Feuerbeschau 5. Abschnitt K-GFPO

Feuerbeschau
5. Abschnitt
K-GFPO
Objekt
Hohes Risko
(§26 Abs 5 Z c)
NEIN
Kehrverpflichteten
Rauchfangkehrer
Beauftragung
Rauchfangkehrer
(§19 Abs 1a)
(§19 Abs 1a))
NEIN
JA
JA
JA
Gemeinde beauftragt
Rauchfangkehrer
Rauchfangkehrer wird
selbstständig aktiv
(§ 27 Abs 1)
Beauftragung
SV, IB, ZT
Einstufung:
Geringes Risiko
($27 Abs. 4)
JA
(§27 Abs 2)
Frist 15
Jahre
Durchführung
Feuerbeschau
NEIN
(§ 26 Abs 3 Z a)
(§ 26 Abs 1)
Einstufung:
mittleres Risiko
Unmittelbare
Gefahr
JA
(§27 Abs 2)
(§27 Abs 8)
Frist 9 Jahre
(§26 Abs 3 Z b)
Niederschrift an die
Behörde
Durchführung
Feuerbeschau
(§ 27 Abs 8 1.Satz)
(§ 26 Abs 1)
ENDE
JA
Unmittelbare
Gefahr
(§27 Abs 8)
Anzeige an die
Behörde
Mängelfeststellung mit
Fristsetzung zur
Behebung
(§27 Abs 8)
(§27 Abs 8)
Bescheid zur Behebung
(§28 Abs 1)
NEIN
Nachbeschau
(§29 Abs 1)
Mängel
Behoben?
Stellungnahme an die
Behörde
JA
(§29 Abs 3)
ENDE
Stand 03/2013
Irrtümer vorbehalten. Es gilt ausschließlich der Gesetzestext der K-GFPO