Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst 32 Teilnehmerstaaten 18 Teilnehmerländer mit € IBAN-Länge 14 Teilnehmer-Länder ohne € IBAN-Länge Belgien 16 Stellen Bulgarien (Lew) 22 Stellen Deutschland 22 Stellen Dänemark (Krone) 18 Stellen Estland 20 Stellen Großbritannien (Pfund Sterling) 22 Stellen Finnland 18 Stellen Island (Krone) 26 Stellen Frankreich 27 Stellen Lettland (Lats) 21 Stellen Griechenland 27 Stellen Liechtenstein (Schweizer Franken) 21 Stellen Irland 22 Stellen Litauen (Litas) 20 Stellen Italien 27 Stellen Norwegen (Krone) 15 Stellen Luxemburg 20 Stellen Polen (Zloty) 28 Stellen Malta 31 Stellen Rumänien (Leu) 24 Stellen Monaco 27 Stellen Schweden (Krone) 24 Stellen Niederlande 18 Stellen Schweiz (Schweizer Franken) 21 Stellen Österreich 20 Stellen Tschechische Republik (Krone) 24 Stellen Portugal 25 Stellen Ungarn (Forint) 28 Stellen Slowakei 24 Stellen Slowenien 19 Stellen Spanien 24 Stellen Zypern 28 Stellen Folie Nr. 1 Diese Staaten müssen erst im Oktober 2016 SEPA-ready sein! Stand: 22.01.2013 Grundlagen Endedatum für nationale Zahlverfahren 01.02.2014 (stichtagsbezogene Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren) Auftragswährung für SEPA-Zahlungen ausschließlich EURO (€) Kennungen für SEPA-Zahlungen BIC (BusinessIdentifierCode – internationale Bankleitzahl) IBAN (InternationalBankAccountNumber – internationale Kontonummer) Limitierung von Zahlungen nicht zulässig, SEPA-Zahlungen müssen unlimitiert und diskriminierungsfrei in allen 32 Teilnehmerstaaten ausgeführt werden Valutierung Die Gutschrift beim Empfänger muss mit Valuta erster Geschäftstag nach Auftragserteilung erfolgen (bei beleghaften Einzel-Überweisungen E+2) Dateiformat im elektronischen Zahlungsverkehr XML-Format (Extended Markup Language) für SEPA-Zahlungen das nationale Datenträgeraustausch-Format (DTA) kann für SEPA-Zahlungen nicht verwendet werden Übergangsfristen für Verbraucher - Beleghafte Einzelüberweisungen bis 01.02.2016 mit Kontonummer und Bankleitzahl Sparkasse muss Aufträge kostenfrei in eine SEPA-Zahlung umwandeln - „IBAN only“ für nationale Zahlungen ab 01.02.2014 - „IBAN only“ für internationale Zahlungen ab 01.02.2016 KEINE Ausnahmen/Übergangsfristen für NICHT-Verbraucher! Ende nationaler Verfahren zum 01.02.2014 - Beleghafte Sammel-Überweisungen ab 01.02.2014 nicht mehr möglich - Beleghafte Sammel-Lastschrifteinzüge ab 01.02.2014 nicht mehr möglich - beleghafte Einzel-Lastschriften ab 01.02.2014 nicht mehr möglich - Dauer-Lastschriften (voraussichtlich, endgültige Festlegungen stehen noch aus) kartengestützter Zahlungsverkehr - von SEPA nicht erfasst - ELV-Zahlungen (elektronisches Lastschriftverfahren am POS) bis 01.02.2016 möglich für ELV-Verfahren bleibt es beim alten DTA-Format! Folie Nr. 2 Stand: 22.01.2013 BIC (BusinessIdentifierCode): internationale Bankleitzahl IBAN (InternationalBankAccountNumber): internationale Kontonummer BIC der Sparkasse Ingolstadt: BYLADEM1ING Eselsbrü Eselsbrücke: Bayern, Landesbank Mü München, eine Sparkasse in Ingolstadt IBAN: DE 2 Stellen Prü Prüfziffer 8 Stellen Bankleitzahl 10 Stellen Kontonummer, rechtsbü rechtsbündig mit Vornullen individuell pro Konto! Beispiel: Beispiel: KontoKonto-Nummer 18, Sparkasse Ingolstadt (BLZ 721 500 00) IBAN: DE 50 7215 0000 0000 0000 18 (Schreibweise gem. ISOISO-Standard) bei der IBAN muss man lediglich die 2stellige Prü Prüfziffer wissen, die anderen Werte sind logisch ableitbar! Wo finde ich BIC und IBAN? - auf dem Kontoauszug - auf der SparkassenCard (sofern es sich um eine neue SparkassenCard mit girogo-Chip handelt) - IBAN-Rechner auf der Homepage der Sparkasse Ingolstadt Folie Nr. 3 Stand: 22.01.2013 SEPA Credit Transfer (SCT) – die SEPA-Überweisung Überweisungen auf Konten in Deutschland und 31 Teilnehmerstaaten Kundenkennungen ausschließlich BIC und IBAN (Ausnahmen für Verbraucher sh. Folie 2) Aufträge in Euro ohne Betragsgrenzen (Überweisung von CHF in die Schweiz unverändert Auslandszahlung!) SEPA-Datenformat XML (Extended Markup Language) gem. ISO 20022 Verwendungszweck max. 140 Zeichen (4 x 35 Zeichen) national bisher max. 378 Zeichen einheitlicher Zeichensatz, Umlaute nicht verwendbar (Leerzeichen) Gutschrift beim Empfänger mit Valuta erster Geschäftstag nach Auftragserteilung Rückgaben erfolgen nach grenzüberschreitenden, einheitlichen Regeln anfallende Entgelte der Kreditinstitute trägt der Kunde direkt, die Übernahme von Entgelten des jeweils anderen Kreditinstituts ist nicht möglich Folie Nr. 4 Stand: 22.01.2013 Grundlagen zum Lastschrift-Verfahren 1. Inkassostelle G1 Zahlstelle G2 Kreditinstitut des Zahlungsempfängers Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen Zahlungsempfänger löst Zahlvorgang aus Konto des Zahlungspflichtigen wird belastet Folie Nr. 5 Stand: 22.01.2013 Gemeinsamkeiten SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) SDD: SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschrift) Zahlungsempfänger benötigt eine sog. Gläubiger-ID (kostenlos via Internet bei der Deutschen Bundesbank) Internet-URL: http://glaeubiger-id.bundesbank.de neue Inkassovereinbarungen Kunde/Sparkasse erforderlich mit Angabe/Erfassung der Gläubiger-ID Zahlungsempfänger muss pro Zahlungspflichtigen eine sog. Mandats-Referenz bilden max. 35 Stellen, Belegung alphanumerisch möglich (0-9, a-Z) Zahlungsempfänger hat die Pflicht, spätestens 14 Tage vor dem ersten Einzug im SEPA-Verfahren dem Zahlungspflichtigen folgende Angaben schriftlich mitzuteilen (sog. Pflicht zur Pre-Notification): - Gläubiger-ID, Mandats-Referenz, Datum des ersten Einzugs, Periodizität (erstmalig, wiederkehrend ..) die SEPA-Lastschriftdatei im XML-Format enthält neue Angaben: - Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers - Mandats-Referenz des Zahlungspflichtigen - Kennzeichen erstmalig/einmalig/wiederkehrend/letztmalig - Fälligkeitsdatum (Achtung: SEPA-Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig!) Folie Nr. 6 Stand: 22.01.2013 Unterschiede SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) Basis-Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) „Nachfolgeverfahren“ für die deutsche Einzugsermächtigungs-Lastschrift „Nachfolgeverfahren“ für das deutsche Abbuchungsverfahren Bestehende deutsche Einzugsermächtigungen werden rechtssicher in sog. SEPA-Mandate umgedeutet Bestehende Abbuchungsaufträge werden gelöscht und müssen daher neu vereinbart werden Vorlage bei der Sparkasse zur Erfassung Der Zahlungspflichtige darf ein Verbraucher sein Der Zahlungspflichtige darf k e i n Verbraucher sein Vorlagefristen bei der Zahlstelle durch den Zahlungsempfänger sind zu beachten: (D=due date, Fälligkeitstag): D-6 Bankarbeitstage für Erst- und Einmallastschriften D-3 Bankarbeitstage für wiederkehrende Lastschriften Vorlagefristen bei der Zahlstelle durch den Zahlungsempfänger sind zu beachten: (D=due date, Fälligkeitstag): D-2 Bankarbeitstage Rückgabefristen durch die Zahlstelle: D+5 Arbeitstage Rückgabefristen durch die Zahlstelle: D+2 Arbeitstage Erstattungsanspruch durch den Zahlungspflichtigen: - 8 Wochen ab Belastungsbuchung (ohne Angabe Grund) - 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften (Zahlungsempfänger kann binnen 10 Bankarbeitstagen kein gültiges Mandat vorlegen) Erstattungsanspruch durch den Zahlungspflichtigen: keiner; Verzicht im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Folie Nr. 7 Stand: 22.01.2013
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