Großes Kunstpaket

Stand 05.08.2016 final
MIT KUNST – Projekte ästhetischer Bildung für geflüchtete junge Erwachsene
Merkblatt zum Maßnahmeformat GROSSES KUNSTPAKET
Format
Offenes Projektangebot, in dem in unterschiedlichen Modulen professionelle bildende Künstlerinnen
und Künstler künstlerische Techniken vermitteln und den Zugang zu Kunst, Kultur und eigener
Kreativität eröffnen.
Umfang
Stundenkontingent von max. 200 Std. (inkl. Vor-/Nachbereitung);
Mögliche Module: mehrtägige Workshops, regelmäßige wöchentliche Kurse, parallel oder zeitlich
versetzt. Sie können auch von mehreren Honorarkräften durchgeführt werden.
Teilnehmer
Geflüchtete junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, ca. 8 Teilnehmer, möglich sind auch
größere Gruppen mit entsprechender Betreuung
Durchführende
Pro 8 Teilnehmer 1 Honorarkraft, 1 ehrenamtliche Kraft, 1 Sprachmittler
(für größere Gruppen gilt dieser Schlüssel analog)
Förderfähige Ausgaben (Erläuterungen)
Max.
Fördersumme
A1) Honorar - Künstler
max. 200 Std. à 40 € pro Zeitstd., davon mind. 140 Projektstd. und max. 60 Std. Vor/Nachbereitung (mit Begründung, wofür diese benötigt wird)
1 Honorarkraft pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es können auch mehrere Künstler (auch
abwechselnd) die unterschiedlichen Module durchführen
Bsp.: Kurs 2x wöchentlich à 2,5 Std. über 27 Wochen plus Abschlusspräsentation (5 Std.) plus
max. 60 Std. für Vor- u. Nachbereitung
8.000,00 €
A2) Honorar - Sprachmittler
max. 150 Std. bis zu 15 € pro Zeitstd., 1 Sprachmittler pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es
können bei größeren Gruppen auch mehrere Sprachmittler das Projekt begleiten
B) Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Kräfte
max. 160 Std. à 6 € pro Zeitstd., 1 ehrenamtliche Kraft pro Gruppe von 8 Teilnehmenden, es
können bei größeren Gruppen auch mehrere ehrenamtliche Kräfte (auch abwechselnd) das
Projekt unterstützen
2.250,00 €
C) Sachausgaben
z.B. Fahrtkosten TN: ÖPNV oder Kleinbus zum Veranstaltungsort + bei Exkursionen
z.B. Verpflegung: Richtwert 2,50 € pro TN pro 4 Std.
z.B. Mieten: sofern kein geeigneter Raum (z. B. eines Kooperationspartners) zur Vfg. steht
z.B. Publikationen (Informationsflyer/Klappkarte, Broschüre), Foto-/Videodokumentation
(Ausgaben unter Angabe von Formaten, Auflagen, Preisen je geplantem Druckerzeugnis)
7.190,00 €
960,00 €
z.B. Geschäftsbedarf (Kopier-/Druckkosten, Porto): im Zusammenhang mit der Durchführung
des Projekts. Die Ausgaben für Geschäftsbedarf können sich bei einer Fördersumme von
insgesamt 18.400 € auf ca. 100 € belaufen.
Material: überwiegend Verbrauchsmaterial zur Ausführung der künstlerischen Techniken,
Angabe von Mengen und Preisen für einzelne "Materialpakete", evtl. Werkzeuge/Geräte je nach
Art des Projekts, wenn keiner der Bündnispartner diese Gerätschaften zur Verfügung stellen
kann. Die Ausgaben für Material können sich bei einer Fördersumme von insgesamt 18.400 €
auf ca. 3.000 € belaufen.
z.B. Sonstige Ausgaben (z.B. Versicherungen, Eintrittsgelder)
18.400,00 €
• Nur Ausgaben, die nachweisbar für das Projekt getätigt werden, können gefördert werden. Alle Ausgaben müssen mit
Originalbelegen nachgewiesen werden. Für Ausgaben bis 1.000 € müssen formlos Preise ermittelt werden (Preisvergleich). Die
Fördermittel müssen wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.
• Es müssen Teilnehmerlisten geführt werden. Wechselnde Teilnehmer sind möglich.
• Alle Veröffentlichungen müssen die Logos/Absendermarken des Förderprogramms enthalten (Logos werden zur Vfg. gestellt).
• Mit den Künstler/inne/n müssen Honorarverträge geschlossen werden.
• Im Rahmen der 1. Antragsphase ("Antragsskizze") müssen nur die beantragten Fördersummen für die einzelnen Positionen
(Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachausgaben) grob kalkuliert werden. Im Rahmen der 2. Antragsphase, nach Bewilligung
des Konzepts durch die Jury, müssen konkrete Ausgaben im Detail kalkuliert werden.