Dietenheimer Straße 1 Via Teodone I-39031 Bruneck/Brunico (BZ) Tel +39 0474 06 00 00 Fax +39 0474 06 00 49 E-Mail: [email protected] www.aichner.biz Rundschreiben Nr. 13/2016 - Löhne ausgearbeitet von: Michael Aichner 12. Oktober 2016 Vorabmeldung für Gelegenheitsarbeiter mit Wertscheine INPS (Voucher) jeweils 60 Minuten vor Beginn der Arbeitsleistung Die seit geraumer Zeit angekündigte Pflicht zur Vorabmeldung für Gelegenheitsarbeiter mit Wertscheine INPS ist zum 08.10.2016 laut Legislativdekret Nr. 185 vom 24.09.2016 in Kraft getreten. Konkret bedeutet dies, dass der Auftraggeber mindestens 60 Minuten vor Beginn der Arbeitsleistung eine Vorabmeldung an das zuständige Arbeitsinspektorat per SMS oder E-Mail machen muss. Ein offizielles Formular dafür gibt es derzeit (noch) nicht. Welche Auftraggeber müssen die Meldung machen? 1. Unternehmer (ausgenommen Landwirte) und Freiberufler Meldung der anagrafischen Daten mit Steuernummer des Gelegenheitsarbeiters, Ort, Datum, Uhrzeit Beginn und Ende der Arbeitsleistung 2. Landwirte Meldung der anagrafischen Daten mit Steuernummer des Gelegenheitsarbeiters, Ort, Datum mit einem Höchstzeitraum von 3 Tagen 3. Keine Vorabmeldepflicht besteht für nicht gewerbliche Tätigkeiten durch öffentliche Körperschaften oder Vereine, Kondominien und Privatpersonen für nichtgewerbliche Tätigkeiten Wie ist die Meldung zu machen? Da derzeit noch kein offizielles Meldeformular verfügbar ist, haben wir ein Meldeformular mit den erforderlichen Daten ausgearbeitet – siehe Anlage. Laut den gesetzlichen Bestimmungen kann die Meldung per SMS oder E-Mail gemacht werden. Aus unserer Sicht müsste auch die Meldung per Fax gültig sein. Strafgebühr für jede unterlassene Meldung pro Person € 400 bis € 2.400 Für jede unterlassene Meldung ist eine Verwaltungsstrafe pro Person von € 400 bis € 2.400 vorgesehen. Unsere Empfehlung: Zuteilung der Entschädigung laut den gemeldeten Arbeitszeiten Es versteht sich, dass die künftige Zuteilung der Entschädigung an die Gelegenheitsmitarbeiter laut den gemeldeten Arbeitszeiten zu machen ist. Laut den derzeit gültigen Richtlinien gilt ein Mindestbetrag von brutto € 10,00 (netto € 7,50) pro geleisteter Arbeitsstunde. Meldepflicht bereits ab jetzt? Ja/nein? Da noch keine genauen Anwendungsbestimmungen vorliegen, ist die italienische Fachpresse teilweise der Meinung, dass die Meldepflicht noch nicht besteht. Laut Arbeitsinspektorat Bozen besteht hingegen die Meldepflicht bereits ab jetzt! Wir empfehlen, die Meldungen bereits ab jetzt zu machen! Anlage: unser internes Formular für die Vorabmeldung Seite 1/2 Lohnausgleichskasse INPS: Termin für den INPS Antrag auf Ende des Folgemonats aufgeschoben Der Termin für die Einreichung des Antrages um die Lohnausgleichkasse von bisher 15 Tagen ab Beginn der Lohnausgleichskasse wurde aufgeschoben auf Ende des Folgemonats Durch diese Erleichterung können wir in Zukunft den Antrag um Lohnausgleichskasse nach Vorliegen des genauen Stundenregisters innerhalb Ende des Folgemonats machen Vereinbarkeit Lohnausgleichskasse INPS mit anderer Arbeit Normales anderes Arbeitsverhältnis – vorherige Meldung an INPS und Firma Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Beanspruchung des Lohnausgleichsgeldes nicht vereinbar ist mit einer gleichzeitigen anderen bezahlten Beschäftigung. Wenn ein Mitarbeiter in Lohnausgleich anderweitig arbeiten möchte, muss er vorher dem INPS und dem eigenen Arbeitgeber eine Meldung machen. Während dieser Zeit wird die Zahlung des Lohnausgleichsgeldes ausgesetzt. Gelegenheitsarbeit mit Wertscheine INPS (Voucher) – bis € 3.000 pro Jahr möglich Die gelegentliche Beschäftigung mit Wertscheine INPS (Voucher) ist bis zu einem Betrag von netto € 3.000 pro Jahr (€ 2.020 pro Auftraggeber) möglich. Wird jedoch dieser Betrag von € 3.000 überschritten, muss im Voraus eine Meldung an das INPS gemacht werden. Seite 2/2
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