Stand 05.08.2016 final MIT KUNST – Projekte ästhetischer Bildung für geflüchtete junge Erwachsene Merkblatt zum Maßnahmeformat GROSSES KUNSTPAKET Format Offenes Projektangebot, in dem in unterschiedlichen Modulen professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler künstlerische Techniken vermitteln und den Zugang zu Kunst, Kultur und eigener Kreativität eröffnen. Umfang Stundenkontingent von max. 200 Std. (inkl. Vor-/Nachbereitung); Mögliche Module: mehrtägige Workshops, regelmäßige wöchentliche Kurse, parallel oder zeitlich versetzt. Sie können auch von mehreren Honorarkräften durchgeführt werden. Teilnehmer Geflüchtete junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, ca. 8 Teilnehmer, möglich sind auch größere Gruppen mit entsprechender Betreuung Durchführende Pro 8 Teilnehmer 1 Honorarkraft, 1 ehrenamtliche Kraft, 1 Sprachmittler (für größere Gruppen gilt dieser Schlüssel analog) Förderfähige Ausgaben (Erläuterungen) Max. Fördersumme A1) Honorar - Künstler max. 200 Std. à 40 € pro Zeitstd., davon mind. 140 Projektstd. und max. 60 Std. Vor/Nachbereitung (mit Begründung, wofür diese benötigt wird) 1 Honorarkraft pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es können auch mehrere Künstler (auch abwechselnd) die unterschiedlichen Module durchführen Bsp.: Kurs 2x wöchentlich à 2,5 Std. über 27 Wochen plus Abschlusspräsentation (5 Std.) plus max. 60 Std. für Vor- u. Nachbereitung 8.000,00 € A2) Honorar - Sprachmittler max. 150 Std. bis zu 15 € pro Zeitstd., 1 Sprachmittler pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es können bei größeren Gruppen auch mehrere Sprachmittler das Projekt begleiten B) Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Kräfte max. 160 Std. à 6 € pro Zeitstd., 1 ehrenamtliche Kraft pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es können bei größeren Gruppen auch mehrere ehrenamtliche Kräfte (auch abwechselnd) das Projekt unterstützen 2.250,00 € C) Sachausgaben z.B. Fahrtkosten TN: ÖPNV oder Kleinbus zum Veranstaltungsort + bei Exkursionen z.B. Verpflegung: Richtwert 2,50 € pro TN pro 4 Std. z.B. Mieten: sofern kein geeigneter Raum (z. B. eines Kooperationspartners) zur Vfg. steht z.B. Publikationen (Informationsflyer/Klappkarte, Broschüre), Foto-/Videodokumentation (Ausgaben unter Angabe von Formaten, Auflagen, Preisen je geplantem Druckerzeugnis) 7.190,00 € 960,00 € z.B. Geschäftsbedarf (Kopier-/Druckkosten, Porto): im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts. Die Ausgaben für Geschäftsbedarf können sich bei einer Fördersumme von insgesamt 18.400 € auf ca. 100 € belaufen. Material: überwiegend Verbrauchsmaterial zur Ausführung der künstlerischen Techniken, Angabe von Mengen und Preisen für einzelne "Materialpakete", evtl. Werkzeuge/Geräte je nach Art des Projekts, wenn keiner der Bündnispartner diese Gerätschaften zur Verfügung stellen kann. Die Ausgaben für Material können sich bei einer Fördersumme von insgesamt 18.400 € auf ca. 3.000 € belaufen. z.B. Sonstige Ausgaben (z.B. Versicherungen, Eintrittsgelder) 18.400,00 € • Nur Ausgaben, die nachweisbar für das Projekt getätigt werden, können gefördert werden. Alle Ausgaben müssen mit Originalbelegen nachgewiesen werden. Für Ausgaben bis 1.000 € müssen formlos Preise ermittelt werden (Preisvergleich). Die Fördermittel müssen wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. • Es müssen Teilnehmerlisten geführt werden. Wechselnde Teilnehmer sind möglich. • Alle Veröffentlichungen müssen die Logos/Absendermarken des Förderprogramms enthalten (Logos werden zur Vfg. gestellt). • Mit den Künstler/inne/n müssen Honorarverträge geschlossen werden. • Im Rahmen der 1. Antragsphase ("Antragsskizze") müssen nur die beantragten Fördersummen für die einzelnen Positionen (Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachausgaben) grob kalkuliert werden. Im Rahmen der 2. Antragsphase, nach Bewilligung des Konzepts durch die Jury, müssen konkrete Ausgaben im Detail kalkuliert werden.
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