Feuerbeschau 5. Abschnitt K-GFPO Objekt Hohes Risko (§26 Abs 5 Z c) NEIN Kehrverpflichteten Rauchfangkehrer Beauftragung Rauchfangkehrer (§19 Abs 1a) (§19 Abs 1a)) NEIN JA JA JA Gemeinde beauftragt Rauchfangkehrer Rauchfangkehrer wird selbstständig aktiv (§ 27 Abs 1) Beauftragung SV, IB, ZT Einstufung: Geringes Risiko ($27 Abs. 4) JA (§27 Abs 2) Frist 15 Jahre Durchführung Feuerbeschau NEIN (§ 26 Abs 3 Z a) (§ 26 Abs 1) Einstufung: mittleres Risiko Unmittelbare Gefahr JA (§27 Abs 2) (§27 Abs 8) Frist 9 Jahre (§26 Abs 3 Z b) Niederschrift an die Behörde Durchführung Feuerbeschau (§ 27 Abs 8 1.Satz) (§ 26 Abs 1) ENDE JA Unmittelbare Gefahr (§27 Abs 8) Anzeige an die Behörde Mängelfeststellung mit Fristsetzung zur Behebung (§27 Abs 8) (§27 Abs 8) Bescheid zur Behebung (§28 Abs 1) NEIN Nachbeschau (§29 Abs 1) Mängel Behoben? Stellungnahme an die Behörde JA (§29 Abs 3) ENDE Stand 03/2013 Irrtümer vorbehalten. Es gilt ausschließlich der Gesetzestext der K-GFPO
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