Deutsche Botschaft Öffnungszeiten:

Oktober 2016
Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen Visa) – medizinische Behandlung
Jeder Antragsteller muss persönlich vorsprechen. Ausnahme: Fingerabdrücke
wurden im Rahmen von VIS in den letzten 59 Monaten erfasst. In diesem Fall ist die Antragsabgabe
durch einen Bevollmächtigten möglich.
Es werden ausschließlich Anträge mit Hauptreiseziel Deutschland akzeptiert.
Die Bearbeitungszeit des Visumantrages beträgt mindestens 5 Arbeitstage ab Einreichung
Alle nachfolgend genannten Dokumente müssen im Orignal und mit einer gut lesbare Kopie vorgelegt
werden.
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1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2
visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass
und
Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm)
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Terminbestätigung durch ein deutsches Krankenhaus/behandelnden Arzt in Deutschland
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Kostenaufstellung und Zahlungsnachweis
oder
Schriftliche Bestätigung durch das Krankenhaus, dass die Kostenfrage geklärt ist
Historie der bisherigen Behandlung in Marokko und Bestätigung der Notwendigkeit der
Behandlung in Deutschland durch das marok. Gesundheitsministerium
Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten
Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum
Finanzierungsnachweis der Reise
Informationen und Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko
(z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen
(Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSSBescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbeschenigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.)
Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum
Familienstand, Kindern, etc., Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde,
Ledigkeitsbescheinigung)
Flugbuchung, falls vorhanden
Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden
Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahren)
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Elterliche Vollmacht zum
Erziehungsberechtigen
Verlassen
des
Landes
mit
legalisierter
Unterschrift
beider
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der
Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten
Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen,
weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Die Gebühr beträgt 60 € und ist in
Dirham zu entrichten. Seitens der Botschaft werden keine weiteren Gebühren erhoben.
12, Avenue Mehdi Ben Barka, 10 000 Rabat (Quartier Souissi), www.rabat.diplo.de, Tel. 05 376 354 00