FirmenRente Rente versüßen – zum halben Preis Schon heute kann der “Generationenvertrag” nicht mehr das halten, was er versprochen hat. Zur Sicherung der Altersrente müssen daher verstärkt Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Nirgends sonst kann ein zusätzliches Einkommen im Alter derart günstig aufgebaut werden, wie mit der betrieblichen Altersversorgung. Besonders lukrativ wird diese Anlageform durch Einsparmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Versicherungsleistungen im Überblick Vorsorge für alle Leistungsorientierten Die Sparkassen-FirmenRente gibt es als: • Aufgeschobene Leibrentenversicherung mit Beitragsrückgewähr abzüglich bereits gezahlter Renten im Todesfall (Tarif ART) • Aufgeschobene Leibrentenversicherung mit Rentengarantie bei Tod nach Rentenbeginn und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn (Tarif ARG) Für alle Arbeitnehmer, die eine Altersvorsorge aus steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beiträgen finanzieren wollen. Die Leistung wird zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn fällig – spätestens jedoch im 70. Lebensjahr. Besteht bereits Anspruch auf eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist eine vorzeitige Altersleistung aus der Sparkassen-FirmenRente möglich. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge Beitragszahlungen bis zu 2.976 EUR jährlich (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West 2016) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können ggf. weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei eingezahlt werden. Anteil Bruttolohn Lohnsteuer des Arbeitnehmers Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung verfügbar für Altersvorsorge ohne Sparkassen-FirmenRente mit Sparkassen-FirmenRente 100 EUR 100 EUR 30 EUR * 0 EUR 20 EUR * 0 EUR 50 EUR 100 EUR * zur vereinfachten Darstellung angenommener Sozialversicherungsbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von jeweils 20 Prozent, angenommener Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers von 30 Prozent Um eine Altersvorsorge im Wert von 100 EUR monatlich zu finanzieren, sind lediglich 50 EUR Netto aufzuwenden. Vertragskonstellation Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Vertragspartner, d. h. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber. Versicherte Person und Bezugsberechtigter für die Leistungen ist der Arbeitnehmer. Finanzierungsformen Entgeltumwandlung Vom Bruttogehalt/-lohn des Arbeitnehmers wird ein vereinbarter Teil einbehalten, den der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers über die Sparkassen-FirmenRente einzahlt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und die erworbenen Ansprüche sind von Beginn an unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierung Zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert der Arbeitgeber vollständig aus eigenen Mitteln eine Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. 995Ap-0116 Seite 1 von 3 Mischfinanzierung Auch eine Kombination aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung ist möglich. Vermögenswirksame Leistung Vor allem die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung ist besonders lukrativ. Auszahlungsmöglichkeiten Lebenslange Leibrente Der Arbeitnehmer erhält zum vereinbarten Ablauf eine lebenslange monatliche Rente. Kapitalleistung Anstelle der Rente ist das angesparte Kapital auch als einmalige Leistung verfügbar. Teilauszahlungsoption Alternativ kann sich der Arbeitnehmer einmalig bis zu 30 Prozent des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Aus dem verbleibenden Restkapital wird eine lebenslange Rente gebildet. Optionale Leistungen Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die Beiträge weiter, maximal bis zum 67. Lebensjahr. Damit ist das persönliche Sparziel sicher. Berufsunfähigkeits-Rente Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir eine Rente, maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hinterbliebenenvorsorge Der zum Todeszeitpunkt bezugsberechtigte Hinterbliebene erhält entweder eine Hinterbliebenenrente oder alternativ eine einmalige Kapitalabfindung. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Todeszeitpunkt der versicherten Person. Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist die Kapitalabfindung im Todesfall nach Rentenbeginn ausgeschlossen. In diesem Fall zahlt die Sparkassen-Versicherung Sachsen die monatliche Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen Erst mit Bezug der Leistungen sind Steuern zu entrichten – bei einem in der Regel dann deutlich geringeren Steuersatz als während des aktiven Berufslebens. Sofern die versorgungsberechtigte Person pflicht- oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, unterliegen die Leistungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- / Pflegeversicherung. Leistung bei Pflegebedürftigkeit PflegePlus – Das Fundament für die Pflegeabsicherung PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird eine erhöhte Altersrente gezahlt. Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente. Sicherheit, Stabilität und Ertrag Zuwachsrente und Gewinnrente Die über die Garantieleistungen hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in Form einer seit vielen Jahren soliden Überschussbeteiligung an unsere Kunden weiter. Das sorgt für hohe Renten- und Kapitalleistungen bei Ablauf. Wer sich zum Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheidet, profitiert auch während des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen. Es gibt zwei Varianten: Die Zuwachsrente ermöglicht eine jährlich steigende Rentenzahlung. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert. Die Gewinnrente steht ausschließlich beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern zur Verfügung. Durch sie wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird. Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert. 995Ap-0116 Seite 2 von 3 Weitere Pluspunkte der Sparkassen-FirmenRente Individuelle Anlagestrategie Die Überschüsse können je nach Anlageverhalten unterschiedlich angelegt werden: • Classic: Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. • Plus: Die laufenden Überschussanteile werden in Anteilen des Investmentfonds DekaStruktur: V Chance. Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen. Zuzahlungsoption Neben den regelmäßigen Beiträgen können durch steuer- und sozialversicherungsfreie Zuzahlungen die Förderhöchstgrenzen optimal ausgeschöpft werden. Weiterführung bei Arbeitsplatzwechsel Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine einfache Übertragung des Vertrages auf einen neuen Arbeitgeber oder eine private Fortführung möglich. Geschütztes Altersvorsorgevermögen Das angesparte Altersvorsorgevermögen ist vor staatlichen Zugriffen gesichert (auch im Falle der Arbeitslosigkeit/Hartz IV). Weitere Besonderheiten Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang. Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. 995Ap-0116 Seite 3 von 3
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