Merkblatt für die Zusammenstellung Ihrer

Europäische Bewegung Deutschland | Sophienstraße 28/29 | 10178 Berlin
Merkblatt für die Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen
Da die Europäische Bewegung Deutschland für das Auswahlverfahren zur Vergabe der deutschen Stipendien verantwortlich ist, werden nach Maßgabe der hiesigen Auswahlkommission Unterlagen gefordert, die von denen des College of Europe abweichen können.
Zu ihren schriftlichen Bewerbungsunterlagen gehören:
1. Ausdruck Ihrer Onlinebewerbung, die Sie im elektronischen Bewerbungssystem auf der Webseite des College of
Europe erstellen. Bitte fügen Sie ein eingescanntes oder aufgeklebtes Foto auf der ersten Seite ein.
2. ausgefüllter Fragebogen zur Finanzierungsbereitschaft
3. Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch, der die verschiedenen Stationen Ihres Werdegangs und
die Schwerpunkte Ihrer Ausbildung stichwortartig erläutert
4. Bescheinigung über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit achtsemestriger Regelstudienzeit oder ein gleichwertiger Studienabschluss (z. B. Magister, Diplom, 1. Juristisches Staatsexamen, Master bzw. 240 ECTS-Punkte)
verlangt. Abschlüsse in den folgenden Fächern qualifizieren für ein Studium am College of Europe: Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Politikwissenschaften, Internationale Beziehungen, Europastudien, Geschichte, Philosophie, Kommunikationswissenschaften sowie Journalismus und gegebenenfalls verwandte Fachbereiche. Das
College of Europe Natolin richtet sich außerdem an qualifizierte Bewerber der Fachrichtungen Sozial- und Sprachwissenschaften und Geographie. Über die Zulassung entscheidet die Auswahlkommission.
Auch Bachelor-Absolventen (180 ECTS-Punkte) können bei entsprechender fachlicher und persönlicher Qualifikation für das Studium am College geeignet sein.
Falls Sie Ihr Abschlusszeugnis wegen eines späteren Prüfungstermins nicht bis zum 31. Januar 2017 vorlegen können, wird Ihnen hierfür eine Frist bis zur Sitzung der Auswahlkommission Ende März eingeräumt. In diesem Fall
ist der Bewerbung ein Transcript bzw. eine Übersicht über die Studienleistungen beizulegen. Über weitere Verlängerungen (z. B. bei Studienabschluss im Sommer) entscheidet die Auswahlkommission im Einzelfall.
5. Aktuelle Sprachzeugnisse
Am College of Europe wird auf Englisch und Französisch unterrichtet. Mit Ausnahme des Studiengangs EU International Relations and Diplomacy Studies (s.u.) sind bei der Bewerbung gute Kenntnisse in beiden Sprachen nachzuweisen. Bewerber sollten in einer der beiden Sprachen mindestens das Niveau B2 und in der anderen mindestens B1 entsprechend des Europäischen Referenzrahmens nachweisen können. Die Nachweise (Abiturzeugnisse
gelten hierbei nicht als Nachweis) sind durch international anerkannte Zertifikate zu erbringen (siehe
http://www.coleurope.eu/page-ref/language-requirements). Bewerber ohne solche Zertifikate können ihre
Sprachkenntnisse ggf. im sog. College Test vor Ort erweisen (http://www.coleurope.eu/website/study/languageservice/language-requirements/college-language-tests). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Sprachkenntnisse
während des Interviews durch die deutsche Auswahlkommission geprüft werden.
Ausnahmen:
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Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät akzeptiert auch Bewerber mit einem A2-Level in Französisch, sofern
diese ihre Sprachkenntnisse vor und während des Studiums durch Sprachkurse verbessern.
Im Studiengang EU International Relations und Diplomacy Studies bestehen von obigen Angaben abweichende
Regelungen:
Von den Bewerbern werden ausgezeichnete Englischkenntnisse (vorzugsweise mind. C1) erwartet. Hingegen sind
grundlegende Kenntnisse in Französisch zunächst ausreichend (A1/A2). Die Französischkenntnisse sind dann im
Laufe des Studiums durch angebotene Sprachkurse soweit zu verbessern, dass bei Studienabschluss ein Niveau
von mind. B1 erreicht sein sollte. Studierende, die bereits vor Studienbeginn fortgeschrittene Französischkenntnisse nachweisen können (mind. B1), haben alternativ die Möglichkeit, eine weitere Fremdsprache zu erlernen.
Zu diesem Zweck bietet das College Grundkurse in Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Spanisch und Russisch an.
Sie benötigen keine Sprachzertifkate für Englisch bzw. Französisich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Sie haben Ihr Studium oder ihre gesamte sekundäre Schulausbildung auf Englisch oder Französisch absolviert.
Sie sind bilingualer Englisch/Französisch-Sprachler.
Sie haben einen Studienabschnitt in englisch- oder französischsprachiger Umgebung absolviert und fühlen
sich in der Lage, den anspruchsvollen akademischen Unterricht am College of Europe auf Englisch oder Französisch zu verfolgen.
In allen Fällen sind zusätzlich Bescheinigungen der Sprachkenntnisse seitens eines Professors bzw. Dozenten
erwünscht, die Ihre Kenntnisse in die Skala des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens einordnen (siehe
https://www.coleurope.eu/website/study/language-service/language-requirements/accepted-language-testsand-diplomas).
6. Zwei aktuelle und aussagekräftige Gutachten von Professoren des Studiengebietes und/oder Persönlichkeiten
des wissenschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Lebens, wobei eines der beiden Gutachten in jedem Fall
von einem Professor/einer Professorin des Studiengebiets sein muss. Im Online-Bewerbungssystem des College
of Europe heißt es zwar, dass beide Schreiben von Universitätsprofessoren sein müssen, beachten Sie jedoch,
dass hier die Maßgabe der deutschen Auswahlkommission entscheidend ist und nur mindestens eines der Schreiben von einem Professor verfasst sein muss, nicht notwendigerweise beide. Die Gutachten können in deutscher
Sprache vorgelegt werden. Wenn es sich bei dem Gutachter um eine ausländische Persönlichkeit handelt, sind die
Gutachten in englischer oder französischer Sprache erwünscht. Die Gutachten sollten auf die Qualifikation des
Bewerbers oder der Bewerberin hinsichtlich der besonderen Anforderungen des College of Europe eingehen. Die
Gutachten sind vom Bewerber selbst anzufordern. Die Bewerbungsunterlagen können darüber hinaus um Empfehlungsschreiben von Alumni des College of Europe ergänzt werden.
Die Gutachten müssen bis zum 01. Februar im elektronischen Bewerbungssystem als PDF hochgeladen werden. Geben Sie dafür in jedem Fall die Kontaktdaten Ihrer Gutachter ein. Darüber hinaus sollen Ihre Gutachter
einige Fragen bezüglich Ihrer Eignung für ein Studium am College of Europe beantworten. Bitte informieren Sie
Ihre Gutachter rechtzeitig darüber.
7. Wir bitten von der Zusendung weiterer Unterlagen abzusehen, insbesondere von Abiturzeugnissen, einzelnen
universitären Leistungsnachweisen (Scheinen), Zeugnissen von Praktika und dergleichen. Beachten Sie jedoch,
dass einige dieser Unterlagen an der entsprechenden Stelle im elektronischen Bewerbungssystem hochzuladen sind oder die Möglichkeit besteht, diese als Ergänzung hochzuladen.
Bitte laden Sie alle Unterlagen, die Sie uns zusenden, auch an der entsprechenden Stelle im elektronischen
Bewerbungssystem hoch.
Senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen für die deutsche Auswahlkommission bitte bis zum
31. Januar des entsprechenden Jahres (Poststempel) an die Europäische Bewegung Deutschland e.V. Legen Sie die Bewerbung bitte vierfach und durch Klarsichthüllen voneinander getrennt vor. Die Bewerbungsexemplare dürfen nicht geheftet und nicht getackert werden und müssen einseitig kopiert
sein. Jedes Exemplar sollte in folgender Reihenfolge aufbereitet sein:
Bewerbungsbogen mit Lichtbild (eingescannt oder aufgeklebt)
Fragebogen zur Finanzierungsbereitschaft
Lebenslauf
Bescheinigung über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine Übersicht
über die im Studium bereits erbrachten Leistungen
5. Sprachnachweis für Englisch und Französisch
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