Überblick über die Leistungen des Tarifs bKV VorsorgeExtra Leistungen für Gesundheitskurse gem. §20 SGB V GKV-Versicherte: 100% der Restkosten nur nach Vorleistung der GKV bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr (Die Vorleistung der GKV muss durch die versicherte Person angezeigt werden, sonst kann keine Erstattung erfolgen. Bei Ersteinreichern, die keine GKV-Vorleistung anzeigen, werden aus Kulanz 100% der Kurskosten bis zum Leistungsdeckel erstattet Für Folgeerstattungen weisen wir unsere Kunden auf den notwendigen Vorleistungsnachweis hin) HKV-Versicherte: 100% der Kosten bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr Leistungen für Impfungen, Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe GKV-Versicherte: 100% der Restkosten nach einer etwaigen Vorleistung der GKV bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr (Wird keine Vorleistung durch die versicherte Person angezeigt, so wird von einer Vorleistung i.H.v. 0 EUR ausgegangen) HKV-Versicherte: 100% der Kosten bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr Leistungsübergreifender Erstattungshöchstbetrag Der Erstattungshöchstbetrag von 250 EUR je Versicherungsjahr gilt übergreifend für alle Leistungen für Impfungen, Reiseimpfungen, Malariaprophylaxe und Gesundheitskurse Telefoncoaching Einmal pro Jahr Erstattung der Kosten für ein maximal dreimonatiges telefonisches Coaching durch einen Spezialisten für den Umgang mit psychischen Belastungen (Das Coaching wird durch einen von der APKV festgelegten Gesundheitsdienstleister durchgeführt)
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