Überblick über die Leistungen des Tarifs bKV VorsorgeExtra

Überblick über die Leistungen des Tarifs bKV VorsorgeExtra
Leistungen für
Gesundheitskurse gem. §20
SGB V
GKV-Versicherte:
100% der Restkosten nur nach Vorleistung der GKV bis max. 250 EUR je
Versicherungsjahr
(Die Vorleistung der GKV muss durch die versicherte Person angezeigt
werden, sonst kann keine Erstattung erfolgen. Bei Ersteinreichern, die
keine GKV-Vorleistung anzeigen, werden aus Kulanz 100% der
Kurskosten bis zum Leistungsdeckel erstattet Für Folgeerstattungen
weisen wir unsere Kunden auf den notwendigen Vorleistungsnachweis
hin)
HKV-Versicherte:
100% der Kosten bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr
Leistungen für Impfungen,
Reiseimpfungen und
Malariaprophylaxe
GKV-Versicherte:
100% der Restkosten nach einer etwaigen Vorleistung der GKV bis max.
250 EUR je Versicherungsjahr
(Wird keine Vorleistung durch die versicherte Person angezeigt, so wird
von einer Vorleistung i.H.v. 0 EUR ausgegangen)
HKV-Versicherte:
100% der Kosten bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr
Leistungsübergreifender
Erstattungshöchstbetrag
Der Erstattungshöchstbetrag von 250 EUR je Versicherungsjahr gilt
übergreifend für alle Leistungen für Impfungen, Reiseimpfungen,
Malariaprophylaxe und Gesundheitskurse
Telefoncoaching
Einmal pro Jahr Erstattung der Kosten für ein maximal dreimonatiges
telefonisches Coaching durch einen Spezialisten für den Umgang mit
psychischen Belastungen
(Das Coaching wird durch einen von der APKV festgelegten
Gesundheitsdienstleister durchgeführt)