Oktober 2016 Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen Visa) – medizinische Behandlung Jeder Antragsteller muss persönlich vorsprechen. Ausnahme: Fingerabdrücke wurden im Rahmen von VIS in den letzten 59 Monaten erfasst. In diesem Fall ist die Antragsabgabe durch einen Bevollmächtigten möglich. Es werden ausschließlich Anträge mit Hauptreiseziel Deutschland akzeptiert. Die Bearbeitungszeit des Visumantrages beträgt mindestens 5 Arbeitstage ab Einreichung Alle nachfolgend genannten Dokumente müssen im Orignal und mit einer gut lesbare Kopie vorgelegt werden. ☐ ☐ 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig) sowie 2 visierfähige Seiten („Visa“) im Reisepass und Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers 1 biometrisches Passfoto (3.5x4.5cm) ☐ Terminbestätigung durch ein deutsches Krankenhaus/behandelnden Arzt in Deutschland ☐ Kostenaufstellung und Zahlungsnachweis oder Schriftliche Bestätigung durch das Krankenhaus, dass die Kostenfrage geklärt ist Historie der bisherigen Behandlung in Marokko und Bestätigung der Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland durch das marok. Gesundheitsministerium Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum i.H.v. min. 30.000 €, gültig für den gesamten Schengenraum Finanzierungsnachweis der Reise Informationen und Nachweise zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation in Marokko (z.B. Erwerbstätig, Rentner, Student, Schüler) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweise, Kontoauszug der letzten drei Monate, CNSSBescheinigung, Steuerquittungen, Rentenbeschenigung, Eigentumsbescheinigungen, etc.) Informationen und Nachweise zu Ihrer familiären Situation in Marokko (z.B. Angaben zum Familienstand, Kindern, etc., Vorlage von Urkunden (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung) Flugbuchung, falls vorhanden Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahren) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Elterliche Vollmacht zum Erziehungsberechtigen Verlassen des Landes mit legalisierter Unterschrift beider Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Die Gebühr beträgt 60 € und ist in Dirham zu entrichten. Seitens der Botschaft werden keine weiteren Gebühren erhoben. 12, Avenue Mehdi Ben Barka, 10 000 Rabat (Quartier Souissi), www.rabat.diplo.de, Tel. 05 376 354 00
© Copyright 2024 ExpyDoc