleghaften Einzel-Überweisungen E+2)
Dateiformat im elektronischen
Zahlungsverkehr
XML-Format (Extended Markup Language) für SEPA-Zahlungen
das nationale Datenträgeraustausch-Format (DTA) kann für SEPA-Zahlungen
nicht verwendet werden
Übergangsfristen für Verbraucher
- Beleghafte Einzelüberweisungen bis 01.02.2016 mit Kontonummer und Bankleitzahl
Sparkasse muss Aufträge kostenfrei in eine SEPA-Zahlung umwandeln
- „IBAN only“ für nationale Zahlungen ab 01.02.2014
- „IBAN only“ für internationale Zahlungen ab 01.02.2016
KEINE Ausnahmen/Übergangsfristen für NICHT-Verbraucher!
Ende nationaler Verfahren zum
01.02.2014
- Beleghafte Sammel-Überweisungen ab 01.02.2014 nicht mehr möglich
- Beleghafte Sammel-Lastschrifteinzüge ab 01.02.2014 nicht mehr möglich
- beleghafte Einzel-Lastschriften ab 01.02.2014 nicht mehr möglich
- Dauer-Lastschriften (voraussichtlich, endgültige Festlegungen stehen noch aus)
kartengestützter Zahlungsverkehr
- von SEPA nicht erfasst
- ELV-Zahlungen (elektronisches Lastschriftverfahren am POS) bis 01.02.2016 möglich
für ELV-Verfahren bleibt es beim alten DTA-Format!
Folie Nr. 2
Stand: 22.01.2013
BIC (BusinessIdentifierCode): internationale Bankleitzahl
IBAN (InternationalBankAccountNumber): internationale Kontonummer
BIC der Sparkasse Ingolstadt: BYLADEM1ING
Eselsbrü
Eselsbrücke: Bayern, Landesbank Mü
München, eine Sparkasse in Ingolstadt
IBAN:
DE
2 Stellen Prü
Prüfziffer
8 Stellen Bankleitzahl
10 Stellen Kontonummer, rechtsbü
rechtsbündig mit Vornullen
individuell pro Konto!
Beispiel:
Beispiel: KontoKonto-Nummer 18, Sparkasse Ingolstadt (BLZ 721 500 00)
IBAN: DE 50 7215 0000 0000 0000 18 (Schreibweise gem. ISOISO-Standard)
bei der IBAN muss man lediglich die 2stellige Prü
Prüfziffer wissen, die anderen Werte sind logisch ableitbar!
Wo finde ich BIC und IBAN?
- auf dem Kontoauszug
- auf der SparkassenCard (sofern es sich um eine neue
SparkassenCard mit girogo-Chip handelt)
- IBAN-Rechner auf der Homepage der Sparkasse Ingolstadt
Folie Nr. 3
Stand: 22.01.2013
SEPA Credit Transfer (SCT) – die SEPA-Überweisung
Überweisungen auf Konten in Deutschland und 31 Teilnehmerstaaten
Kundenkennungen ausschließlich BIC und IBAN (Ausnahmen für Verbraucher sh. Folie 2)
Aufträge in Euro ohne Betragsgrenzen (Überweisung von CHF in die Schweiz unverändert Auslandszahlung!)
SEPA-Datenformat XML (Extended Markup Language) gem. ISO 20022
Verwendungszweck max. 140 Zeichen (4 x 35 Zeichen)
national bisher max. 378 Zeichen
einheitlicher Zeichensatz, Umlaute nicht verwendbar
(Leerzeichen)
Gutschrift beim Empfänger mit Valuta erster Geschäftstag nach Auftragserteilung
Rückgaben erfolgen nach grenzüberschreitenden, einheitlichen Regeln
anfallende Entgelte der Kreditinstitute trägt der Kunde direkt, die Übernahme von Entgelten des jeweils
anderen Kreditinstituts ist nicht möglich
Folie Nr. 4
Stand: 22.01.2013
Grundlagen zum Lastschrift-Verfahren
1. Inkassostelle
G1
Zahlstelle
G2
Kreditinstitut des
Zahlungsempfängers
Kreditinstitut des
Zahlungspflichtigen
Zahlungsempfänger löst
Zahlvorgang aus
Konto des Zahlungspflichtigen wird belastet
Folie Nr. 5
Stand: 22.01.2013
Gemeinsamkeiten SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B)
SDD: SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschrift)
Zahlungsempfänger benötigt eine sog. Gläubiger-ID (kostenlos via Internet bei der Deutschen Bundesbank)
Internet-URL: http://glaeubiger-id.bundesbank.de
neue Inkassovereinbarungen Kunde/Sparkasse erforderlich mit Angabe/Erfassung der Gläubiger-ID
Zahlungsempfänger muss pro Zahlungspflichtigen eine sog. Mandats-Referenz bilden
max. 35 Stellen, Belegung alphanumerisch möglich (0-9, a-Z)
Zahlungsempfänger hat die Pflicht, spätestens 14 Tage vor dem ersten Einzug im SEPA-Verfahren dem
Zahlungspflichtigen folgende Angaben schriftlich mitzuteilen (sog. Pflicht zur Pre-Notification):
- Gläubiger-ID, Mandats-Referenz, Datum des ersten Einzugs, Periodizität (erstmalig, wiederkehrend ..)
die SEPA-Lastschriftdatei im XML-Format enthält neue Angaben:
- Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers
- Mandats-Referenz des Zahlungspflichtigen
- Kennzeichen erstmalig/einmalig/wiederkehrend/letztmalig
- Fälligkeitsdatum (Achtung: SEPA-Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig!)
Folie Nr. 6
Stand: 22.01.2013
Unterschiede SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B)
Basis-Lastschrift (SEPA Direct Debit Core)
Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)
„Nachfolgeverfahren“ für die deutsche
Einzugsermächtigungs-Lastschrift
„Nachfolgeverfahren“ für das deutsche
Abbuchungsverfahren
Bestehende deutsche Einzugsermächtigungen werden
rechtssicher in sog. SEPA-Mandate umgedeutet
Bestehende Abbuchungsaufträge werden gelöscht und
müssen daher neu vereinbart werden
Vorlage bei der Sparkasse zur Erfassung
Der Zahlungspflichtige darf ein Verbraucher sein
Der Zahlungspflichtige darf k e i n Verbraucher sein
Vorlagefristen bei der Zahlstelle durch den Zahlungsempfänger sind zu beachten:
(D=due date, Fälligkeitstag):
D-6 Bankarbeitstage für Erst- und Einmallastschriften
D-3 Bankarbeitstage für wiederkehrende Lastschriften
Vorlagefristen bei der Zahlstelle durch den Zahlungsempfänger sind zu beachten:
(D=due date, Fälligkeitstag):
D-2 Bankarbeitstage
Rückgabefristen durch die Zahlstelle:
D+5 Arbeitstage
Rückgabefristen durch die Zahlstelle:
D+2 Arbeitstage
Erstattungsanspruch durch den Zahlungspflichtigen:
- 8 Wochen ab Belastungsbuchung (ohne Angabe Grund)
- 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften
(Zahlungsempfänger kann binnen 10 Bankarbeitstagen kein gültiges Mandat vorlegen)
Erstattungsanspruch durch den Zahlungspflichtigen:
keiner; Verzicht im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Folie Nr. 7
Stand: 22.01.2013