Detailinformationen Sparkassen-Firmen-Rente

 FirmenRente
Rente versüßen – zum halben Preis
Schon heute kann der “Generationenvertrag” nicht mehr das halten,
was er versprochen hat. Zur Sicherung der Altersrente müssen daher
verstärkt Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Nirgends sonst kann
ein zusätzliches Einkommen im Alter derart günstig aufgebaut werden,
wie mit der betrieblichen Altersversorgung. Besonders lukrativ wird
diese Anlageform durch Einsparmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Versicherungsleistungen im Überblick
Vorsorge für alle
Leistungsorientierten
Die Sparkassen-FirmenRente gibt es als:
• Aufgeschobene Leibrentenversicherung mit Beitragsrückgewähr abzüglich bereits
gezahlter Renten im Todesfall (Tarif ART)
• Aufgeschobene Leibrentenversicherung mit Rentengarantie bei Tod nach Rentenbeginn und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn (Tarif ARG)
Für alle Arbeitnehmer, die eine Altersvorsorge aus steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beiträgen finanzieren wollen. Die Leistung wird zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn fällig – spätestens jedoch im 70. Lebensjahr. Besteht bereits Anspruch auf eine
Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist eine vorzeitige Altersleistung aus
der Sparkassen-FirmenRente möglich.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
Behandlung der Beiträge
Beitragszahlungen bis zu 2.976 EUR jährlich (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur
gesetzlichen Rentenversicherung West 2016) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zusätzlich können ggf. weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei eingezahlt werden.
Anteil Bruttolohn
Lohnsteuer des
Arbeitnehmers
Arbeitnehmeranteil
Sozialversicherung
verfügbar für
Altersvorsorge
ohne Sparkassen-FirmenRente
mit Sparkassen-FirmenRente
100 EUR
100 EUR
30 EUR *
0 EUR
20 EUR *
0 EUR
50 EUR
100 EUR
* zur vereinfachten Darstellung angenommener Sozialversicherungsbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von jeweils
20 Prozent, angenommener Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers von 30 Prozent
Um eine Altersvorsorge im Wert von 100 EUR monatlich zu finanzieren, sind lediglich
50 EUR Netto aufzuwenden.
Vertragskonstellation
Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Vertragspartner, d. h. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber. Versicherte Person und
Bezugsberechtigter für die Leistungen ist der Arbeitnehmer.
Finanzierungsformen
Entgeltumwandlung
Vom Bruttogehalt/-lohn des Arbeitnehmers wird ein vereinbarter Teil einbehalten, den der
Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers
über die Sparkassen-FirmenRente einzahlt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch
auf Entgeltumwandlung und die erworbenen Ansprüche sind von Beginn an unverfallbar.
Arbeitgeberfinanzierung
Zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert der Arbeitgeber vollständig aus
eigenen Mitteln eine Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.
995Ap-0116 Seite 1 von 3
Mischfinanzierung
Auch eine Kombination aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung ist möglich.
Vermögenswirksame
Leistung
Vor allem die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen innerhalb der betrieblichen
Altersversorgung ist besonders lukrativ.
Auszahlungsmöglichkeiten
Lebenslange Leibrente
Der Arbeitnehmer erhält zum vereinbarten Ablauf eine lebenslange monatliche Rente.
Kapitalleistung
Anstelle der Rente ist das angesparte Kapital auch als einmalige Leistung verfügbar.
Teilauszahlungsoption
Alternativ kann sich der Arbeitnehmer einmalig bis zu 30 Prozent des zu diesem Zeitpunkt
zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Aus dem verbleibenden Restkapital
wird eine lebenslange Rente gebildet.
Optionale Leistungen
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die Beiträge weiter, maximal bis zum 67. Lebensjahr.
Damit ist das persönliche Sparziel sicher.
Berufsunfähigkeits-Rente
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir eine Rente, maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Rente
ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Hinterbliebenenvorsorge
Der zum Todeszeitpunkt bezugsberechtigte Hinterbliebene erhält entweder eine Hinterbliebenenrente oder alternativ eine einmalige Kapitalabfindung. Die Höhe der Leistung
ist abhängig vom Todeszeitpunkt der versicherten Person.
Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist die Kapitalabfindung im Todesfall nach
Rentenbeginn ausgeschlossen. In diesem Fall zahlt die Sparkassen-Versicherung Sachsen
die monatliche Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten
Hinterbliebenen.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
Behandlung der Leistungen
Erst mit Bezug der Leistungen sind Steuern zu entrichten – bei einem in der Regel dann
deutlich geringeren Steuersatz als während des aktiven Berufslebens. Sofern die versorgungsberechtigte Person pflicht- oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, unterliegen die Leistungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- / Pflegeversicherung.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
PflegePlus –
Das Fundament für die
Pflegeabsicherung
PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung
ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird
eine erhöhte Altersrente gezahlt.
Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen
Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der
Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente.
Sicherheit, Stabilität und Ertrag
Zuwachsrente und
Gewinnrente
Die über die Garantieleistungen hinaus erwirtschafteten Erträge geben wir in
Form einer seit vielen Jahren soliden Überschussbeteiligung an unsere Kunden weiter.
Das sorgt für hohe Renten- und Kapitalleistungen bei Ablauf.
Wer sich zum Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheidet, profitiert auch während
des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen. Es gibt zwei Varianten:
Die Zuwachsrente ermöglicht eine jährlich steigende Rentenzahlung. Dabei ist die jeweils
erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert.
Die Gewinnrente steht ausschließlich beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern zur
Verfügung. Durch sie wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende Rente
gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird. Daher ist
die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert.
995Ap-0116 Seite 2 von 3
Weitere Pluspunkte der Sparkassen-FirmenRente
Individuelle
Anlagestrategie
Die Überschüsse können je nach Anlageverhalten unterschiedlich angelegt werden:
• Classic: Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.
• Plus: Die laufenden Überschussanteile werden in Anteilen des Investmentfonds
DekaStruktur: V Chance.
Erhöhung der Beiträge
und Leistungen (Dynamik)
Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen.
Zuzahlungsoption
Neben den regelmäßigen Beiträgen können durch steuer- und sozialversicherungsfreie
Zuzahlungen die Förderhöchstgrenzen optimal ausgeschöpft werden.
Weiterführung bei
Arbeitsplatzwechsel
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine einfache Übertragung des Vertrages auf einen neuen Arbeitgeber oder eine private Fortführung möglich.
Geschütztes Altersvorsorgevermögen
Das angesparte Altersvorsorgevermögen ist vor staatlichen Zugriffen gesichert (auch im
Falle der Arbeitslosigkeit/Hartz IV).
Weitere Besonderheiten
Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang. Für
den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
995Ap-0116 Seite 3 von 3