Kurzinfo Löhne

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Rundschreiben Nr. 13/2016 - Löhne
ausgearbeitet von: Michael Aichner
12. Oktober 2016
Vorabmeldung für Gelegenheitsarbeiter mit Wertscheine INPS (Voucher) jeweils
60 Minuten vor Beginn der Arbeitsleistung
Die seit geraumer Zeit angekündigte Pflicht zur Vorabmeldung für Gelegenheitsarbeiter mit Wertscheine
INPS ist zum 08.10.2016 laut Legislativdekret Nr. 185 vom 24.09.2016 in Kraft getreten. Konkret
bedeutet dies, dass der Auftraggeber mindestens 60 Minuten vor Beginn der Arbeitsleistung eine
Vorabmeldung an das zuständige Arbeitsinspektorat per SMS oder E-Mail machen muss. Ein offizielles
Formular dafür gibt es derzeit (noch) nicht.
Welche Auftraggeber müssen die Meldung machen?
1. Unternehmer (ausgenommen Landwirte) und Freiberufler
Meldung der anagrafischen Daten mit Steuernummer des Gelegenheitsarbeiters, Ort, Datum,
Uhrzeit Beginn und Ende der Arbeitsleistung
2. Landwirte
Meldung der anagrafischen Daten mit Steuernummer des Gelegenheitsarbeiters, Ort, Datum mit
einem Höchstzeitraum von 3 Tagen
3. Keine Vorabmeldepflicht besteht für nicht gewerbliche Tätigkeiten durch öffentliche
Körperschaften oder Vereine, Kondominien und Privatpersonen für nichtgewerbliche
Tätigkeiten
Wie ist die Meldung zu machen?
Da derzeit noch kein offizielles Meldeformular verfügbar ist, haben wir ein Meldeformular mit den
erforderlichen Daten ausgearbeitet – siehe Anlage.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen kann die Meldung per SMS oder E-Mail gemacht werden. Aus
unserer Sicht müsste auch die Meldung per Fax gültig sein.
Strafgebühr für jede unterlassene Meldung pro Person € 400 bis € 2.400
Für jede unterlassene Meldung ist eine Verwaltungsstrafe pro Person von € 400 bis € 2.400 vorgesehen.
Unsere Empfehlung:
Zuteilung der Entschädigung laut den gemeldeten Arbeitszeiten
Es versteht sich, dass die künftige Zuteilung der Entschädigung an die Gelegenheitsmitarbeiter laut den
gemeldeten Arbeitszeiten zu machen ist. Laut den derzeit gültigen Richtlinien gilt ein Mindestbetrag von
brutto € 10,00 (netto € 7,50) pro geleisteter Arbeitsstunde.
Meldepflicht bereits ab jetzt? Ja/nein?
Da noch keine genauen Anwendungsbestimmungen vorliegen, ist die italienische Fachpresse teilweise
der Meinung, dass die Meldepflicht noch nicht besteht.
Laut Arbeitsinspektorat Bozen besteht hingegen die Meldepflicht bereits ab jetzt!
Wir empfehlen, die Meldungen bereits ab jetzt zu machen!
Anlage: unser internes Formular für die Vorabmeldung
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Lohnausgleichskasse INPS:
Termin für den INPS Antrag auf Ende des Folgemonats aufgeschoben
Der Termin für die Einreichung des Antrages um die Lohnausgleichkasse von bisher 15 Tagen ab Beginn
der Lohnausgleichskasse wurde aufgeschoben auf
Ende des Folgemonats
Durch diese Erleichterung können wir in Zukunft den Antrag um Lohnausgleichskasse nach Vorliegen des
genauen Stundenregisters innerhalb Ende des Folgemonats machen
Vereinbarkeit Lohnausgleichskasse INPS mit anderer Arbeit
 Normales anderes Arbeitsverhältnis – vorherige Meldung an INPS und Firma
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Beanspruchung des Lohnausgleichsgeldes nicht vereinbar
ist mit einer gleichzeitigen anderen bezahlten Beschäftigung. Wenn ein Mitarbeiter in Lohnausgleich
anderweitig arbeiten möchte, muss er vorher dem INPS und dem eigenen Arbeitgeber eine
Meldung machen. Während dieser Zeit wird die Zahlung des Lohnausgleichsgeldes ausgesetzt.
 Gelegenheitsarbeit mit Wertscheine INPS (Voucher) – bis € 3.000 pro Jahr möglich
Die gelegentliche Beschäftigung mit Wertscheine INPS (Voucher) ist bis zu einem Betrag von netto €
3.000 pro Jahr (€ 2.020 pro Auftraggeber) möglich. Wird jedoch dieser Betrag von € 3.000
überschritten, muss im Voraus eine Meldung an das INPS gemacht werden.
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