Information zur Abrufung von Geldern für Sprachmittlung

Information zur Abrufung
von Geldern für
Sprachmittlung aus den Mitteln des Masterplans Integration & Sicherheit
verwaltet durch BIG e.V.
1. WOFÜR?
Die Mittel, die von der BIG Hotline verwaltet werden, stehen zur Verfügung für die Arbeit mit
gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen.
2. WER?
Abrufberechtigte Stellen sind diejenigen Einrichtungen aus dem Anti-Gewalt-Bereich, die im
Rahmen des Masterplans keine Mittel für Sprachmittlung zur Verfügung gestellt bekommen
haben oder deren Mittel für Sprachmittlung aus dem Masterplan ausgeschöpft sind.
3. Qualifikation der Sprachmittler*innen
• Die Sprachmittler*innen können nach dem Tarif bezahlt werden, die die Institutionen
vorher mit ihnen vereinbart hatten.
• Höchstens können gezahlt werden:
o 29,25 Euro bis 31,50 Euro€ (nach HonVSoz Abschnitt C, Gruppe 3) für
Sprachmittler*innen, die einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine
staatliche Prüfung (und ggf. Beeidigung) nachweisen können
o 11,25 Euro bis 14,62 Euro€ (nach HonVSoz Abschnitt C, Gruppe 1) für
Sprachmittler*innen mit anderen Qualifikationen
• Die Qualifikation der Sprachmittler*innen muss der abrufenden Einrichtung vorliegen.
• Die Einrichtungen setzen ihre eigenen Sprachmittler*innen für die Sprachmittlung ein.
4. WIE? – Mittelabruf
• Die Sprachmittler*innen stellen eine Rechnung an die Einrichtung, für die sie die
Sprachmittlung tätigen.
• Die Einrichtung sendet eine Kopie der Rechnung der Sprachmittler*innen zusammen
mit dem Formular zum Mittelabruf an die BIG Hotline.
• Die BIG Hotline überweist den entsprechenden Betrag an die abrufende Einrichtung.
5. Information über Mittelverfügbarkeit
BIG informiert jeweils am Monatsende auf Anfrage über die verbleibenden Mittel im Pool.
Stand 10.10.2016